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Klimaneutral

Münchener Verein Naturmedizin (Tarife 177 und 178)

Naturheilverfahren ohne anfängliche Wartezeiten

Münchener Verein Naturmedizin
  • 85% Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker und
  • inkl verordneter Arznei- und Verbandmittel
  • keine Wartezeiten
  • Erstattung bis zu den Höchstsätzen des GebüH und der GOÄ
  • umfangreiche Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis
  • Behandlung auch durch Physiotherapeuten möglich (z.B. bei Osteopathie)
  • bis 1000 Euro Erstattung pro Kalenderjahr
  • Erstattung auch für Psychotherapie durch Heilpraktiker (nach GebüH)
  • ACHTUNG! Der Online-Direkt-Abschluss funktioniert derzeit nicht, bitte Angebot über den Vergleichsrechner kostenlos anfordern.
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Tarif Münchener Verein 178 Zusatzversicherung Naturheilverfahren

Die Münchener Verein Naturheilverfahren Zusatzversicherung 178 erstattet ohne Wartezeiten 85% der versicherten Aufwendungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte, sowie durch diese verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Erstattet werden bis zu 1000 Euro pro Jahr.
Geleistet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. bis zu den im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Höchstsätzen für die dort aufgeführten Leistungen (inkl. z.B. Psychotherapie durch Heilpraktiker).

Die Zusatzversicherungen des Münchener Vereins verzichten auf die anfänglichen Wartezeiten. Auch Münchener Verein Naturmedizin sieht also keine Wartezeiten vor.

Neben allen Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sind unter anderem folgende Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis erstattungsfähig:

Akupunktur Ausleitende Verfahren (Aderlass, Schröpfen, Blutegelbehandlung) Biochemische Behandlung nach Schüßler
Chirotherapie Eigenblutbehandlung Elektrotherapie
Homöopathie Homöosiniatrie Hydrotherapie
Lichttherapie bei dermatologischen Erkrankungen Lymphdrainage Magnetfeldtherapie bei orthopädischen Erkrankungen
Neuraltherapie Osteopathische Behandlung Präparate der Phytotherapie
Roedersches Verfahren Therapeutische Lokalanästhesie Thermotherapie
Ultraschalltherapie alle Leistungen nach dem GebüH

Darüber hinaus sind aber auch weitere alternativmedizinische Verfahren erstattungsfähig, sofern folgender Grundsatz erfüllt wird:

Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.

Welche Heilbehandler können in Anspruch genommen werden?

Erstattet werden die Behandlungskosten für Naturheilverfahren durch Ärzte (nach GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte bis 3,5 facher Höchstsatz) oder durch Heilpraktiker (nach GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, auch bis Höchstsatz), oder bei einer Verordnung durch einen Arzt auch Osteopathische Behandlungen durch Physiotherapeuten (sofern dieser Mitglied im Berufsverband für Osteopathen ist).

Besonderheiten

Innerhalb der ersten 2 Verischerungsjahre ist die Erstattung begrenzt. 240 Euro max. im ersten Kalenderjahr und 480 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren.

Ebenfalls empfehlenswert vom Münchener Verein

Sehr zu empfehlen ist ebenfalls die von Focus Money als beste deutsche Zahnzusatzversicherung ausgezeichnete Zahnversicherung des Münchener Vereins, welche ohne Gesundheitsfragen und ebenfalls wie die Heilpraktikerversicherung ohne Wartezeiten leistet. Des Weiteren ist zu empfehlen die Münchener Verein Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen , welche ebenfalls ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist.

Tarif 177

Mit dem Tarif Münchener Verein 177 existiert auch noch eine “Light”-Version des Tarifes 178. Der einzige Unterschied zum Tarif 178 ist der, dass Münchener Verein Naturmedizin 177 statt 1000 Euro pro Kalenderjahr, max. 500 Euro erstattet. Alle anderen Leistungen sind identisch.

