
Die LKH bietet mit ihren Zahnupgrade Zahntarifen eine Auswahl an leistungsstarken Absicherungsmöglichkeiten für gesetzlich Krankenversicherte und Empfängern der Heilfürsorge an. Die LKH Zahnversicherungen leisten alle für privatzahnärztliche Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung, Prophylaxe, hochwertiger Zahnersatz sowie Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen (für Erwachsene zumindest bei unfallbedingten kieferorthopädischen Behandlungen.
Die LKH Zahnversicherungen verzichten in allen Tarifvarianten auf anfängliche Wartezeiten. Je nach Tarifvariante werden in den Tarifen ZU90+L bzw. ZU90+ der LKH Zahnupgrade bis zu 100% (ohne jährliche Zahnvorsorge 90%) der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zusammen mit einer eventuellen Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse oder Heilfürsorge erstattet. Die LKH Zahnupgrade Tarife ZU70+ bzw. ZU70+L erstatten jeweils bis zu 80% (ohne jährliche regelmäßige Zahnvorsorge 70%) der Gesamtaufwendungen und der sehr günstige Zahntarif LKH ZU50 entsprechend 50% der Kosten.
Die Tarife LKH ZU70+ und ZU90+ lassen sich sowohl als Variante ohne Alterungsrückstellungen (sehr günstiger Beitrag, jedoch mit dem Alter ansteigend) und als beitragsstabile Tarifversion ZU70+L bzw. ZU90+L mit Bildung von Alterungsrückstellungen (keine altersbedingten Beitragserhöhungen) abschließen.
| Leistung |
LKH ZU50
mit Alterungsrückstellung
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LKH ZU70+
ohne Alterungsrückstellung
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LKH ZU70+L
mit Alterungsrückstellung
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LKH ZU90+
ohne Alterungsrückstellung
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LKH ZU90+L
mit Alterungsrückstellung
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|---|---|---|---|---|---|
| Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
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Hochwertiger Zahnersatz
inkl. Inlays und Implantate
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50 % |
70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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Zahnbehandlung
inkl. Wurzel-/Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe
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50 % |
70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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70–80 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90–100 %
Erhöhung bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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| Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe | bis 100 EUR p. a. |
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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| Bleaching | keine Angabe |
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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Schmerzlindernde Maßnahmen
z. B. angst- und schmerzlindernde Maßnahmen / Narkose
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keine Angabe |
bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 140 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 160 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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bis 180 EUR p. a.
mit 10 % Vorsorgebonus bis 200 EUR p. a.
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Kieferorthopädie
bis Alter 17, unfallbedingt ohne Summen-/Altersbegrenzung
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bis 1.500 EUR während gesamter Vertragsdauer |
bis 2.000 EUR während gesamter Vertragsdauer |
bis 2.000 EUR während gesamter Vertragsdauer |
bis 2.500 EUR während gesamter Vertragsdauer |
bis 2.500 EUR während gesamter Vertragsdauer |
| Erhöhung durch regelmäßige Vorsorge | keine |
70 % → 80 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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70 % → 80 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90 % → 100 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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90 % → 100 %
bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge
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| Erstattung ohne GKV Vorleistung |
grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
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grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
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grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
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grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
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grundsätzlich möglich
Kürzung nur, sofern Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland = Anrechnung fiktive Vorleistung 30 %
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Die LKH Zahntarife sehen keine Wartezeiten vor, begrenzen die anfängliche Maximalerstattung jedoch zu Beginn.
Alle Leistungen aus diesen Tarifen sind in der Summe wie folgt anfänglich begrenzt:
Im ersten Kalenderjahr je nach Versicherungsbeginn im laufenden Kalenderjahr:
vom 01.10. bis 31.12. auf 250 EUR
vom 01.07. bis 30.09. auf 500 EUR
vom 01.04. bis 30.06. auf 750 EUR
vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000 EUR
Im zweiten bis vierten Kalenderjahr der Versicherung ist die Leistung begrenzt auf zusammen 4.000 EUR
Bezüglich der Leistungen für Kieferorthopädie gilt zudem folgende Einschränkung: Sofern der Versicherungsfall innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre eintritt, halbiert sich die Maximalleistung von 2.500 EUR auf max. 1.250 EUR
Bei unfallbedingten (sofern der Unfall nach Vertragsbeginn eintritt) Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädischen Leistungen entfallen diese Begrenzungen.
Alle Leistungen aus diesen Tarifen sind in der Summe wie folgt anfänglich begrenzt:
Im ersten Kalenderjahr je nach Versicherungsbeginn im laufenden Kalenderjahr:
vom 01.10. bis 31.12. auf 250 EUR
vom 01.07. bis 30.09. auf 500 EUR
vom 01.04. bis 30.06. auf 750 EUR
vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000 EUR
Im zweiten bis vierten Kalenderjahr der Versicherung ist die Leistung begrenzt auf zusammen 4.000 EUR
Bezüglich der Leistungen für Kieferorthopädie gilt zudem folgende Einschränkung: Sofern der Versicherungsfall innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre eintritt, halbiert sich die Maximalleistung von 2.000 EUR auf max. 1.000 EUR
Bei unfallbedingten (sofern der Unfall nach Vertragsbeginn eintritt) Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädischen Leistungen entfallen diese Begrenzungen.
Sofern Sie die LKH Zahnversicherungen in unmittelbaren Anschluss an eine Vorversicherung mit mind. 40% Erstattungssatz für Zahnersatz anschließen, wird das erste Kalenderjahr Summenbegrenzung erlassen. Man beginn also quasi im 2. Kalenderjahr.
Die LKH versichert bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen einen Risikozuschlag von 3-5 EUR (je nach Tarifvariante) pro fehlenden Zahn mit. Allerdings sinken in diesem Fall die maximal erstattungsfähige Aufwendungen für diese fehlenden Zähne innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre bei einer eventuell später folgenden Implantatversorgung auf 1.000 EUR pro fehlendem Zahn. Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt für diese Zähne diese besondere anfängliche Begrenzung.