Artikel-Schlagworte: „Zahnzusatzversicherung“
Unisextarife – aktueller Stand
Zukünftige Gesetzeslage
Das am 01. März 2011 vom EuGH verabschiedete Grundsatzurteil besagt im Wesentlichen, dass sich die Prämien in Versicherungsverträgen, die ab dem 21.12.2012 geschlossen werden, nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden dürfen. Grundsätzlich würde man hierzu – ähnlich wie bei der Umverteilung der Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zum 01.01.2008 – zukünftig auf jegliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Leistungsbedarfs verzichten und eine Deckung über den Gesamtbestand erzeugen. Je nach Anteilen von Frauen und Männern im BEstand dürfte sich der neue Betrag daher zwischen dem heutigen Männer- und Frauenbeitrag einpendeln. In der Krankenvollversicherung sind schon heute ca. 75% Männer versichert, diese Quote dürfte dann stark abnehmen, die der Frauen steigen, so dass der Beitrag eher am alten Frauenbeitrag liegen wird, da diese nunmal mehr Schäden bzw. höhere Schäden in der Krankenversicherung verursachen.
Was passiert mit Bestandsverträgen
Es bleibt eine weiterhin spannende Frage, wie man mit bestehenden Verträgen umgeht. Prinzipiell hat der Kundenbestand nach § 204 VVG ein Umstellungsrecht in gleichartige Tarife. Für die Frauen wäre eine Umstellung in die Unisex-Tarife hinsichtlich des Beitrages sicherlich interessanter als für die Männer. Dies dürfte dazu führen, dass bei Einführung der Unisex-Tarife gleich zu Beginn ein relativ hoher Frauen-Wechsleranteil sich in den neuen Unisex-Tarifen einfinden wird. Dies hätte dann derartige Auswirkungen auf die Schaden- und Beitragsstruktur in den Unisex-Tarifen zur Folge, dass die Beiträge in den Unisex-Tarifen sich sehr stark wieder in Richtung der heutigen Frauenbeiträge bewegen würden – was die Sinnhaftogkeit und den Hintergedanken der Unisex-Tarife über den Haufen werfen würde. Daher gibt es Überlegungen, die bestehenden Verträge (für alle Geschlechter) automatisch in die neuen Unisex-Tarife zu überführen, um die beschriebenen Entwicklungen zu vermeiden. Diesbezüglich werden derzeit in einer DAV-Arbeitsgruppe (DAV = Deutsche Aktuarvereinigung) konkrete Modelle zu einer alternativen intelligenteren Lösung ausgearbeitet (die z.B. eine Limitierung des Mehrbeitrages für die Bestandskunden vorsehen).
Wie dies in Zukunft aussehen könnte oder wird, ist derzeit noch völlig offen.
Die Lösung ist noch offen
Insgesamt lässt sich somit aus heutiger Sicht noch nicht absehen, mit welchen Randbedingungen – speziell hinsichtlich der Frage des Umgangs mit dem Bestand – die Einführung der Unisex-Tarife erfolgen wird. Ohne diese Randbedingungen kann auch keine “Unisex-Strategie” entwickelt werden. Geht man von einer automatischen Bestandsüberführung in die neuen Unisex-Tarife aus, ist es auch nicht möglich, dem Kunden (wäre insbesondere für Männer interessant) ein Recht auf den Verbleib in der “alten Welt” zuzusichern.
Die ersten Versicherer im Bereich der Zahnzusatzversicherung bringen erste Unisextarife auf den Markt, welche sinnigerweise ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, da die Kalkulationsform mit Alterungsrückstellungern insbesondere für Männer zukünftig deutlich uninteressanter sein dürfte.
Allianz 740 Zahnzusatzversicherung – alt und bewährt
Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung ist aus der Krankenvollversicherung abgekoppelt worden, wo dieser Tarif bereits seit über 30 Jahren angeboten wird.Weit über 80.000 Versicherte sind in der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung versichert.
Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung hat im Zahnzusatzversicherung Vergleich zu anderen herkömmlichen Zahnzusatzverscherungen den Vorteil, dass Sie ein Versicherungsniveau, wie das eines Privatpatienten absichert.
Die Kosten für Zahnbehandlungen sind bezogen auf die Rechnung zu 75% versichert, Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden nicht in Abzug gebracht. Wichtige hochwertige Zahnbehandlungen wie Wurzel -und Parodontosebehandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, sind bei der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung mitversichert. Das gleiche gilt natürlich ach für sonst teure Prophylaxemaßnahmen, die sonst aus eigener Tasche von den Kassenpatienten zu zahlen wären.
