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Zahnversicherung- beim Antrag ehrlich sein

Dienstag, 01. Dezember 2009

Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden übrlicherweise Gesundheitsfragen gestellte. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten, also Zahnversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. In diesen Fällen wird dann aber eine angeratene oder laufenden Behandlung sowieso ausgeschlossen und in den meisten Fällen auch fehlende nicht ersetzte Zähne.

Eine normale Zahnversicherung, die hingegen Gesundheitsfragen stellt, tut dies nicht grundlos. Derartige Zahntarife sind in der Regel sehr leistungsstark und müssen sich, aber auch die bereits versicherten Personen absichern. Damit Antragsteller, die bereits zahlreiche Zahnschäden haben eine solche Zahnversicherung nicht einfach abschließen, um sich bereits feststehende Behandlungen erstatten zu lassen, wird in den meisten Fällen nach einer angeratenen Behandlung im Antrag der Zahnversicherung gefragt.

Wer diese Frage wider besseren Willens einfach verneint, der begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folge wird sein, dass bei Einreichen der ersten größeren Rechnung bei der Zahnversicherung genau geprüft wird, ob die Angaben im Antrag wirklich korrekt waren. So wird in der Regel der behandlende Zahnarzt, unter Umständen aber auch der Vorbehandler oder die Krankenkasse. Stellt der Versicherer bei dieser Überprüfung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zu den Antworten im Antrag fest, so hat er je nach Ausmaß der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung das Recht die Kostenübernahme der Behandlung abzulehnen und bei einer grob fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzung sogar das Recht die Zahnversicherung zu kündigen.

In der Regel lohnt es sich also niemals im Antrag einer Zahnversicherung zu lügen. Besser ist es wahre Angaben zu machen, auch auf die Gefahr hin abgelehnt zu werden. Man sollte jedoch auch nicht mehr angeben als gefragt wird im Antrag, denn das wäre zum eigenen Nachteil.

Sollte man aufgrund der Angaben im Antrag von der Zahnversicherung abgelehnt werden, bietet es sich in den meisten Fällen an, eine andere, vielleicht etwas leistungsschwächere oder etwas teurere Zahnversicherung zu beantragen, die jedoch weniger strenge Antragsfragen stellt.

Hilfe bietet dabei ein Zahnzusatzversicherung Vergleich, der unabhängig die Annahme bei den wichtigsten Zahnversicherungen prüft und auch Alternativvorschläge für eine Zahnversicherung unterbreitet.

Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Donnerstag, 12. November 2009

Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.

Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.

Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.

Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.

Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.

Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.

Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.

Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.

Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

Zahnzusatzversicherung und Verlegung des Wohnsitzes

Mittwoch, 19. August 2009

Frage: Ich habe eine Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG  vor einiger Zeit abgeschlossen. Ich werden in den nächsten Wochen in die Schweiz ziehen. Kann ich genauso Rechnungen einreichen wie bisher?

Antwort: Bei Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung ist es ausschlaggebend, dass der Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland liegt. Viele Zahnzusatzversicherungen erwarten zudem ein deutsches Konto und eine Kontaktadresse in Deutschland.

Wird der Wohnsitz nach Versicherungsbeginn später ins aussereuropäische Ausland verlegt, so ist dies nicht unbedingt ein Kündigungsgrund seitens des Versicherers. Viele Zusatzversicherungen und auch Krankenvollversicherungen haben weiterhin Bestand.

Allerdings ist es oft so und das gilt auch für eine Zahnzusatzversicherung Barmenia, dass eine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen deutschen Krankenkasse bestehen muss.

Hat ein Wegzug ins innereuropäische Ausland, z.B. die Schweiz zur Folge, dass eine private oder eine ausländische gesetzliche Krankenversicherung beginnt, so endet die Zahnzusatzversicherung mit dem Eintritt der neuen Krankenversicherung.

In vielen Fällen ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung bei einem vorrübergehendem Auslandsaufenthalt in eien Anwartschaftsversicherung zu ändern, um diese ohne neue Gesundheitsprüfung später wieder zu aktivieren. Zahnzusatzversicherungen sind in Deutschland fast immer auf Grundlage der Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenkasse konzipiert. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung oder ein Ende der gesetzlichen KRankenversicherung hat meist ein Ende der Zusatzversicherung, in diesem Beispiel der Zahnzusatzversicherung zur Folge.

Sicherlich gibt es im Einzelfall Ausnahmen, diese sind aber individuell mit der Vertragsabteilung der jeweiligen Zahnzusatzversicherung zu klären.

Zahnzusatzversicherung und Vollprothese

Freitag, 10. Juli 2009

Frage: Ich habe im oberen Teil des Gebissesnur noch herausnehmbaren Zahnersatz. Allerdings sind keine Behandlungen angeraten. Gibt es für meinen Fall noch eine Zahnzusatzversicherung?

Antwort:

Die meisten Zahnzusatzversicherung fragen in ihrem Antrag nach fehlenden Zähnen und setzen Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden diesen Zahnlücken gleich. Beispiele sind hier die CSS Zahnzusatzversicherung oder Arag Z100, welche sogar explizit nach herausnehmbarem Zahnersatz fragen. Die Central prodent Zahnversicherung hingegen fragt nur nach angeratenen Behandlungen und generell fehlenden Zähnen. Nach herausnehmbarem Zahnerstaz, also Zähne die zwar versorgt sind, aber nur durch eine Prothese, wären hier also abschließbar.

Bei Personen, die eine herausnehmbare Zahnprothese besitzen muss jedoch bedacht werden, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen für festsitzenden Zahnersatz übernimmt, so dass Zahnzusatzversicherungen, die auf eine Vorleistung der Krankenkasse bauen, eventuell nicht leisten würden.

Die Central prodent Zahnversicherung beispielsweise leistet in einem solchen Fall zwar, halbiert jedoch die Leistung. Interessanter könnten hier schon eher der Tarif Signal Iduna Komfort Zahn oder der Tarif Signal Iduna Komfort plus sein, welche in der Antragstellung weder nach angeratenen Behandlungen noch nach fehlenden Zähnen oder Zahnprothesen fragen. Generell sind angeratene oder beabsichtigte Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zähne, die jedoch versorgt sind, auch wenn der Zahnersatz herausnehmbar ist, wären hier trotzdem versichert.

Während Zahnzusatzversicherungen wie CSS Zahn top oder Arag Z100 zwar grundsätzlich besser sind, bietet die Signal speziell bei Personen mit fehlenden oder mit herausnehmbarem Zahnersatz ersetzten Zähnen eine echte Alternative.

Zudem sind in diesen Tarife eine Reihe zusätzlicher Leistungen wie Sehhilfen und Heilpraktikererstattung usw. mitversichert.

Die Tarife sind beispielsweise im Zahnzusatzversicherung Vergleich zu finden.

CSS Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Montag, 22. Juni 2009

Frage: Ich komme gerade von meinem Zahnarzt. In den letzten Sitzungen wurden mir eine Krone und Inlays gesetzt.
Übrig bleiben ein weiteres Inlay und einige kleine Füllungen, die mit Keramik gefüllt werden sollen.
Mir wurde empfohlen die CSS Zahnzusatzversicherung  bzw. eine Zahnversicherung abzuschließen, die auf meine bisherige Behandlung abgestimmt ist.
Die kleinen Füllungen sind erst in ein paar Monaten fällig, sodaß ich bei kurzfristigem Versicherungsabschluß hoffe,
dort einen Zuschuß zu erhalten.

Antwort: Sich eine Zahnzusatzversicherung zu suchen, die auf die bei Antragstellung aktuelle Gebisssituation abgestimmt ist, ist sicherlich sinnvoll. Ihr Zahnarzt tat also gut daran, Sie an fachlich ausgebildete Stelle zu verweisen. Was Ihre weiteren Fragen bezüglich einer Kostenübernahme für die noch bestehenden Behandlungen angeht, hier muss ich Sie leider enttäuschen.

Grundsätzlich ist bestehender Zahnersatz z.B. bei der CSS Zahnzusatzversicherung mitversichert. Lediglich fehlende Zähne können bei der CSS Zahnzusatzversicherung  nicht mitversichert werden.

