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Fragen zur CSS flexi Zahnzusatzversicherung

Fragen:

Mir sind beim Durchlesen einige Fragen aufgekommen mit denen ich mich nun an Sie wende. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
1. Sind während der Versicherungszeit erneute Gesundheitsfragen erforderlich?
2. Was versteht man unter Alterungsrückstellung?
3. Gibt es eine Maximalgrenze bei Beitragserhöhungen, oder kann die Erhöhung unbegrenzt hoch und oft sein?
4. Wird der Risikobeitrag einmalig zu Vertragsbeginn berechnet und bleibt dann während der Versicherungsdauer konstant oder ist dieser veränderlich? Und wenn ja, inwiefern?
5. Gibt es eine Beitragsstundung, wenn man über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist seiner Beitragszahlungspflicht nachzukommen.
6. Müssen alle meine Zahnbehandlungen usw. auf ihre Erforderlichkeit geprüft werden (Zum Beispiel Fluoridierung)?
7. Ab welcher Höhe von „häufiger Inanspruchnahme medizinischer Leistungen“ wird der Beitrag angepasst oder auf welche Höhe belaufen sich die „in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen“? (§8b Abs.1 CSS-Grundbedingungen)
8. Ist in den CSS-Grundbedingungen eine Zahnarztbehandlung mit einer Krankenhausbehandlung zu vergleichen?
9. Wie ist §12 „Aufrechnung“ aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
10. Wie ist §14 Abs.2 aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
11. Gilt die Schadenfreiheitsrabattregelung nur ab Beginn der Versicherung oder tritt diese auch nachträglich bzw. zwischenzeitlich in Kraft? Beispiel: Man nimmt in den ersten fünf Jahren Leistungen der CSS in Anspruch, die darauffolgenden 10 Jahre ist man jedoch schadenfrei. Hat man in diesen 10Jahren Anspruch auf Schadenfreiheitsrabatt?
12. Fällt Praxisgebühr bei Zahnärzten unter die Versicherungsleistungen der CSS?
13. Wird mit jeder anfallenden Behandlung das Bonusheft geprüft oder bei Antragsstellung?
14. Gilt `Student´ als Berufsgruppe?

Antworten:

1.
Nein, der Gesundheitszustand zum Abschluss der Versicherung ist ausschlaggebend, alles andere würde für Sie ja auch keinen Sinn machen, auch hat der Versicherer kein recht auf Kündigung, sofern Sie die Antragsfragen bei Abschluss richtig beantwortet haben.

2. Die CSS Versicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass der Beitrag mit jedem Jahr, das Sie älter werden geringfügig ansteigt. Tarife wie Arag Z100 bilden Rückstellungen und kosten daher bei Beginn ca. 8-10 Euro mehr, hier werden die höheren Kosten für Zahnersatz (ein 70er Jähriger benötigt z.B. statistisch mehr Zahnersatz als ein 30 Jähriger) von vornherein berücksichtigt.
Die Beiträge bei der CSS flexi steigen auf ca. 45 Euro mit dem 68 Lebensjahr schrittweise an, danach sinken Sie wieder.

3. Die Erhöhung aufgrund der Alterssprünge ist begrenzt, es kann jedoch wie in allen anderen Tarifen auch Anpassungen geben aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise, weil die Gebührenordnung für Zahnärzte reformiert wird. Da die Rechnungen ja zu einem festen prozentualen Anteil erstattet werden, steigen die Ausgaben der Zahnversicherung natürlich dann, wenn die Rechnungen in 5 Jahren höher ausfallen als heute.
Die CSS hebt zum 1.1.2012 die Beiträge ausserordentlich um 7 % an. Da niemand die Preissteigerungen der Zukunft kennt, gibt es auch keine Höchstgrenzen. Allerdings sollte ja auch Ihr Einkommen mit den Jahren ansteigen.

4. Der Risikobeitrag steigt mit dem Älterwerden bei Erreichen einer neuen Altersklasse. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen wünschen, wären hier zu nennen Arag Z100, Z70, Z50/90, Württembergische ZB ZG70 BZG20, Württembergische Z70 BZG20 und auch Hanse Merkur EZ EZT EZP., aber auch Central Prodent (allerdings sind hier keine Zahnbehandlungen versichert)
Sie finden die Tarife in unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung

5.
Nein, wobei es nicht gleich zur Kündigung kommt, wenn Sie mal 3 einen Beitrag nicht zahlen, und erst mit dem nächsten Rechnungslauf eingezogen werden kann.

6.
Bei Prophylaxe rät Ihr Zahnarzt die Erforderlichkeit an, insofern wird dies auch erstattet. 2 Zahnreinigungen beispielsweise sind grundsätzlich kein Problem im Jahr. Bei 4 würde allerdings schon der Zahnarzt angeschrieben werden, warum dies medizinisch notwendig sein soll (z.B: bei hohem Kariesrisiko, Parodontose wäre dann die Begründung)

7.
Nicht aufgrund Ihrer in Anspruchnahme allein, sondern wenn alle Versicherten zusammen mehr ausgeben als Sie einzahlen. Wenn beispielsweise die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5% angestiegen sind, muss entsprechend der Beitrag erhöht werden, ansonsten könnten die zukünftigen Leistungen ja nicht mehr reguliert werden, da nicht genug Geld dazu da wäre. Die Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der “alle in einem Boot sitzen”.

8.
Die Frage verstehe ich nicht ganz: grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vers-Bedungen für alle Tarife, wenn in den Tarifbedingungen abweichend etwas anderes steht, hat dies Vorrang. So sind die allgemeinen Wartezeiten beispielsweise 3 Monate. In den Tarifbedingungen für den Tarifbaustein CSS flexi Zahnbehandlung steht aber z.B. dass diese entfallen. Für die stat. Tarife gelten die AVB aber ohne Einschränkung, da die Wartezeiten in den Tarifbedingungen nicht aufgehoben werden.

9.

Als Beispiel! Sie schulden den Beitrag und hätten nun eine Forderung gegen den Versicherer aufgrund einer Rechnung, die Sie eingereicht haben. Hier kann man natürlich diese nur gegenrechnen, wenn Ihr Leistungsanspruch geklärt ist also laut Tarifbedingungen begründet ist.

10.

Auf gut Deutsch: Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten haben, z.B. weil Sie Opfer eines Unfalls sind und die KFZHaftpflicht der Gegners müsste für den Schaden aufkommen, ist dies der CSS mitzuteilen, damit diese sich das Geld von dort wiederholt, sie also diese Forderung an dies CSS abtreten. Teilen Sie dies nicht der CSS mit und es kommt heraus, dass Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten hatten, kann es sein, dass die CSS ihre Leistung zurückverlangt.

11.

Sie haben in diesem Fall natürlich Anspruch auf den Rabatt, die Sie sich in den schadenfreien Jahren erarbeitet haben. Man beginnt in SF-Klasse 5, Klasse 10 wären z.B. 25% Rabatt. Bei Einreichen einer Leistung ausser Zahnreinigung, wird man 4 Stufen zurückgestuft, wobei 1-4 = 100% sind, man zahlt also nicht mehr.

12.

Nein, es sei denn Sie versichern den Baustein flexi gesundheit plus mit, da wäre es drin.

13.

Es zählt der Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme, nicht der der Antragstellung.Achten sie also grundsätzlich darauf, jedes Jahr einen Zahnarztbesuch durchzuführen.

14.

Ja, Studenten sind im Sinne des Antrags eine Berufsgruppe.

Concordia Zahnzusatzversicherung – was vom neuen Tarif zu halten ist

Auch die kleine Concordia Krankenversicherung will etwas vom großen Kuchen im Bereich der Zahnzusatzversicherung abhaben. Doch wirklich die Hausaufgaben hat sie dabei nicht erledigt. Denn der Tarif ist als Premiumprodukt immer uninteressanter als Konkurrenzprodukte von CSS, Arag, Barmenia, Janitos, Universa, Württembergische usw.

Der Anspruch mit der neuen Zahnzusatzversicherung unter die besten 2 Zahntarife am Markt aufzustossen wurde kläglich verpatzt:

Der Tarif Concordia ZT ZB leistet in dieser Kombination für 80% Zahnersatz (85% bei vollständigem Bonusheft), Zahnbehandlung zu 100%, aber nur, wenn kein Anspruch auf Kassenversorgung besteht, Zahnreinigung nur zu 150 Euro innerhalb von 2 Jahren. Kieferorthopädie zwar auch dann, wenn Anspruch auf Kassenleistung, doch insgesamt hier max. 1200 Euro für Mehrleistungen und, generell nur max. 2000 Euro (eine KFO-Behandlung kostet eher bis 5000 Euro oder mehr).

Die Summenbegrenzungen und die Annahmerichtlinien, bei der genau nach überkronten Zähnen gefragt wird, was zu Zuschlägen führt, macht den eigentlich recht günstigen Beitrag für die Concordia Zahnzusatzversicherung uninteressant. Zudem können sich hier Fehler bei der Antragstellung einschleichen, so dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit negativen Folgen für den Versicherten geschehen könnte.

