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Münchener Verein Naturmedizin 174 + 175 – wichtige Änderung ab Juni 2016

Ein Versicherer darft nicht einfach die Leistungen eines Tarifes für Bestandskunden abändern, beispielsweise, weil sich dieser für den Versicherer nicht rechnet.
Mit dem Tarif Münchener Verein Naturmedizin gibt es anscheinend das Problem ein deutlich stärkeren Inanspruchnahme durch Versicherte als dies vorher eingeplant war.

Tarif 174/175 in jetziger Form nur noch bis 31.5.16 abschließbar

Die Tarife Münchener Verein Naturmedizin 174+175 sind für Neukunden nur noch bis zum 31.5.2016 abschließbar. Danach wird es vermutlich eine modifizierte Heilpraktikerversicherung durch den Münchener Verein geben.
Eine Lösung könnte beispielsweise eine Summenbegrenzung innerhalb der ersten 2 Jahre sein oder aber die Pflicht, den Tarif nur noch in Kombination mit einem anderen Tarifbaustein der Deutsche AmbulantVersicherung abschließen zu können (z.B. Sehhilfen + Hilfsmittel 173 oder Vorsorge und Schutzimpfungen 172).

Was bedeutet dies für Bestandskunden

Erst einmal gar nichts, denn die Tarife 174 + 175 werden wahrscheinlich ab Juni 2016 für Neukunden geschlossen und sind nicht mehr abschließbar.
Die Leistungen für Bestandskunden dürfen jedoch nicht abgeändert werden.
Jedoch ist bei Privaten Krankenversicherungstarifen immer der Beitrag die Variable im Konstrukt. Das bedeutet, das über kurz oder lang eine deutliche Beitragsanpassung erfolgen wird.

Wie hoch diese ausfällt, wissen wir nicht, ebenso nicht, wann diese genau erfolgen wird.
Natürlich hat jeder Kunden bei einer außerordentlichen Beitragsanpassung sofort ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wer einen ähnlichen Tarif sucht, sollte vielleicht eher den Tarif

Sinnvoller und beitragsstabiler sind generell Heilpraktikerversicherungen, die neben den Erstattungen für Naturheilbehandlungen weitere Leistungen wie z.B. für Sehhilfen und Vorsorge etc. mitversichern, da sich ein breiteres Leistungsspektrum deutlich besser kalkulieren lässt.

Empfehlenswerter sind hier z.B.: