Unbesorgt und bestens versorgt im Alter
Nein, das vereinbarte Pflegetagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung gemäß der eingetretenen Pflegestufe lebenslang gezahlt.
Sofern die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall (bis Alter 65) zurückzuführen ist, wird die Zahlung des Pflegetagegeldes verdoppelt.
Der Tarif erstattet für pflegebedürftige Mütter / Väter mit Kindern unter 18 Jahren das doppelte Pflegetagegeld..
Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.
Anschließend erfolgt die Auszahlung der Sonderzahlung kontinuierlich nach Ablauf von jeweils zwei Jahren, sofern noch Pflegebedürftigkeit für die versicherte Person besteht.