Aus folgenden Grünen nehmen wir den Tarif Concordia ZT und ZB nicht in unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich auf.

1. Sehr eigenartig finde ich zum Beispiels die Anpassungsklause §6, während die anderen Versicherer immer eine Beitragsanpassungsklause enthalten, also Leistungen absichern und bei Veränderungen der Kostensituation den Beitrag anpassen, hält sich die Concordia in einem solchen Fall offen die Erstattungssätze zu kürzen.

Als Makler kaufen wir für unsere Kunden jedoch Leistung ein, die bis zum Vertragsende so zur Verfügung gestellt werden soll, wie es bei Abschluss mindestens gewünscht war und in den TB stand. Diese Regelung scheint dann zwar die beitragsstabilere zu sein, doch fehlt dem Kunden hier eine Leistungssicherheit, die er sich bei einem Premium-Produkt wünscht.

2. Natürlich sind die Leistungen der Concordia-Tarife interessant, doch hätte man hier vielleicht vorher eine Makler-Markanalyse durchführen sollen, denn : auch die Premium-Kombi ZB + ZT ist, selbst wenn Sie teilweise mal etwas günstiger als die Konkurrenten sein soll, immer einen Tick zu schlecht.

Beispiel: Zahnersatz : 85%, CSS,Arag Z90,Janitos machen alle 90% bei Bonusheft, in diesem Bereich folgen in den nächsten 6 Monaten zudem Tarife anderer Anbieter, die dies auch tun.

Zahnbehandlung: weniger PZR als Arag Z90,Z100,Janitos,CSS,Barmenia, Württembergische genauso viel wie Universa, doch der hat keine Gesundheitsfragen.

Dieser Tarif zahlt für Wurzel- und Parodontosebehandlungen nur, wenn kein Anspruch auf GKV-Leistung besteht. An und für sich ist das okay und wird auch bei Arag, Barmenia, Janitos so gehandhabt, doch wieder wurde diesbezüglich ein Punkt  von der Concordia verschlafen, sich ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Nur CSS flexi und Württembergische Zahnzusatzversicherung leisten hier für höherwertige Behandlungen, sind dafür natürlich teurer. Doch Kunden, die das beste wünschen, weichen auf diese beiden aus.

3. Annahmerichtlinien: Diese sind für den Onlinebereich eine Katastrophe, kaum einem Versicherten ist auf Anhieb bekannt, wieviele Kronen er genau hat. Der Beitrag der im Angebots-Rechner daher angegeben werden würde, wird demnach fast immer nicht dem nachher zu zahlenden entsprechen, was zu Frustration beim Kunden führen, denn bei einem Beitragsunterschied von 3 Euro aufgrund vorhandener Kronen kann bereits an andere Anbieter viel günstiger sein, bei gleicher oder besserer Leistung.

4. Summenbegrenzung: Ist zwar sinnvoll, doch auch hier ist die Concordia immer einen Tick schlechter, oft sogar viel schlechter als kaum teurere oder oft sogar günstige ähnliche Konkurrenten. Nur 2000 Euro in den ersten 4 Jahren, das schafft auch die ERGO direkt, doch stellt diese keine Gesundheitsfragen. Alle anderen Premium-Zahnzusatzversicherungen sind hier leistungsfähiger.

5. Fehlende Zähne: hier hätte man sich mit der Anzahl 4 ein echtes Alleinstellungsmerkmal schaffen können, doch es zählen ja auch Kronen etc. Bis zu 8 fehlende Zähne kann man problemloser bei der Württembergischen oder Signal versichern.Die Summenbegrenzungen sind in diesem Fall dort auch nicht schlechter.

Fazit: Kein sehr schlechter Tarif natürlich, rein von der Qualität auf keinen Fall unter den ersten 2, eher unter den ersten 10. Damit einer von vielen. Durch die sehr nervigen und komplizierten Antragsfragen jedoch absolut uninteressant für den Onlinevertrieb. Anpassungsklausel noch dazu. KFO Behandlung liegt preislich bei eher 4000 – 5000 Euro. 2000 Euro ist da gerade mal ne 50% Erstattung, da hilft auch die Mehrkostenvereinbarung und Leistung bei KIG3-5 nicht viel. Denn diese bietet auch Arag Z90 Bonus an, welcher keine generellen Begrenzungen im KFO Bereich vorsieht.

