Zahnersatz

Regelversorgung

Die Regelversorgung soll eine ausreichende und zweckmäßige Lösung darstellen, die wirtschaftlich vertretbar ist(auf die Gesamtheit der Mitglieder der Krankenkassen bezogen). Damit ist nicht zwangsläufig verbunden, dass dadurch auch die bestmögliche Funktionsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit sichergestellt werden kann. Da sich der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen nach den für die Regelversorgung fest definierten Behandlungskosten richtet und diese häufig nicht mit den tatsächlich angefallenen Kosten übereinstimmen, ist das Abschließen einer Zusatzversicherung (Zahnersatz auf jeden Fall mit eingeschlossen) in diesem Zusammenhang eine gute Idee.

Gleichartige Versorgung

Bei der gleichartigen Versorgung handelt es sich um eine Regelversorgungsmaßnahme mit zusätzlichen Leistungen, wie z. B. Verblendungen des Zahnersatzes, deren zusätzliche Kosten durch eine Zahnversicherung gedeckt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die zusätzlichen Leistungen, wie Material- und Laborkosten, keinen Zuschuss. Der Kassenpatient hat, wenn er nicht über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, für eine vom Zahnarzt ausgestellte Rechnung über die Kosten der zusätzlichen Leistung aus eigener Tasche aufzukommen.

Andersartige Versorgung

Diese Art der Versorgung liegt immer dann vor, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die komplett von der Regelversorgung abweichen. So ist beispielsweise die Wahl von Implantaten bei drei fehlenden Zähnen eine andersartige Versorgung, während eine herausnehmbare Teilprothese die Regelversorgung wäre. Da sich der Festkostenzuschuss auch hier nach der dafür vorgesehenen Regelversorgung richtet und nicht nach den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, ist eine Zusatzversicherung, Zahnersatz miteingeschlossen, auf jeden Fall empfehlenswert.

Zahnersatz Zusatzversicherung und Erstattungen

Wieviel eine Zahnersatz Zusatzversicherung in den einzelnen Versorgungsformen für Zahnersatz erstattet, erfahren Sie in einer beipielhaften Aufstellung.
Erstattungen einer Zahnersatz Zusatzversicherung

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