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AXA Zahn Klassik

AXA Zahn Klassik- Günstiger Komfortschutz

  • 80% Erstattung für Zahnersatz
  • 100% für Zahnbehandlungen (inkl. Inlays)
  • 100% Prof. Zahnreingung (1X pro Kalenderjahr)
  • 200 EUR Zuschuss für prof. Zahnaufhellung
  • 90% von 5000 EUR für Kieferorthopädie (ab 18 Jahren nur unfallbedingt)
  • keine anfänglichen Wartezeiten
  • Leistung über den 3,5fachen GOZ-Höchstsatz (max. 5-fach)

Solide Zahnabsicherung zum besonders günstigen Beitrag

Die AXA Zahn Klassik Zusatzversicherung bietet als günstigste Variante der 3 neuen AXA Zahnzusatzversicherungen ohne anfängliche Wartezeiten einen soliden Schutz für wichtige dentale Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Im Vergleich zu den Tarifen AXA Zahn Komfort und AXA Zahn Premium ist der Leistungsumfang in einzelnen Bereichen etwas reduziert, doch beitragsmäßig erhält man eine nahezu unschlagbare Komfortabsicherung für die Zähne, welche alle wichtigen Leistugen enthält. AXA Zahn Klassik und damit besonders interessant für preisbewusste Versicherte, die eine verlässliche Grundabsicherung mit starken Leistungen in zentralen Bereichen suchen. Abschließbar ist der Tarif wie auch die anderen AXA Zahntarife sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Im Unterschied zum “ AXA Zahn Premium und auch zum AXA Zahn Komfort leistet der Zahn Klassik bei Zahnersatz regulär 80 % inklusive GKV-Vorleistung und bei Kieferorthopädie ebenfalls 80 % inklusive GKV-Vorleistung. Gleichzeitig bietet der Tarif aber weiterhin wie auch die beiden teureren AXA Zahntarife eine 100 % Erstattung in mehreren wichtigen Leistungsbereichen, etwa bei Zahnbehandlungen, Füllungstherapien, Aufbissbehelfen und Bleaching im tariflichen Rahmen. Dadurch eignet sich der Tarif besonders für Versicherte, die eine günstige Zahnzusatzversicherung mit ordentlichem Leistungsniveau suchen, aber bewusst auf die noch stärkeren Leistungen der höherwertigen AXA Tarife verzichten können.

Der Tarif ist ideal für preisbewusste Personen, die Wert auf ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis legen und sich gegen die häufigsten und wichtigsten Zahnkosten ergänzend absichern möchten und dabei Wert auf eine langfristig bezahlbare und beitragsstabile Zusatzversicherung Wert legen. Dabei verzichtet der Tarif nicht nur auf anfängliche Wartezeiten, auch die anfänglich bei Zahnversicherungen üblichen Leistungsbegrenzungen sind bei der AXA sehr morderat geregelt. Hervorzuheben ist des Weiteren, dass auch der AXA Zahn Klassik bis zum 5-fachen GOZ-Höchstsatz leistet, während die meisten Zahnversicherungen anderer Versicherer die Erstattung von Zahnarztbehandlungen auf den 3,5fachen GOZ-Höchstsatz begrenzen.

Es lassen sich bei der AXA Zahnzusatzversicherung übrigens gegen Risikozuschlag bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichern (Zuschlag 25% pro Zahnlücke).
Über unseren Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner können Sie den AXA Zahn Klassik mit anderen Tarifen gegenüberstellen, sich ein Angebot anfordern oder den Tarif direkt online beantragen.

Hinweis für Personen mit einer Vorversicherung:
Wer bei Abschluss der AXA Zahn Komfort -Zusatzversicherung eine Vorversicherung mit mindestens 80% Erstattungssatz für Zahnersatz nachweisen kann, erhält eine Anrechnung in Höhe von 2 Kalenderjahren auf die anfänglichen Begrenzungen. Damit ist der Tarif vor allem interessant, wenn Ihnen Ihre bisherige Zahnversicherung zu teuer geworden ist und Sie eine neue günstigere Zahnversicherung mit guten Komfortleistungen suchen, ohne dass Sie durch den Wechsel große Nachteile in Kauf nehmen müssen.

