(Kinder/Jugendliche 25 €)


Die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung in den Tarifen AXA Krankenhaus Premium (günstiger Beitrag ohne Alterungsrückstellungen) und AXA Krankenhaus Premium Plus (stabiler Beitrag mit Bildung von Alterungsrückstellungen) sichert gesetzlich Krankenversicherten bei stationären Behandlungen die Unterbringung im komfortablen 1-Bettzimmer inklusive aller Komfortzimmer-Zuschläge (z.B. Familienzimmer, Fernseher, Telefon, Internet) sowie die Freie Arztwahl (z.B. Behandlung durch den Chefarzt, Oberarzt usw.). Die AXA Krankenhaus Premium-Tarife verzichten auf die Allgemeinen Wartezeiten (lediglich bei Entbindung und stationärer Psychotherapie gelten anfänglich 8 Monate)
Privatärztliche Honorare werden auch über den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus erstattet, zudem übernimmt die AXA-Krankenhausversicherung auch eventuell verbleibende Restkosten für ambulante Operationen.
Die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung leistet auch für die versicherten Wahlleistungen (Unterbringung und Chefarzt) in Privatkliniken sowie für eventuell verbleibende Restkosten im europäischen Ausland.
Für die Absicherung von Kindern ist die AXA Krankenhaus Premium Zusatzversicherung ebenfalls zu empfehlen, denn der Tarif übernimmt die Rooming-in Kosten einer erwachsenen Begleitperson.
Die AXA Krankenhausversicherung überzeugt sowohl durch ihren günstigen Preis, aber auch die hochwertigen Leistungen, die zu den besten im Krankenhauszusatzversicherung Vergleich gehören.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Experten für die Krankenhauszusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 03.01.2026
Die AXA Krankenhaus Zusatzversicherungen bietet unter anderem folgende Premium-Leistungen an, die die Leistungsdifferenz der Gesetzlichen Grundversorgung im Vergleich zu einer guten Privaten Krankenkostenvollversicherung nahezu ausgleichen.

Die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung Premium bzw. Premium Plus gehört zu den leistungsstärksten stationären Ergänzungstarifen für gesetzlich Krankenversicherte.
Versichert wird in beiden Tarifvarianten sowohl die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer (falls 1-Bett nicht verfügbar oder nicht gewünscht), aber auch die wahlärztliche bzw. privatärztliche Behandlung, die über das Maß der gesetzlichen Absicherung (Behandlung durch den Belegarzt) hinausgeht.
Dabei erstattet die Axa Krankenhauszusatzversicherung auch Arzthonorare über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu ist nicht einmal eine vorherige schriftliche Zusage des Versicherers nötig, sofern eine rechtsgültige individuelle “abweichende Vereinbarung” gemäß §2 der GOÄ zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt getroffen wurde.
Ferner übernimmt AXA Krankenhaus Premium bzw. Premium Plus auch die Mehrkosten, die dadurch anfallen können, dass ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus gewählt wird = freie Krankenhauswahl.
Ambulante Operationen, die im gemäß § 115b SGB V erstellten Katalog unter Kategorie 2 aufgeführt sind werden durch die Axa Krankenhauszusatzversicherung ebenso erstattet, wie sich anschließende oder im damit Zusammenhang stehende Vor- oder nachstationäre Untersuchungen.
Ein Rooming-in wird bei der Axa bei Kindern unter 5 übernommen. Für Kinder wären daher Tarife wie Barmenia Mehr Komfort empfehlenswerter, da diese Leistung dort nicht zeitlich begrenzt wird.
Sofern auf die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichtet wird, erstattet die Axa Krankenhausversicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro am Tag. Verzichtet man auf die privatärztliche Leistung gibt es zusätzlich 50 Euro als Ersatz pro Tag ausgezahlt. Für Versicherte unter 20 Jahren werden hierbei jeweils 25 Euro pro Tag als Ersatzleistung gezahlt.
Erstattungsfähig sind durch die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung Premium auch 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Transport zum oder vom gewünschten Krankenhaus in Deutschland.
Die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung übernimmt bei stationärer Entbindung auch die Kosten eines komfortablen Familienzimmers.
Entbindet eine versicherte Person hingegen ambulant im Krankenhaus, zu Hause oder im Geburtshaus und nimmt dabei keine Leistungen für stationäre Unterbringung (1-Bettzimmer, Familienzimmer, Wahlarzt) in Anspruch, wird stattdessen eine Pauschale in Höhe von 800 Euro gezahlt. Für gesondert berechenbare Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme wird eine Pauschale in Höhe von 300 Euro übernommen.
Der Tarif sieht keine Wartezeiten außer für Entbindung und stationärer Psychotherapie vor (in dem Fall 8 Monate). Des Weiteren sind neugeborene Kinder während der ersten 12 Monate nach der Geburt beitragsfrei mitversichert (sofern bei Abschluss der Versicherung des Elternteils noch keine Schwangerschaft bestanden hat).
Es gibt die AXA Krankenhaus Zusatzversicherung in insgesamt 3 Varianten:
Für neugeborene Kinder besteht während der ersten 12 Monate nach der Geburt beitragsfreier Versicherungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es besteht für einen Elternteil eine Versicherung nach dem Tarif Krankenhaus Premium oder Krankenhaus Premium Plus
2. Die Anmeldung des Kindes zur Versicherung im Tarif Krankenhaus Premium erfolgt spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend. (=Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung).
Besteht bei Abschluss der AXA-Zusatzversicherung bereits eine Schwangerschaft, funktioniert zwar die Kindernachversicherung des Kindes innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne eine Gesundheitsprüfung, in diesem Fall entfällt allerdings die beitragsfreie Mitversicherung im 1.Jahr nach Geburt. Dies ist allerdings verkraftbar, da der Beitrag für Kinder nur rund 5 Euro pro Monat beträgt.
Die AXA Krankenhausversicherung gibt es nicht als spezielle 2-Bett Tarifvariante. Selbstverständlich zahlt Ihnen die AXA jedoch auch die Unterbringung im 2-Bettzimmer, wenn Sie nicht alleine liegen möchten. Das Ersatzkrankenhaustagegeld für den Verzicht der Zimmer-Wahlleistung, wird jedoch nur ausgezahlt, wenn weder ein 1- noch ein 2-Bettzimmer gewählt wird. Sofern Sie zufälligerweise sowieso im 2-Bettzimmer untergebracht werden und Sie die Zimmerleistung der Zusatzversicherung daher nicht beanspruchen, erhalten Sie jedoch das Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50 EUR für jeden Tag, an dem Sie auf das Komfortzimmer verzichtet haben, ausgezahlt.
Neben den beiden Premium-Tarifen AXA KH Premium und AXA KH Premium Plus gibt es auch eine sehr günstige Tarifvariante der AXA Krankenhausversicherung, welche komplett auf Gesundheitsfragen bei Abschluss verzichtet. Wem die reine Absicherung der Komfort-Wahlleistungen (z.B. 1-Bettzimmer, Zimmerzuschläge wie z.B. TV, Internet, Verpflegung etc.) ausreicht oder bei wem der Abschluss der Premium-Tarife aufgrund von chronischen, psyichischen oder schweren Vorerkrankungen (inerhalb der letzten 5 Jahre) nicht möglich ist, kann mit dem günstigen Tarif AXA Krankenhaus EASY immerhin die Zimmer-Wahlleistungen ohne stationäre privatärztliche Behandlungskosten absichern. Ebenfalls leistet die EASY-Variante auch für die Kosten des Rooming-in (erwachsene Begleitperson bei Kindern) oder ein benötigigtes Familienzimmer bei stationärer Entbindung nach einer Schwangerschaft. Im Gegensatz zu AXA KH Premium sind bei AXA KH EASY jedoch anfängiche Wartzeiten von 3 Monaten (bei Psychotherapie/Schwangerschaft = 8 Monate) einzuhalten.
Jedoch sind auch bei diesem Tarif alle Vorerkrankungen mitversichert, sofern nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Vertragsabschluss bereits ein Krankenhausaufenthalt ärztlich angeraten oder angedacht wurde.
