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Hufelandverzeichnis - Informationen

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Hier erhalten Sie Informationen über das Hufelandverzeichnis, des Weiteren finden Sie einen detailierten Vergleich der besten Zusatzversicherungen mit umfangreichen Leistungen für Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
Dies stellt ein Leistungskriterium dar, das leider viele Heilpraktikerversicherungen nicht beinhalten. Trotzdem gibt es sehr gute Zusatzversicherungen, die umfangreich für Naturheilverfahren nach Hufeland leisten.

Was ist das Hufelandverzeichnis?

Das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis, welches besondere alternative Heilmethoden berücksichtigt.
Da insbesondere für die Preisberechnung bei alternativen Heilbehandlungen Uneinigkeiten und gewaltige Unterschiede bei den verschiedenen Heilbehandlern vorliegen, soll das Hufelandverzeichnis als “Brücke” dienen.
Das bedeutet: Erbringt ein Heilbehandler z.B. ein Arzt eine alternative Behandlung, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt ist und hat mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn keine Honorarvereinbarung getroffen, so kann über das Hufelandverzeichnis auch für alternative Heilbehandlungen eine standardisierte Liquidierung(Preisberechnung) erfolgen.
Es somit eine gewisse Preissicherheit für den Patienten als auch für den Behandler gegeben.
Insbesondere, wenn ein Arzt Leistungen erbringt, die in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bisher nicht erfasst waren, schlägt das Hufelandverzeichnis hier eine passende Liqidierung vor und ist somit eine große Hilfe und Sicherheit.
Das Hufelanverzeichnis enthält sämtliche auch von der Schulmedizin anerkannten alternativen Heilmethoden und wird regelmäßig aktualisiert, denn schließlich muss der medizinische Fortschritt hier berücksichtigt werden. Das Hufelandverzeichnis dient insbesondere Ärzten mit Facharztbezeichnung für Naturheilverfahren als Abrechnungshilfe.

Historische Entwicklung

Das Hufelandverzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft erstellt und betreut. Die Hufelandgesellschaft wurde 1974 als Dachverband der Ärztegesellschaften aus dem Bereich der “Biologischen Medizin” gegründet.
Grund hierfür waren drohende Einschränkungen der Naturheilverfahren im Rahmen eines neuen Arzneimittelgesetzes.

Der Einsatz der Hufelandgesellschaft trug maßgeblich dazu bei, dass die Naturheilverfahren überhaupt von der GKV berücksichtigt werden und sogar im Sozialgesetzbuch Artikel V verankert wurden.

Versicherte Heilbehandlungen

Die meisten modernen Heilpraktikerversicherung erstatten für Naturheilbehandlungen nach dem Hufelandverzeichnis, sowie für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker nach der aktuellen Fassung des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Behandlungsmethoden, die als spekulativ angesehen werden, z.B. Heilmagnetische Behandlung, sind nicht erstattungsfähig.
Behandlungsverfahren wie bioenergetische Verfahren, Gasgemischinjektionen usw, deren Anwendung ohne ärztliche Ausbildung erhebliche Gefahren birgt, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sie durch einen Arzt mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.

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