Informationen zum Thema Pflegestufen


Welche Pflegestufen gibt es ?

Zur Zeit trifft der Gesetzgeber eine Einstufung in 3 Pflegestufen. Gesetzentwürfe sehen vor, diese Stufen in insgesamt 5 Härtelevel einzustufen. Der Grund hierfür sind sicher Einsparungen, die dadurch getroffen werden können.
Private Krankenversicherer berücksichtigen bei ihren Versicherungen zum Pflegetagegeld in den meisten Fällen ebenfalls die gesetzlich festgelegten Stufen:

Pflegestufe I
liegt bei erheblicher Pflegebedürftigkeit vor, das bedeutet, dass Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag besteht. Davon müssen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege verwendet werden.

Pflegestufe II
liegt bei schwerer Pflegebedürftigkeit vor, hier beträgt der Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag, der Grundpflegebedarf mindestens 120 Minuten.

Pflegestufe III
liegt bei schwerster Pflegebedürftigkeit vor, bedeutet ein Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten am Tag, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege.

Wenn der Pflegeaufwand das Maß der 3. Pflegestufe stark übersteigt, dann könnte ein Härtefall vorliegen. Die gesetzliche Pflegekasse kann in diesen Fällen weitere Leistungen gewähren.

Des weiteren kann bei jeder Pflegestufe eine ambulante oder eine stationäre Pflege durchgeführt werden, was Auswirkungen auf die Höhe des Pflegetagegeldes hat.

Wieviel Pflegegeld gibt es vom Staat?

Die ist natürlich von der Einstufung in eine Pflegestufe abhängig und des Weiteren davon, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird. Außerdem gibt es auch die teilstationäre Pflege, bei der eine pflegebedürftige Person z.B. nur am Tag oder in der Nacht in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Eine Zusatzversicherung für Pflegetagegeld berücksichtigt ebenfalls die Einstufung in eine der 3 Stufen und zahlt ein dementsprechendes Tagegeld aus. Bei Härtefällen gibt es auch hier ein erhöhte Pflegetagegeld.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei häuslicher Pflege durch eine selbst bestellte Pflegeperson (z.B. Familienangehörige) zur Zeit etwa ein Pflegegeld von:

in Pflegestufe 1 = 215 Euro / Monat
in Pflegestufe 2 = 420 Euro / Monat
in Pflegestufe 3 = 675 Euro / Monat

Dieses geringe Pflegegeld, das es von der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt, reicht bei weitem nicht aus, um die Kosten der Pflege davon zu begleichen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zur Zeit etwa ein Pflegegeld von:

in Pflegestufe 1 = 420 Euro / Monat
in Pflegestufe 2 = 980 Euro / Monat
in Pflegestufe 3 = 1470Euro/ Monat

Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, so rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab, das Geld fließt also nicht. In dieser Leistung sind aber beispielsweise Kosten für Miete, Verpflegung (z.B. Essen auf Rädern uvm.) noch nicht inbegriffen.
Das es selbst bei ambulanter Pflege noch zu enormen Versorgungslücken kommen kann, sollte jeder Mensch über den Abschluss einer Zusatzversicherung für Pflegetagegeld nachdenken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei teilstationärer Hilfe (nur Tag oder Nacht) zur Zeit etwa ein Pflegegeld von:

in Pflegestufe 1 = 420 Euro / Monat
in Pflegestufe 2 = 980 Euro / Monat
in Pflegestufe 3 = 1470Euro/ Monat

bei vollstationärer Pflege , z.B. in einem Pflegeheim wird zur Zeit folgendes von der gesetzlichen Pflegeversicherung geleistet:

in Pflegestufe 1 = 630 Euro / Monat
in Pflegestufe 2 = 1470Euro / Monat
in Pflegestufe 3 = 2205Euro/ Monat

Wenn man bedenkt, dass die Unterbringung in einem einfachen Alten- und Pflegeheim schon bei niedriger Pflegestufe über 3000 Euro im Monat kosten kann und bei einer Pflegestufe 3 oder Härtefällen auch noch eine Menge mehr, ist festzustellen, dass bei der Mehrheit der Bevölkerung gravierende Deckungslücken für den Pflegefall vorhanden sind.
Diese können mit einer Zusatzversicherung für Pflegetagegeld sehr günstig geschlossen werden.

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