Versicherungsbedingungen Münchener Verein Naturmedizin

Hinweise zum Onlineabschluss

  • Bitte klicken Sie auf “Direkt abschließen” (weiter unten)
  • Das Fenster mit dem Angebotsrechner des Münchener Vereins öffnet sich.
  • Geben Sie Ihr Geburtsdatum und den Versicherungsbeginn an.(Muss immer der 1. eines Monats sein; kann auch der erste Tag des laufenden Monats sein)
  • Wählen Sie im Bereich Deutsche Zahnzusatzversicherung die Option “keine” , sofern ein solche Absicherung nicht gewünscht ist.
  • Wählen Sie dann unter Deutsche AmbulantVersicherung unter gewünschte Absicherung den Menüpunkt individuell.
  • Nun können Sie den Baustein Naturmedizin einzeln anwählen (gibt es in der Variante 500 Euro (Tarif 177) und der Premiumvariante 1000 Euro (Tarif 178))
  • Folgen Sie dann dem weiteren Verlauf des Menüs und ergänzen Sie die abgefragten Angaben.
  • Der Tarif wird direkt online policiert. Sie erhalten den Versicherungsschein per Post.

Wenn Sie nur Ihr Kind versichern möchten

Sofern Sie nur Ihr Kind einzeln versichern möchten, gehen Sie ebenfalls zunächst so vor wie oben beschrieben.
Beachten Sie aber, dass Sie sich selbst im 3. Schritt als Versicherungsnehmer anzugeben (wählen Sie bei Versicherungsnehmer = Neue Person), da der Antragsteller/Versicherungsnehmer immer volljährig sein muss.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040/21107660).

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Münchener Verein Naturmedizin Zusatzversicherung

Die Antworten auf diese Fragen wurden offiziell von Mitarbeitern des Produktmanagements des Münchener Vereins beantwortet und liegen uns schriftlich vor.

  • 1. Werden auch Behandlungskosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie (kleiner Heilpraktiker) erstattet.*

=> Maßgeblich ist, ob der Leistungserbringer Heilpraktiker ist oder nicht. Am besten ist das durch die Nummer in einem Heilpraktikerverband nachweisbar. Es sind alle Ziffern des GebüH , also auch 19.1-19.8 (Psychotherapie) des GebüH erstattungsfähig.

  • 2. Werden von den Tarifen 174/175 auch die entsprechenden GOÄ Ziffern aus dem Hufelandverzeichnis erstattet, wenn der Arzt keine Kassenzulassung hat?*

=> Ein kassenärztliche Zulassung ist keine Leistungsvoraussetzung im Tarif 174/175, d.h. eine Arzt, der ausschließlich Privatpatienten behandelt, ist Leistungserbringer im Sinne des Tarifs 174/175.

  • 3. Muss der Arzt die Zusatzbezeichnung „Arzt für Naturheilverfahren“ haben oder kann eine Akupunktur, die im Hufelandverzeichnis genannt ist auch z:B. durch einen Orthopäden durchgeführt werden, der sich nur im Bereich der Akupunktur weitergebildet hat?*

=> In den Tarifbedingungen wird allgemein von Ärzten als Leistungserbringer gesprochen. Der Zusatz „für Naturheilverfahren“ ist nicht vorgeschrieben. Demnach kann auch ein Orthopäde die Akupunktur erbringen, die im tariflichen Umfang erstattungsfähig ist.

  • 4. Wie gehe ich vor, wenn ich eine Behandlungsrechnung einreichen möchte?

Sofern es sich bei der Behandlung um Osteopathie handelt oder die Behandlung für ein Kind unter 14 Jahren , muss auf der Behandlungsrechnung zunächst vermerkt sein, ob Ihre Krankenkasse etwas vorleistet oder nicht. Senden Sie die Rechnung also in diesem Fall zunächst an die Krankenkasse.
Danach senden Sie die Rechnung im Original an den Münchener Verein:

Pettenkoferstr. 19
80336 München

In allen anderen Fällen kann die Rechnung direkt an den Münchener Verein geschickt werden. Das Geld wird Ihnen dann überwiesen.
Für verordnete Medikamente/Arzneimittel senden Sie die Quittung aus der Apotheke zusammen mit einer Kopie der Verordnung/Rezept des Heilpraktikers oder Arztes an den Münchener Verein (am besten zusammen mit der Behandlungsrechnung).