Neue Zahnzusatzversicherung: Arag Z 90 Bonus

Neue Premuim Zahnzusatzversicherung der Arag

Die Arag Krankenversicherung hat eine neue Zahnzusatzversicherung auf den Markt gebracht Arag Z 90 Bonus Zahnzusatzversicherung erweitert damit den Kreis der Tarife der Arag, zu der die Arag Z100, Arag Z 70 und die Arag Z 50/90 Zahntarife gehören.
Der Hintergrund für die Modifizierung des alten, aber sehr erfolgreichen Arag Z 100 Zahntarifes und damit die Schaffung der Arag Z 90 Bonus dann zur Versicherung liegt darin, dass der Z100 nur eine 80 % Erstattung für Zahnersatz vorsah und damit im Markt-Vergleich aufgrund vieler neuer Tarife, welche für eine regelmäßige Prophylaxe eine Erstattungserhöhung auf 90 % vorsahen, deutlich nach hinten rutschte.
Die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung belohnt ab sofort die Versicherten, die regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einen Kontrolle Superhirn Zahnarzt machen sofern fünf Jahren dann eine regelmäßige Vorsorge nachgewiesen werden kann, erhöht sich die Erstattungsleistung der Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung auf 90 %, während Anbieter wie die CSS flexi Zahnzusatzversicherung oder Ja dental plus für eine 90 % Erstattung einen zehn Jahre lückenlosen Nachweis verlangen.

Diesmal mit klugen beitragsstabilisierenden Begrenzungen

Aufgrund der ausufernden Rechnungsstellungen bezüglich der professionellen Zahnreinigung durch Zahnärzte beschränkte man auch bei der Arag Z90Bonus die Erstattungsleistung für die Brüsseler Zahnreinigung auf zweimal 60 € pro Jahr. Dadurch dürfte die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung deutlich beitragstabiler sein als der Vorgänger Arag Z100.
Für den Bereich der Zahnbehandlung die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung eine generelle Erstattung von 90 % der Behandlungsrechnung vor, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Dies gilt beispielsweise für eine Wurzelbehandlungen oder eine Parodontose Behandlung außerhalb der Kassenrichtlinie, aber für viele weitere umfangreiche wichtige zahnerhaltende Maßnahmen, wozu nicht zuletzt Kunststofffüllungen gehören.
Wie auch die Arag Z100 Zahn zur Versicherung sind nach wie vor auch kieferorthopädische Behandlungen in der Arag Z90Bonus Zahnversicherung mitversichert, mit dem Vorteil, dass der
Tarif auch einen Beitrag bei vorliegen der KIG Gruppen 3-5 vorsieht, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse vorliegt. In diesen Fällen erstattet die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung zusätzlich 1000 € für Mehrleistungen und schließt damit den Leistungsunterschied zwischen der CSS flexi Zahnzusatzversicherung, welche als einer von wenigen Zahntarifen am Markt in diesen Fällen eine Leistung erbrachte.
Auch bei Erwachsenen die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung eine Mitversicherung von Kieferorthopädie vor und erstattet hier mit einem Satz von 80 % der Rechnung.
Als einer von sehr wenigen Zahntarifen am Markt erstattet auch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung wie alle anderen Arag Tarife auch Rechnungen oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte Kammer auf GOZ). Die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung leistet also über 3,5 fache Höchstsatz der GOZ.
Im Gegensatz zu den anderen Arag Zahnzusatzversicherungen verlängerte man die Summenbegrenzungen bei der neuen Arag Z 90 Bonus Zahnversicherung auf fünf Jahre immer innerhalb dieses Zeitraumes werden gestaffelt zumal 5000 € durch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung geleistet.

Klare Empfehlung für die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung

Natürlich leistet auch die Arag Z90Bonus Zahnzusatzversicherung unabhängig der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und reiht sich damit in die Reihen der Premium Zahnzusatzversicherungen ein für diesen Zahntarif kann also eine uneingeschränkte Empfehlung ausgesprochen werden.
Angemerkt sei dass sich die Annahmerichtlinien generell für alle Arag Zahnzusatzversicherungen geändert haben. So sind nun noch maximal drei fehlende nicht ersetze Zähne bzw. Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden mit versicherbar. Des weiteren wurde der Risikozuschlag fehlenden Zahn auf 20 % erhöht. Antragsteller ab 50 haben generell ein Zahnärztliches Zeugnis bei Antragstellung vorzulegen, durch diese Maßnahmen erhofft man sich einen sauberen Versichertenbestand und ein hohes Maß an Beitragsstabilität.