| Leistung / Merkmal | AXA KH EASY | AXA KH Premium | AXA KH Premium Plus |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen? | Ohne |
Mit
ab 55 zusätzlich ärztliches Attest bei Antragstellung
|
Mit
ab 55 zusätzlich ärztliches Attest bei Antragstellung
|
| Unterbringung Ein- oder Zweibettzimmer | Ja | Ja | Ja |
| Privatärztliche Behandlung (z. B. Chefärzt:innen / Spezialist:innen) | Keine Leistungen |
Ja
auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
|
Ja
auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
|
| Gesetzliche Zuzahlungen | Keine Leistung | Ja | Ja |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld |
50 € pro Tag bei Verzicht auf bessere Unterkunft
(Kinder/Jugendliche 25 € pro Tag) |
50 € pro Tag bei Verzicht auf bessere Unterkunft
50 € pro Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung (Kinder/Jugendliche je 25 € pro Tag) |
50 € pro Tag bei Verzicht auf bessere Unterkunft
50 € pro Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung (Kinder/Jugendliche je 25 € pro Tag) |
| Familienzimmer nach Entbindung | Ja | Ja | Ja |
| Ambulante Entbindungspauschale | 400 € |
800 € |
800 € |
| Rufbereitschaftspauschale Hebammen | Keine Leistung | 300 € |
300 € |
| Beitragsbefreiung Kindernachversicherung | 12 Monate |
12 Monate |
12 Monate |
| Rooming-in | Ja – wenn 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (bis zu 5 Tage) |
Ja – wenn 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (bis zu 5 Tage) |
Ja – wenn 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (bis zu 5 Tage) |
| Vor- und nachstationäre Behandlungen | Ja – nach SGB V §115a |
Ja – nach SGB V §115a |
Ja – nach SGB V §115a |
| Krankentransporte | Keine Leistung | Ja – zum Wunschkrankenhaus |
Ja – zum Wunschkrankenhaus |
| Wahlleistungen Anschlussheilbehandlung | Ja – bei der Unterbringung |
Ja | Ja |
| Alterungsrückstellungen | Nein | Nein | Ja |
| Allgemeine Wartezeit | 3 Monate |
Keine |
Keine |
| Besondere Wartezeiten | 8 Monate bei Entbindung und Psychotherapie |
8 Monate bei Entbindung und Psychotherapie |
8 Monate bei Entbindung und Psychotherapie |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre |
Keine
Ausnahme: Leistungsfall in den ersten 2 Jahren → dann 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit |
Keine
Ausnahme: Leistungsfall in den ersten 2 Jahren → dann 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit |
| Kündigungsfrist | Monatlich |
Monatlich |
Monatlich |
Die AXA bietet neben sehr starken Krankenhaus-Zusatzversicherungen auch für andere Leistungsbereiche sehr interessante Absicherungsmöglichkeiten für gesetzlich Krankenversicherte an:
Die oben aufgeführte stationäre Zusatzkrankenversicherung wird von der AXA Krankenversicherung AG angeboten.
Die AXA Krankenversicherung ist eine renommierte Versicherungsgesellschaft, die sich auf Krankenversicherungen spezialisiert hat. Sie bietet verschiedene Arten von Krankenversicherungen an, einschließlich Zusatzkrankenversicherungen.
Im Bereich der Zusatzkrankenversicherungen hat die AXA Krankenversicherung einen guten Ruf. Sie bietet eine Vielzahl von Leistungen an, die dazu dienen, die gesetzliche Krankenversicherung zu ergänzen und zusätzlichen Schutz zu gewähren.
Ein Bereich, in dem die AXA Krankenversicherung besonders gut abschneidet, ist die Zahnzusatzversicherung. Sie bietet umfangreiche Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz an. Dies ist besonders wichtig, da viele gesetzliche Krankenversicherungen nur begrenzte Leistungen in diesem Bereich bieten. Auch die neuen stationären Zusatzkrankenversicherungen der AXA sowie das innovative AXA Krankengeld EASY schneiden in unabhängigen Versicherungsvergleichen mit Bestnoten ab.
Darüber hinaus können über die die AXA Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen für andere Bereiche wie Naturheilverfahren, Krankenhauszusatzversicherungen und ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese Deckungsbereiche bieten den Versicherten zusätzlichen Schutz und ermöglichen es ihnen, von einer breiteren Palette von medizinischen Leistungen zu profitieren.
Die AXA Krankenversicherung ist bekannt für ihren guten Kundenservice und ihre schnelle Abwicklung von Leistungsansprüchen. Kunden loben die unkomplizierte Abwicklung und den reibungslosen Ablauf bei der Kommunikation mit der Versicherung. Als ungebundenes Vergleichsportal und Vermittler mit Spezialisierung auf Zusatzkrankenversicherungen können wir nach über 15 Jahren Erfahrung mit der AXA Krankenversicherung die kundenfreundliche Leistungsregulierung bestätigen.