Häufig gestellte Fragen Universa EZ2

Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?

Die Ambulante Zusatzversicherung Universa EZ2 erstattet sämtliche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.

Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:

Akupunktur Anthroprosophische Medizin Antihomotoxische Medizin
Ayurveda Bioelektronische Systemdiagnostik Elektro-Akupunktur
Bioenergetische Verfahren Atemtherapie Augendiagnostik
Elementar-Therapie Homöopathie Hydrotherapie
Hyperthermie Kinesiologie Mikrobiologische Therapie
Neuraltherapie Organotherapien Orthomolekulare Therapie
Physikalische Therapie Phytotherapie Regulationsmedizin
Matrixtherapie Sauerstoff-Therapien Traditionelle Chinesische Medizin
besondere Arzneizubereitungen und viele mehr

Im Prinzip erstattet die *Universa EZ2 alle bei uns bekannten und in der praktischen Alternativmedizin angewendeten Naturheilverfahren.
Hierbei ist es egal, ob die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird. Dabei werden die Kosten beim Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zum Mindestsatz und bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei einer Behandlung durch eine Arzt für Naturheilverfahren erstattet.

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Nach Abschluss der Universa Zusatzversicherung können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Universa Krankenversicherung zur Verfügung.

Existieren Wartezeiten bei der Universa EZ2 Zusatzversicherung?

Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.
Die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate betragen gelten für Psychotherapie und bei Schwangerschaft.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit derUniversa Zusatzversicherung beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann also frühstens zum Ende des 2 Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.

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Daniel Steinberger

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