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Kieferorthopädie
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- Welche Zahnzusatzversicherung leistet wann und wieviel?
Grundsätzliches
Die Kieferorthopädie ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst.
Dabei werden 5 verschiedene Stufen der Kiefer- oder Zahnfehlstellung unterschieden:
Kieferindikationsgruppe Stufe 1
Im Fall der KIG 1 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, die aus kosmetischen Gründen behandelt werden kann. Diese ist im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nicht behandlungsbedürftig, so dass Patienten und Patientinnen selbst für alle Kosten aufkommen müssen. Eine Zahnversicherung kann hier gute Dienste leisten.
KIG 1:
- D1: Obere Schneidezähne stehen bis max. 3mm vor.
- O1: Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten bis zu 1mm.
- T1: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von 1mm bis max. 3mm.
- E1: Engstand von unter 1 mm.
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:
- Arag Z100 : zu 80% der Rechnung
- CSS Zahnzusatzversicherung : zu 80% der Rechnung
- Universa dentprivat : zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer
- Arag Z70: zu 70% der Rechnung
Kieferindikationsgruppe Stufe 2
Im Fall der KIG 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind diese Fehlstellungen wegen der geringen Ausprägung der Kiefer bzw. Zahnfehlstellungen nicht behandlungsbedürftig, so dass die Krankenkassen für diese Korrekturmaßnahmen keine Kosten übernehmen. Will der Patient oder die Patienten die Kosten nicht selbst tragen, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.
KIG 2:
- D2: Obere Schneidezähne stehen mehr als 3mm bis zu max. 6mm vor.
- O2: Offener Biss mit einem Abstand von 1 bis max. 2 mm.
- T2: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von > 3mm, die Zähne berühren zudem das Zahnfleisch.
- K2: Kopfbiss (Obere sowie untere Schneidezähne stehen Kante auf Kante).
- E2: Engstand von 1mm bis max. 3mm.
- P2: Platzmangel mit einem Platzbedarf von bis zu 3mm.
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:
- Arag Z100: zu 80% der Rechnung
- CSS Zahnzusatzversicherung: zu 80% der Rechnung
- Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer
- Arag Z70: zu 70% der Rechnung
Kieferindikationsgruppe Stufe 3
Im Fall der KIG 3 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Wie schon erwähnt, wird diese Korrektur in der Regel bei Kindern und Jugendlichen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Erwachsene sollten in diesem Fall eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
KIG 3:
- O3: Offener Biss mit einem Abstand von 2mm bis max. 4mm.
- T3: Tiefbiss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von mehr als 3mm, die unteren Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch
- K3: Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten
- E3: Engstand von 3mm bis max. 5mm
- P3: Platzmangel mit Platzbedarf von >3mm.
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
- CSS Zahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
- Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV
Kieferindikationsgruppe Stufe 4
Im Fall der KIG 4 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und / oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und die Behandlung dringend erforderlich ist. Die Regelleistungen werden hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
KIG 4:
- U4: Zahn nicht angelegt
- S4: Durchbruchstörung
- D4: Obere Schneidezähne stehen mehr als 6mm und bis max. 9mm vor
- M4: Vorbiss : Die unteren Schneidezähne stehen bis zu 3mm vor den oberen Schneidezähnen.
- O4: Offener Biss mit einem Abstand von mehr als 4mm.
- B4: Oberkiefer-Seitenzähne stehen aussen vor den unteren Seitenzähnen.
- K4: Kreuzbiss auf einer Kieferseite
- E4: Engstand von über 5mm.
- P4: Platzmangel im Kiefer mit Platzbedarf von über 4mm.
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
- CSS Zahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
- Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV
Kieferindikationsgruppe Stufe 5
Im Fall der KIG 5 liegt eine sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und /oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und bei der die Behandlung dringend erfolgen muss. Die Regelleistung wird hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mehrleistungen müssen selbst bezahlt oder durch eine Zahnversicherung gedeckt werden.
KIG 5:
- A5: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
- S5: Verlagerung von Zähnen
- D5: Obere Schneidezähne stehen mehr als 9mm vor.
- M5: Vorbiss: Die unteren Schneidezähne stehen über 3mm vor den oberen.
- O5: Offener Biss (in der Regel angeboren) mit einem Abstand von über 4mm.
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung, teileweise sogar bei Erwachsenen. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
- CSS Zahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
- Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV
Mehrleistungen und Mehrkosten
Sofern ein Schweregrad von KIG 3 bis KIG 5 vorliegt, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen durch Vertragsärzte zur Verfügung gestellt und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, beim Kieferorthopäden Mehrleistungen zu verlangen. Da diese Leistungen nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen immer kosmetischer Natur sind bzw. den Trage- und / oder Reinigungskomfort verbessern, müssen sie von den Patienten selbst gezahlt werden. Dazu wird durch den Kieferorthopäden eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten ebenfalls übernehmen.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur die einfachste (wirtschaftlichste) Regelversorgung (z.B metallische Zahnspange), sie sieht ästhetisch nicht besonders schön aus und birgt das hohe Risiko von Karies, da Metall durch Speichel korrodieren kann und sich dort Karies bilden kann.
Dies hat dann aufwendige Nachbehandlungen und hohe Kosten zur Folge.
Hier macht es Sinn private Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen (höherwertige Materialien/Versorgung/Nachbehandlungen), wie z.B Gold-, Keramik- oder Kunststoff-Brackets (keine Kariesgefahr), Bracketumfeldversiegelung.
Zu weiteren Mehrleistungen zählen eine unsichtbare Zahnspange, besondere Zahnreinigungen, Lingualtechnik, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen und weitere Behandlungsleistungen für die eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherung
Wie bereits ausgeführt gibt es mehrere leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen, die die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung erstatten. In diesem Zusammenhang sei aber erwähnt, dass eine Behandlung, aber auch eine Kieferfehlstellung noch nicht festgestellt oder diagnostiziert sein darf. Erst nach Vertragsabschluss der passenden Zahnzusatzversicherung wäre ein solcher Versicherungsfall, also die Kieferorthopädische Behandlung, mitversichert.
Bei Erwachsenen ist es eher unwahrscheinlich (ausser vielleicht durch sich verschiebende Weisheitzähne) dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung nicht bereits irgendwann mal diagnostiziert oder bereits vom Zahnarzt festgestellt wurde und ein diesbezüglicher Hinweis oder Eintrag in der Patientenakte vorliegt.
Aus diesem Grund sollte man vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie, zumindest dann, wenn man diesen Leistungsbereich irgendwann in Anspruch nehmen möchte, den Zahnarzt kontaktieren, um eventuell vorhandene Einträge in der Patientakte zu erfragen.
Untenstehend finden Sie eine Liste mit passenden Zahnzusatzversicherungen, die bei Kieferorthopädie leisten. Sie erfahren welche Zahnzusatzversicherung in welcher Kieferindikationsgruppe leistet und wieviel: