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Continentale CEK-Plus Häufige Fragen

Heilpraktikerversicherung

Ihr Weg zur sanften Medizin.

  • Die besten 40 Heilpraktiker Zusatzversicherungen im Vergleich
  • bis zu 100% Erstattung und Verzicht auf Wartezeiten
  • Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen
  • bis zu 2.500,- EUR Erstattung pro Jahr

Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?

Der Tarif CEK-Plus, gewährt Kostenerstattung für nachfolgend aufgeführte Anwendungen:

Akupunktur Akupressur Dermapunktur
Elektro-Akupunktur-Stimulation Homöosiniatrie Laser-Akupunktur
Moxa/ Moxibustion Ohr-Akupunktur Schädel-Akupunktur
Schröpfen an Akupunkturpunkten Atemtherapie Augendiagnostik
Ausleitende Verfahren Aderlass Baunscheidtieren
Biersche Stauung Blutegelbehandlung Canthariden- therapie/-pflaster
Fontanellen-Behandlung Pustulantien- Therapie Rödersches Behandlungs- und Mndelabsaugverfahren
Schröpfkopfmassage Bach-Blütentherapie Bioelekronische und Bioenergetische Verfahren
Anthroposkopie Bioresonanz- Therapie Elektro-Akupunktur nach Voll
Elektroneutral-Diagnostik und –Therapie nach Croon Terminalpunkt- diagnostik Thermografie/ Thermoregulations- diagnostik nach Schwamm/Rost
Colon-Hydro-Therapie Eigenblut-/ Eigenharntherapie Farblichttherapie
Farbpunktur Harnschau, traditionell Heilmagnetische Behandlung
Hypnose Homöopathie Biochemie nach Schüssler
Homotoxikologie Spagyrik Kinesiologie und TFH
Osteopathie und verwandte Verfahren Manuelle Therapie Craniosacraltherapie
Neuraltherapie nach Huneke Ohrkerzen- behandlung Physikalische- und Physiotherapie
Bindegewebs- massage Elekrotherapie Fußreflexzonenmassage
Hydrotherapie Inhalationstherapie Krankengymnastik
Lasertherapie Magnetfeld- therapie Manuelle Lymphdrainage
Massagetherapie Ultraschalltherapie Sauerstoff-/ Ozontherapie
Laborunter- suchungen Mikroökologische Therapie Ayurveda*)
Organotherapie*) Orthomolekulare Therapie*)

*) Für die Verfahren: Ayurveda, Organotherapie und orthomolekulare Therapie stehen tarifgemäß 150 Euro für alle drei Verfahren zusammen je Kalenderjahr zur Verfügung. Alle anderen aufgeführten Verfahren werden ohne Erstattungshöchstgrenzen(bis zum Mindestsatz der GebüH) erstattet.

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Sie können sich jederzeit an uns als Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Fragen und Wünschen des Versicherers zur Verfügung.

Existiert eine Wartezeit für Versicherungsleistungen?

Ja, gemäß den Versicherungsbedingungen beträgt die allgemeine Wartezeit nach Vertragsbeginn drei Monate. Leistungen aus der Heilpraktikerversicherung erhalten Sie somit nach Ablauf von drei Monaten.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit der Heilpraktikerversicherung beträgt ein Versicherungsjahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Wer ist der Anbieter?

Der Anbieter ist die Continentale Krankenversicherung a.G. Das Unternehmen wurde 1926 von einer Selbsthilfeorganisation für Anhänger der Naturheilkunde gegründet. Mit über 1,3 Millionen Versicherten und 1600 Mitarbeitern gehört die Continentale zu den großen deutschen Versicherern.

Wie hoch sind die Erstattungssätze bei der Heilpraktikerversicherung?

Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen für Naturheilverfahren. Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren PDF_„andere Wege der Medizin“ ergeben.

Zu 100 % werden Kosten bis zu den Mindestsätzen der jeweils gültigen GebüH, bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen erstattet.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen.

Diese erstattungsfähigen Kosten werden nach Abzug der Leistungen der GKV zu 100% übernommen.

Wenn die gesetzliche Krankenkasse nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung beim Continentale CEK-Plus Tarif 80% der erstattungsfähigen Kosten.

Da nur bis zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker gelistet wird, wird die Erstattung bei durchschnittlich hoher Rechnungstellung je nach Wohnort des Heilpraktokers in etwa 50-70% des Rechnungsbetrages betragen.

Werden Kosten für Medikamente der Naturheilverfahren erstattet?

Ja, erstattungsfähig sind alle im Rahmen von Naturheilverfahren verordnete Medikamente zu 100% . Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet. Wenn die gesetzliche Krankenkasse nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 50 % der erstattungsfähigen Kosten.

Die Kosten für alle im Rahmen von Naturheilverfahren verordneten Medikamente – ausgenommen der Zuzahlungen nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V – werden bis zu 100 Euro je Kalenderjahr erstattet.

Stellt eine Schwangerschaft ein Hindernis vor einem Abschluss dar?

Nein, der Abschluss dieses Tarifes ist auch während der Schwangerschaft möglich. Es gilt ein Leistungsausschluss für die Schwangerschaft, Entbindung und deren Folgen.

Sind Behandlungen durch Homoöpathen erstattungsfähig?

Ja, Kosten für ambulante Heilbehandlungen, die durch Homoöpathen bzw. Heilpraktiker erbracht werden, sind erstattungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Homoöpathe entweder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder die durchgeführte Behandlung in der Broschüre „Andere Wege der Medizin“ aufgeführt sind.

Gibt es eine genaue Aufstellung, welche Vorsorgeuntersuchungen erstattet werden?

Ja, Kosten für folgende Vorsorgeuntersuchungen werden Ihnen erstattet:

  • Früherkennungs-Untersuchung U6a im 15. bis 18. Lebensmonat
  • Früherkennungs-Untersuchung U7a im 30. bis 40. Lebensmonat
  • Früherkennungs-Untersuchung U9a im 8. Lebensjahr
  • Früherkennungs-Untersuchung U9b im 10. Lebensjahr
  • Früherkennungs-Untersuchung J2 im 14. bis 16. Lebensjahr
  • Großer Gesundheits-Check: Untersuchungen mit 1. Anamnese Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils 2. klinische Untersuchungen: Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) ggf. einschließlich Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte
  • Große Krebsvorsorge für Frauen: Klinische Untersuchung, einschließlich Untersuchung von Urin und Vaginalsekret, Blutuntersuchung und Ultraschalluntersuchung der Organe des kleinen Beckens und der Nieren
  • Große Krebsvorsorge für Männer: Klinische Untersuchung, einschließlich Urinuntersuchung (ggf. mit Urinzytologie), Blutuntersuchung (PSA) und Ultraschalluntersuchung der Prostata und Nieren
  • Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung, einschließlich Dermatoskopie
  • Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung
  • Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung auf besonderen Wunsch der Frau
  • Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms durch Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (“PSA-Test”)
  • Früherkennung von Schwerhörigkeit bei Neugeborenen mittels Bestimmung der otoakustischen Emissionen oder mittels Hirnstammaudiometrie (“Audio-Check”)
  • Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch instrumentelle Untersuchung (“Schiel-Vorsorge”)
  • Früherkennung des Glaukoms (Grüner Star) mittels Perimetrie, Ophtalmoskopie und/oder Tonometrie (“Glaukom-Vorsorge”)
  • Sonographische Untersuchung auf Vitalität des Feten in der 6.-8. Schwangerschaftswoche
  • Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefekts des Fötus auf Wunsch der Schwangeren außerhalb der GKV-Leistungspflicht

Wie ist das Höchstaufnahmealter in der Heilpraktikerversicherung?

Es gibt kein Höchstaufnahmealter bei der Heilpraktikerversicherung.

Ist die osteopathische Behandlung durch Physiotherapeuten erstattungsfähig?

Nein, osteopathische Behandlungen müssen von einem Heilpraktiker oder einem Arzt durchgeführt werden, damit die Kosten erstattungsfähig sind.