
Privatpatient beim Arzt

DeuKv
Es gibt derzeit eine Möglichkeit für eine ambulante Absicherung gesetzlich Krankenversicherter, die komplett auf Gesundheitsfragen verzichtet.
Die Unterstützungskasse Deutsche Krankenvorsorge GmbH (DeuKV) bietet mit dem Tarif DeuKv Privat+ eine ambulante Restkostenabsicherung in Verbindung mit der Wahl des GKV Kostenerstattungsverfahrens im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung an.
Diese ambulanten Restkosten-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen sichert Ihnen durch die Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren, was für alle gesetzlich Krankenversicherten problemlos möglich ist die Möglichkeit Ärzte und Fachärzte problemlos als Privatpatient (Selbstzahler) ohne lange Wartezeiten auf Termine, aufsuchen zu können.
Im Kostenerstattungsverfahren übernimmt dann die GKV einen Teil der privaten Behandlungsrechnung (nach GOÄ), die Restkosten sind durch die ambulante Zusatzversicherung DeuKV Privat+ abgesichert.
Durch den Zusatzbaustein “Rechnung Sorglos” haben Versicherte den Vorteil, dass die DeuKV sich direkt um die Bezahlung der Arztrechnungen kümmert und Sie keinen Verwaltungsaufwand haben.
Der ambulante Kostenerstattungstarif der Deutschen Krankenvorsorge GmbH (DeuKv Privat+) ermöglicht gesetzlich krankenversicherten Personen eine privatärztliche Versorgung im ambulanten Bereich, ohne die GKV-Mitgliedschaft aufgeben zu müssen. Durch die Umstellung des Abrechnungsmodus auf das Kostenerstattungsverfahren entsteht eine privatärztliche Behandlungssituation, die in der Regel zu kürzeren Wartezeiten, individuellerer Diagnostik und erweiterten Behandlungsmöglichkeiten führt. Kurzum: Ambulante Absicherung wie ein Privatpatient! und das ohne Gesundheitsprüfung.
Mit Wahl des Kostenerstattungsverfahrens wird der Patient Vertragspartner des behandelnden Arztes.
Zur Nutzung der ambulanten Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen der DeuKV Privat+ ist bei der gesetzlichen Krankenkasse für den Bereich “ambulante ärztliche Versorgung” auf das Kostenerstattungsverfahren umzustellen.
Da der Tarif nicht für die Bereiche “Ärztliche verordnote Leistungen, Krankenhaus, Zahnarzt” leistet, sollte die Umstellung für die versicherte Person auch nur für diesen Bereich erfolgen.
Die Abrechnung der Behandlungskosten durch den Arzt/Facharzt oder Psychotherapeuten erfolgt daraufhin privat nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Anschließend werden die Rechnungen zunächst der Krankenkasse vorgelegt, die den Anteil erstattet, der bei Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte entstanden wäre. Die verbleibenden Aufwendungen werden danach über den Gesundheitsplan DeuKv Privat+ vollständig erstattet. Dieser Prozess lässt sich durch den Baustein Rechnung Sorglos auch vereinfachen. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Sofern der Zusatzbaustein *Rechnung Sorglos” mitversichert wird, übernimmt die DeuKV die komplette Abwicklung der privaten Arztrechnungen für Sie. Dabei nimmt die die DeuKv Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, die private Arztrechnung auf Korrektheit zu prüfen und bei der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Sobald die Zahlung der GKV-Vorleistung vorliegt, begleicht die DeuKv für SIe eigenständig den kompletten Rechnungsbetrag inklusive des nicht von der GKV übernommenen Rechnungsanteils.Wir empfehlen grundsätzlich diesen Baustein immer mit zu beantragen.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und ergänzt durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Expertem für Krankenversicherungen und das GKV Kostenerstattungsprinzip. Letzte Aktualisierung am 01.11.2025
Durch die privatärztliche Abrechnung nach Gebührenordnung können Behandlungsbudgets der gesetzlichen Versorgung umgangen werden. Dies verbessert insbesondere gegen Ende eines Abrechnungsquartals den Zugang zu notwendigen Diagnostiken. Sie erhalten so beispielweise schneller und einfacher Termine bei Ärzten, Fachärzten oder auch Psychotherapeuten.
Da der Tarif keine Gesundheitsfragen stellt ist er vor allem für Personen mit Vorerkrankungen interessant, bei denen der Abschluss einer leistungsfähigeren ambulanten Zusatzversicherung mit Gesundheitsfragen wie dem Tarif DKV KAMP nicht möglich ist.
Diese Vorteile bietet der Tarif DeuKv Privat+ vor allem:
Nein, es bestehen keine anfänglichen Wartezeiten. Jedoch gibt es eine anfängliche Leistungseinschränkung, quasi eine Wartezeit für den Fall, dass der GKV-Versicherte innerhalb der letzten 2 Jahre vor Versicherungsbeginn bereits wegen einer psychischen oder neurologischen Erkrankung behandelt wurde und auch sofern, eine diese ICD-GM-10 F-Diagnosen innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn auftreten.
In diesem Fall gilt eine Moratoriumsklausel: Es besteht für diese Diagnosen dann erst ein Leistungsanspruch nach Ablauf der ersten 2 Versicherungsjahre.
Das ist eine sehr faire Regelung, da diese Diagnose damit nach den 2 Jahren automatisch als abgesichert gelten.
Ja, die DeuKV Krankenunterstüzungskasse kann von allen GKV Versicherten genutzt werden. Bisher war dies nur für Mitglieder der Knappschaft Krankenkasse möglich, doch ab sofort steht es unabhängig davor zur Verfügung, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse man versichert ist.
Einzige Voraussetzung ist, dass für die versicherte Person bei der Krankenkasse für den Bereich “Ambulante ärztliche Versorgung” vom Sachleistungsprinzip (Abrechnung über die GKV-Versichertenkarte) auf das Kostenerstattungsverfahren umgestellt wird.
Seitens der DeuKV wird auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Lediglich, wenn der Versicherte mehr als 3 Monate in Zahlungsverzug gerät, behält sich die DeuKv ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Die DeuKv hat die Kalkulation von einem anerkannten unabhängigen Aktuar der Versicherungsmathematik durchführen lassen. Dieser Aktuar ist ein Schwergewicht im Bereich der Kalkulation von Privaten Krankenversicherungen und führt diese Tätigkeit sonst auch für viele konventionelle große private Krankenversicherungsunternehmen durch.
Aufgrund der Unternehmensform einer Unterstüzungskasse gelten jedoch andere rechtliche Kalkulationsvorgaben als für ein Privates Krankenversicherungsunternehmen, was eine Kalkulation unter weniger strengen Kalkulationsvorgaben ermöglicht als dies bei einer PKV der Fall wäre.
Grundsätzlich bildet die DeuKv beispielsweise auch keine Alterungsrückstellungen. Die Beiträge steigen daher in Altersstufen alle 10 Jahre gemäß dem Kostenrisiko dieser Altersklassen an. Der höchste Beitrag wird mit der Altersstufe 80 Jahre erreicht. Vor allem bis 60 sind die Beiträge teilweise deutlich niedriger als bei vergleichbaren PKV-Tarifen und das sogar, obwohl der Tarif ohne anfängliche Gesundheitsfragen auskommt und Vorerkrankungen grundsätzlich mitversichert werden.
Es gibt zwar die Möglichkeit, auch ein Krankenhaustagegeld zum ambulanten Privat+ Gesundheitsplan hinzuzubuchen, jedoch wird keine vollwertige stationäre privatärztliche Absicherung angeboten.
