Württembergische ZG70 BZG20 Zahnzusatzversicherung

  • bis zu 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • 80 Euro pro jahr für die prof. Zahnreinigung
  • bis 8 fehlende Zähne mitversicherbar
  • 125,- für Sehhilfen
  • beitragsstabil
Tarife vergleichen Häufig gestellte Fragen
Sparpreis ab € 24,39 /Monat*

*Tarifbeispiel für einen 25 jährigen Mann

Württembergische BZG20 ZG70

Die Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 BZG20, welche aus den 2 Tarifen BZG20 und ZG70 besteht, beinhaltet sämtliche Leistungen der Premium-Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 BZG20 ZB ohne den Baustein ZB welcher den Leistungsbereich Zahnbehandlung abdeckt.
Trotzdem erstattet die Württembergische ZG70 BZG20 die Kosten für eine prof. Zahnreinigung bis zu 80 Euro pro Jahr, des Weiteren sind auch in dieser Tarifkombination die Kosten für Kunststofffüllungen abgesichert.
Die Erstattung für Sehhilfen (125,- Euro / 24 Monate) befindet sich im Tarifbaustein BZG20 und ist folglich in dieser Tarifkombination mitversichert.

Zahnbehandlungen

Die Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 BZG20 ohne den Baustein ZB leistet nur eingeschränkt für Zahnbehandlungen.
Wie bereits erwähnt sind über den Baustein BZG20 die Kosten für Zahnprophylaxe, wozu neben der Professionellen Zahnreinigung auch folgende LEistungen gehören:

  • Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur
    Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen und die Kontrolle
    des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung der
    Zahnhartsubstanz
  • Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Politur

Maximal werden für diese Leistungen durch die Tarifkombination Württembergische BZG20 ZG70 80 Euro pro Jahr erstattet.

Kunststofffüllungen, die nicht zum Bereich des Zahnersatzes gerechnet werden, im Gegensatz zu Inlays werden durch den Tarifbaustein BZG20 zu 20% ersttattet. Zuzüglich dazu kommt natürlich die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Derartige Kompositfüllungen sind als Ausnahme nur bis zum Regelsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (=2,3fach GOZ) erstattungsfähig.
Ansonsten leistet die Württembergische Zahnzusatzversicherung bis zum 3,5 fachen GOZ-Satz (= Höchstsatz).

Zahnersatz

Die Württembergische ZG70 BZG20 Zahnzusatzversicherung erstattet 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz. Zum Zahnersatz zählen Inlays,Kronen,Brücken, Implantate, Prothesen etc.. Zusätzlich kommt noch der Festzuschuss der GKV , zusammen ist in vielen Fällen eine Gesamterstattung von* bis zu 100% der Rechnung* möglich.

Die Württembergische Zahnzusateversicherung erstattet Zahnarzthonorare nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zum 3,5 fachen Höchstsatz, was in den meisten Fällen ausreichend ist. (JA dental plus und Arag Z100 erstatten auch über den 3,5fachen GOZ-Satz hinaus).

Keramikverblendungen sind im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme bis einschließlich dem jeweils 7. Zahn je Kiefer und Seite durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.

Eine Begrenzung auf Anzahl oder Material bezüglich der Implantate oder Inlays sieht die Württembergische Zahnzusatzversicherung nicht vor.

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet unabhängig der Vorleistung einer Gesetzlichen Krankenkasse. Wird auf den Festzuschuss der GKV seitens des Versicherten verzichtet, indem ein Arzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, leistet der Tarif für Zahnersatz max. 80% der Rechnung, was jedoch mehr ist als bei allen anderen Zahntarifen.

Grundsätzlich ist vor einer Zahnersatzmaßnahme ein Heil- und Kostenplan einzureichen, andernfalls wird die Erstattungsleistung halbiert.

Mitversicherung fehlender Zähne

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung versichert bei Antragstellung auch bereits fehlende nicht ersetzte Zähne mit, sofern eine Behandlung noch nicht medzinisch angeraten wurde.
Bis zu 8 Zähne dürfen fehlen.

Summenbegrenzungen + Wartezeit

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten für Zahnbehandlungen (Füllungen, Prophylaxe), für Zahnersatz gelten die Besonderen Wartezeiten von 8 Monaten. Diese entfallen genauso wie die Summenbegrenzungen bei Unfall.

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung schränkt die Erstattungsleistung innerhalb der ersten 48 Monate nach Vertragsabschluss ein.
In den ersten 12 Monaten nach Versicherungbeginn erstattet die Württembergische Zahnzusatzversicherung max. 1.000 Euro, in den ersten 24 Monaten zusammen 2.000 Euro, in den ersten 36 Monaten 3.000 Euro, in den ersten 48 Monaten max. zusammen 4.000 Euro.
Ab dem 5. Jahr entfallen die Summenbegrenzungen.
Bei mehr als 2 fehlenden nicht ersetzten Zähnen bzw. vielen durch Zahnersatz ersetzten Zähnen kann die Summenbegrenzung durch eine Leistungsstaffel auf 72 bzw. 96 Monate ausgedehnt werden.
Grundsätzlich sind damit aber fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichert.

Besonderheiten und Zusatzleistungen

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ist ausser im Tarif BZG20 mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Monatsbeitrag erhöht sich also nicht jährlich.

Des Weiteren sind Sehhilfen mitversichert. Erstattet werden 125,- EUR innerhalb von 24 Monaten.

Fazit Württembergische ZG70 BZG20

Wer auf die Premiumleistungen im Bereich der Zahnbehandlung verzichten kann, benötigt nicht unbedingt den Premiumtarif Württembergische ZG70 BZG20 ZB sondern kann auf den Tarifbastein ZB verzichten.
Dieser Tarif ist besonders für diejenigen interessant, die eine langfristig beitragsstabile Zahnzusatzversicherung suchen und die max. eine Zahnreinigung im Jahr in Anspruch nehmen, bzw. denen diesbezüglich ein Zuschuss von 80 Euro reicht, aber die trotzdem eine sehr hohe Erstattung von bis zu 100% für Zahnersatz wünschen.
Sehr interessant gegenüber ähnlichen Tarifen anderer Anbieter ist die Württembergische ZG70 BZG20 vor allem für Brillenträger, da sie hier einen Zuschuss von 125 Euro alle 24 Monate erhalten, was auf den Monat gerechnet den effektiven Beitrag um gut 5 Euro pro Monat senkt.
Sehr interessant ist dieser Tarif zudem für Personen mit mehr als 3 fehlenden Zähnen, die diese jedoch langfristig mitversichern möchten.

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