Im Bereich des Zahnersatzes erstattet die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung 50% der Rechnung, auch hier kommt die Leistung der GKV hinzu, so dass eine Erstattung je nach Hochwertigkeit des Zahnersatzes bei ca. 65-90% der Rechnung liegt. Der Vorteil bei dieser Zahnzusatzversicherung ist, dass die Allianz 750 Zahnzusatzversicherung keinerlei Summenbegrenzungen vorsieht. Das bedeutet, dass nach Ableisten der 8 Monate Wartezeit die vollständige Rechnung bezogen auf die erstattungsfähigen Aufwendungen natürlich in Höhe der beschriebene Erstattungssätze versichert sind.
Ebenfalls mitversichert ist die Kieferorthopädie mit einem Erstattungssatz von 50%. Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung leistet in allen KIG (Kieferindikationsgruppen) Stufen, egal ob eine Vorleistung oder ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht oder nicht. Insofern werden auch Mehrkosten zu 50% erstattet, die nicht im Rahmen der Regelversorgung bei einer KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen geleistet werden.
Fehlende Zähne sind bei der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung ebenfalls mitversicherbar. Ein Risikozuschlag von 10 Euro pro fehlendem nicht ersetzten Zahn ist zwar recht hoch, verglichen mit anderen Zahnzusatzversicherungen, doch dafür bietet keine weitere Zahnzusatzversicherung eine Mitversicherung von fehlenden Zähnen an und sieht dabei keinerlei anfängliche Summenbegrenzungen vor.
Erstattet werden auch wichtige Nebenleistungen, wie die Augmentation (Knochenaufbau) und Funktionsanalystische Maßnahmen, da Ganze ohne eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (also über dem 3,5 fachen GOZ-Satz).
Alles in Allem gibt es natürlich leistungsstärkere Zahnzusatzversicherung als Allianz 740, doch kaum eine bietet ein so breites Spektrum an Leistungen und ist so reformsicher, dass nicht auf eine Kassenzulassung des Zahnarztes oder einer Vorleistung der Krankenkasse abgezielt wird.Darüber hinaus ist die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung sehr beitragsstabil und muss auch zum 1.1.2012 im Gegensatz zu vielen anderen Zahntarifen die Beiträge nicht erhöhen.
Infos zur Beitragsanpassung Arag, Barmenia, CSS etc.
Die großen Premium- Zahnzusatzversicherung erhöhen teilweise drastisch die Beiträge für Neu- und Bestandskunden.
Ein Grund ist diesmal die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte, die zu einem Anstieg der Arzthonorare und damit der Ausgaben bei Leistunsfällen in der Größenordnugn von gut 7% oder mehr führt.
Weitere Infos zur Beitragsanpassung mit grundsätzlichen Dingen, die nicht nur die Arag Zahnzusatzversicherung betreffen, auch wenn es in erster Linie um diesen Tarif dort geht, die aber ebenso auch auf anderen Zahnzusatzversicherungen aus dem Premiumsegment anzuwenden sind, erhalten Sie unter den Links zu folgenden Artikeln:
CSS flexi Zahnzusatzversicherung – Erstattung von Keramikverblendungen der Seitenzähne
Grundsätzlich erstattet die CSS flexi Zahnzusatzversicherung die Kosten einer Keramikverblendung an den Seitenzähnen bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne eine besondere Begründung wird angenommen, dass eine optische Verblendung der Zähne bis zum jeweils 6. Zahn je Seite und Kiefer als medizinisch notwendig ausreichend anzusehen ist, da man den hintersten Backenzahn im täglichen Gebrauch z.B. beim Sprechen nicht sieht.
Allerdings ist eine Einschränkung auf bestimmte Zähne in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Tarifbedingungen wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen auch bei der CSS Versicherung nicht zu finden. Lediglich die Bezeichnung “Medizinische Notwendigkeit” und einzelne Gerichtsurteile, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen kamen zum Ergebnis, dass eine Verblendung bis zum 6. Backenzahn als medizinisch notwendig anzusehen ist.
Dies bedeutet aber nicht, dass eine Verblendung an den letzten Backenzähnen nicht ebenfalls abgesichert ist. Denn da diese Grenze ja nicht explizit in den Versicherungsbedingungen benannt ist und jeder Fall daher einzeln zu betrachten ist, kann eine Keramikverblendung auch am 7. Backenzahn beispielsweise aufgrund bestimmter Voraussetzungen die Maßgabe “medizinisch notwendig” erfüllen. Ein individuelle Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes mit einer Begründung, warum eine Verblendung in einem speziellen Fall notwendig ist kann in diesem Fall helfen und die CSS Versicherung erstattet diesbezüglich Kosten.
Ein Grund könnte die individuelle Gebißstruktur sein oder der Umstand, dass die hinteren Zähne beim Sprechen zu sehen sind oder dass eine Verblendung in diesem Fall zu einer längeren Haltbarkeit des eingesetzten Zahnersatzes führt.
Zahnzusatzversicherung – ALGII – doppelter Festzuschuss und angeratene Behandlung
Frage:
Nachricht: Grüß Gott!
Meine Fakten sind folgende:
Ich bin 26 Jahre alt (31.7.1985) beziehe derzeit auf Grund einer bisweilen noch mittelfristig lang andauender Arbeitsunfähigkeit (für versicherung nicht relevant, keine physische oder medikamentös zu behandelnde
Krankheit) ausschließlich Alg II. Auf Grund dessen stellte ich bei meiner GKV (DAK) Antrag auf doppelten Festzuschuss, nach der gesetzlichen Härtefallregelung.
Leider Gottes habe ich es seit meiner Jugend versäumt die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen. Ich hatte nie beschwerden und betrieb immer eine normale Mundhygiene. Allerdings kann ich durch mein nachlässiges Vorsorgeverhhalten kein Bonusheft vorweisen.
Jetzt zu meinem Fall/Vorhaben:
Letztes Wochenende ist mir ein kleines Stück eines Backenzahnes abgebrochen. Natürlich möchte ich so schnell als möglich den Schaden beheben lassen, um die ungeschützte Stelle nicht weiter zu strapazieren und evt. weitere Schäden zu provozieren. Ich befürchte allerdings, dass der Zahnarzt im Zuge dessen weitere Dinge findet und behandeln müsste. Wo wir bei meinem Kernthema wären.
Mir ist es sehr wichtig in meinem Mund kein Amalgam und andere bedenkliche Stoffe zu haben. Stichwort hochwertige Füllungen. Dies ist leider keine Kassenleistung. Deshalb überlege ich,vor meinem ZA-Besuch eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche solche leistungen abdeckt. Ich nehme an, das es für meinen Fall deshalb wichtig wäre, dass die Versicherung keine Wartezeit und streng begrenzte Anfangsbudgetbegrenzungen hat. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich in ferner Zukunft als Endlösung für mein Gebiss Implantate anstrebe.
Nun zu meinen Fragen:
(Beziehen sich größtentels auf die Versicherung Ihrer Empfehlung)
Bewirkt ein doppelter Zuschuß der GKV (DAK)in kombination mit einer Zusatzversicherung irgendetwas?
Was ist unter hochwertige Füllungen, mit der Versicherungen werben, zu verstehen?
Werden auch Keramikinlays übernommen?
Wenn ja, mit welchen Prozentsatz/ Welche Summe müsste ich pro Inlay
ungefähr selbst tragen?
Welche Summe wäre ungefähr bei Kunststoffinlays pro Füllung von mir zu tragen?
Kann ich in meinem Fall bei Vertragsabschluss zum Zahnarzt gehen und sicher sein, das die Kosten übernommen werden?
Gibt es eine Mindestlaufzeit bei solchen Versicherungen?
Es ist NICHT meine Absicht, aber eine Interssante Frage: Was passiert wenn ich nach erfolgreicher Behandlung und Kostenübernahme die Versicherung kündige?
Was ist für meinen Fall die beste und wenn möglich die günstigste Versicherung?
Ich bin auf den ersten Blick positiv Überrascht, vorallen von Ihren Angeboten. Wie refinanzieren Sie dieses gute Angebot von Serviceleistungen?
Gibt es irgendeinen Haken an dieser Sache für mich?
Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage,
sofern eine Behandlung seitens eines Zahnarztes noch nicht angeraten ist, würden sich die beiliegenden Tarife anbieten. Aufgrund des doppelten Festzuschussen würde man sich mit vielen Tarife schlechter stellen, die teurer wären, da diese inklusive der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse leisten. Wichtig ist, dass Sie einen Tarif wählen, der einen bestimmten Prozentsatz erstattet und die Leistung der GKV zusätzlich gewährt wird. Zudem nehmen viele Versicherte Antragsteller nicht an, die ALGII beziehen.
Eine Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese noch nicht angeraten wurde. Um genau einem Fall wie dem Ihren vorzubeugen, nämlich, dass eine Behandlung noch nicht angeraten ist, jedoch von Ihnen sehr stark vermutet wird, sieht jeder Tarif in der Regel Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor, die verhindern, dass sofort entsprechende Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich ist es trotzdem aus dem Grund für sie eine Zahnzusatzversicherung anzuraten, da der alle Behandlungen, die noch nicht feststehen und angeraten sind natürlich bei einem Abschluss vor dem Zahnarztbesuch versichert wären.
Als günstige Alternative wären hier zu nennen: Arag Z50/90 , Württembergische BZG20+ZG30 oder +ZG50.
Die Tarife erbringen einen bestimmten Prozentsatz + der Rechnung + Leistung der Krankenkasse. Das bedeutet bei Kronen und Brücken = ca. 80%-100% Erstattung bei Inlays aus Keramik fällt die GKV-Leistung sehr niedrig aus, daher wären es hier eher 60-80% je nach Tarif.
Bedenken Sie, dass für Zahnbehandlungen (Kunsttsofffüllungen, Zahnreinigung) eine Wartezeit von 3 Monaten und für Zahnersatz eine Wartezeit von 8 Monaten besteht und dass die Tarife unterschiedliche anfängliche Höchsterstattungen in den ersten Jahren vorsehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, Sie können dann kündigen, es passiert natürlich nichts.Allerdings entfalten die Tarife aufgrund der dann wegfallenden Leitungsbegrenzungen ihre volle Leistung erst nach 2-4 Jahren (je nach Tarif)
Hochwertige Füllungen aus Keramik, also Inlays sind natürlich auch erstattungsfähig. Sie können sich nur für die Behandlungen bezüglich der Kostenübernahmen durch die Zahnzusatzversicherung sicher sein, die vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten sind und die nach Ablauf der Wartezeit stattfinden und natürlich mit nur mit einer Erstattung in Höher der geltenden anfänglichen Summenbegrenzungen rechnen.
Fragen zur CSS flexi Zahnzusatzversicherung
Fragen:
Mir sind beim Durchlesen einige Fragen aufgekommen mit denen ich mich nun an Sie wende. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
1. Sind während der Versicherungszeit erneute Gesundheitsfragen erforderlich?
2. Was versteht man unter Alterungsrückstellung?
3. Gibt es eine Maximalgrenze bei Beitragserhöhungen, oder kann die Erhöhung unbegrenzt hoch und oft sein?
4. Wird der Risikobeitrag einmalig zu Vertragsbeginn berechnet und bleibt dann während der Versicherungsdauer konstant oder ist dieser veränderlich? Und wenn ja, inwiefern?
5. Gibt es eine Beitragsstundung, wenn man über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist seiner Beitragszahlungspflicht nachzukommen.
6. Müssen alle meine Zahnbehandlungen usw. auf ihre Erforderlichkeit geprüft werden (Zum Beispiel Fluoridierung)?
7. Ab welcher Höhe von „häufiger Inanspruchnahme medizinischer Leistungen“ wird der Beitrag angepasst oder auf welche Höhe belaufen sich die „in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen“? (§8b Abs.1 CSS-Grundbedingungen)
8. Ist in den CSS-Grundbedingungen eine Zahnarztbehandlung mit einer Krankenhausbehandlung zu vergleichen?
9. Wie ist §12 „Aufrechnung“ aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
10. Wie ist §14 Abs.2 aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
11. Gilt die Schadenfreiheitsrabattregelung nur ab Beginn der Versicherung oder tritt diese auch nachträglich bzw. zwischenzeitlich in Kraft? Beispiel: Man nimmt in den ersten fünf Jahren Leistungen der CSS in Anspruch, die darauffolgenden 10 Jahre ist man jedoch schadenfrei. Hat man in diesen 10Jahren Anspruch auf Schadenfreiheitsrabatt?
12. Fällt Praxisgebühr bei Zahnärzten unter die Versicherungsleistungen der CSS?
13. Wird mit jeder anfallenden Behandlung das Bonusheft geprüft oder bei Antragsstellung?
14. Gilt `Student´ als Berufsgruppe?
Antworten:
1.
Nein, der Gesundheitszustand zum Abschluss der Versicherung ist ausschlaggebend, alles andere würde für Sie ja auch keinen Sinn machen, auch hat der Versicherer kein recht auf Kündigung, sofern Sie die Antragsfragen bei Abschluss richtig beantwortet haben.
2. Die CSS Versicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass der Beitrag mit jedem Jahr, das Sie älter werden geringfügig ansteigt. Tarife wie Arag Z100 bilden Rückstellungen und kosten daher bei Beginn ca. 8-10 Euro mehr, hier werden die höheren Kosten für Zahnersatz (ein 70er Jähriger benötigt z.B. statistisch mehr Zahnersatz als ein 30 Jähriger) von vornherein berücksichtigt.
Die Beiträge bei der CSS flexi steigen auf ca. 45 Euro mit dem 68 Lebensjahr schrittweise an, danach sinken Sie wieder.
3. Die Erhöhung aufgrund der Alterssprünge ist begrenzt, es kann jedoch wie in allen anderen Tarifen auch Anpassungen geben aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise, weil die Gebührenordnung für Zahnärzte reformiert wird. Da die Rechnungen ja zu einem festen prozentualen Anteil erstattet werden, steigen die Ausgaben der Zahnversicherung natürlich dann, wenn die Rechnungen in 5 Jahren höher ausfallen als heute.
Die CSS hebt zum 1.1.2012 die Beiträge ausserordentlich um 7 % an. Da niemand die Preissteigerungen der Zukunft kennt, gibt es auch keine Höchstgrenzen. Allerdings sollte ja auch Ihr Einkommen mit den Jahren ansteigen.
4. Der Risikobeitrag steigt mit dem Älterwerden bei Erreichen einer neuen Altersklasse. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen wünschen, wären hier zu nennen Arag Z100, Z70, Z50/90, Württembergische ZB ZG70 BZG20, Württembergische Z70 BZG20 und auch Hanse Merkur EZ EZT EZP., aber auch Central Prodent (allerdings sind hier keine Zahnbehandlungen versichert)
Sie finden die Tarife in unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung
5.
Nein, wobei es nicht gleich zur Kündigung kommt, wenn Sie mal 3 einen Beitrag nicht zahlen, und erst mit dem nächsten Rechnungslauf eingezogen werden kann.
6.
Bei Prophylaxe rät Ihr Zahnarzt die Erforderlichkeit an, insofern wird dies auch erstattet. 2 Zahnreinigungen beispielsweise sind grundsätzlich kein Problem im Jahr. Bei 4 würde allerdings schon der Zahnarzt angeschrieben werden, warum dies medizinisch notwendig sein soll (z.B: bei hohem Kariesrisiko, Parodontose wäre dann die Begründung)
7.
Nicht aufgrund Ihrer in Anspruchnahme allein, sondern wenn alle Versicherten zusammen mehr ausgeben als Sie einzahlen. Wenn beispielsweise die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5% angestiegen sind, muss entsprechend der Beitrag erhöht werden, ansonsten könnten die zukünftigen Leistungen ja nicht mehr reguliert werden, da nicht genug Geld dazu da wäre. Die Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der “alle in einem Boot sitzen”.
8.
Die Frage verstehe ich nicht ganz: grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vers-Bedungen für alle Tarife, wenn in den Tarifbedingungen abweichend etwas anderes steht, hat dies Vorrang. So sind die allgemeinen Wartezeiten beispielsweise 3 Monate. In den Tarifbedingungen für den Tarifbaustein CSS flexi Zahnbehandlung steht aber z.B. dass diese entfallen. Für die stat. Tarife gelten die AVB aber ohne Einschränkung, da die Wartezeiten in den Tarifbedingungen nicht aufgehoben werden.
9.
Als Beispiel! Sie schulden den Beitrag und hätten nun eine Forderung gegen den Versicherer aufgrund einer Rechnung, die Sie eingereicht haben. Hier kann man natürlich diese nur gegenrechnen, wenn Ihr Leistungsanspruch geklärt ist also laut Tarifbedingungen begründet ist.
10.
Auf gut Deutsch: Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten haben, z.B. weil Sie Opfer eines Unfalls sind und die KFZHaftpflicht der Gegners müsste für den Schaden aufkommen, ist dies der CSS mitzuteilen, damit diese sich das Geld von dort wiederholt, sie also diese Forderung an dies CSS abtreten. Teilen Sie dies nicht der CSS mit und es kommt heraus, dass Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten hatten, kann es sein, dass die CSS ihre Leistung zurückverlangt.
11.
Sie haben in diesem Fall natürlich Anspruch auf den Rabatt, die Sie sich in den schadenfreien Jahren erarbeitet haben. Man beginnt in SF-Klasse 5, Klasse 10 wären z.B. 25% Rabatt. Bei Einreichen einer Leistung ausser Zahnreinigung, wird man 4 Stufen zurückgestuft, wobei 1-4 = 100% sind, man zahlt also nicht mehr.
12.
Nein, es sei denn Sie versichern den Baustein flexi gesundheit plus mit, da wäre es drin.
13.
Es zählt der Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme, nicht der der Antragstellung.Achten sie also grundsätzlich darauf, jedes Jahr einen Zahnarztbesuch durchzuführen.
14.
Ja, Studenten sind im Sinne des Antrags eine Berufsgruppe.
Leistungsregulierung der Zahnzusatzversicherungen
Da immer wieder gefragt wird, ob bestimmte Zahnzusatzversicherungen auch im Leistungsfall sehr schnell regulieren, möchten wir (Faifekt Versicherungsmakler) diesbezüglich etwas sagen. Grundsätzlich sehr empfehlenswert sind nach unseren Erfahrungen folgende Zahnzusatzversicherungen aus unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich, da sich hier gezeigt hat, dass die Leistungsregulierung dort recht schnell funktioniert:
Zum einen wäre die sehr gute Barmenia ZG plus Zahnzusatzversicherung zu nennen, aber auch die Arag bietet bei ihren Tarifen 8Arag Z100, Arag Z90 Bonus, Arag Z70, Arag z50/90) zum einen eine sehr gute Leistung , aber auch eine verständliche und schnelle Leistungsregulierung. Zudem ist auch die Württembergische Zahnzusatzversicherung zu nennen, welche zwar nicht den niedrigsten Beitrag hat, aber bei der Leistungsregulierung sehr vorbildlich ist.
zudem musste durch angemerkt werden dass diese Zahnzusatzversicherung aufgrund ihrer hochwertigen Leistungen und der Bildung von Alterungsrückstellungen etwas teurer ist als Konkurrenz-Tarife, insofern kann die Württembergische Zahnzusatzversicherung uneingeschränkt empfohlen werden
Signal Iduna Zahnzusatzversicherung ist zwar von den Leistungen her eher weniger zu empfehlen, doch funktioniert dort Licence Regulierung anscheinend sehr gut und es gibt kaum Klagen der Versicherten. In der Vergangenheit sehr langsam und fragwürdig bei der Leistungsregulierung war die CSS flexi Zahnzusatzversicherung mit der es im Prinzip am meisten Ärger gibt. Zwar gibt es auch hier eine Vielzahl zufriedener Kunden, die sehr schnell die eingereichten Rechnungen erstattet bekommen haben, aufgrund der Vielzahl abgeschlossener Verträge war entsprechend auch die Anzahl der Beschwerden dort recht hoch.
Zudem ist die CSS flexi Zahnzusatzversicherung nur dann uneingeschränkt zu empfehlen, wenn man über ein sehr gesundes Gebiss bei Antragstellung verfügt und seinen Zahnarzt über Jahre hinweg beibehalten hat. Da die CSS nicht selten bei der ersten großen Leistungs Prüfung den vorherigen Zahnarzt anschreibt, um herauszufinden, ob eventuell bereits Behandlung angeraten waren, die nicht im Antrag angegeben wurden.
Bei anderen Versicherungen ist diese Praxis in der Vergangenheit nicht in dieser Form pro zu beobachten gewesen. trotzdem möchte anmerken, dass grundsätzlich alle Antragsfragen richtig zu beantworten sind, da ein Rücktritt seitens des Versicherers sonst die Folge sein kann.
Beim Einreichen kleinerer Rechnungen, beispielsweise für die professionelle Zahnreinigung macht im Prinzip keine Zahnzusatzversicherung größere Probleme, sondern Rechnungen werden innerhalb weniger Tage auf das Konto des Versicherten erstattet.
Concordia Zahnzusatzversicherung – was vom neuen Tarif zu halten ist
Auch die kleine Concordia Krankenversicherung will etwas vom großen Kuchen im Bereich der Zahnzusatzversicherung abhaben. Doch wirklich die Hausaufgaben hat sie dabei nicht erledigt. Denn der Tarif ist als Premiumprodukt immer uninteressanter als Konkurrenzprodukte von CSS, Arag, Barmenia, Janitos, Universa, Württembergische usw.
Der Anspruch mit der neuen Zahnzusatzversicherung unter die besten 2 Zahntarife am Markt aufzustossen wurde kläglich verpatzt:
Der Tarif Concordia ZT ZB leistet in dieser Kombination für 80% Zahnersatz (85% bei vollständigem Bonusheft), Zahnbehandlung zu 100%, aber nur, wenn kein Anspruch auf Kassenversorgung besteht, Zahnreinigung nur zu 150 Euro innerhalb von 2 Jahren. Kieferorthopädie zwar auch dann, wenn Anspruch auf Kassenleistung, doch insgesamt hier max. 1200 Euro für Mehrleistungen und, generell nur max. 2000 Euro (eine KFO-Behandlung kostet eher bis 5000 Euro oder mehr).
Die Summenbegrenzungen und die Annahmerichtlinien, bei der genau nach überkronten Zähnen gefragt wird, was zu Zuschlägen führt, macht den eigentlich recht günstigen Beitrag für die Concordia Zahnzusatzversicherung uninteressant. Zudem können sich hier Fehler bei der Antragstellung einschleichen, so dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit negativen Folgen für den Versicherten geschehen könnte.
Aus folgenden Grünen nehmen wir den Tarif Concordia ZT und ZB nicht in unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich auf.
1. Sehr eigenartig finde ich zum Beispiels die Anpassungsklause §6, während die anderen Versicherer immer eine Beitragsanpassungsklause enthalten, also Leistungen absichern und bei Veränderungen der Kostensituation den Beitrag anpassen, hält sich die Concordia in einem solchen Fall offen die Erstattungssätze zu kürzen.
Als Makler kaufen wir für unsere Kunden jedoch Leistung ein, die bis zum Vertragsende so zur Verfügung gestellt werden soll, wie es bei Abschluss mindestens gewünscht war und in den TB stand. Diese Regelung scheint dann zwar die beitragsstabilere zu sein, doch fehlt dem Kunden hier eine Leistungssicherheit, die er sich bei einem Premium-Produkt wünscht.
2. Natürlich sind die Leistungen der Concordia-Tarife interessant, doch hätte man hier vielleicht vorher eine Makler-Markanalyse durchführen sollen, denn : auch die Premium-Kombi ZB + ZT ist, selbst wenn Sie teilweise mal etwas günstiger als die Konkurrenten sein soll, immer einen Tick zu schlecht.
Beispiel: Zahnersatz : 85%, CSS,Arag Z90,Janitos machen alle 90% bei Bonusheft, in diesem Bereich folgen in den nächsten 6 Monaten zudem Tarife anderer Anbieter, die dies auch tun.
Zahnbehandlung: weniger PZR als Arag Z90,Z100,Janitos,CSS,Barmenia, Württembergische genauso viel wie Universa, doch der hat keine Gesundheitsfragen.
Dieser Tarif zahlt für Wurzel- und Parodontosebehandlungen nur, wenn kein Anspruch auf GKV-Leistung besteht. An und für sich ist das okay und wird auch bei Arag, Barmenia, Janitos so gehandhabt, doch wieder wurde diesbezüglich ein Punkt von der Concordia verschlafen, sich ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Nur CSS flexi und Württembergische Zahnzusatzversicherung leisten hier für höherwertige Behandlungen, sind dafür natürlich teurer. Doch Kunden, die das beste wünschen, weichen auf diese beiden aus.
3. Annahmerichtlinien: Diese sind für den Onlinebereich eine Katastrophe, kaum einem Versicherten ist auf Anhieb bekannt, wieviele Kronen er genau hat. Der Beitrag der im Angebots-Rechner daher angegeben werden würde, wird demnach fast immer nicht dem nachher zu zahlenden entsprechen, was zu Frustration beim Kunden führen, denn bei einem Beitragsunterschied von 3 Euro aufgrund vorhandener Kronen kann bereits an andere Anbieter viel günstiger sein, bei gleicher oder besserer Leistung.
4. Summenbegrenzung: Ist zwar sinnvoll, doch auch hier ist die Concordia immer einen Tick schlechter, oft sogar viel schlechter als kaum teurere oder oft sogar günstige ähnliche Konkurrenten. Nur 2000 Euro in den ersten 4 Jahren, das schafft auch die ERGO direkt, doch stellt diese keine Gesundheitsfragen. Alle anderen Premium-Zahnzusatzversicherungen sind hier leistungsfähiger.
5. Fehlende Zähne: hier hätte man sich mit der Anzahl 4 ein echtes Alleinstellungsmerkmal schaffen können, doch es zählen ja auch Kronen etc. Bis zu 8 fehlende Zähne kann man problemloser bei der Württembergischen oder Signal versichern.Die Summenbegrenzungen sind in diesem Fall dort auch nicht schlechter.
Fazit: Kein sehr schlechter Tarif natürlich, rein von der Qualität auf keinen Fall unter den ersten 2, eher unter den ersten 10. Damit einer von vielen. Durch die sehr nervigen und komplizierten Antragsfragen jedoch absolut uninteressant für den Onlinevertrieb. Anpassungsklausel noch dazu. KFO Behandlung liegt preislich bei eher 4000 – 5000 Euro. 2000 Euro ist da gerade mal ne 50% Erstattung, da hilft auch die Mehrkostenvereinbarung und Leistung bei KIG3-5 nicht viel. Denn diese bietet auch Arag Z90 Bonus an, welcher keine generellen Begrenzungen im KFO Bereich vorsieht.
Neue Zahnzusatzversicherung: Arag Z 90 Bonus
Neue Premuim Zahnzusatzversicherung der Arag
Die Arag Krankenversicherung hat eine neue Zahnzusatzversicherung auf den Markt gebracht Arag Z 90 Bonus Zahnzusatzversicherung erweitert damit den Kreis der Tarife der Arag, zu der die Arag Z100, Arag Z 70 und die Arag Z 50/90 Zahntarife gehören.
Der Hintergrund für die Modifizierung des alten, aber sehr erfolgreichen Arag Z 100 Zahntarifes und damit die Schaffung der Arag Z 90 Bonus dann zur Versicherung liegt darin, dass der Z100 nur eine 80 % Erstattung für Zahnersatz vorsah und damit im Markt-Vergleich aufgrund vieler neuer Tarife, welche für eine regelmäßige Prophylaxe eine Erstattungserhöhung auf 90 % vorsahen, deutlich nach hinten rutschte.
Die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung belohnt ab sofort die Versicherten, die regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einen Kontrolle Superhirn Zahnarzt machen sofern fünf Jahren dann eine regelmäßige Vorsorge nachgewiesen werden kann, erhöht sich die Erstattungsleistung der Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung auf 90 %, während Anbieter wie die CSS flexi Zahnzusatzversicherung oder Ja dental plus für eine 90 % Erstattung einen zehn Jahre lückenlosen Nachweis verlangen.
Diesmal mit klugen beitragsstabilisierenden Begrenzungen
Aufgrund der ausufernden Rechnungsstellungen bezüglich der professionellen Zahnreinigung durch Zahnärzte beschränkte man auch bei der Arag Z90Bonus die Erstattungsleistung für die Brüsseler Zahnreinigung auf zweimal 60 € pro Jahr. Dadurch dürfte die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung deutlich beitragstabiler sein als der Vorgänger Arag Z100.
Für den Bereich der Zahnbehandlung die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung eine generelle Erstattung von 90 % der Behandlungsrechnung vor, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Dies gilt beispielsweise für eine Wurzelbehandlungen oder eine Parodontose Behandlung außerhalb der Kassenrichtlinie, aber für viele weitere umfangreiche wichtige zahnerhaltende Maßnahmen, wozu nicht zuletzt Kunststofffüllungen gehören.
Wie auch die Arag Z100 Zahn zur Versicherung sind nach wie vor auch kieferorthopädische Behandlungen in der Arag Z90Bonus Zahnversicherung mitversichert, mit dem Vorteil, dass der
Tarif auch einen Beitrag bei vorliegen der KIG Gruppen 3-5 vorsieht, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse vorliegt. In diesen Fällen erstattet die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung zusätzlich 1000 € für Mehrleistungen und schließt damit den Leistungsunterschied zwischen der CSS flexi Zahnzusatzversicherung, welche als einer von wenigen Zahntarifen am Markt in diesen Fällen eine Leistung erbrachte.
Auch bei Erwachsenen die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung eine Mitversicherung von Kieferorthopädie vor und erstattet hier mit einem Satz von 80 % der Rechnung.
Als einer von sehr wenigen Zahntarifen am Markt erstattet auch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung wie alle anderen Arag Tarife auch Rechnungen oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte Kammer auf GOZ). Die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung leistet also über 3,5 fache Höchstsatz der GOZ.
Im Gegensatz zu den anderen Arag Zahnzusatzversicherungen verlängerte man die Summenbegrenzungen bei der neuen Arag Z 90 Bonus Zahnversicherung auf fünf Jahre immer innerhalb dieses Zeitraumes werden gestaffelt zumal 5000 € durch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung geleistet.
Klare Empfehlung für die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung
Natürlich leistet auch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung unabhängig der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und reiht sich damit in die Reihen der Premium Zahnzusatzversicherungen ein für diesen Zahntarif kann also eine uneingeschränkte Empfehlung ausgesprochen werden.
Angemerkt sei dass sich die Annahmerichtlinien generell für alle Arag Zahnzusatzversicherungen geändert haben. So sind nun noch maximal drei fehlende nicht ersetze Zähne bzw. Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden mit versicherbar. Des weiteren wurde der Risikozuschlag fehlenden Zahn auf 20 % erhöht. Antragsteller ab 50 haben generell ein Zahnärztliches Zeugnis bei Antragstellung vorzulegen, durch diese Maßnahmen erhofft man sich einen sauberen Versichertenbestand und ein hohes Maß an Beitragsstabilität.