Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral

FAQ – Advigon privat.ambulant alternativmedizin spezial Zusatzversicherung

Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?

Die Advigon alternativmedizin spezial Zusatzversicherung erstattet zwar nicht pauschal nach dem Hufelandverzeichnis, aber der Leistungskatalog der erstattungsfähigen Naturheilverfahren ist extrem groß. Die Advigon Zusatzversicherung leistet für folgende Naturheilverfahren:

Akupressur Akupunktur Anthroposophische Medizin
Antihomotoxische Medizin Aromatherapie Ayurveda
Biochemie nach Schüssler Bioenergetische Medizin Bioelektronische Systemdiagnostik und -therapie
Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein Carcinochrom-Reaktion Chiropraktik (Chirotherapie)
Colon-Hydrotherapie Eigenblutbehandlung Eigenharnbehandlung
Eigenharnbehandlung Elementartherapie Gasgemischinjektionen
Hautwiderstandsmessungen Heilmagnetische Behandlungen Homöopathische Behandlungen
Homöosiniatrie Hydrotherapie Hypertherapie
Irisdiagnostik (Augendiagnostik) Isopathie Kinesiologie
Kristallographie Lasertherapie Lymphdrainage
Mikrobiologische Medizin Nervenpunktmassage Neuraltherapie
Nosodentherapie Organotherapie Orthomolekulare Medizin
Osteopathie Ozontherapien Physikalische Therapien
Phytotherapie Reflexzonenmassagen Regulationsmedizin und Matrixtherapie
Roedersches Verfahren Sauerstofftherapien Segmentdiagnostik / Maxiamldiagnostik u. ä.
Shiatsu Spagyrik Thermotherapie
Traditionelle chinesische Medizin Ultraschalltherapie Ausleitende Verfahren wie z. B. Aderlass oder Blutegelbehandlung

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadensfall?

Nach Abschluss der Zusatzversicherung Advigon privat.ambulant können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als Ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Advigon Krankenversicherung zur Verfügung.

Existieren Wartezeiten bei der Zusatzversicherung CSS alternativmedizin spezial?

Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung CSS stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit der Zusatzversicherung beträgt 1 Jahr. Der Vertrag kann also frühestens zum Ende des 1. Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.
Für den Bereich der ambulanten Behandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn.

Werden von der Zusatzversicherung Advigon privat.ambulant auch die Kosten für Arzneimittel ersetzt?

Der Tarif erstattet Naturheilverfahren und Behandlungen durch Heilpraktiker 80 % der durch ambulante und stationäre Heilverfahren entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 pro Kalenderjahr. In den ersten 24 Monaten der Vertragslaufzeit werden jedoch maximal 600 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Für gewöhnlich verschriebene Medikamente und Verbandsmittel erstattet die Advigon vorsorge spezial 100 % der Zuzahlungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dazu gehört u. a. die Inanspruchnahme einer ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung, die häusliche Krankenpflege, bei medizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sowie medizinisch verschriebenen Heil- und Hilfsmitteln.

Inwiefern wird für Sehhilfen geleistet?

Die Advigon privat ambulant (im Baustein vorsorge spezial) Zusatzversicherung erstattet innerhalb von 24 Monaten 100% der Kosten für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen). Innerhalb der ersten 12 Monate wird maximal 50 Euro für Sehhilfen geleistet.
Bei der Advigon Zusatzversicherung besteht ein Anspruch auf Erstattung einmal in aufeinanderfolgenden 24 Monaten. Bestand darüber hinaus für die vorangegangenen
36 Monate Versicherungsschutz durch die Advigon Zusatzversicherung ohne dass eine zur Erstattung eingereichte Sehhilfe bezogen wurde, so erhöht sich der erstattungsfähige Höchstbetrag von EUR 250 auf EUR 350.

Welche GKV-Eigenanteile werden erstattet?

Die Advigon privat ambulant Zusatzversicherung erstattet 100% der verbleibenden Restkosten für:

für eine Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen,
zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung
teilnehmenden Leistungserbringers (Praxisgebühr)
- § 28 Abs. 4 Sätze 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB V);
– bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln
- § 31 Abs. 3 SGB V;
– bei ärztlich verordneten Heilmitteln – § 32 Abs. 2 SGB V;
– bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln – § 33 Abs. 2 Satz 5
SGB V;
– bei häuslicher Krankenpflege – § 37 Abs. 5 SGB V;
– bei ärztlich verordneter Soziotherapie – § 37a Abs. 3 SGB V;
– bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe – § 38 Abs. 5
SGB V;
– bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung – § 39
Abs. 4 SGB V;
– bei medizinischen Vorsorgeleistungen – § 23 Abs. 6 SGB V;
– bei medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter – § 24
Abs. 3 SGB V;
– bei medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter -
§ 41 Abs. 3 SGB V;
– bei medizinischer Rehabilitation – § 40 Abs. 5 SGB V;
– bei Anschlussrehabilitation – § 40 Abs. 6 SGB V;
– bei Fahrkosten – § 60 Abs. 2 SGB V.

Darüber hinaus erstattet die CSS Zusatzversicherung 100% der Restkosten der gesetzlichen Eigenanteile für stationäre Heilbehandlungen.
Dazu zählen die Differenzkosten, die anfallen, wenn ein anderes Krankenhaus als das in ärztlicher Einweisung genannte in Anspruch genommen wird.

Welche Vorsorgeaufwendungen werden erstattet?

Früherkennungsuntersuchung
• U6a im 15.–18. Lebensmonat
• U7a im 30.–40. Lebensmonat
• U9a im 8. Lebensjahr
• U9b im 10. Lebensjahr
• J2 im 14.–18. Lebensjahr

Großer Gesundheitscheck:
Untersuchung mit:
• 1. Anamnese
Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese,
insbesondere Erfassung des Risikoprofils
• 2. Klinische Untersuchung
Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status
(Ganzkörperstatus), ggf. einschl. Belastungs-EKG,
Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung
sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte

Große Krebsvorsorge für Frauen:
Klinische Untersuchung einschl. Untersuchung von
Urin und Vaginalsekret, Blutuntersuchung und Ultraschalluntersuchung
der Organe des kleinen Beckens
und der Nieren

Große Krebsvorsorge für Männer:
Klinische Untersuchung einschl. Urinuntersuchung
(ggf. mit Urinzytologie), Blutuntersuchung (PSA) und
Ultraschalluntersuchung der Prostata und Nieren
Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung
einschl. Dermatoskopie

HIV-Test
Mammographie zur Brustkrebs-
Früherkennung
Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung
auf besonderen Wunsch der Frau
Untersuchung zur Früherkennung des Prostatakarzinoms
durch Bestimmung des prostataspezifischen Antigens
(PSA-Test)

Vorsorge bei Schwangeren:
Früherkennung von Schwerhörigkeit bei Neugeborenen
mittels Bestimmung der otoakustischen Emissionen oder
mittels Hirnstammaudiometrie (Audio-Check)
Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit
und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch
instrumentelle Untersuchung (Schiel-Vorsorge)
Früherkennung des Glaukoms (Grauer Star) mittels
Perimetrie, Ophthalmoskopie und/oder Tonometrie
(Glaukom-Vorsorge)
Sonographische Untersuchung auf Vitalität des Fötus
in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down
oder Neuralrohrdefektes des Fötus auf Wunsch der
Schwangeren außerhalb der GKV-Leistungspflicht
Osteoporose-Prävention
• 1. Beratung
• 2. Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
Sono-Check: Ultraschalluntersuchung der inneren
Organe
Doppler-Sonographie der Hirngefäße: Kontrolle der
Gehirnblutung ohne klinische Auffälligkeiten
Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz
(Brain-Check)