DKV Kombimed Zahnzusatzversicherung DBE DT50

  • 100% Zahnbehandlung
  • 50% – 55% für hochwertigen Zahnersatz
  • bis 100% für Kieferorthopädie
  • 150-200,- prof. Zahnreinigung pro Jahr

Kurzbeschreibung DKV Zahnzusatzversicherung DT50

Die DKV Zahnzusatzversicherung DT50 + DBE ist ebenso wie der Tarif DT85 + DBE eine Unisex-Zahnzusatzversicherung, die mit ihren Tarifbaustein DBE für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie im Hochleistungssegment leistet. Der im Tarif enthaltene Zahnersatz Baustein DT50 bietet im Bereich des Zahnersatzes jedoch nur bedingten Versicherungsschutz. Wie zukünftig alle neuen Zahnzusatzversicherungen ist auch die DKV Zahnzusatzversicherung DT50 + DBE ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Das besondere bei der DKV Zahnzusatzversicherung ist, dass sich die Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnersatz noch einmal auf 2 mal 100 Euro p.a. (für die Prof. Zahnreinigung) bzw auf 55% Erstattung für Zahnersatz erhöhen, sofern Vertragszahnärze der DKV Krankenversicherung aufgesucht werden. Dies ist selbstverständlich kein Muss, trägt aber alles in allem zu einer Senkung der Kosten bei, von der jeder Versicherte profitiert.

Leistungen für Zahnbehandlung

Die DKV Zahnzusatzversicherung leistet durch den Tarifbaustein DKV DT 50 + DBE für folgende Zahnbehandlungen:

Professionelle Zahnreinigung

Die Aufwendungen für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) werden durch die DKV Zahnzusatzversicherung 2 mal pro Jahr erstattet. Der Erstattungssatz beträgt dabei 100% bis zu einem Rechnungsbetrag von 75,- EUR pro PZR. Wird die professionelle Zahnreinigung durch einen mit der DKV Krankenversicherung kooperierenden Zahnarzt durchgeführt, erhöht sich der erstattungsfähige Maximalbetrag für jede professionelle Zahnreinigung auf 100,- EUR, so dass bis zu 200,- EUR pro Versicherungsjahr durch die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet werden können.

Parodontose- und Wurzelbehandlungen

Die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet bei Versicherung des Tarifbausteines DKV DBE 100% der Kosten einer Parondotose- oder Wurzelbehandlung, wenn kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Die gesetzliche Krankenkasse begleicht im Falle einer Pardontose erst ab einer Taschentiefen von mindestens 3,5 mm, lediglich bei einer medizinisch erforderlichen Zahnbehandlung mit geringeren Taschentiefen leistet die DKV Zahnzusatzversicherung
.
Parodontosebehandlungen.
Wurzelbehandlungen.

dentinadhäsive Zahnfüllungen

Hochwertige Zahnfüllungen, z.B. Kunststofffüllungen, aber auch hochwertiger Zahnersatz wie Implantate gelten bei der DKV Zahnzusatzversicherung als Zahnersatz, sind jedoch im Tarifbaustein DT50 nur mit einem Erstattungssatz von 50% der Rechnung versichert inkl Kassenleistung.55% wären erstattungsfähig, wenn ein mit der DKV Krankenversicherung kooperierender Zahnarzt die Behandlung durchführt. Besser ist diesbezüglich die Lösung bei der Arag z50/90 Zahnzusatzversicherung, bei der zum Erstattungssatz von 50% die Kassenleistung zusätzlich gewährt wird, so dass dort deutlich höhere Gesamterstattungen möglich sind.

Arzthonorare werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet (= 3,5 facher GOZ-Satz), was heutzutage auch Standard bei einer Premium-Zahnzusatzversicherung sein sollte.
Lediglich die Arag Zahnzusatzversicherung, z.B. Arag Z90 Bonus leistet auch mehr als den 3,5 fachen GOZ-Satz, natürlich auch für die Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Leistungen für Zahnersatz

Die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet über den Tarifbaustein DKV DT50 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für hochwertigen Zahnersatz und Zahnfüllungen. Wenn die Zahnersatzmaßnahmen durch bundesweit mit der DKV Krankenversicherung zusammenarbeitende Zahnärzte vorgenommen, erhöht sich der Erstattungssatz zwar auf 55%, was aber im Umkehrschluss bedeutet, dass der Versicherte auf 45 % der Kosten selbst zu tragen hat, da die Erstattungssätze bei der DKV Zahnzusatzversicherung inlusive dem Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen sind. Wenn eine Zahnersatzmaßnahme im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt wird, werden zwar 100% der Aufwendungen erstattet. Zahnärzte empfehlen jedoch gewöhnlich hochwertigen Zahnersatz, z.B. Implantate, nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus medizinischen Gründen.
Zwar sind hochwertige Zahnersatzformen wie Kronen, Inlays, Implantate, Brücken etc erstattungsfähig, nicht versichert sind laut Bedingungen jedoch z.B. funktionsanalytische Maßnahmen. Ebenso ist die Höhe der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge für Material- und Laborkosten im Gegensatz zu anderen Zahnzusatzversicherungen nicht gut genug geregelt.
Bei der DKV Zahnzusatzversicherung gibt es kein Preisverzeichnis für Material- und Laborkosten wie beispielsweise bei der JA dental Zahnzusatzversicherung, noch wird nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) geleistet. Statt dessen begleicht die *DKV Zahnzusatzversicherung diese Kosten nach den Preise, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt worden sind.
Dies kann dann trotz Zahnzusatzversicherung zu einer großen Leistungslücke bezogen auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag führen, wenn höherwertige Materialien verwendet werden sollen
Deutlich besser sind diesbezüglich die Leistungen anderer Zahnzusatzversicherungen wie CSS Zahnzusatzversicherung oder auch der Württembergische Zahnzusatzversicherung um nur einige wenige Beispiele zu erwähnen, die die Material- und Laborkosten nach der Bundeseinheitlichen Bennennungsliste erstatten. Hier zählt selbstverständlich auch der Grundsatz der Angemessenheit, doch wird bei der DKV Zahnzusatzversicherung eben nur der Kostenanteil der Material- und Laborkosten zu den erstattungsfähigken Aufwendungen hinzu gerechnet, die eben auch von der Gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt werden.
Zwar bezahlt die DKV Zahnzusatzversicherung für die implantologische Zahnersatzleistung sehr wichtige Augmentative Behandlung, da jedoch zusammen mit den Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung höchstens 55% der Gesamtkosten für Zahnersatz erstattet werden, ist der Tarif DT85 der DKV Zahnzusatzversicherung deutlich besser geeignet, was Zahnersatz betrifft.

Leistungen für Kieferorthopädie

Die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet im Rahmen des Tarifbausteins DKV DBE ebenso für Kieferorthopädie, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch nicht 18 Jahre alt sind. Damit ist die DKV DBE + DT50 auch als Zahnversicherung für Kinder interessant – zumindest auf den ersten Blick.
Die DKV Zahnzusatzversicherung DKV DBE DT50 erstattet zwar 100% der Rechnung, allerdings höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Versicherungsfall. Da die durchschnittlichen Kosten für eine kieferothopädische Behandlung jedoch zwischen 4.000 bis 5.000 Euro liegen, reicht die Erstattung der DKV Zahnzusatzversicherung in den KIG-Stufen 1-2 bei weitem nicht aus. Dabei gilt auch zu beachten, dass in diesen KIG-Stufen kein Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Weil die DKV Zahnzusatzversicherung:dkv-zahnzusatzversicherung-dbe-dt85-550/ lediglich die Aufwendungen in der Höhe erstattet, die im Rahmen einer Behandlung der Gesetzlich Krankenkasse anfiele, muss beachtet werden, dass die DKV Zahnzusatzversicherung anders als die “CSS Zahnzusatzversicherung oder die Janitos dental plus die zusätzlichen Kosten einer hochwertigen, kieferorthopädischen Behandlung, die nicht zur Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkasse zählen, auch nicht übernimmt.

Summenbegrenzungen und Wartezeiten

Die Wartezeit für Zahnbehandlungen liegt bei drei Monaten, für die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung entfällt die Wartezeit dagegen bei der DKV Zahnzusatzversicherung. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten darüber hinaus allerdings längere Wartezeiten, die acht Monate betragen!

Die besonderen Wartezeiten von acht Monaten bestehen nicht, wenn die Behandlung in Folge eines Unfalles erforderlich wird.

Innerhalb der ersten drei Jahre sind die Leistungen der DKV Zahnzusatzversicherung DBE DT50 wie folgt begrenzt:

  • insgesamt bis zu 250 EUR im ersten Versicherungsjahr,
  • insgesamt bis zu 500 EUR im ersten und zweiten Versicherungsjahr,
  • insgesamt bis zu 750 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren.

Für kieferorthopädische Maßnahmen werden je Versicherungsfall nur 1.500 Euro erstattet.

Besonderheiten und Annahmerichtlinien

Die DKV Zahnzusatzversicherung versichert bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne, die bei Antragstellung vorliegen, mit. Pro fehlenden Zahn ist jedoch ein monatlicher Beitragszuschlag in Höhe von vier EUR pro Monat zu bezahlen.
Im Antrag werden nur nach nicht ersetzten, fehlenden Zähnen gefragt, womit auch Zähne, die dank herausnehmbarer Prothese bereits ersetzt sind, als Zahnersatz gewertet werden und somit versichert werden können.
Wenn allerdings eine Zahnbehandlung, kieferorthopädische Maßnahme oder Zahnersatz beabsichtigt oder angeraten wird, wird der Antrag auf Versicherungsschutz bei der DKV Zahnzusatzversicherung nicht angenommen.
Das hat zur Folge, dass die DKV Zahnzusatzversicherung nur für jüngere Antragsteller mit sehr guten Zähnen in Frage kommt – wenn überhaupt.
Wer sich nicht hundertprozentig sagen kann, ob schon einmal ärztlich eine Zahnersatzmaßnahme angeraten wurde, sollte statt dessen eher andere Tarife wie Universa dent privat abschließen, bei der auch bei bereits angeratener Zahnersatzmaßnahme eine Aufnahme ohne Probleme möglich ist (allerdings gilt bei jeder Zahnzusatzversicherung, dass der konkret festgestellte Handlungsbedarf nicht versichert werden kann).

Darüber hinaus ist aber interessant, dass die DKV Zahnzusatuversicherung DBE DT50 ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert worden ist.

Das bedeutet, dass für die Versicherten, die das 9., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. das 89. Lebensjahr vollendet, ab dem darauf folgenden Kalenderjahrder Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen ist.

Die Beiträge der DKV Zahnzusatzversicherung sind in den Tarifen DBE und DT50 als allerdings Unisex-Tarife kalkuliert, Männer und Frauen haben den gleichen Beitragssatz zu zahlen.

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