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Universa EZ2 Zusatzversicherung
- 1500,- pro Jahr für Naturheilverfahren
- Naturheilverfahren beim Arzt oder Heilpraktiker
- 300,- Sehhilfenerstattung, kein Brillenzuschlag
- Erstattung der GKV-Eigenanteile
- Eigenanteile für Arznei-Heil- und Hilfsmittel
*Tarifbeispiel für einen 25 jährigen Mann
- Erstattung Universa EZ2 für Naturheilverfahren und Heilpraktiker
- Erstattung gesetzlicher Eigenanteile
- Erstattung für Sehhilfen
- Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
- Erhöhung der Erstattung bei schwerer Krankheit
- Einmaliges Kindergeld
Erstattung Universa EZ2 für Naturheilverfahren und Heilpraktiker
Die Zusatzversicherung Universa EZ2 erstattet für Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte 80% des gesamten Rechnungsbetrages. Erstattet werden durch die Universa EZ2 Krankenzusatzversicherung jedes Jahr 1.500 Euro.Dieser Höchsterstattungsbetrag erhöht sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit (dazu unten mehr).
Interessant ist hier vor allem, dass die Arag 483 Zusatzversicherung Heilpraktiker nicht nur die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker (GebüH.) übernimmt. Im Gegensatz zur Continentale Heilpraktikerversicherung erstattet die Universa EZ2 auch die Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte.
Die ambulante Zusatzversicherung Universa EZ2 erstattet dabei die Kosten für sämtliche alternative Heilmethoden, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Dazu gehören sämtliche wichtigen und hilfreichen Naturheilverfahren, die man in Deutschland kennt.
Erstattet werden Arzthonorare bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz und einem maximalen Rechnungsbetrag von 1.800 Euro pro Jahr.
Erstattung gesetzlicher Eigenanteile
Die Universa EZ2 Zusatzversicherung ersttattet darüber hinaus 80% der gesetzlichen Eigenanteile im ambulante und stationären Bereich.
Dazu gehören auch die Praxisgebühren für ambulante Heilbehandler und den Zahnarzt, sowie die stationären Eigenanteile von Kassenpatienten.
Des Weiteren werden ebenfalls 80% der Eigenanteile für Arznei- Heil- und Hilfsmittel durch die Universa EZ” Krankenzusatzversicherung erstattet.
Ebenfalls darin enthalten sind z.B. Eigenbeteiligungen für ambulante Fahrtkosten bei chronisch Kranken und vieles mehr.
Erstattung für Sehhilfen
Die Ambulante Zusatzversicherung Universa EZ2 erstattet die Kosten für Sehhilfen. Innerhalb von 2 Kalenderjahren sind durch den Tarif 100% der Kosten für Brillen,Gläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen bis zu 300 Euro Rechnungsbetrag erstattungsfähig.
Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorge für Kinder:
- Neugeborenen Audio-Check: Untersuchung zur Früherkennung von Schwerhörigkeit
(Hirnstammaudiometrie und Messung der otoakustischen Emissionen) - Anzahl / Intervall: einmalig innerhalb der ersten drei Lebensmonate
- Gebührenziffer der GOÄ1 : 1, 1406, 1409
- Kleinkind Schiel-Vorsorge: Augenärztliche Früherkennung auf Schwachsichtigkeit und Schielen
- Anzahl / Intervall: einmalig zwischen dem 30. und 40. Lebensmonat
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 6, 1200, 1201, 1202, 1216
- Kinder-Intervall-Check für in Tarifstufe EZ 2 Versicherte: Wiederholung der gesetzlich eingeführten
Kinder-Früherkennungs-Untersuchung, jeweils - Anzahl / Intervall: einmalig zwischen dem 13. und 20. Lebensmonat
einmalig zwischen dem 25. und 42. Lebensmonat
einmalig zwischen dem 49. und 59. Lebensmonat
einmalig im 7. Lebensjahr
einmalig im 9. Lebensjahr - Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 718 oder 26
- Jugendlichen-Intervall-Check: Zusätzliche Durchführung der gesetzlich eingeführten Jugendgesundheitsuntersuchung
(gesetzlicher Anspruch: einmalig zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr) - Anzahl / Intervall: einmalig im 11. Lebensjahr
einmalig im 16. Lebensjahr - Gebührenziffer der GOÄ1: 26
Ergänzung von Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs:
- Krebsvorsorge für Männer: Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms mittels Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA)
- Anzahl / Intervall: einmal innerhalb von drei Jahren ab vollendetem 45. Lebensjahr
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 3908.H3, 250
- Auflichtmikroskopische Untersuchung zur Differentialdiagnostik von Hautveränderungen
- Anzahl / Intervall: einmal innerhalb von drei Jahren ab vollendetem 18. Lebensjahr
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 7, 750
Besondere Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft:
- „Baby-Fernsehen“: sonographische Schwangerschaftsuntersuchung bei Nicht-Risiko-Schwangerschaften außerhalb der nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen
- Anzahl / Intervall: zweimal je Schwangerschaft
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 415
- zusätzliche Labordiagnostik in der Schwangerschaft: Triple-Test zur Abschätzung des Risikos von Morbus Down (Trisomie 21) und
Neuralrohrdefekten (z. B. „offener Rücken“) für den Fetus - Anzahl / Intervall: einmal je Schwangerschaft
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 3743, 4024, 4027, 250
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:
- Glaukom-Früherkennung: Untersuchung zur Früherkennung der mit Erblindungsgefahr verbundenen Augenkrankheit „Grüner Star“ mittels Messung des Augeninnendrucks, Spiegelung des Augenhintergrundes und Prüfung des Gesichtsfeldes
- Anzahl / Intervall: einmalig innerhalb von drei Jahren ab vollendetem 40. Lebensjahr
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 6, 1256
- Knochendichte-Messung bei Frauen: Osteodensitometrie zur Früherkennung der Osteoporose (Knochenschwund)
- Anzahl / Intervall: einmalig innerhalb von drei Jahren ab vollendetem 45. Lebensjahr
- Gebührenziffer der GOÄ1: 1, 5380
Erhöhung der Erstattung bei schwerer Krankheit
Maximal erstattet die Universa EZ2 Zusatzversicherung (ausgenommen dabei ist die Erstattung für die Sehhilfen) 1.500 Euro pro Kalenderjahr.
Dieser Erstattungsbetrag erhöht sich jedoch für jedes Kalenderjahr, in dem eine der folgenden schweren Krankheiten vorliegt:
- ein Herzinfarkt (Myokardinfarkt),
- ein Schlaganfall oder Gehirnschlag (Apoplexie, mit Ausnahme
asymptomatisch zerebraler Ischämien), - ein bösartiger Tumor (Malignom),
- Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn (chronisch entzündliche Darmerkrankung)
- eine zystische Fibrose (Mukoviszidose)