Artikel-Schlagworte: „Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen“
Zahnversicherung und kurzfristige Kostenübernahme
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte helfen Sie mir:
ich habe im Oberkiefer eine Vollprothese und möchte in naher Zukunft 4 Implantate haben.
Gibt es einen Tarif für diese
kurzfristige Kostenübernahme oder riesen Wartezeiten?
Antwort:Eine Versicherung ist in den meisten Fällen ein auf Gewinn ausgerichtetes marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen, welches Risiken versichert, deren Eintreten oder Nichteintreten anhand bekannter und über die Jahre gewonnener Erfahrungswerte kalkuliert werden können.
Sofern die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos zu hoch ist schützt die Versicherung sich und die Versichertengemeinschaft mit einem Leistungsausschluss des Risikos bzw. mit einer kompletten Ablehnung.
In Ihrem Fall besteht für den Leistungsfall (4 Implantate) eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 100%. Da es sich somit um ein klares Minusgeschäft auf Kosten des Versicherers handelt und eine Kostenübernahme von den anderen Versicherten zu tragen wäre(was ja relativ unfair wäre, da diese möglicherweise schon seit Jahren Prämien für die Absicherung ihres Risikos entrichten) wird eine kurzfristige Kostenübernahme in Ihrem Fall nicht möglich sein.
Das einige was Ihnen hier zu raten ist, ist der Abschluss einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Nach der Wartezeit wird im Rahmen der anfänglichen Summenbegrenzung (2000 Euro innerhalb der ersten 4 Jahre) eine Erstattung möglich, sofern Ihr Zahnarzt nach Abschluss der Versicherung eine implantologische Behandlung anrät. Sofern die Behandlung schon jetzt angeraten ist, gilt der Grundsatz: „Ein brennendes Haus lässt sich nicht versichern.“ Dies ist auch logisch, denn eine Versicherung ist schließlich kein Sozialamt. Und leider würde auch nicht einmal das Sozialamt in einem solchen Fall leisten.
Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat Leistungseinschraenkungen
Frage: Es gibt diverse Zahnzusatzversicherungen, bei denen keine Fragen zum Zahnstatus gemacht werden. Sind diese empfehlenswert und kann ich mir dort eine Zahnkrone erstatten lassen, die gerade für mich angefertigt wird? (Den Antrag habe ich noch nicht abgeschickt)
Antwort: Grundsätzlich bedeutet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht, dass auch alles mitversichert ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Zahnzusatzversicherung nicht bereits angeratene Behandlungen oder gerade durchgeführte Zahnersatzmaßnahmen erstattet, sofern dies vor Antragstellung zur Zahnzusatzversicherung der Fall war oder ist.
Auch Zahnzusatzversicherungen, bei denen keine Fragen zum Zahnstatus oder zu fehlenden Zähnen gestellt werden sind hier keine Ausnahme. Schließt beispielsweise ein Antragsteller mit fehlenden Zähnen eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ab, und lässt sich kurz nach Ablauf der Wartezeiten die Zahnlücken durch Zahnersatz schließen, so wird keine Zahnzusatzversicherung eine Rechnung hier erstatten. Denn der Versicherer wird in der Regel den Zahnarzt anschreiben, bei dem die Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wurde und somit erfahren, dass eine Behandlung bereits vor Antragstellung angeraten oder beabsichtigt war. Ein “brennendes Haus” ist nicht versicherbar.
Einige Tarife wie die Arag Z100 versichern gegen Risikozuschlag auch fehlende Zähne, allerdings wird auch hier eine Rechnung nur dann erstattet, wenn eine durchgeführte Zahnersatzmaßnahme für die Zahnlücken bei Antragstellung zur Zahnversicherung medizinisch noch nicht angeraten war.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat im Prinzip nur in den Fällen Vorteile, in denen andere Zahnzusatzversicherungen einen Antrag generell ablehnen würden, da einfach zuviele Zähne fehlen oder weil bestimmte Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlung bei Antragstellung angeraten sind. Der Antragsteller einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat bei einer solchen Zusatzversicherung für Zahnersatz zumindest die Möglichkeit seine derzeit “gesunden” Zähne zu versichern. Die bereits eingetretenen Versicherungsfälle sind jedoch wie bei allen Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen ebenfalls nicht mitversichert.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen hat aber unter bestimmten Umständen eben doch ihren Sinn. Z.B. handelt es sich hier beispielsweise um Zahnzusatzversicherungen, die kein Höchstaufnahmealter haben oder bei der Personen ihre restlichen noch verbliebenen Zähne versichern können, was aufgrund des Zahnstatus bei einer anderen Zahnzusatzversicherung nicht möglich gewesen wäre.