Wir finden zudem auch, dass das DKV Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung in jedem Fall gegenüber dem Krankenhaustagegeld einer Unterstützungskasse zu bevorzugen ist. Ebenso wäre eine ideale stationäre Ergänzung diese Auswahl an Krankenhausversicherungen ohne Gesundheitsfragen, welche alle bei richtigen privaten Krankenversicherern angeboten werden, so dass auch für die nächsten Jahrzehnte der Versicherungsschutz 100%ig garantiert ist.
Bisher bietet die DeuKv auch keine Zahnzusatzversicherung an, ist aus unserer Sicht auch ebenfalls absolut nicht nötig, da der Markt mittlerweile sehr viele gute Zahnzusatzversicherungen anbietet und ein derartiges Leistungsniveau, wie es in den besten Zahntarifen am Markt abgebildet werden kann, durch eine kleine Unterstützungskasse wie die DeuKv auch kaum kalkulierbar wäre.
Die DeuKv arbeitet ferner an einer Krankentagegeldversicherung, doch auch hier empfehlen wir derzeit eher konventionelle Krankentagegeldtarife, wie den Axa Krankengeld Easy, welcher ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist.
Bei der DeuKv handelt es sich rechtlich um eine Kranken-Unterstützungskasse in der Unternehmensform einer GmbH (also beschränkte Haftung). Aus dieser Unternehmensform ergeben sich einige Vorteile, aber auch deutliche Nachteile für den Versicherten im Vergleich zu einer Absicherung bei einem herkömmlichen privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Das Konstrukt der ambulanten Absicherung über eine Krankenunterstützungskasse wurde seit einigen Jahren exklusiv für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse Knappschaft ermöglicht, ist nun aber auch für Mitglieder aller anderen gesetzlichen Krankenkasse nutzbar.
Krankenunterstützungskassen zählen zu den ältesten Organisationsformen der gesundheitlichen Absicherung in Deutschland. Ihre historischen Wurzeln lassen sich bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Zahlreiche heute etablierte Krankenkassen – darunter etwa die KNAPPSCHAFT (seit 1260), die DAK-Gesundheit, die BEK sowie viele Betriebskrankenkassen – gingen aus solchen traditionellen Selbsthilfeeinrichtungen hervor. Auch einige private Krankenversicherer wie Debeka, INTER oder SIGNAL IDUNA entstammen diesem historischen Umfeld.
Die Idee der Krankenunterstützungskasse knüpft an ein historisch gewachsenes Prinzip gegenseitiger Unterstützung an. Im Kern basiert dieses Modell darauf, dass Menschen freiwillig füreinander einstehen, Verantwortung übernehmen und sich im Krankheitsfall solidarisch unterstützen – unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen. Die DeuKv nutzt hierfür eine bewusst einfache und unabhängige Organisationsform. Sie ist weder konzerngebunden noch externen Einflussstrukturen unterworfen und unterliegt keiner direkten Versicherungsaufsicht. Gleichzeitig hält sie sich selbstverständlich an alle geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Eine Unterstützungskasse ist kein Versicherungsunternehmen: Daraus ergibt sich auch, dass die DeuKv nicht durch die BaFin reguliert ist. Für sie gilt weder das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), noch die strengen und vor allem kostenintensiven regulatorischen Auflagen, die eine PKV erfüllen muss. Unterstützungskassen fallen nicht unter das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Solvabilitätsanforderungen, formelle Rückstellungsprüfungen, Verbraucherschutzauflagen.
Das hat zum einen natürlich den Vorteil, dass die Prozesse schlanker und günstiger sind und z. B. dadurch auch der Versicherungsschutz für Personen mit Vorerkrankungen ohne irgendwelche Gesundheitsfragen angeboten werden kann.
Achtung: Es verbleibt für den Kunden der DeuKV ein gewisses Risiko, auf welches wir näher eingehen wollen: Denn vom Prinzip her erfolgen die Leistungen der DeuKv „freiwillig“ nach Satzung der Unterstützungskasse. Und Satzungen können verändert werden (übrigens wie Satzungen auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse verändert werden können, was dort jedoch nur die freiwilligen Zusatzleistungen und nicht die Leistungen betrifft, die nach dem SGB V geregelt sind).
Das Konstrukt einer Leistungszusage über eine Satzung (und keine privatrechtlichen Versicherungsvertrag) wurde bewusst gewählt, auch wenn diese nicht vertraglich wie bei einer PKV 100%ig garantiert sind (da Satzungen sich ändern können) und zwar aus folgendem Grund:
Würden die Zusagen über einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zugesagt und nicht über die Leistungszusage einer Satzung, wären sie zwar einklagbar, doch es würden dann die gleichen strengen Auflagen und Kalkulationsvorgaben wie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gelten. Das wiederum würde dann den Abschluss ohne Gesundheitsfragen und die Mitversicherung von Vorerkrankungen in der Form, wie sie bei der DeuKv gehandhabt wird, unmöglich machen.
Denn private Krankenversicherer müssen in so einem Fall die kompletten statistisch bis zum Lebensende des Versicherten entstehenden Behandlungskosten als Rückstellung einplanen und entsprechende Rückstellungen bilden. Und genau das macht dann den Beitrag für den Versicherungsschutz extrem teuer (aber eben auch 100%ig sicher).
Vergleichbar ist die Zusage der Unterstützungskasse über eine Satzung mit einem Wahltarif oder Zusatzleistungen einer GKV: Auch die von Krankenkassen angebotenen Wahltarife und funktionieren nicht über einen Versicherungsvertrag mit dem Versicherten. Satzungen können geändert werden und es gilt nicht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Natürlich hat ein Unternehmen wie die DeuKv kein Interesse, unzufriedene Kunden zu haben, denn da es sich um eine freiwillige Absicherung handelt, die vom Kunden auch jederzeit zu jedem Kalenderjahr beendet werden kann, würde die DeuKv sehr schnell ihre Existenz gefährden und schon gar keine neuen Kunden gewinnen, wenn sie zugesagte Leistungen nicht einhält. *Es bedeutet auch nicht, dass die DeuKv einfach willkürlich zugesagte Leistungen nicht erbringen muss.” Aber wie oben beschrieben, besteht das Risiko, dass Satzungen geändert werden können. Und natürlich spielt auch das Risiko der Unternehmensform als GmbH eine gewisse Rolle.
Im Vertragswerk der DeuKv heißt es z. B.: „Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen kann nicht eingeräumt werden und auch nicht aus wiederholten Leistungen hergeleitet werden.“ —-> Es handelt sich also nicht um einen Versicherungsvertrag, für den das VVG gilt. Der Leistungsempfänger könnte im Ernstfall die Leistung nicht einklagen.
Allerdings kann die Unterstützungskasse im Gegensatz zu einer PKV Leistungen, die vorher nicht zugesagt wurden, als Kulanzleistung erbringen. Das darf eine Private Krankenversicherung nicht, da sie nur das Geld des Versichertenkollektivs verwaltet und Leistungen nur explizit auf Grundlage der Tarifbedingungen erbringen darf. Alles andere wäre unzulässig.
Die Deutsche Krankenvorsorge GmbH nutzt beispielsweise 5 % der Beitragseinnahmen für Rücklagen, aus welchen diese freiwilligen Kulanzzahlungen erbracht werden können. So besteht hier im Gegensatz zu einer konventionellen PKV die Möglichkeit, z. B. bei Kunden, die beispielsweise schwer an Krebs erkranken, einen Zuschuss für bestimmte alternative Behandlungsmethoden oder Medikamente zu leisten, obwohl diese vorher eigentlich nicht laut Satzung aufgeführt wurden.
Da die DeuKv keine PKV ist, greift hier zwar nicht das Schlichtungsverfahren über den PKV-Ombudsmann der privaten Krankenversicherer, doch die DeuKv nutzt die Möglichkeit einer anderer Schlichtungsstelle, falls es einmal Uneinigkeiten gibt oder ein Kunde mit der Leistungsabrechnung oder Ablehnung unzufrieden ist.
Wenn ein Leistungsempfänger mit der Bearbeitung von Leistungen oder vertraglichen Angelegenheiten nicht zufrieden ist und keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, sich an die folgende unabhängige Schlichtungsstelle zu wenden.
Das Verfahren ist für den Leistungsempfänger kostenfrei:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Auch wenn oben aufgeführter genereller Rechtsanspruch nicht auf Grundlage des VVG wie bei privaten Krankenversicherern besteht, besteht für die DeuKv Unterstützungskasse natürlich trotzdem ergivt sicg aus anderer rechtlicher Grundlage und Bestimmungen z.B. nach BGB, §§ 312, 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 grundsätzlich ein Anspruch auf eine Gegenleistung, da ja an die DeuKv Beiträge gezahlt werden.
Wenn ein direkter Rechtsanspruch auf Leistungen geben wäre, würde die DeuKv von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und dies wiederum würde aufgrund kalkulatorischer Vorschriften und vor allem aufgrund der dadurch entstehenden Kosten dazu führen, dass garantiert kein so innovativer Schutz vor ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden kann.
Das alles aber aus unserer Sicht immer mit dem Hintergedanken, dass oben aufgeführte Nachteile durch die Unternehmensform als Unterstützungskasse bestehen. Anders geht es aber auch nicht, sobald nämlich eine 100%ige Garantie für eine Leistung zugesagt würde, wie dies bei jeder normalen Privaten Krankenversicherung üblich ist, gelten die strengen udn vor allem kostenintensiven rechtlichen Rückstellungs- und Kalkulationsvorgaben wie bei einem Krankenversicherungsunternehmen und auch die Regulierung durch die Bafin (Bundesanstald für Finanzdienstleistungen),
Das Risiko für den Kunden ist allerdings nicht so extrem hoch, denn im schlimmsten Fall kann ein Vertrag jedes Jahr durch den Kunden beendet werden und es kann jedes Quartal bei der GKV wieder auf das Sachleistungsprinzip umgestellt werden.
Da es sich hierbei zudem “nur” um einen Ergänzungsschutz zur Gesetzlichen Krankenversicherung handekt und nicht um eine substitutive Krankenversicherung, besteht nicht das Risiko, dass man im schlimmsten Fall komplett ohne Versicherungsschutz dasteht. Das maximale Risiko sind insofern die geleisteten Beiträge von maximal einem Jahr.
Wer jedoch mit Garantie lebenslang versichert bleiben möchte und immer einen rechtssicheren Anspruch auch alle Leistungen wünscht, dem wäre, sofern es der Gesundheitszustand zulässt, eher eine konventionelle ambulante Krankenzusatzversicherung zu empfehlen.
Personen mit Vorerkrankungen ist dies jedoch im Normalfall aber gar nicht möglich, so dass die Lösung über die DeuKv Unterstützungskasse eine Möglichkeit darstellt, auch wenn diese Lösung natürlich nicht die gleichen Vorteile bietet, die man mit einer richtigen privaten Krankenzusatzversicherung gehabt hätte.
Hier finden Sie sinnvolle weitere Versicherungs-Alternativen aus unterschiedlichen Sparten zur Absicherung von Behandlungen Unfällen, aber auch zur Todesfallabsicherung mit finanzieller Leistung z.B. an Ihre Familie ohne Gesundheitsfragen. Ideal , wenn Sie eine komplizierte Gesundheitsprüfung umgehen möchten oder aufgrund einer Vorerkrankung keine Tarife mehr finden, die Sie (vor allem ohne genaue Angaben zum Gesundheitszustand) mehr aufnehmen möchte.