Rat zur richtigen Zahnzusatzversicherung

Fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich selbst bin 28 Jahre alt und interessiere mich eventuell für eine
Zahnzusatzversicherung.

a) Wenn ich die Werbung der \”Ergo Versicherungsgruppe\” richtig verstehe
leistet diese selbst dann, wenn bereits Vorschäden vorliegen bzw.
diagnostiziert worden sind, ist das so korrekt?

b) Soweit ich weiß schließen die anderen Versicherungen so etwas nämlich
aus bzw. haben eine Wartezeit oder?

c) Es ist so, dass ich nie Probleme mit meinen Zähnen hatte und jetzt auf
einmal ist mir im Frühjahr ein Teil eines Backenzahns abgefallen (wurde
porös), an einem besteht die theoretische Gefahr, dass dies irgendwann
auch einmal passiert, hier wird man mir wohl eine Füllung geben und an
drei Zähnen hat sich der Zahnschmelz auf der Kauffläche abgenutzt. Dieser
muss nun vom Zahnarzt behandelt werden und der eine Backenzahn erhält
jetzt irgendeine Füllung, aber keine Krone!
Ansonsten hatte ich in meinem bisherigen Leben lediglich ein paar Mal
Karies und eine kieferorthopädische Behandlung.
Die Gesamtkosten der nun bald stattfindenen Behandlung würde etwa 250€
betragen.
c1) Wären dies Dinge, die irgendwelche Versicherungen (beispielsweise CSS,
Barmenia oder Ergo) noch übernehmen würden?

c2) Falls dem nicht so ist und ganz generell:
stellt dieser Sachverhalt Tatsachen dar, die einen Zahnzusatzversicherung
im Grunde nicht mehr notwendig machen, weil eventuell zu viele
\”Vorschäden\” bestehen?
Mir ginge es bei einer Zahnzusatzversicherung vor allem um Punkte wie den
Zahnersatz und Wurzelbehandlungen. Zahnreinigungen benötige ich im Grunde
nicht (kein Alkohol und kein Raucher).

Antwort:

a)

Nur der Tarif “Ergo direkt Zahnersatz sofort” mit einer 2 Jahre Mindest-Laufzeit für rund 30 Euro im Monat (Einzahlung also mindestens ca. 700 Euro) leistet sofort, aber auch nur in Form einer Verdoppelung des Festzuschusses.

Bei einer Krone wäre das rund 125 Euro Zuschuss, angesichts einer Einzahlung von 700 Euro und einem verbleibenden Selbstbehalt von rund 40-50% ein absolutes Minusgeschäft für 95% der Versicherten und eine klare Werbelüge.

b)

Das ist korrekt, allerdings würde ein Tarif der 20-30 Euro kostet auch 90% des Rechnungsbetrages zahlen, darüber hinaus Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Implantate etc.

Aus diesem Grund würden wir eher raten die verbleibenden Kosten in Höhe von 250 Euro lieber selbst zu zahlen als 125 Euro von einer Versicherung zu erhalten, bei der man 24 mal 29 Euro einzahlen muss und bei der man bei sehr teuren Zahnersatzmaßnahmen trotzdem noch über 50% selbst tragen müsste.

Empfehlenswerter sind daher “echte” Zahnversicherungen wie JA dental plus, Universa dentprivat, Arag Z90Bonus oder Barmenia ZG Plus.

So ärgerlich das mit dem kaputten Zahn auch ist, der Abschluss des Ergo-Sofort Tarifs ist nicht empfehlenswert, da Sie 2 Jahre gebunden sind und deutlich mehr einzahlen als die Behandlung kostet.Ein ausreichender Versicherungsschutz würde trotzdem nicht bestehen.

c1)

Sofern der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, also die Behandlung angeraten ist, würde keine gute Zahnzusatzversicherung die Kosten tatsächlich übernehmen, auch der Ergo Zahnersatz sofort Tarif, zahlt ja nur einen Bruchteil der zu zahlenden Monatsbeiträge der Versicherten.

Sinnvoller wäre es die laufende Behandlung abzuschließen und danach einen leistungsstarke Zahntarif abzuschließen. Einen solchen finden Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich

c2)

Sofern die Behandlungen abgeschlossen sind und der Zahnarzt Ihnen sagt, dass derzeit alles in Ordnung und nicht behandlungsbedürftig ist, würde eine Zahnzusatzversicherung natürlich zukünftig angeratene Behandlungen versichern.

Die Tatsache, dass Sie ansonsten gute gepflegte Zähne haben und kein Raucher sind, spricht dafür, dass für Sie eine Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt unbegrenzt oft die Professionelle Zahnreinigung erstatten muss.

Zahnversicherung- beim Antrag ehrlich sein

Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden übrlicherweise Gesundheitsfragen gestellte. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten, also Zahnversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. In diesen Fällen wird dann aber eine angeratene oder laufenden Behandlung sowieso ausgeschlossen und in den meisten Fällen auch fehlende nicht ersetzte Zähne.

Eine normale Zahnversicherung, die hingegen Gesundheitsfragen stellt, tut dies nicht grundlos. Derartige Zahntarife sind in der Regel sehr leistungsstark und müssen sich, aber auch die bereits versicherten Personen absichern. Damit Antragsteller, die bereits zahlreiche Zahnschäden haben eine solche Zahnversicherung nicht einfach abschließen, um sich bereits feststehende Behandlungen erstatten zu lassen, wird in den meisten Fällen nach einer angeratenen Behandlung im Antrag der Zahnversicherung gefragt.

Wer diese Frage wider besseren Willens einfach verneint, der begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folge wird sein, dass bei Einreichen der ersten größeren Rechnung bei der Zahnversicherung genau geprüft wird, ob die Angaben im Antrag wirklich korrekt waren. So wird in der Regel der behandlende Zahnarzt, unter Umständen aber auch der Vorbehandler oder die Krankenkasse. Stellt der Versicherer bei dieser Überprüfung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zu den Antworten im Antrag fest, so hat er je nach Ausmaß der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung das Recht die Kostenübernahme der Behandlung abzulehnen und bei einer grob fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzung sogar das Recht die Zahnversicherung zu kündigen.

In der Regel lohnt es sich also niemals im Antrag einer Zahnversicherung zu lügen. Besser ist es wahre Angaben zu machen, auch auf die Gefahr hin abgelehnt zu werden. Man sollte jedoch auch nicht mehr angeben als gefragt wird im Antrag, denn das wäre zum eigenen Nachteil.

Sollte man aufgrund der Angaben im Antrag von der Zahnversicherung abgelehnt werden, bietet es sich in den meisten Fällen an, eine andere, vielleicht etwas leistungsschwächere oder etwas teurere Zahnversicherung zu beantragen, die jedoch weniger strenge Antragsfragen stellt.

Hilfe bietet dabei ein Zahnzusatzversicherung Vergleich, der unabhängig die Annahme bei den wichtigsten Zahnversicherungen prüft und auch Alternativvorschläge für eine Zahnversicherung unterbreitet.

Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.

Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.

Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.

Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.

Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.

Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.

Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.

Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.

Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

Zahnzusatzversicherung und Verlegung des Wohnsitzes

Frage: Ich habe eine Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG  vor einiger Zeit abgeschlossen. Ich werden in den nächsten Wochen in die Schweiz ziehen. Kann ich genauso Rechnungen einreichen wie bisher?

Antwort: Bei Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung ist es ausschlaggebend, dass der Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland liegt. Viele Zahnzusatzversicherungen erwarten zudem ein deutsches Konto und eine Kontaktadresse in Deutschland.

Wird der Wohnsitz nach Versicherungsbeginn später ins aussereuropäische Ausland verlegt, so ist dies nicht unbedingt ein Kündigungsgrund seitens des Versicherers. Viele Zusatzversicherungen und auch Krankenvollversicherungen haben weiterhin Bestand.

Allerdings ist es oft so und das gilt auch für eine Zahnzusatzversicherung Barmenia, dass eine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen deutschen Krankenkasse bestehen muss.

Hat ein Wegzug ins innereuropäische Ausland, z.B. die Schweiz zur Folge, dass eine private oder eine ausländische gesetzliche Krankenversicherung beginnt, so endet die Zahnzusatzversicherung mit dem Eintritt der neuen Krankenversicherung.

In vielen Fällen ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung bei einem vorrübergehendem Auslandsaufenthalt in eien Anwartschaftsversicherung zu ändern, um diese ohne neue Gesundheitsprüfung später wieder zu aktivieren. Zahnzusatzversicherungen sind in Deutschland fast immer auf Grundlage der Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenkasse konzipiert. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung oder ein Ende der gesetzlichen KRankenversicherung hat meist ein Ende der Zusatzversicherung, in diesem Beispiel der Zahnzusatzversicherung zur Folge.

Sicherlich gibt es im Einzelfall Ausnahmen, diese sind aber individuell mit der Vertragsabteilung der jeweiligen Zahnzusatzversicherung zu klären.

Zahnzusatzversicherung und Vollprothese

Frage: Ich habe im oberen Teil des Gebissesnur noch herausnehmbaren Zahnersatz. Allerdings sind keine Behandlungen angeraten. Gibt es für meinen Fall noch eine Zahnzusatzversicherung?

Antwort:

Die meisten Zahnzusatzversicherung fragen in ihrem Antrag nach fehlenden Zähnen und setzen Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden diesen Zahnlücken gleich. Beispiele sind hier die CSS Zahnzusatzversicherung oder Arag Z100, welche sogar explizit nach herausnehmbarem Zahnersatz fragen. Die Central prodent Zahnversicherung hingegen fragt nur nach angeratenen Behandlungen und generell fehlenden Zähnen. Nach herausnehmbarem Zahnerstaz, also Zähne die zwar versorgt sind, aber nur durch eine Prothese, wären hier also abschließbar.

Bei Personen, die eine herausnehmbare Zahnprothese besitzen muss jedoch bedacht werden, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen für festsitzenden Zahnersatz übernimmt, so dass Zahnzusatzversicherungen, die auf eine Vorleistung der Krankenkasse bauen, eventuell nicht leisten würden.

Die Central prodent Zahnversicherung beispielsweise leistet in einem solchen Fall zwar, halbiert jedoch die Leistung. Interessanter könnten hier schon eher der Tarif Signal Iduna Komfort Zahn oder der Tarif Signal Iduna Komfort plus sein, welche in der Antragstellung weder nach angeratenen Behandlungen noch nach fehlenden Zähnen oder Zahnprothesen fragen. Generell sind angeratene oder beabsichtigte Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zähne, die jedoch versorgt sind, auch wenn der Zahnersatz herausnehmbar ist, wären hier trotzdem versichert.

Während Zahnzusatzversicherungen wie CSS Zahn top oder Arag Z100 zwar grundsätzlich besser sind, bietet die Signal speziell bei Personen mit fehlenden oder mit herausnehmbarem Zahnersatz ersetzten Zähnen eine echte Alternative.

Zudem sind in diesen Tarife eine Reihe zusätzlicher Leistungen wie Sehhilfen und Heilpraktikererstattung usw. mitversichert.

Die Tarife sind beispielsweise im Zahnzusatzversicherung Vergleich zu finden.

CSS Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Frage: Ich komme gerade von meinem Zahnarzt. In den letzten Sitzungen wurden mir eine Krone und Inlays gesetzt.
Übrig bleiben ein weiteres Inlay und einige kleine Füllungen, die mit Keramik gefüllt werden sollen.
Mir wurde empfohlen die CSS Zahnzusatzversicherung  bzw. eine Zahnversicherung abzuschließen, die auf meine bisherige Behandlung abgestimmt ist.
Die kleinen Füllungen sind erst in ein paar Monaten fällig, sodaß ich bei kurzfristigem Versicherungsabschluß hoffe,
dort einen Zuschuß zu erhalten.

Antwort: Sich eine Zahnzusatzversicherung zu suchen, die auf die bei Antragstellung aktuelle Gebisssituation abgestimmt ist, ist sicherlich sinnvoll. Ihr Zahnarzt tat also gut daran, Sie an fachlich ausgebildete Stelle zu verweisen. Was Ihre weiteren Fragen bezüglich einer Kostenübernahme für die noch bestehenden Behandlungen angeht, hier muss ich Sie leider enttäuschen.

Grundsätzlich ist bestehender Zahnersatz z.B. bei der CSS Zahnzusatzversicherung mitversichert. Lediglich fehlende Zähne können bei der CSS Zahnzusatzversicherung  nicht mitversichert werden.

Was laufende Behandlungen bzw. zahnärztlich angeratene Zahnersatzmaßnahmen angeht, ist es leider nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Anraten abzuschließen, um sich die hohen Kosten dann von der Versichertengemeinschaft ersetzen zu lassen. Andernfalls würde wohl jeder so vorgehen, dass er eine Zahnzusatzversicherung stets erst dann abschließen würde, wenn er wüsste, dass hohe Kosten auf ihn zukommen. Dies widerstrebt dem Versicherungsgedanken und würde zum “Aus” eines Versicherungsunternehmens führen.
Was zukünftige Zahnersatzmaßnahmen betrifft, diese sind sicherlich versicherbar.

Hier kann auch die CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, solange die laufende Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bei Antragstellung eine zahnärztlicher Befundbericht benötigt. Da auf diesem sehr genau vermerkt wäre, wie Ihr derzeitiger Gebisszustand aussieht, könnte es sein, dass die CSS Zahnzusatzversicherung den Antrag trotzdem ablehnen oder weitere Zähne vom Versicherungsschutz  ausschließen würde, die als kariös gekennzeichnet sind.

Sinnvoller wäre es , die laufenden Behandlungen zunächst abzuschließen und einen Antrag für die CSS Zahnzusatzversicherung erst dann einzureichen, wenn das Gebiß nicht mehr behandlungsbedürftig ist. Alle dann auf  zukommenden Zahnersatzmaßnahmen sind dann genauso wie die Reparatur bestehenden Zahnersatzes mitversichert.

Sinn der Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung

Es gibt Zahnversicherungen mit und es gibt Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzung. Hierbei ist noch zu unterscheiden zwischen anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung.

Anfängliche Summenbegrenzungen

Bei einer Zahnversicherung, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre nur Leistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen zur Erstattung einreichen. Einige Zahnversicherungen, wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet beispielsweise innerhalb des ersten Jahres nur maximal 500 Euro und innerhalb des 2. Versicherungsjahres maximal 1000 Euro. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.

Zudem gibt es jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Central prodent, bei der bereits innerhalb des ersten Jahres bis zu 2500 Erstattung möglich sind. Die Höchstgrenzen sind hier also relativ hoch veranschlagt. Dafür gelten die, wenn auch großzügig bemessenen Summenbegrenzungen hier während der ersten 6 Jahre, also relativ lange. Wie auch bei diesen Tarifen entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bei einem Unfall.

Generelle Summenbegrenzungen einer Zahnzusatzversicherung

Beide eben genannten Zahnzusatzversicherungen sehen im Prinzip nur anfängliche Summenbegrenzungen vor, die danach komplett entfallen. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die während der gesamten Laufzeit nur innerhalb fest gelegter Höchsterstattungsgrenzen leisten. Ein derartiger Tarif ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest. Dieser Tarif sieht sowohl innerhalb der ersten Jahre eine anfängliche Summenbegrenzung vor, darüber hinaus gibt es aber noch eine generelle Summenbegrenzung. Denn auch nach einigen Jahren werden hier maximal 8000 Euro Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erbracht. Generelle Summenbegrenzungen sind insbesondere bei möglichen Großschäden, also schweren Erkrankungen oder Unfällen problematisch, da genau hier große Zahnersatzmaßnahmen die Folge sein könnten, deren Kosten locker auch über 8000 Euro liegen könnten.

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen

Darüber hinaus gibt es aber auch Zahnzusatzversicherungen wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Barmenia ZG Zahnversicherung, bei denen nach Wegfall der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten das volle Leistungsspektrum des Tarifs zur Verfügung steht. Auf anfängliche und generelle Summenbegrenzungen verzichten diese Tarife.

Bedeutung von Summenbegrenzungen

Zwar sind Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzungen für den Verbraucher auf den ersten Blick durchaus eine schöne Sache und werbetechnisch sicherlich auch sehr wirksam, doch es müssen die mittel- bis langfristigen Folgen eines Weglassens von Summenbegrenzungen aufgezeigt werden.

Zwar lassen sich bei der CSS Zahnzusatzversicherung keine fehlenden Zähne mitversichern, doch anfängliche Summenbegrenzungen (und auch keine Wartezeiten für Zahnbehandlung) sieht dieser Tarif nicht vor. Die Folge könnte sein, dass vor allem Personen mit schlechten Zähnen (schlechte Risken), die ewig lange nicht beim Zahnarzt waren (also kann eine Behandlung auch noch nicht angeraten worden sein) dazu geneigt sein könnten, eine solche Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung abzuschließen.

Bereits nach kurzer Zeit könnten diese Personen sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft die Zähne sanieren lassen. Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen haben von diesem Weglassen der Summenbegrenzung hingegen nicht wirklich viel. Bei dieser Personengruppe wird es möglicherweise erst Jahre später zu einem Bedarf an Zahnersatz kommen. Die durch schlechte Risiken verursachten Kosten sind über den Beitrag und dadurch verursachte Beitragsanpassungen auch von diesen Personen mitzuzahlen.

Zahnzusatzversicherungen mit anfänglichen Summenbegrenzungen sind insofern in den meisten Fällen beitragsstabiler insofern ist eine anfängliche Summenbegrenzung, sofern alle sonstigen Leistungspunkte stimmen, nicht unbedingt schlecht. Eine Zahnzusatzversicherung, die generelle Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen, die über die ganze Laufzeit der Zahnversicherung gelten, vorsieht ist nicht empfehlenswert und sollte nur in letzter Instanz gewählt werden.

Personen mit gesunden und guten Zähnen sollten eine Zahnzusatzversicherung wählen, die gute Prophylaxeleistungen vorsieht und möglicherweise in den ersten Jahren eine kleine Summenbegrenzung vorsieht, die bei Unfällen sowieso entfällt. Eine solche anfängliche Leistungseinschränkung sollte für diese Personengruppe keine Probleme darstellen.