Patient 1. Klasse im Krankenhaus
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen mit Absicherung der stationären Wahlleistungen (Unterbringung im 1-Bett- oder 2-Bettzimmer), bzw. der privatärztlichen Wahlleistungen (z.B. Chefarzt, Freie Arztwahl etc.) lassen sich normalerweise nur von gesetzlich Krankenversicherten abschließen.
Es gibt jedich auch einige wenige Krankenhaustarife, die als Ergänzung einer Krankenkostenvollversicherung (PKV-Voll) abschließbar sind. Voraussetzung ist hierbei, dass die bestehende PKV selbst nur die Allgemeinen Krankenhaus-Behandlungsleistungen abdeckt und keinerlei zusätzliche Wahlleistungen für die Unterbringung oder den Privatarzt.
Natürlich ist es grundsätzlich möglich, den bestehenden PKV-Volltarif beim bestehenden Versicherer zu wechseln, um dort die stationären Wahlleistungen einzuschließen, doch oftmals ist dafür ein genereller Tarifwechsel des Gesamtschutzes (also auch für ambulante und dentale Leistungen) nötig, was diese Option nicht selten sehr teuer macht.
Es gibt glücklicherweise einige Optionen, die stationären Wahlleistungen separat über eine Krankenhauszusatzversicherung zu versichern. Diese Tarife möchten wir Ihnen hier vorstellen und zusätzliche wichtige Informationen mit an die Hand geben, die es beim zusätzlichen Abschluss einer solchen stationären Zusatzversicherung zu beachten gibt.
Derzeit gibt es nur 3-4 Krankenhaustarife, die für PKV-Versicherte ergänzend möglich sind. Dabei ist zu beachten, dass dies nur funktioniert, sofern beim bestehenden Tarif nur die Allgemeinen Krankenhausleistungen versichert sind. Zudem gibt es gewisse Obliegenheiten, die bezüglich der bestehenden Vollversicherung zu beachten sind. Einige wenige Volltarife (z.B. die Basisabsicherungen der AXA Krankenversicherung) erlauben zudem keine separate Krankenhauszusatzversicherung bei einem anderen Anbieter. Dies sollten Sie also vor dem Abschluss unbedingt beachten. Als generelle Obliegenheit gilt, dass der Abschluss einer zusätzlichen stationären Zusatzversicherung anzeigepflichtig ist. Die reine Mitteilung an die PKV-Voll, z.B. per E-Mail ist dabei ausreichend. Außer in den Versicherungsbedingungen (wie beispielsweise bei der AXA) wird der Abschluss tariflich bedingt ausgeschlossen oder es sind Vermerke dort aufgeführt, dass dieser vorab zu genehmigen ist.
Die in Frage kommenden stationären Tarife inkl. Absicherung der wahlärztlichen Leistungen sind dabei nur mit Gesundheitsprüfung (Beantwortung von Gesundheitsfragen) möglich. Weiter unten stellen wir eine weitere Möglichkeit ohne Gesundheitsfragen vor, über die sich für PKV-Versicherte zumindest die Zuschläge für 1- bzw. 2-Bettzimmer versichern lassen.
Beim zusätzlichen Abschluss einer weiteren privaten Krankenkostenversicherung eines anderen Krankenversicherers als dem Anbieter, wo Sie bereits versichert sind (auch eine stationäre Zusatzversicherung ist dabei eine Krankenkostenversicherung), gilt es die vertraglichen Obliegenheiten korrekt zu erfüllen, damit man nicht Gefahr läuft Probleme mit der bestehenden Versicherung zu erhalten.
Übrigens lassen sich auch die Erstattungsleistungen einer bestehenden Krankenvollversicherung im Bereich Zahnersatz kostengünstig zusätzlich absichern. Der derzeit einzige Versicherer, der dies möglich macht, ist die Würzburger Versicherung.
Über die 4 Tarife der Würzburger Dent Optimal – Zahnversicherung für PKV-Versicherte lässt sich die bestehende Zahnersatz-Erstattungsleistung um 10, 15, 20 oder sogar um bis zu 20%-Punkte erhöhren (bis maximal natürlich 100% zusammen mir dem PKV-Tarif). Aus einem bestehenden Tarif mit beispielsweise nur 75% Erstattung für Kronen, Brücken, Implantate oder Inlayse können Sie somit mit der Variante Dent Optimal 25 eine 100% Absicherung erreichen. Auch hier gelten wie bei der stationären Zusatzversicherung die Obliegenheitspflicht, den Abschluss der bestehenden PKV zumindest anzuzeigen.
Wem die reine Absicherung der Kosten für das 2-Bettzimmer ausreicht oder wer in seiner PKV-Vollversicherung z.B. bereits ein 2-Bettzimmer abgesichert hat, jedoch eine Einzelzimmer-Absicherung wünscht, für den wäre alternativ auch das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen eine Option. Ebenso für PKV-Versicherte, für die aufgrund einer chronischen schweren oder psychischen Vorerkrankung der Abschluss der oben aufgeführten Krankenhaustarife mit Chefarztabsicherung nicht möglich ist, stellt das DKV Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen eine sinnvolle Alternative dar.
Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ist problemlos auch von PKV-Vollversicherten oder auch als Ergänzung für Beamte mit Beihilfe und/oder Beihilfeergänzungsversicherung abschließbar.
Es lassen sich dabei bis zu 65 EUR am Tag versichern, was in der Regel ausreichend ist um entweder zumindest die Kosten für die Unterbringung im 2-Bettzimmer oder die Differenz vom 2-Bettzimmer zum 1-Bettzimmer zu decken.
Der Tarif leistet zudem auch bei einer vollstationären Kur- oder REHA-Behandlung.
Optional wäre des Weiteren auch die DKV Kurtagegeldversicherung – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung eine zusätzliche Option.
Hier lassen sich für privat Krankenversicherte bis zu 160 EUR am Tag für den Fall einer voll- oder teilstationären sowie eine anteilige Leistung für ambulante Kur- und REHA-Behandlungen versichern.
Vorerkrankungen sind bei diesen Tarifen mitversichert, nicht jedoch bereits bei Vertragsbeginn ärztlich angeratene Krankenhausbehandlungen oder ärztlich bereits angeratene stationär durchgeführte Operationen.
Sowohl einzeln oder in Kombination lässt sich das DKV Krankenhaus- und Kurtagegeld über die folgenden Links direkt online ohne Gesundheitsfragen abschließen. Die anfängliche Wartezeit beträgt jeweils 3 Monate, bzw. 8 Monate für Entbindung und stationäre Psychotherapie: