Zahnzusatzversicherung – ALGII – doppelter Festzuschuss und angeratene Behandlung

Frage:

Nachricht: Grüß Gott!

Meine Fakten sind folgende:

Ich bin 26 Jahre alt (31.7.1985) beziehe derzeit auf Grund einer bisweilen noch mittelfristig lang andauender Arbeitsunfähigkeit (für versicherung nicht relevant, keine physische oder medikamentös zu behandelnde
Krankheit) ausschließlich Alg II. Auf Grund dessen stellte ich bei meiner GKV (DAK) Antrag auf doppelten Festzuschuss, nach der gesetzlichen Härtefallregelung.
Leider Gottes habe ich es seit meiner Jugend versäumt die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen. Ich hatte nie beschwerden und betrieb immer eine normale Mundhygiene. Allerdings kann ich durch mein nachlässiges Vorsorgeverhhalten kein Bonusheft vorweisen.

Jetzt zu meinem Fall/Vorhaben:

Letztes Wochenende ist mir ein kleines Stück eines Backenzahnes abgebrochen. Natürlich möchte ich so schnell als möglich den Schaden beheben lassen, um die ungeschützte Stelle nicht weiter zu strapazieren und evt. weitere Schäden zu provozieren. Ich befürchte allerdings, dass der Zahnarzt im Zuge dessen weitere Dinge findet und behandeln müsste. Wo wir bei meinem Kernthema wären.
Mir ist es sehr wichtig in meinem Mund kein Amalgam und andere bedenkliche Stoffe zu haben. Stichwort hochwertige Füllungen. Dies ist leider keine Kassenleistung. Deshalb überlege ich,vor meinem ZA-Besuch eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche solche leistungen abdeckt. Ich nehme an, das es für meinen Fall deshalb wichtig wäre, dass die Versicherung keine Wartezeit und streng begrenzte Anfangsbudgetbegrenzungen hat. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich in ferner Zukunft als Endlösung für mein Gebiss Implantate anstrebe.

Nun zu meinen Fragen:
(Beziehen sich größtentels auf die Versicherung Ihrer Empfehlung)

Bewirkt ein doppelter Zuschuß der GKV (DAK)in kombination mit einer Zusatzversicherung irgendetwas?

Was ist unter hochwertige Füllungen, mit der Versicherungen werben, zu verstehen?
Werden auch Keramikinlays übernommen?
Wenn ja, mit welchen Prozentsatz/ Welche Summe müsste ich pro Inlay
ungefähr selbst tragen?

Welche Summe wäre ungefähr bei Kunststoffinlays pro Füllung von mir zu tragen?

Kann ich in meinem Fall bei Vertragsabschluss zum Zahnarzt gehen und sicher sein, das die Kosten übernommen werden?

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei solchen Versicherungen?
Es ist NICHT meine Absicht, aber eine Interssante Frage: Was passiert wenn ich nach erfolgreicher Behandlung und Kostenübernahme die Versicherung kündige?

Was ist für meinen Fall die beste und wenn möglich die günstigste Versicherung?

Ich bin auf den ersten Blick positiv Überrascht, vorallen von Ihren Angeboten. Wie refinanzieren Sie dieses gute Angebot von Serviceleistungen?
Gibt es irgendeinen Haken an dieser Sache für mich?

Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage,

sofern eine Behandlung seitens eines Zahnarztes noch nicht angeraten ist, würden sich die beiliegenden Tarife anbieten. Aufgrund des doppelten Festzuschussen würde man sich mit vielen Tarife schlechter stellen, die teurer wären, da diese inklusive der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse leisten.  Wichtig ist, dass Sie einen Tarif wählen, der einen bestimmten Prozentsatz erstattet und die Leistung der GKV zusätzlich gewährt wird. Zudem nehmen viele Versicherte Antragsteller nicht an, die ALGII beziehen.

Eine Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese noch nicht angeraten wurde. Um genau einem Fall wie dem Ihren vorzubeugen, nämlich, dass eine Behandlung noch nicht angeraten ist, jedoch von Ihnen sehr stark vermutet wird, sieht jeder Tarif in der Regel Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor, die verhindern, dass sofort entsprechende Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich ist es trotzdem aus dem Grund für sie eine Zahnzusatzversicherung anzuraten, da der alle Behandlungen, die noch nicht feststehen und angeraten sind natürlich bei einem Abschluss vor dem Zahnarztbesuch versichert wären.

Als günstige Alternative wären hier zu nennen: Arag Z50/90 , Württembergische BZG20+ZG30  oder +ZG50.

Die Tarife erbringen einen bestimmten Prozentsatz + der Rechnung + Leistung der Krankenkasse. Das bedeutet bei Kronen und Brücken = ca. 80%-100% Erstattung bei Inlays aus Keramik fällt die GKV-Leistung sehr niedrig aus, daher wären es hier eher 60-80% je nach Tarif.

Bedenken Sie, dass für Zahnbehandlungen (Kunsttsofffüllungen, Zahnreinigung) eine Wartezeit von 3 Monaten und für Zahnersatz eine Wartezeit von 8 Monaten besteht und dass die Tarife unterschiedliche anfängliche Höchsterstattungen in den ersten Jahren vorsehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, Sie können dann kündigen, es passiert natürlich nichts.Allerdings entfalten die Tarife aufgrund der dann wegfallenden Leitungsbegrenzungen ihre volle Leistung erst nach 2-4 Jahren (je nach Tarif)

Hochwertige Füllungen aus Keramik, also Inlays sind natürlich auch erstattungsfähig. Sie können sich nur für die Behandlungen bezüglich der Kostenübernahmen durch die Zahnzusatzversicherung sicher sein, die vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten sind und die nach Ablauf der Wartezeit stattfinden und natürlich mit nur mit einer Erstattung in Höher der geltenden anfänglichen Summenbegrenzungen rechnen.


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