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Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Dienstag, 23. März 2010

Frage:Ich bin gerade in einer Zahnbehandlung und auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung. Ich habe zudem 5 fehlende Backenzähne, die nicht unbedingt ersetzt werden müssen. Welche Vorteil würde mit eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bieten?
Antwort: Grundsätzlich bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht automatisch Vorteile, denn auch sie übernimmt niemals die Kosten einer bereits angeratenen oder laufenden Behandlung. In besonderen Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wie der leistungsstarke Tarif Universa Dentprivat, der bis zu 90% der Kosten einer hochwertigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme absichert, aber durchaus zu empfehlen.

Einerseits dann, wenn mehrere Zähne fehlen, die aber nicht ersetzt werden sollen. Bei Tarifen wie Arag Z100 oder der CSS flexi Zahnzusatzversicherung ist eine Annahme bereits dann nicht mehr möglich, wenn mehrere Zähne fehlen, die nicht ersetzt wurden. Auch bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses können bei diesen Tarifen selbst mit einem Leistungsausschluss auch die gesunden Zähne nicht abgesichert werden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist also der ideale Weg alle zukünftig eintretenden Versicherungsfälle abzusichern ohne aufgrund einer zurückliegenden Behandlung oder derzeitig laufender Behandlungen aufgrund einer negativen Risikoeinschätzung abgelehnt zu werden.

Wer mit absolut gesunden Zähnen vor hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wie die Universa dentprivat abzuschließen, die ja insbesondere auch aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen zu empfehlen ist, der sollte bei Vertragsabschluss am besten durch ein Zahnzeugnis belegen, dass bei ihm alle Zähne derzeit nicht behandlungsbedürftig sind. Zum einen hat dies den Vorteil, dass auf die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten verzichtet wird, zum anderen gibt es speziell bei diesem Tarif einen Bonus für Prophylaxemaßnahmen. Kommt es dann irgendwann zum Versicherungsfall funktioniert zudem die Leistungsbearbeitung um so schneller, da dem Versicherer ja bereits bekannt ist, welche Behandlungen bei Vertragsabschluss angeraten waren und welche nicht.

Oft ist es so, dass nicht nur allein die Zahnfragen im Antrag einer Zahnzusatzversicherung zu einer Ablehnung eines Antragstellers führen können. Auch der Beruf oder Tätigkeitsstatus kann bei einigen Zahnzusatzversicherungen bereits zu einer Ablehnung führen. Beispielsweise wird kaum eine Zahnzusatzversicherung einen Artisten versichern, sofern dieser Beruf im Antrag angegeben wird. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung stellt keine Fragen zum Beruf, kann also auch einzelne Personen nicht aufgrund eines “Risikoberufes” ablehnen.

Auch Hartz-IV- Empfänger sind für einzelne Versicherungen ein ungewolltes Risiko. Die CSS flexi Zahnzusatzversicherung lehnt beispielsweise Antragsteller ab, die bei Vertragsabschluss ALG II beziehen, unabhängig ihres Gebisszustandes, gleiches gilt für die Continentale CEZP , bei der Arbeitslose keine Chance haben, dass ihr Antrag angenommen wird.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat Leistungseinschraenkungen

Montag, 11. Mai 2009

Frage: Es gibt diverse Zahnzusatzversicherungen, bei denen keine Fragen zum Zahnstatus gemacht werden. Sind diese empfehlenswert und kann ich mir dort eine Zahnkrone erstatten lassen, die gerade für mich angefertigt wird? (Den Antrag habe ich noch nicht abgeschickt)

Antwort: Grundsätzlich bedeutet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht, dass auch alles mitversichert ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Zahnzusatzversicherung nicht bereits angeratene Behandlungen oder gerade durchgeführte Zahnersatzmaßnahmen erstattet, sofern dies vor Antragstellung zur Zahnzusatzversicherung der Fall war oder ist.

Auch Zahnzusatzversicherungen, bei denen keine Fragen zum Zahnstatus oder zu fehlenden Zähnen gestellt werden sind hier keine Ausnahme. Schließt beispielsweise ein Antragsteller mit fehlenden Zähnen eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ab, und lässt sich kurz nach Ablauf der Wartezeiten die Zahnlücken durch Zahnersatz schließen, so wird keine Zahnzusatzversicherung eine Rechnung hier erstatten. Denn der Versicherer wird in der Regel den Zahnarzt anschreiben, bei dem die Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wurde und somit erfahren, dass eine Behandlung bereits vor Antragstellung angeraten oder beabsichtigt war. Ein “brennendes Haus” ist nicht versicherbar.

Einige Tarife wie die Arag Z100 versichern gegen Risikozuschlag auch fehlende Zähne, allerdings wird auch hier eine Rechnung nur dann erstattet, wenn eine durchgeführte Zahnersatzmaßnahme für die Zahnlücken bei Antragstellung zur Zahnversicherung medizinisch noch nicht angeraten war.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat im Prinzip nur in den Fällen Vorteile, in denen andere Zahnzusatzversicherungen einen Antrag generell ablehnen würden, da einfach zuviele Zähne fehlen oder weil bestimmte Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlung bei Antragstellung angeraten sind. Der Antragsteller einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat bei einer solchen Zusatzversicherung für Zahnersatz zumindest die Möglichkeit seine derzeit “gesunden” Zähne zu versichern. Die bereits eingetretenen Versicherungsfälle sind jedoch wie bei allen Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen ebenfalls nicht mitversichert.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat aber unter bestimmten Umständen eben doch ihren Sinn. Z.B. handelt es sich hier beispielsweise um Zahnzusatzversicherungen, die kein Höchstaufnahmealter haben oder bei der Personen ihre restlichen noch verbliebenen Zähne versichern können, was aufgrund des Zahnstatus bei einer anderen Zahnzusatzversicherung nicht möglich gewesen wäre.