Ihr Weg zur sanften Medizin.
Der Tarif CEK-Plus, gewährt Kostenerstattung für nachfolgend aufgeführte Anwendungen:
Akupunktur | Akupressur | Dermapunktur |
Elektro-Akupunktur-Stimulation | Homöosiniatrie | Laser-Akupunktur |
Moxa/ Moxibustion | Ohr-Akupunktur | Schädel-Akupunktur |
Schröpfen an Akupunkturpunkten | Atemtherapie | Augendiagnostik |
Ausleitende Verfahren | Aderlass | Baunscheidtieren |
Biersche Stauung | Blutegelbehandlung | Canthariden- therapie/-pflaster |
Fontanellen-Behandlung | Pustulantien- Therapie | Rödersches Behandlungs- und Mndelabsaugverfahren |
Schröpfkopfmassage | Bach-Blütentherapie | Bioelekronische und Bioenergetische Verfahren |
Anthroposkopie | Bioresonanz- Therapie | Elektro-Akupunktur nach Voll |
Elektroneutral-Diagnostik und –Therapie nach Croon | Terminalpunkt- diagnostik | Thermografie/ Thermoregulations- diagnostik nach Schwamm/Rost |
Colon-Hydro-Therapie | Eigenblut-/ Eigenharntherapie | Farblichttherapie |
Farbpunktur | Harnschau, traditionell | Heilmagnetische Behandlung |
Hypnose | Homöopathie | Biochemie nach Schüssler |
Homotoxikologie | Spagyrik | Kinesiologie und TFH |
Osteopathie und verwandte Verfahren | Manuelle Therapie | Craniosacraltherapie |
Neuraltherapie nach Huneke | Ohrkerzen- behandlung | Physikalische- und Physiotherapie |
Bindegewebs- massage | Elekrotherapie | Fußreflexzonenmassage |
Hydrotherapie | Inhalationstherapie | Krankengymnastik |
Lasertherapie | Magnetfeld- therapie | Manuelle Lymphdrainage |
Massagetherapie | Ultraschalltherapie | Sauerstoff-/ Ozontherapie |
Laborunter- suchungen | Mikroökologische Therapie | Ayurveda*) |
Organotherapie*) | Orthomolekulare Therapie*) |
*) Für die Verfahren: Ayurveda, Organotherapie und orthomolekulare Therapie stehen tarifgemäß 150 Euro für alle drei Verfahren zusammen je Kalenderjahr zur Verfügung. Alle anderen aufgeführten Verfahren werden ohne Erstattungshöchstgrenzen(bis zum Mindestsatz der GebüH) erstattet.
Sie können sich jederzeit an uns als Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Fragen und Wünschen des Versicherers zur Verfügung.
Ja, gemäß den Versicherungsbedingungen beträgt die allgemeine Wartezeit nach Vertragsbeginn drei Monate. Leistungen aus der Heilpraktikerversicherung erhalten Sie somit nach Ablauf von drei Monaten.
Die Mindestvertragslaufzeit der Heilpraktikerversicherung beträgt ein Versicherungsjahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Anbieter ist die Continentale Krankenversicherung a.G. Das Unternehmen wurde 1926 von einer Selbsthilfeorganisation für Anhänger der Naturheilkunde gegründet. Mit über 1,3 Millionen Versicherten und 1600 Mitarbeitern gehört die Continentale zu den großen deutschen Versicherern.
Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen für Naturheilverfahren. Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren PDF_„andere Wege der Medizin“ ergeben.
Zu 100 % werden Kosten bis zu den Mindestsätzen der jeweils gültigen GebüH, bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen erstattet.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen.
Diese erstattungsfähigen Kosten werden nach Abzug der Leistungen der GKV zu 100% übernommen.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung beim Continentale CEK-Plus Tarif 80% der erstattungsfähigen Kosten.
Da nur bis zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker gelistet wird, wird die Erstattung bei durchschnittlich hoher Rechnungstellung je nach Wohnort des Heilpraktokers in etwa 50-70% des Rechnungsbetrages betragen.
Ja, erstattungsfähig sind alle im Rahmen von Naturheilverfahren verordnete Medikamente zu 100% . Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet. Wenn die gesetzliche Krankenkasse nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Die Kosten für alle im Rahmen von Naturheilverfahren verordneten Medikamente – ausgenommen der Zuzahlungen nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V – werden bis zu 100 Euro je Kalenderjahr erstattet.
Nein, der Abschluss dieses Tarifes ist auch während der Schwangerschaft möglich. Es gilt ein Leistungsausschluss für die Schwangerschaft, Entbindung und deren Folgen.
Ja, Kosten für ambulante Heilbehandlungen, die durch Homoöpathen bzw. Heilpraktiker erbracht werden, sind erstattungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Homoöpathe entweder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder die durchgeführte Behandlung in der Broschüre „Andere Wege der Medizin“ aufgeführt sind.
Ja, Kosten für folgende Vorsorgeuntersuchungen werden Ihnen erstattet:
Es gibt kein Höchstaufnahmealter bei der Heilpraktikerversicherung.
Nein, osteopathische Behandlungen müssen von einem Heilpraktiker oder einem Arzt durchgeführt werden, damit die Kosten erstattungsfähig sind.