DKV Gruppentarife für Kammerberufe
Die DKV bietet für sämtliche Kammerberufe wie:- Zahnärzte, Arzte, Architekten, Anwälte, Steuerberater usw. Gruppenverträge mit Kontrahierungszwang und dies zu vergünstigten Konditionen.
So können beispielsweise stationäre Tarife wie DKV KGZ oder ambulante Kostenerstattungstarife wie DKV KAMP oder DKV BMG oder auch eine Krankentagegeldversicherung bei der DKV AG auch bei Vorerkrankungen abgeschlossen werden.
Für die Versicherte kann das erhöhte Risiko gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden, es kann aber auch auf Wunsch ein Leistungs-Ausschluss der Vorerkrankung vereinbart werden.
Dies gilt ebenso für direkte Familienangehörige des Gruppenvertrags-Berechtigten, also für Kinder und/oder Ehepartner.
Zusätzlich sind die Beiträge für Personen in Kammerberufen rabattiert.
Das gilt auch für alle sonstigen DKV-Tarife wie DKV UZ1, DKV KKHT Krankenhaustagegeld oder die DKV Zahnzusatztarife.
Bei Interesse sprechen Sie uns gern an und wir klären ab, ob für Sie die besonderen Bedingungen greifen.