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Klimaneutral

LKH Zahnzusatzversicherung

  • bis 100% Erstattung Zahnersatz
  • bis 100% privatzahnärztliche Zahnbehandlungen
  • Bis 200 EUR für Zahnprophylaxe + Bleaching
  • 100% für Kieferorthopädische Behandlungen (bis 18 Jahre)
  • 3 Tarifvarianten (LKH Zahnupgrade 50,70+ und 90+)
  • Mit und ohne Alterungsrückstellungen wählbar
  • Keine anfänglichen Wartezeiten

LKH Zahnupgrade – die Zahnversicherung der Landeskrankenhilfe

Die LKH bietet mit ihren Zahnupgrade Zahntarifen eine Auswahl an leistungsstarken Absicherungsmöglichkeiten für gesetzlich Krankenversicherte und Empfängern der Heilfürsorge an. Die LKH Zahnversicherungen leisten alle für privatzahnärztliche Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung, Prophylaxe, hochwertiger Zahnersatz sowie Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen (für Erwachsene zumindest bei unfallbedingten kieferorthopädischen Behandlungen.
Die LKH Zahnversicherungen verzichten in allen Tarifvarianten auf anfängliche Wartezeiten. Je nach Tarifvariante werden in den Tarifen ZU90+L bzw. ZU90+ der LKH Zahnupgrade bis zu 100% (ohne jährliche Zahnvorsorge 90%) der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zusammen mit einer eventuellen Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse oder Heilfürsorge erstattet. Die LKH Zahnupgrade Tarife ZU70+ bzw. ZU70+L erstatten jeweils bis zu 80% (ohne jährliche regelmäßige Zahnvorsorge 70%) der Gesamtaufwendungen und der sehr günstige Zahntarif LKH ZU50 entsprechend 50% der Kosten.
Die Tarife LKH ZU70+ und ZU90+ lassen sich sowohl als Variante ohne Alterungsrückstellungen (sehr günstiger Beitrag, jedoch mit dem Alter ansteigend) und als beitragsstabile Tarifversion ZU70+L bzw. ZU90+L mit Bildung von Alterungsrückstellungen (keine altersbedingten Beitragserhöhungen) abschließen.

LKH Zahnzusatzversicherung – Zahnupgrade Tarife im Überblick

Leistung
LKH ZU50
50 % Erstattung
mit Alterungsrückstellung
LKH ZU70+
70–80 % Erstattung
ohne Alterungsrückstellung
LKH ZU70+L
70–80 % Erstattung
mit Alterungsrückstellung
LKH ZU90+
90–100 % Erstattung
ohne Alterungsrückstellung
LKH ZU90+L
90–100 % Erstattung
mit Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Hochwertiger Zahnersatz
inkl. Inlays und Implantate
50 % 70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Zahnbehandlung
inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe
50 % 70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe bis 100 EUR p. a. bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Bleaching keine Angabe bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Schmerzlindernde Maßnahmen
z. B. angst- und schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
keine Angabe bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Kieferorthopädie
bis Alter 17, unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
bis 1.500 EUR
während gesamter Vertragsdauer
bis 2.000 EUR
während gesamter Vertragsdauer
bis 2.000 EUR
während gesamter Vertragsdauer
bis 2.500 EUR
während gesamter Vertragsdauer
bis 2.500 EUR
während gesamter Vertragsdauer
Erhöhung durch regelmäßige Vorsorge keine 70 % → 80 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
70 % → 80 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90 % → 100 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
90 % → 100 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Erstattung ohne GKV Vorleistung grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
LKH ZU50
mit Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100 %
Hochwertiger Zahnersatz
50 % inkl. Inlays und Implantate
Zahnbehandlung
50 % inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe
bis 100 EUR p. a.
Bleaching
keine Angabe
Schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
keine Angabe
Kieferorthopädie
bis 1.500 EUR bis Alter 17, während gesamter Vertragsdauer; unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
Erhöhung durch Vorsorge
keine
Erstattung ohne GKV Vorleistung
grundsätzlich möglich Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
LKH ZU70+
ohne Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100 %
Hochwertiger Zahnersatz
70–80 % inkl. Inlays und Implantate; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Zahnbehandlung
70–80 % inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Bleaching
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Kieferorthopädie
bis 2.000 EUR bis Alter 17, während gesamter Vertragsdauer; unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
Erhöhung durch Vorsorge
70 % → 80 % bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Erstattung ohne GKV Vorleistung
grundsätzlich möglich Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
LKH ZU70+L
mit Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100 %
Hochwertiger Zahnersatz
70–80 % inkl. Inlays und Implantate; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Zahnbehandlung
70–80 % inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Bleaching
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
bis 140 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
Kieferorthopädie
bis 2.000 EUR bis Alter 17, während gesamter Vertragsdauer; unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
Erhöhung durch Vorsorge
70 % → 80 % bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Erstattung ohne GKV Vorleistung
grundsätzlich möglich Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
LKH ZU90+
ohne Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100 %
Hochwertiger Zahnersatz
90–100 % inkl. Inlays und Implantate; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Zahnbehandlung
90–100 % inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Bleaching
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Kieferorthopädie
bis 2.500 EUR bis Alter 17, während gesamter Vertragsdauer; unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
Erhöhung durch Vorsorge
90 % → 100 % bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Erstattung ohne GKV Vorleistung
grundsätzlich möglich Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
LKH ZU90+L
mit Alterungsrückstellung
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100 %
Hochwertiger Zahnersatz
90–100 % inkl. Inlays und Implantate; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Zahnbehandlung
90–100 % inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe; Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Bleaching
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
bis 180 EUR p. a. mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
Kieferorthopädie
bis 2.500 EUR bis Alter 17, während gesamter Vertragsdauer; unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
Erhöhung durch Vorsorge
90 % → 100 % bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
Erstattung ohne GKV Vorleistung
grundsätzlich möglich Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %

Anfängliche Summenbegrenzungen der LKH Zahntarife

Die LKH Zahntarife sehen keine Wartezeiten vor, begrenzen die anfängliche Maximalerstattung jedoch zu Beginn.

Summenbegrenzungen LKH ZU90+ und ZU90+ L

Alle Leistungen aus diesen Tarifen sind in der Summe wie folgt anfänglich begrenzt:

Im ersten Kalenderjahr je nach Versicherungsbeginn im laufenden Kalenderjahr:
vom 01.10. bis 31.12. auf 250 EUR
vom 01.07. bis 30.09. auf 500 EUR
vom 01.04. bis 30.06. auf 750 EUR
vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000 EUR

Im zweiten bis vierten Kalenderjahr der Versicherung ist die Leistung begrenzt auf zusammen 4.000 EUR

Bezüglich der Leistungen für Kieferorthopädie gilt zudem folgende Einschränkung: Sofern der Versicherungsfall innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre eintritt, halbiert sich die Maximalleistung von 2.500 EUR auf max. 1.250 EUR

Bei unfallbedingten (sofern der Unfall nach Vertragsbeginn eintritt) Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädischen Leistungen entfallen diese Begrenzungen.

Summenbegrenzungen LKH ZU70+ und ZU70+ L

Alle Leistungen aus diesen Tarifen sind in der Summe wie folgt anfänglich begrenzt:

Im ersten Kalenderjahr je nach Versicherungsbeginn im laufenden Kalenderjahr:
vom 01.10. bis 31.12. auf 250 EUR
vom 01.07. bis 30.09. auf 500 EUR
vom 01.04. bis 30.06. auf 750 EUR
vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000 EUR

Im zweiten bis vierten Kalenderjahr der Versicherung ist die Leistung begrenzt auf zusammen 4.000 EUR

Bezüglich der Leistungen für Kieferorthopädie gilt zudem folgende Einschränkung: Sofern der Versicherungsfall innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre eintritt, halbiert sich die Maximalleistung von 2.000 EUR auf max. 1.000 EUR

Bei unfallbedingten (sofern der Unfall nach Vertragsbeginn eintritt) Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädischen Leistungen entfallen diese Begrenzungen.

Anrechnung einer Vorversicherung

Sofern Sie die LKH Zahnversicherungen in unmittelbaren Anschluss an eine Vorversicherung mit mind. 40% Erstattungssatz für Zahnersatz anschließen, wird das erste Kalenderjahr Summenbegrenzung erlassen. Man beginn also quasi im 2. Kalenderjahr.

Mitversicherung fehlender, nicht ersetzter Zähne

Die LKH versichert bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen einen Risikozuschlag von 3-5 EUR (je nach Tarifvariante) pro fehlenden Zahn mit. Allerdings sinken in diesem Fall die maximal erstattungsfähige Aufwendungen für diese fehlenden Zähne innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre bei einer eventuell später folgenden Implantatversorgung auf 1.000 EUR pro fehlendem Zahn. Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt für diese Zähne diese besondere anfängliche Begrenzung.

Versicherungsbedingungen LKH Zahnversicherung