Möglichkeiten für Kunden, die entweder in den Alttarifen des Münchener Vereins Naturmedizin 175 oder auch im neuen Tarif 178 versichert sind, der mittlerweile ebenfalls im Beitrag gestiegen ist.
Folgende Alternativen haben Kunden:
Für Versicherte ergibt sich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zum 1.1.2022. Die Kündigung muss spätestens zum Ende Dezember (bzw. 2 Monate nach Erhalt der Mitteilung mit dem Hinweis der außerordentlichen Beitragsanpassung) bei der Versicherung eingegangen sein – mit Datum und der Unterschrift des Für Sie ergibt sich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zum 1.1.2022. Die Kündigung muss spätestens zum Ende Dezember bei der Versicherung eingegangen sein – inkl. Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers
und der versicherten Personen.
Sollte ich wechseln?
Ja, wenn Sie:Nein, wenn Sie:
• 80% von 1250 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker (1.Jahr max. 500 Euro Erstattung, erste beiden Jahre max. 1000,-)
• sehr schnelle Bearbeitung von eingereichten Rechnungen
• nicht abschließbar, wenn in den letzten 3 Jahren öfter Behandlung wegen Rückenschmerzen
• Beitrag ca. auf dem Niveau IHRES derzeitigen Tarifes vor der Erhöhung.
• keine Wartezeit,
• 80% der Rechnung, maximal 750€ pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker,
• einfache Gesundheitsfrage,
• der Tarif ist etwas teurer als Münchener Verein 175 bisher, aber deutlich günstiger als nach der Anpassung.
• die Tatsache, dass zudem zusätzliche Leistungen wie Sehhilfen, Vorsorgemaßnahmen (IGEL) etc. enthalten sind, macht ihn deutlich beitragsstabiler und besser kalkulierbar. Die Bearbeitung von Leistungsfällen funktioniert deutlich besser als beim Münchener Verein.
• 80% der Rechnung , maximal 2000€ Erstattung in 2 Kalenderjahren, also im 1.Jahr bis zu 2000€ für Naturheilverfahren,
• einfache Gesundheitsfrage,
• viele zusätzliche Leistungen für Sehhilfen, Vorsorgemaßnahmen, Schutzimpfungen, etc, allerdings 3 Monate Wartezeiten.
Die Anpassung betrifft die Alttarife 174 (500€ für Naturheilkunde) und 175 (1.000€ für Naturheilkunde). Diese sind für Neukunden nicht mehr abschließbar. Der Wechsel innerhalb 174/175 ist nicht möglich. Sie haben das Recht, innerhalb der Gesellschaft in den Tarif 177 oder 178 zu wechseln, dies regelt der §204 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Wer den Tarif 178 wechseln will, da er ihm zu teuer ist, dem bleibt nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter, siehe oben.
Ihnen wird durch diese gesetzliche Regelung das Recht eingeräumt, auf Antrag beim Münchener Verein in einen anderen Tarif zu wechseln, sofern der Versicherungsschutz des angestrebten Tarifes mit dem bisherigen Versicherungsschutz gleichwertig ist.
Der Vorteil für Sie ist, dass alle aus dem alten Tarif erworbenen Rechte angerechnet werden müssen, dies gilt besonders für die strengen Summenbegrenzungen der neuen Tarife 177/178. Interessant für diejenigen, die schon 2015 abgeschlossen haben. Wir können hierzu jedoch keine konkreten Zahlen nennen, es wird für jeden Versicherten individuell ein Angebot erstellt unter Berücksichtigung der gezahlten Leistungen, etc.
Es gelten keine neuen Wartezeiten und es erfolgt keine Gesundheitsprüfung beim Wechsel zu 177/178!
Ansonsten geht dies auch über unseren Vergleichsrechner für alle Tarife. Wir beraten Sie dazu gern.