Barmenia ZG und Vorleistung der GKV
Donnerstag, 07. Januar 2010Frage: In Ihrer Checkliste zu Zahnzusatzversicherungen verweisen Sie darauf, dass sich der Erstattungssatz nicht auf die GKV-Vorleistung beziehen sollte.
Aus meiner Sicht koppelt die Barmenia ZG mit folgendem Passus aber die Erstattung an die Leistungen der GKV:
Vorleistung Zahn (GKV-Zus): Erstattet die Gesellschaft Leistungen auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Zahn-Vorleistung erbracht hat? Sind zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen worden, werden bei Zahnersatz nach Ziffer 1.1a) (AVB Teil III) 40 % und bei Inlays nach Ziffer 1.1b) (AVB Teil III) 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen. (Anm.: Dies entspricht einer Erstattung von 45% für Zahnersatz und 65% für Inlays.) Was würde das für mich bei Vertragsabschluss in der Praxis bedeuten?
Ist bei der Barmenia ZG der Knochenaufbau bei Implantaten und die Funktionsdiagnostik mit abgesichert?
Wie ist die Wartezeit bei der Barmenia – hier habe ich in den Unterlagen der Versicherung keine Info gefunden.
Antwort:
das Leistungskriterium, dass eine Zahnversicherung ohne Vorleistung der GKV leisten sollte sollte zumindest dann eingehalten werden, wenn ein Kassenarzt aufgesucht wird.
Der Satz in den Barmenia Bedingungen bezieht sich auf den Fall, dass man , wenn die GKV grundsätzlich eine Leistungs vorsieht, man diese jedoch nicht in Anspruch nimmt, einen Abzug erhält.
Diesen Fall haben Sie beispielsweise dann, wenn Sie zu einem Arzt ohne Kassenzulassung gehen. Wenn Sie sich hingegen für eine implantologische Leistung entscheiden, dann leistet die GKV in der Regel ja trotzdem, wenn auch nur in Höhe des befundbezogenen Festzuschusses für eine Zahnbrücke. Dies dürfte bei einem Implantat vielleicht 15-20 des Rechnungsbetrages ausmachen. Dies reicht jedoch, damit die Barmenia bis auf 85% auffüllt. Wobei die Barmenia ja nicht für Funktionsanalytik zahlt und der Erstattungssatz von 85% sich dann nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht.
Wenn Ihnen seitens der GKV jedoch für eine Behandlung eh keine Leistungen zustehen, dann wird die Barmenia den Erstattungsbetrag nicht kürzen. Wenn im Zuge zukünftiger Reformen die Richtlinien der Kasse dahingehen, dass nur noch in ganz seltenen Fällen eine Leistungsanspruch für Zahnersatz entsteht, dann müsste die Barmenia automatisch noch viel häufiger leisten. Die Fälle in denen Sie auf eine Leistung der GKV verzichten, z.B. wegen eines Zahnarztbesuches bei einem Privatzahnarzt oder im Ausland führen dann stets zu der von Ihnen erwähnten Kürzung, wenn Sie bei einem Zahnarztbesuch in Deutschland bei einem Kassenzahnarzt eine entsprechende Vorleistung der GKV erhalten hätten.
Was die Wartezeiten betrifft, diese betragen bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG 8 Monate, Summenbegrenzungen gibt es hingegen nicht. Die Wartezeiten entfallen wie früher und wie dies auch bei anderen Zahnzusatzversicherungen üblich ist, nicht mehr bei einem Unfall.
Wenn Sie genaue Informationenn zu den Leistungskriterien wünschen und diese mit anderen Tarifen vergleichen möchten, benutzen Sie bitte unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich.