Württembergische ZG 70 BZG20 ZB

  • 100% Zahnbehandlung
  • bis zu 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • Generell keine Wartezeiten
  • Behandlung wie ein Privatpatient beim Zahnarzt
  • prof. Zahnreinigung mehrmals im Jahr
  • bis 8 fehlende Zähne mitversicherbar
  • 125,- für Sehhilfen

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Sparpreis ab € 38,32 /Monat*

*Tarifbeispiel für einen 25 jährigen Mann

Württembergische Zahnzusatzversicherung – versichert wie ein Privatpatient

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung existiert in mehreren Variationen. Die leistungsstärkste Kombination ist Württembergische ZG70 BZG20 und ZB. In dieser Ausprägung deckt die Württembergische Zahnzusatzversicherung den Bereich der Zahnbehandlung zu 100% ab und erstattet für Zahnersatz, wozu auch hochwertige Zahnersatzformen wie Implantate und Inlays gehören zu 90-100% der Rechnung ab.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ist alles in allem in dieser Kombination der derzeit leistungsstärkste Zahnzusatztarif und kann in einem Zug mit der CSS Zahnzusatzversicherung genannt werden, wenn gleich auch der Bereich Kieferorthopädie nicht von der Württembergische Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird.
Was den Zahnersatz und privatzahnärztliche Zahnbehandlung angeht ist dieser Zahntarif absolute Spitzenklasse und gehört nicht ohne Grund zu den besten Tarifen im Zahnzusatzversicherung Vergleich

Leistungen für Zahnbehandlung Württembergische ZB

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet durch den Tarifbaustein Württembergische ZB die Kosten für umfangreiche Zahnbehandlungen.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten umfangreicher Zahnbehandlungen zu 100% der Rechnung.

Darunter fallen:

Hochwertige Zahnfüllungen

Die gesetzliche Krankenkasse stellt nur einfach Amalgam- oder “Zement-Füllungen”, die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZG70 BZG20 ZB erstattet auch Mehrkosten für hochwertige Kunststofffüllungen, bzw. dentinadhäsive Füllungen, welche bis zu 150 Euro pro Füllung kosten können.

prof. Zahnreinigung (acuh mehrfach im Jahr)

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet 100% der Kosten für die prof. Zahnreinigung. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrfach im Jahr erstattet, Dabei leistet der TArifbaustein BZG20 max. 80 Euro im Jahr, durch den Tarifbaustein ZB werden die darüber hinausgehenden Kosten erstattet. Bei Zahnfleischerkrankungen kann es durchaus notwendig sein 4 Sitzungen im Jahr durchführen zu lassen, die Württembergische Zahnzusatzversicherung in der Tarifkombination ZG70 BZG20 und ZB würde hier vollständig nach Gebührenordnung für ZAhnärzte (GOZ) leisten.

Weitere erstattungsfähige Prophylaxemaßnahmen sind:

  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung

Diese Behandlungen werden durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung zu 100% abgesichert.

Wurzelbehandlungen

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten einer medizinisch notwendigen Wurzelbehandlung zu 100% der Rechnung. Dabei wird auch durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZG70 BZG20 ZB geleistet, wenn eineWurzelbehandlung ausserhalb der Kassenrichtlinien durchgeführt wird oder wenn eine Behandlungsform gewählt wird, die nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse fällt (z.B. Lasermikroskop etc.).

Parodontosebehandlung

Die Krankenkasse zahlt erst ab Taschentiefen von über 3,5mm, die Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet bereits vorher, denn eine frühzeitige Behandlung kann bereits vorher angeraten sein und müsste ansonsten selbst vom Patienten getragen werden.

Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung)

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet durch den Tarif ZB auch die Kosten einer Aufbissschiene, beispielsweise einer Knirscher- oder Nachtschiene.

Württembergische ZG70 BZG20 ZB – Leistungen für Zahnersatz

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet im Rahmen der Regelversorgung 100% der Aufwendungen inkl. dem Festzuschuss der Krankenkasse.
Die Württembergische Zahnzusatzevrsicherung erstattet bei hochwertiger Zahnersatz, also z.B. Implantate und Inlays grundsätzlich 90% der Rechnung durch die Tarifbausteine ZG70 und BZG20, da der Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkasse noch zusätzlich gewährt wird, ist eine Gesamterstattung von bis zu 100% der Rechnung möglich.
Damit sieht die Württembergische Zahnzusatzeversicherung den höchsten Erstattungssatz aller derzeit am Markt angebotener Zahnzusatzversicherungen vor.

Ebenfalls erstattungsfähig im Rahmen der Zahnersatzmaßnahme sind die Funktionsanalytische Behandlung und der im Zusammenhang mit einer Implatologischen Leistung unverzichtbare Knochenaufbau.

Die Württembergische Zahnzusateversicherung erstattet Zahnarzthonorare nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zum 3,5 fachen Höchstsatz, was in den meisten Fällen ausreichend ist. (JA dental plus und Arag Z100 erstatten auch über den 3,5fachen GOZ-Satz hinaus).

Keramikverblendungen sind im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme bis einschließlich dem jeweils 7. Zahn je Kiefer und Seite durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.

Eine Begrenzung auf Anzahl oder Material bezüglich der Implantate oder Inlays sieht die Württembergische Zahnzusatzversicherung nicht vor.

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet unabhängig der Vorleistung einer Gesetzlichen Krankenkasse. Wird auf den Festzuschuss der GKV seitens des Versicherten verzichtet, indem ein Arzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, leistet der Tarif für Zahnersatz max. 80% der Rechnung, was jedoch mehr ist als bei allen anderen Zahntarifen.
Im Bereich der Zahnbehandlung wird die Erstattungsleistung der Württembergische Zahnzusatzversicherung halbiert.

Grundsätzlich ist vor einer Zahnersatzmaßnahme ein Heil- und Kostenplan einzureichen, andernfalls wird die Erstattungsleistung halbiert.

Mitversicherung fehlender Zähne

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung versichert bei Antragstellung auch bereits fehlende nicht ersetzte Zähne mit, sofern eine Behandlung noch nicht medzinisch angeraten wurde.
Bis zu 8 Zähne dürfen fehlen.

Summenbegrenzungen + Wartezeit

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten für Zahnbehandlungen (Füllungen, Prophylaxe, Wurzel- Parodontosebehandlungen), für Zahnersatz gelten die Besonderen Wartezeiten von 8 Monaten. Diese entfallen genauso wie die Summenbegrenzungen bei Unfall.

Hinweis/Besonderheit
Für die Tarifkombination ZG70 BZG20 ZB gelten generell keine Wartezeiten.

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung schränkt die Erstattungsleistung innerhalb der ersten 48 Monate nach Vertragsabschluss ein.
In den ersten 12 Monaten nach Versicherungbeginn erstattet die Württembergische Zahnzusatzversicherung max. 1.000 Euro, in den ersten 24 Monaten zusammen 2.000 Euro, in den ersten 36 Monaten 3.000 Euro, in den ersten 48 Monaten max. zusammen 4.000 Euro.
Ab dem 5. Jahr entfallen die Summenbegrenzungen.
Bei mehr als 2 fehlenden nicht ersetzten Zähnen bzw. vielen durch Zahnersatz ersetzten Zähnen kann die Summenbegrenzung durch eine Leistungsstaffel auf 72 bzw. 96 Monate ausgedehnt werden.
Grundsätzlich sind damit aber fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichert.

Besonderheiten und Zusatzleistungen

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ist ausser im Tarif BZG20 und ZB mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Monatsbeitrag erhöht sich also nicht jährlich

Des Weiteren sind Sehhilfen mitversichert. Erstattet werden 125,- EUR innerhalb von 24 Monaten.
Des Weiteren leistet die Württembergische Zahnzusatzversicherung für max. 200 Euro pro jahr für Narkosebehandlungen udn Schmerzakupunktur.

Württembergische Zahnzusatzversicherung – Privatpatient

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung birgt eine Besonderheit. Diese Zahnzusatzversicherung erstattet sämtliche Mehrkosten für die Zahnbehandlung, die die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet. Sofern Sie gesetzlich versichert sind rechnet der Zahnarzt alle Kassenleistungen über Ihre Krankenkasse ab, die Mehrleistungen stellt er Ihnen privat in Rechnung.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Württembergische Zahnzusatzversicherung zusammen mit dem Kostenerstattungsprinzip zu verwenden, welches Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. In diesem Fall erhalten Sie nur noch eine Privatrechnung von Ihrem Zahnarzt. Den einen Teil davon erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse, den anderen die Württembergische Zahnzusatzversicherung.
In diesem Fall sind Sie also kompletter Privatpatient beim Zahnarzt und genießen sämtliche Vorteile.

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