Sicher für Ihr Eigenheim vorsorgen
Ein Bausparvertrag stellt eine äußerst solide und sichere Anlageform dar. Die Spareinlagen der Bausparer sind über mehrere
Einlagensicherungsfonds geschützt. Neben einer attraktiven Guthabenverzinsung sichert man sich bei Abschluss eines Bausparvertrages auch niedrige Darlehenszinsen für ein Immobiliendarlehen.
Ein großer Vorteil des Bausparens ist die Tatsache, dass man sich bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages zukünftige Zinsen sichert. Die Bausparkasse kann die Zinsen nicht mehr einseitig verändern. Die Zinsen werden über die gesamte Vertragsdauer konstant gutgeschrieben.
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass Einzahlungen in der Ansparphase je nach Budget jederzeit verändert werden können. Hierbei verändert sich aber dann folglich der Zuteilungszeitpunkt des Bauspardarlehens. Während der Darlehensphase ist es
beim Bauspardarlehen möglich, Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Somit kann das Bauspardarlehen schneller als ein klassisches Bankdarlehen getilgt werden.
Ein Bausparvertrag kann sowohl durch die sogenannte Wohnungsbauprämie als auch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der Aufwendungen pro Jahr. Die Höchstgrenze liegt bei 512 Euro pro Person. Damit kann sich jeder bis zu 45,06 Euro im Jahr vom Staat bezahlen lassen. Entscheidet man sich für das Besparen von vermögenswirksamen Leistungen, so kann man 9 % der Sparsumme, demnach 43 Euro im Jahr. Die Maximalsumme liegt hier bei 470 Euro.
Ein Bausparvertrag kombiniert ein Anlageprodukt mit einem zinsgünstigen Immobiliendarlehen. Dem Bausparanleger stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Wenn der Bausparanleger nach der Ansparphase ein Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen möchte, so erhält er weniger Zinsen als wenn er sich gegen ein Immobiliendarlehen entscheidet und sich das Bausparguthaben nach Ablauf der Ansparzeit auszahlen lässt.
Die Wohnungsbauprämie steht jedem Bausparanleger. 8,8 % der Aufwendungen pro Jahr können vom Staat gefördert werden, die Höchstgrenze beträgt dabei 512 Euro pro Person. Damit kann sich jeder Bausparer bis zu 45,06 Euro im Jahr als Prämie bezahlen lassen. Um den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie nicht zu verlieren, darf der Bausparvertrag innerhalb der ersten 7 Jahre nach Bestehen nicht liquidiert werden.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % der Bausparsumme. Bausparinhaber können somit bis zu 43 Euro im Jahr an Subventionen vom Staat kassieren. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz. Die staatliche Sparzulage wird auf die maximale Summe i.H.v € 470 pro Jahr gezahlt. Es gilt für den Sparer ebenfalls eine Sperrfrist von 7 Jahren. Wird der Vertrag innerhalb der ersten 7 Jahre aufgelöst, so muss die Sparzulage zurückgezahlt werden.