AXA Zahn Klassik – Leistungen im Überblick

AXA Zahn Klassik

Preisgünstiger Zahnzusatztarif für gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte mit soliden Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlung, hochwertige Füllungen, Schienen, Kieferorthopädie sowie Zahnvorsorge. Besonders hervorzuheben sind die fehlenden Wartezeiten, 100 % Erstattung in mehreren Leistungsbereichen sowie die Erstattung oberhalb der GOZ-/GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung.

Keine Wartezeiten 100 % in vielen Bereichen 80 % Zahnersatz

Wichtige Tarifmerkmale

Versicherungsfähig
Personen mit deutscher gesetzlicher Krankenversicherung sowie Heilfürsorgeberechtigte.
Wartezeit
Keine Wartezeiten.
Leistungsstaffel Zahnersatz / Füllungstherapien / Zahnbehandlung / Schienen
1. Versicherungsjahr: 1.500 EUR
1.–2. Versicherungsjahr zusammen: 3.000 EUR
1.–3. Versicherungsjahr zusammen: 4.500 EUR
1.–4. Versicherungsjahr zusammen: 6.000 EUR
Ab dem 5. Versicherungsjahr keine weitere Begrenzung.
Anrechnung von Vorversicherungszeiten
Bei nachgewiesener Vorversicherung mit mindestens 80 % Zahnersatz-Erstattung und mindestens 6 Monaten Vorversicherungszeit: 1. Versicherungsjahr 1.500 EUR, 1.–2. Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR, ab dem 3. Versicherungsjahr keine weitere Begrenzung.
Kieferorthopädie
Kinder/Jugendliche: 80 % inklusive GKV-Vorleistung bis insgesamt 5.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, in den ersten 2 Jahren begrenzt auf 500 EUR im 1. Jahr und 1.000 EUR in den ersten 2 Jahren zusammen.
Erwachsene: 80 % inklusive GKV-Vorleistung bis insgesamt 5.000 EUR, sofern die Behandlung nach dem 18. Lebensjahr beginnt und unfallbedingt ist.

Besonderheiten & Hinweise

Erstattung ohne GKV-Leistung
Bei Zahnersatz erfolgt die Erstattung ohne GKV-Leistung zum zahnmedizinischen Befund zu 40 %. Bei Füllungstherapien erfolgt die Erstattung ohne GKV-Leistung zu 60 %.
Regelversorgung
Bei Regelversorgung ohne privatzahnärztliche Vergütungsanteile erfolgt beim Zahnersatz eine Erstattung zu 100 %.
Behandler ohne Kassenzulassung
Werden Leistungen aus Zahnbehandlung oder KFO für Kinder/Jugendliche von Ärzten oder Zahnärzten ohne Kassenzulassung erbracht, werden pauschal 40 % des Rechnungsbetrags als fiktive GKV-Leistung angerechnet, sofern keine echte GKV-Vorleistung nachgewiesen wird.
GOZ / GOÄ
Erstattung ist grundsätzlich bis zum 5-fachen Satz der GOZ/GOÄ vorgesehen. Darüber hinausgehende Mehrkosten können im tariflichen Rahmen ohne vorherige Zusage erstattet werden, wenn eine rechtsgültige Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ vorliegt.
Heil- und Kostenplan / Kündigung
Vor Behandlungsbeginn für Zahnersatz und KFO empfohlen. Die Erstellungskosten werden im tariflichen Rahmen erstattet, wenn der Plan vor Beginn eingereicht wird. Kündigung zum Ende eines jeden Monats mit 15 Tagen Frist möglich; tritt in den ersten 2 Jahren ein Leistungsfall ein, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren.
Leistung Erstattung / Umfang
Zahnersatz 80 % inklusive GKV-Vorleistung z. B. Kronen, Teilkronen, Teleskopkronen, Onlays, Overlays, Brücken, Voll- oder Teilprothesen, implantatgetragener Zahnersatz, Veneers, Lumineers, Verblendungen, Reparaturen, Provisorien, Funktionsanalyse/-therapie sowie Material- und Laborkosten. Erbringt die GKV keine Leistung zum zahnmedizinischen Befund, erfolgt die Erstattung der erstattungsfähigen Aufwendungen zu 40 %. Bei Regelversorgung ohne privatzahnärztliche Vergütungsanteile erfolgt die Erstattung zu 100 %.
Implantologische Leistungen 80 % inklusive GKV-Vorleistung einschließlich Implantaten, chirurgischen Maßnahmen, Knochenaufbau (Augmentation), digitaler Volumentomographie (DVT) sowie zahntechnischer Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz.
Füllungstherapien 100 % inklusive GKV-Vorleistung inkl. Inlays, Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, Aufbaufüllungen, Funktionsanalyse/-therapie sowie Material-/Laborkosten, auch CEREC-Behandlungen. Erbringt die GKV keine Leistung zum zahnmedizinischen Befund, erfolgt die Erstattung der erstattungsfähigen Aufwendungen zu 60 %.
Zahnbehandlung 100 % inklusive GKV-Vorleistung für Wurzelbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen, elektrometrische Längenbestimmungen sowie Parodontose-/Parodontitisbehandlungen inklusive spezieller Verfahren wie Bakterien-/DNA-Tests, mikrobiologische Diagnostik und Schleimhauttransplantationen.
Aufbissbehelfe und Schienen 100 % inklusive GKV-Vorleistung z. B. Knirscherschienen inklusive Reparaturen, funktionsanalytischer/-therapeutischer Leistungen sowie Material- und Laborkosten.
Laser und Operationsmikroskope Erstattung im Prozentsatz der Hauptleistung Zuschläge für die Anwendung eines Lasers oder eines Operationsmikroskops.
Schmerzausschaltung 100 % inklusive GKV-Vorleistung bis 500 EUR je Versicherungsjahr z. B. Akupunktur, Analgo-Sedierung, Lachgas-Sedierung, Vollnarkose, Hypnose. Nur erstattungsfähig in unmittelbarem Zusammenhang mit einer tariflich versicherten Hauptleistung aus Zahnersatz, Füllungstherapie, Zahnbehandlung oder KFO.
Zahnvorsorge / Prophylaxe 100 % inkl. professioneller Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen, Zahnsteinentfernung, Behandlung überempfindlicher Zähne, Mundhygienestatus, Prothesenreinigung sowie lokale Kariesvorbeugung mit individuell gefertigter Schiene als Medikamententräger. Die professionelle Zahnreinigung ist nur einmal je Versicherungsjahr erstattungsfähig. Leistungen können auch durch zahnmedizinische Fachassistenten (Dentalhygieniker) erbracht werden.
Zahnaufhellung / Bleaching 100 % maximal 200 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren ambulant, durch approbierten niedergelassenen Zahnarzt oder unter dessen ärztlicher Aufsicht nach fachlicher Weisung.
Kieferorthopädie für Erwachsene 80 % inklusive GKV-Vorleistung insgesamt bis 5.000 EUR Nur wenn die Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahrs beginnt und unfallbedingt ist. Inkl. z. B. Keramik-, Kunststoff-, Mini-Brackets, Aligner, Lingualtechnik, funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen und zahntechnische Leistungen.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche 80 % inklusive GKV-Vorleistung insgesamt bis 5.000 EUR Für Behandlungen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen wurden. In den ersten 2 Versicherungsjahren gilt eine Begrenzung auf 500 EUR im 1. Jahr und 1.000 EUR in den ersten 2 Jahren zusammen. Nicht erstattungsfähig ist der Eigenanteil, wenn eine von der GKV unterstützte Behandlung nicht planmäßig beendet wird.

Beitragsübersicht

0 - 20 Jahre9,18 EUR
21 - 25 Jahre7,05 EUR
26 - 30 Jahre8,74 EUR
31 - 35 Jahre12,14 EUR
36 - 40 Jahre15,35 EUR
41 - 45 Jahre18,19 EUR
46 - 50 Jahre20,25 EUR
51 - 55 Jahre23,22 EUR
56 - 60 Jahre26,06 EUR
ab 61 Jahre31,92 EUR

Versicherungsbedingungen – AXA Zahn Klassik

Hier finden Sie die Tarifbedingungen der AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung als downloadbare PDF-Datei.

Die weitere AXA Zahntarife

  • AXA Zahn Premium – Vollschutz für die Zähne mit 100% Erstattungssatz in allen wichtigen Bereichen
  • AXA Zahn Komfort – Premiumabsicherung mit 100% Erstattung Zahnbehandlung und starken 90% für Zahnersatz und KFO-Leistungen.
  • AXA Zahn Easy – Flexiblier Budgettarif zum kleinen Beitrag