Artikel-Schlagworte: „Zahnzusatzversicherung“
Zahnzusatzversicherung und die GOZ-Reform
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)-Novellierung führt zu steigenden Zahnarzthonoraren von bis zu 6%. Das führt selbstverständlich dazu, dass die Kosten für Zahnersatz, welche sich aus den Kosten für das Material und das Labor und eben dem Honorar für den Zahnarzt zusammensetzen um ca. 4% steigen werden.
Nicht spurlos dürft dies auch an den Beiträge reformsicherer Zahnzusatzversicherungen vorübergehen, welche ihre Leistungen bedingungsgemäß stets an die aktuelle Situation der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte anpasst.
Das heisst also, dass die nächsten Beitragsanpassungen bei hochwertigen Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise CSS flexi, Arag, Barmenia ZG Plus wahrscheinlich in den nächsten 1-2 Jahren folgen und der Monatsbeitrag steigen wird.
So ärgerlich dies auch ist, daran wird kein Zahnversicherer vorbeikommen. Selbst, wenn der ein oder andere Tarif noch keine Beitragsanpassung vornimmt, sondern wartet, bis Konkurrenztarife die neue GOZ-Reform im Beitrag einkalkuliert haben, wird die Ausgabensteigerung jeden Treffen.
Aus diesem Grund sollte man sich zudem genau überlegen, ob die vorhandene Zahnzusatzversicherung einfach kündigt und zu einem anderen Versicherer wechselt, denn auch dort ist eine Beitragsanpassung wahrscheinlich. Schuld an einer solchen möglichen Beitragsanpassung ist auch nicht der Versicherer, sondern einfach die Situation und die Kostensteigerung im dentalen Gesundheitssektor, die nunmal im Beitrag der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden muss.
JA dental : Neue Zahnzusatzversicherung im Mittelklassesegment
Im Bereich der hochklassigen Zahnzusatzversicherungen gab es in den letzten 2-3 Jahren enorme Fortschritte und viele neue Tarifvarianten. Was dabei viele ausser acht gelassen haben, war das mittelpreisige Segment. Also Zahnzusatzversicherungen ohne großen Schnickschnack, zum anständigen Preis und eine durchaus empfehlenswerten Erstattungsleistung für Zahnersatz.
Der Tarif Arag Z70 war in diesem Zusammenhang ein würdiger Vertreter mit einer Erstattungsleistung von 70% des Rechnungsbetrags ohne nennenswerte Leistungseinschränkungen bezüglich hochwertigen Zahnersatzes, dazu zu einem sehr ansprechenden Preis. Das Problem was in diesem Segment viele andere Zahnzusatzversicherungen oft hatten, war, dass wichtige Leistungsbereiche, wie die Augmentation (Knochenaufbau), Funktionsanalyse fehlten, bzw. generelle Summenbegrenzungen oder Begrenzungen bezüglich der Anzahl an Implantaten und Inlays vorhanden waren.
Kinder – welche Versicherungen wichtig sind
Frage:Wir sind gerade Eltern einer wunderschönen kleinen Tochter geworden. Da wir uns mit dem Thema Versicherung sind so besonders gut auskennen, wollten wir einmal fragen, welche Absicherung denn nun wichtig wäre, es gibt da ja soviele Möglichkeiten. Braucht man z.B. schon eine Zahnzusatzversicherung oder Rentenversicherung?
Antwort: Also extrem wichtig ist zunächst einmal eine Krankenversicherung. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist Ihre Tochter natürlich beitragsfrei mitversichert bei Ihnen. Sofern Sie in einer Krankenvollversicherung versichert sind, haben Sie das Recht Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend im gleichen Tarf zu versichern wie Ihren eigenen.
Sehr wichtig ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder. Da ein Kind die Vorversicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung logischerweise noch nicht erfüllt sind, hat ein Kin bei einer Invalidität durch Unfall keine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. In einem solchen Fall wäre das Kind also im schlechtesten Fall ein lebenslanger Sozialfall. Eine Unfallversicherung für Kinder sollte mindestens eine Grundsumme von 100.000 Euro absichern und eine Progression von mindestens 225% oder mehr vorsehen. Im Fall einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall könnte bei einer Kapitalauszahlung von 250.000 Euro ihen Kapitalverzehr eine lebenslange Rente von ca. 1000 Euro pro Monat erreicht werden.
Eine entsprechende Unfallversicherung für Kinder ist in der regel für 50-100 Euro im Jahr zu haben. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Unfallversicherung Dinge wie Vergiftungen und Ertrinken, aber auch Insektenstiche mitversichert sind. Es kommt also auch bei einer Unfallversicherung für Kinder nicht allein auf die Versicherungssummen oder den Preis zu schauen, sondern ebenfalls auf eventuelle Ausschlüsse oder eine gute oder schlechte Gliedertaxe. Die Gliedertaxe bestimmt, wie hoch ein Invaliditätsgrad bei einer bestimmten Verletzung einzustufen ist, wonalch sich letztendlich die Versicherungsleistung bemisst.
Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Selbst, wenn ein Kleinkind natürlich noch keine Zähne hat und folglich auch keine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen benötigt. Wird genau das später von Relevanz. Da ein kieferorthopäde bereits im Kleinkindalter ersehen kann, welches Kind sehr wahrscheinluch später eine kieferorthopädische Behandlung benötigt und welches nicht, kann es bereits als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verstanden werden, wenn im Vorschulalter eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, aber bereits Röntgenbilder existieren, aus denen hervorgehen kann, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird.
Wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung wäre jedoch der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder. Zum einen ist eine gute Krankenhauszusatzversicherung für 4-8 Euro pro Monat zu haben. Für einen kleinen Monatsbeitrag kann insofern eine sehr wichtige Absicherung gesichert werden. Durch eine stationäre Zusatzversicherung werden nicht nur komfortablere Unterbringung und bessere Behandlung für ein Kind gesichert, vielmehr besteht Zugriff auf die besten Ärzte und die freie Krankenhauswahl. Egal, woran das Kind also später erkranken mag, der Zugruff auf die beste medizinische Behandlung ist sicher gestellt.
Wer keine Kosten für sein Kind scheut, wenn es um die optimale medizinsche Versorgung seines Kindes geht, der sollte für ca. 23 Euro pro Monat eine ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip abschließen. So wird das Kind im ambulanten Bereich trotz der Mitgleidschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die ja bekanntlich nur Mindestleistungen vorsieht, zum Privatpatienten. Der Zugriff auf die besten Ärzte udn bessere Behandlungsformen und Medikamente ist so auch finanziell abgesichert. Denn die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip sichert die Restkosten ab, die im Zusammenhang mit einer höherwertigen, aber eben auch teureren Behandlung als Privatpatient entstehen können.
Wenn das Kind älter wird, sollte darauf geachtet werden, dass die Haftpflichtversicherung der Familie zum einen die Ausfalldeckung mitversichert, aber auch für deliktunfähige Kinder haftet. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie im Fall eines Schadens des Kindes sowieso nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die in diesen Fällen einspringt, denn auch ohne rechtliche Haftungspflicht, kann es doch belastend sein, wenn der Schaden eines Kindes nicht erstattet wird und der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.
Andere Absicherungen, wie eine Rentenversicherung für das Kind oder einen Fondssparplan wären sicherlich auch sinnvoll. Da anzunehmen ist, dass es in 60-70 Jahren keine wirkliche gesetzliche Rente mehr gebn wird, wird die private Vorsorge immer wichtiger. Mit wenigen Euro im Monat kann bei einer entsprechend langen Sparzeit eine Menge erreicht werden. So braucht das Kind sich später keine Sorgen mehr um die Rentenversorgung zu machen.
Zahnversicherung- beim Antrag ehrlich sein
Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden übrlicherweise Gesundheitsfragen gestellte. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten, also Zahnversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. In diesen Fällen wird dann aber eine angeratene oder laufenden Behandlung sowieso ausgeschlossen und in den meisten Fällen auch fehlende nicht ersetzte Zähne.
Eine normale Zahnversicherung, die hingegen Gesundheitsfragen stellt, tut dies nicht grundlos. Derartige Zahntarife sind in der Regel sehr leistungsstark und müssen sich, aber auch die bereits versicherten Personen absichern. Damit Antragsteller, die bereits zahlreiche Zahnschäden haben eine solche Zahnversicherung nicht einfach abschließen, um sich bereits feststehende Behandlungen erstatten zu lassen, wird in den meisten Fällen nach einer angeratenen Behandlung im Antrag der Zahnversicherung gefragt.
Wer diese Frage wider besseren Willens einfach verneint, der begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folge wird sein, dass bei Einreichen der ersten größeren Rechnung bei der Zahnversicherung genau geprüft wird, ob die Angaben im Antrag wirklich korrekt waren. So wird in der Regel der behandlende Zahnarzt, unter Umständen aber auch der Vorbehandler oder die Krankenkasse. Stellt der Versicherer bei dieser Überprüfung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zu den Antworten im Antrag fest, so hat er je nach Ausmaß der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung das Recht die Kostenübernahme der Behandlung abzulehnen und bei einer grob fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzung sogar das Recht die Zahnversicherung zu kündigen.
In der Regel lohnt es sich also niemals im Antrag einer Zahnversicherung zu lügen. Besser ist es wahre Angaben zu machen, auch auf die Gefahr hin abgelehnt zu werden. Man sollte jedoch auch nicht mehr angeben als gefragt wird im Antrag, denn das wäre zum eigenen Nachteil.
Sollte man aufgrund der Angaben im Antrag von der Zahnversicherung abgelehnt werden, bietet es sich in den meisten Fällen an, eine andere, vielleicht etwas leistungsschwächere oder etwas teurere Zahnversicherung zu beantragen, die jedoch weniger strenge Antragsfragen stellt.
Hilfe bietet dabei ein Zahnzusatzversicherung Vergleich, der unabhängig die Annahme bei den wichtigsten Zahnversicherungen prüft und auch Alternativvorschläge für eine Zahnversicherung unterbreitet.
Zähne versichern zahlt sich aus – Frühzeitig die passenden Leistungen abwägen
Zahnzusatzversicherungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit beim Patienten. Bislang haben bereits etwa 11 Millionen gesetzlich Versicherte einen Vertrag abgeschlossen. Vor Vertragsabschluss ist genaues Vergleichen ratsam und kann viel Geld und Ärger sparen, denn eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für jeden gleichermaßen gut. So kann es bei gepflegter Mundflora kann durchaus sein, dass sich ein Tarif nie rentieren wird. Und bei einer schlechten Zahnsituation werden Sie entweder zum Teil direkt abgelehnt oder die Prämien sind sehr hoch. Wichtige Elemente einer Zahnzusatzversicherung sind die Bereiche Zahnersatz, Implantate, Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen, Funktionsanalytische Maßnahmen, Inlays oder andere private Zahnbehandlungen, die von der Kasse nicht abgedeckt werden. Dazu zählen Wurzelbehandlungen in besonderen Fällen, Kunststofffüllungen, Laserbehandlungen oder auch die professionelle Zahnreinigung. Und wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll? Steht Zahnersatz an, sind die Elemente Zahnersatz, Implantate und Funktionsanalytische Maßnahmen unbedingt zu beachten, gegebenenfalls auch Verblendungen. Geht es vorrangig um den Zahnerhalt, sollte bei der Wahl der Versicherung besonders auf Leistungen zum Thema Inlays und Zahnbehandlungen, wie beispielsweise die Prophylaxe, geachtet werden. Die Trennung in diese einzelnen Punkte ist jedoch nicht 100 prozentig zu bewerkstelligen, weil die Leistungen bei den verschiedenen Versicherern durchmischt sind. Ebenso unbedingt vor Vertragsabschluss beachten: Die meisten Zahnzusatzversicherungen fordern einen aktuellen Zahnbefund vom Patienten. Hierbei sollte man auf keinen Fall bekannte Probleme verschweigen, da im Versicherungsfall die Angaben nachträglich überprüft werden und Sie dann kein Geld bekommen. Es können sogar rechtliche Schritte eingeleitet werden und die Sachlage wird gar als Versicherungsbetrug gewertet. Am besten lässt man den Versicherungsbedarf vorab durch eine zahnärztliche Begutachtung überprüfen. Achtung: Bestimmte Leistungen werden ohnehin von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst oder fallen, bedingt durch Ausnahmeregelungen, nicht in den Leistungsbereich der jeweiligen Zahnzusatzversicherung. Überprüfen Sie vorab, welche Maßnahmen die jeweilige Versicherung abdeckt und welche nicht. Akribisches vergleichen zahlt sich aus. Holen Sie sich, wenn nötig, weiteren fachmännischen Rat ein, beispielsweise durch Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. Wenn Dinge unklar sind, fragen Sie unbedingt genau nach und lassen sich alles schriftlich bestätigen.
Verfasser: Ulla Meyer
Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.
Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.
Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.
Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.
Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.
Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.
Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.
Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.
Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.
CSS Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Frage: Ich komme gerade von meinem Zahnarzt. In den letzten Sitzungen wurden mir eine Krone und Inlays gesetzt.
Übrig bleiben ein weiteres Inlay und einige kleine Füllungen, die mit Keramik gefüllt werden sollen.
Mir wurde empfohlen die CSS Zahnzusatzversicherung bzw. eine Zahnversicherung abzuschließen, die auf meine bisherige Behandlung abgestimmt ist.
Die kleinen Füllungen sind erst in ein paar Monaten fällig, sodaß ich bei kurzfristigem Versicherungsabschluß hoffe,
dort einen Zuschuß zu erhalten.
Antwort: Sich eine Zahnzusatzversicherung zu suchen, die auf die bei Antragstellung aktuelle Gebisssituation abgestimmt ist, ist sicherlich sinnvoll. Ihr Zahnarzt tat also gut daran, Sie an fachlich ausgebildete Stelle zu verweisen. Was Ihre weiteren Fragen bezüglich einer Kostenübernahme für die noch bestehenden Behandlungen angeht, hier muss ich Sie leider enttäuschen.
Grundsätzlich ist bestehender Zahnersatz z.B. bei der CSS Zahnzusatzversicherung mitversichert. Lediglich fehlende Zähne können bei der CSS Zahnzusatzversicherung nicht mitversichert werden.
Was laufende Behandlungen bzw. zahnärztlich angeratene Zahnersatzmaßnahmen angeht, ist es leider nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Anraten abzuschließen, um sich die hohen Kosten dann von der Versichertengemeinschaft ersetzen zu lassen. Andernfalls würde wohl jeder so vorgehen, dass er eine Zahnzusatzversicherung stets erst dann abschließen würde, wenn er wüsste, dass hohe Kosten auf ihn zukommen. Dies widerstrebt dem Versicherungsgedanken und würde zum “Aus” eines Versicherungsunternehmens führen.
Was zukünftige Zahnersatzmaßnahmen betrifft, diese sind sicherlich versicherbar.
Hier kann auch die CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, solange die laufende Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bei Antragstellung eine zahnärztlicher Befundbericht benötigt. Da auf diesem sehr genau vermerkt wäre, wie Ihr derzeitiger Gebisszustand aussieht, könnte es sein, dass die CSS Zahnzusatzversicherung den Antrag trotzdem ablehnen oder weitere Zähne vom Versicherungsschutz ausschließen würde, die als kariös gekennzeichnet sind.
Sinnvoller wäre es , die laufenden Behandlungen zunächst abzuschließen und einen Antrag für die CSS Zahnzusatzversicherung erst dann einzureichen, wenn das Gebiß nicht mehr behandlungsbedürftig ist. Alle dann auf zukommenden Zahnersatzmaßnahmen sind dann genauso wie die Reparatur bestehenden Zahnersatzes mitversichert.