Techniker Krankenkasse schließt Wahltarif “TK Privat Praxis”

Die große deutsche Krankenkasse TKK warb in den letzten 2 Jahren massiv mit Ihrem Wahltarif “TK Privat Praxis” , bei dem Gesetzlich Versicherte ohne Gesundheitsprüfung bei Beantragung des Kostenerstattungsprinzips für einen kleinen Mehrbeitrag zum Privatpatient werden konnten. Der Tarif erstattet bei Leistungen des Gesetzlichen Katalogs die Mehrkosten bei privat in Rechnung gestellten Arzthonoraren. Dadurch versprachen sich die Versicherten natürlich bessere und zügigere Behandlung durch ihren Arzt im ambulanten Bereich.

Was den Versicherten, die diesen Wahltarif Privat praxis wählten jedoch nicht so ohne weiteres gesagt wurde, war dass die TKK einen Wahltarif jederzeit auch wieder beenden kann und es keinen Bestandsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt.

Diejenigen, die schwer krank waren, als sie in den Wahltarif wechselten sind dabei noch am wenigsten benachteiligt, da sie sowieso keinen Anbieter finden noch gefunden hätten, der ihnen einen richtigen ambulanten Zusatztarif angeboten hätte, der die Restkosten bei der Wahl des Kostenerstattungsprinzips erstatten würde.

Diejenigen, die jedoch in der Zwischenzeit erkrankt sind, dürften nun Schwierugkeiten haben eine entsprechenden ambulante Zusatzversicherung zu finden. Natürlich sind ambulante Zusatzversicherungen bei einer privaten Versicherung deutlich teurer als der Wahltarif der Techniker, kein Wunder, denn im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse werden bei einem Privaten Anbieter, die Beiträge nachhaltig kalkuliert und berücksichtigen den Verbleib bis zum Lebensende in diesem Tarif und die sich mit dem Alter häufende Inanspruchnahme der Versicherung.

Wer eine weiterhin bevorzugte Behandlung wünscht und zudem auch bei Privatärzten eine Erstattung wünscht, der sollte sich solange er noch gesund ist um eine passende ambulante Zusatzversicherung bemühen. Eine wirklich leistungsstarke Alternative für den ambulanten Bereich stellt dabei der Tarif Arag 182 dar.

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