Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.

Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.

Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.

Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.

Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.

Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.

Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.

Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.

Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

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