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Kieferorthopädie
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Grundsätzliches
Die Kieferorthopädie ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst.
Dabei werden 5 verschiedene Stufen der Kiefer- oder Zahnfehlstellung unterschieden:
Kieferindikationsgruppe Stufe 1
Im Fall der KIG 1 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, die aus kosmetischen Gründen behandelt werden kann. Diese ist im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nicht behandlungsbedürftig, so dass Patienten und Patientinnen selbst für alle Kosten aufkommen müssen. Eine Zahnversicherung kann hier gute Dienste leisten.
Kieferindikationsgruppe Stufe 2
Im Fall der KIG 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind diese Fehlstellungen wegen der geringen Ausprägung der Kiefer bzw. Zahnfehlstellungen nicht behandlungsbedürftig, so dass die Krankenkassen für diese Korrekturmaßnahmen keine Kosten übernehmen. Will der Patient oder die Patienten die Kosten nicht selbst tragen, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.
Kieferindikationsgruppe Stufe 3
Im Fall der KIG 3 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Wie schon erwähnt, wird diese Korrektur in der Regel bei Kindern und Jugendlichen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Erwachsene sollten in diesem Fall eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
Kieferindikationsgruppe Stufe 4
Im Fall der KIG 4 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und / oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und die Behandlung dringend erforderlich ist. Die Regelleistungen werden hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Kieferindikationsgruppe Stufe 5
Im Fall der KIG 5 liegt eine sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und /oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und bei der die Behandlung dringend erfolgen muss. Die Regelleistung wird hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mehrleistungen müssen selbst bezahlt oder durch eine Zahnversicherung gedeckt werden.
Mehrleistungen
Sofern ein Schweregrad von KIG 3 bis KIG 5 vorliegt, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen durch Vertragsärzte zur Verfügung gestellt und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, beim Kieferorthopäden Mehrleistungen zu verlangen. Da diese Leistungen nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen immer kosmetischer Natur sind bzw. den Trage- und / oder Reinigungskomfort verbessern, müssen sie von den Patienten selbst gezahlt werden. Dazu wird durch den Kieferorthopäden eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten ebenfalls übernehmen.
Passende Tarife: Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie
