Zahnversicherung und kurzfristige Kostenübernahme
Mittwoch, 10. Juni 2009Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte helfen Sie mir:
ich habe im Oberkiefer eine Vollprothese und möchte in naher Zukunft 4 Implantate haben.
Gibt es einen Tarif für diese
kurzfristige Kostenübernahme oder riesen Wartezeiten?
Antwort:Eine Versicherung ist in den meisten Fällen ein auf Gewinn ausgerichtetes marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen, welches Risiken versichert, deren Eintreten oder Nichteintreten anhand bekannter und über die Jahre gewonnener Erfahrungswerte kalkuliert werden können.
Sofern die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos zu hoch ist schützt die Versicherung sich und die Versichertengemeinschaft mit einem Leistungsausschluss des Risikos bzw. mit einer kompletten Ablehnung.
In Ihrem Fall besteht für den Leistungsfall (4 Implantate) eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 100%. Da es sich somit um ein klares Minusgeschäft auf Kosten des Versicherers handelt und eine Kostenübernahme von den anderen Versicherten zu tragen wäre(was ja relativ unfair wäre, da diese möglicherweise schon seit Jahren Prämien für die Absicherung ihres Risikos entrichten) wird eine kurzfristige Kostenübernahme in Ihrem Fall nicht möglich sein.
Das einige was Ihnen hier zu raten ist, ist der Abschluss einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Nach der Wartezeit wird im Rahmen der anfänglichen Summenbegrenzung (2000 Euro innerhalb der ersten 4 Jahre) eine Erstattung möglich, sofern Ihr Zahnarzt nach Abschluss der Versicherung eine implantologische Behandlung anrät. Sofern die Behandlung schon jetzt angeraten ist, gilt der Grundsatz: „Ein brennendes Haus lässt sich nicht versichern.“ Dies ist auch logisch, denn eine Versicherung ist schließlich kein Sozialamt. Und leider würde auch nicht einmal das Sozialamt in einem solchen Fall leisten.
