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Das Hufelandverzeichnis
Hier erhalten Sie Informationen über das Hufelandverzeichnis, des Weiteren finden Sie einen detailierten Vergleich der besten Zusatzversicherungen mit umfangreichen Leistungen für Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
Dies stellt einen Leistungspunkt dar, denn leider viele Heilpraktikerversicherungen nicht beinhalten. Trotzdem gibt es sehr gute Zusatzversicherungen, die umfangreich nach Hufeland leisten.
- Was ist das Hufelandverzeichnis?
- Historische Entwicklung
- Welche Therapieverfahren werden in das Hufelandverzeichnis aufgenommen?
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis, welches besondere alternative Heilmethoden berücksichtigt.
Da insbesondere für die Preisberechnung bei alternativen Heilbehandlungen Uneinigkeiten und gewaltige Unterschiede bei den verschiedenen Heilbehandlern vorliegen, soll das Hufelandverzeichnis als “Brücke” dienen.
Das bedeutet: Erbringt ein Heilbehandler z.B. ein Arzt eine alternative Behandlung, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt ist und hat mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn keine Honorarvereinbarung getroffen, so kann über das Hufelandverzeichnis auch für alternative Heilbehandlungen eine standardisierte Liquidierung(Preisberechnung) erfolgen.
Es somit eine gewisse Preissicherheit für den Patienten als auch für den Behandler gegeben.
Insbesondere, wenn ein Arzt Leistungen erbringt, die in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bisher nicht erfasst waren, schlägt das Hufelandverzeichnis hier eine passende Liqidierung vor und ist somit eine große Hilfe und Sicherheit.
Das Hufelanverzeichnis enthält sämtliche auch von der Schulmedizin anerkannten alternativen Heilmethoden und wird regelmäßig aktualisiert, denn schließlich muss der medizinische Fortschritt hier berücksichtigt werden.
Historische Entwicklung
Das Hufelandverzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft erstellt und betreut. Die Hufelandgesellschaft wurde 1974 als Dachverband der Ärztegesellschaften aus dem Bereich der “Biologischen Medizin” gegründet.
Grund hierfür waren drohende Einschränkungen der Naturheilverfahren im Rahmen eines neuen Arzneimittelgesetzes.
Der Einsatz der Hufelandgesellschaft trug maßgeblich dazu bei, dass die Naturheilverfahren überhaupt von der GKV berücksichtigt werden und sogar im Sozialgesetzbuch Artikel V verankert wurden.
Welche Therapieverfahren werden in das Hufelandverzeichnis aufgenommen?
Für die Aufnahme in den Leistungskatalog des Hufelandverzeichnisses sind folgende Kriterien entscheidend:
- Die Besonderheit des Therapieverfahrens muss theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sein.
- Das jeweilige Verfahren muss lehrbar und lernbar sein.
- Die eingesetzten Mittel und Wege müssen mit den theoretischen Denkansätzen ein plausibles Konzept ergeben.
Zu den im Hufelandverzeichnis befindlichen alternativen Behandlungsmethoden zählen unter anderem:
- Akupunktur
- Ausleitende Verfahren
- Homöopathie
- Antoprosophische Medizin
- Ayurveda
- Chiropraktik
- Hydrotherapie
- Irisdiagnostik
- Magnetresonanz-Therapie
- Neuraltherapie
- Kinesiologie
- Orthomolekulare Therapie
- Osteopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Sauerstofftherapie
- Phytotherapie
- uvm.
Die Kosten für diese Behandlungen müssen zum größten Teil selbst bezahlt werden, da die gesetzliche Krankenkasse generell für Naturheilverfahren nur sehr eingeschränkt leistet. Bei der Wahl der richtigen Zusatzversicherung sollte deshalb auf den Punkt Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis geachtet werden. Allerdings gibt es auch gute Tarife, die eigene sehr umfangreiche Leistungskataloge von Naturheilverfahren besitzen und aus diesem Grund genauso zu empfehlen sind wie eine Heilpraktikerversicherung, die pauschal nach dem Hufelandverzeichnis leistet. Ein BEispiel wäre hier die CSS flexi Zusatzversicherung.
