Zahnersatz kurz nach Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung
Frage: Ich habe über Sie vor 2 Monaten eine CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Leider ist mit gerade gestern beim Beißen auf einen Kirschkern ein großes Stück meines rechten Backenzahns abgebrochen. Ich las etwas davon, dass die CSS auf die allgemeinen Wartezeiten verzichtet, bzw. dass bei Unfällen die Wartezeiten entfallen. Habe ich Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz von der CSS Zahnzusatzversicherung?
Antwort: Es ist richtig, dass die CSS Zahnzusatzversicherung auf die allgemeinen Wartezeiten bei Zahnbehandlung verzichtet. Für Zahnersatzmaßnahmen bestehen allerdings besondere Wartezeiten von 8 Monaten. Zwar sieht die CSS Zahnversicherung in den ersten jahren keine Leistungshöchstgrenze vor, doch bezüglich der Kostenübernahme für die nun geplante Zahnersatzmaßnahme muss ich Sie leider enttäuschen.
Es ist richtig, dass eine Zahnzusatzversicherung bei Unfällen auf die Wartezeiten verzichtet, so auch die CSS Zahnversicherung. Doch das Abbrechen eines Zahnes bei der Einnahme von Lebensmitteln gilt leider nicht als Unfall.
Würde in einem solchenFall nur eine Zahnfüllung herausbrechen, so wären die Kosten einer neuen Zahnfüllung beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig. Denn hier gelten nur die allgemeinen Wartezeiten, auf welche die CSS Zahnversicherung ja verzichtet.
Für Zahnersatzkosten werden Leistungen der Zahnversicherung erst nach Ablauf der acht Monate möglich. Es sei denn es tritt ein Unfall ein, beispielsweise ein Sturz, aufgrunddessen ein neuer Zahnersatz nötig wird. Hier würde die Zahnzusatzversicherung dann greifen.