Was laufende Behandlungen bzw. zahnärztlich angeratene Zahnersatzmaßnahmen angeht, ist es leider nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Anraten abzuschließen, um sich die hohen Kosten dann von der Versichertengemeinschaft ersetzen zu lassen. Andernfalls würde wohl jeder so vorgehen, dass er eine Zahnzusatzversicherung stets erst dann abschließen würde, wenn er wüsste, dass hohe Kosten auf ihn zukommen. Dies widerstrebt dem Versicherungsgedanken und würde zum “Aus” eines Versicherungsunternehmens führen.
Was zukünftige Zahnersatzmaßnahmen betrifft, diese sind sicherlich versicherbar.

Hier kann auch die CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, solange die laufende Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bei Antragstellung eine zahnärztlicher Befundbericht benötigt. Da auf diesem sehr genau vermerkt wäre, wie Ihr derzeitiger Gebisszustand aussieht, könnte es sein, dass die CSS Zahnzusatzversicherung den Antrag trotzdem ablehnen oder weitere Zähne vom Versicherungsschutz  ausschließen würde, die als kariös gekennzeichnet sind.

Sinnvoller wäre es , die laufenden Behandlungen zunächst abzuschließen und einen Antrag für die CSS Zahnzusatzversicherung erst dann einzureichen, wenn das Gebiß nicht mehr behandlungsbedürftig ist. Alle dann auf  zukommenden Zahnersatzmaßnahmen sind dann genauso wie die Reparatur bestehenden Zahnersatzes mitversichert.

Sinn der Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung

Freitag, 29. Mai 2009

Es gibt Zahnversicherungen mit und es gibt Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzung. Hierbei ist noch zu unterscheiden zwischen anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung.

Anfängliche Summenbegrenzungen

Bei einer Zahnversicherung, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre nur Leistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen zur Erstattung einreichen. Einige Zahnversicherungen, wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet beispielsweise innerhalb des ersten Jahres nur maximal 500 Euro und innerhalb des 2. Versicherungsjahres maximal 1000 Euro. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.

Zudem gibt es jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Central prodent, bei der bereits innerhalb des ersten Jahres bis zu 2500 Erstattung möglich sind. Die Höchstgrenzen sind hier also relativ hoch veranschlagt. Dafür gelten die, wenn auch großzügig bemessenen Summenbegrenzungen hier während der ersten 6 Jahre, also relativ lange. Wie auch bei diesen Tarifen entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bei einem Unfall.

Generelle Summenbegrenzungen einer Zahnzusatzversicherung

Beide eben genannten Zahnzusatzversicherungen sehen im Prinzip nur anfängliche Summenbegrenzungen vor, die danach komplett entfallen. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die während der gesamten Laufzeit nur innerhalb fest gelegter Höchsterstattungsgrenzen leisten. Ein derartiger Tarif ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest. Dieser Tarif sieht sowohl innerhalb der ersten Jahre eine anfängliche Summenbegrenzung vor, darüber hinaus gibt es aber noch eine generelle Summenbegrenzung. Denn auch nach einigen Jahren werden hier maximal 8000 Euro Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erbracht. Generelle Summenbegrenzungen sind insbesondere bei möglichen Großschäden, also schweren Erkrankungen oder Unfällen problematisch, da genau hier große Zahnersatzmaßnahmen die Folge sein könnten, deren Kosten locker auch über 8000 Euro liegen könnten.

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen

Darüber hinaus gibt es aber auch Zahnzusatzversicherungen wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Barmenia ZG Zahnversicherung, bei denen nach Wegfall der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten das volle Leistungsspektrum des Tarifs zur Verfügung steht. Auf anfängliche und generelle Summenbegrenzungen verzichten diese Tarife.

Bedeutung von Summenbegrenzungen

Zwar sind Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzungen für den Verbraucher auf den ersten Blick durchaus eine schöne Sache und werbetechnisch sicherlich auch sehr wirksam, doch es müssen die mittel- bis langfristigen Folgen eines Weglassens von Summenbegrenzungen aufgezeigt werden.

Zwar lassen sich bei der CSS Zahnzusatzversicherung keine fehlenden Zähne mitversichern, doch anfängliche Summenbegrenzungen (und auch keine Wartezeiten für Zahnbehandlung) sieht dieser Tarif nicht vor. Die Folge könnte sein, dass vor allem Personen mit schlechten Zähnen (schlechte Risken), die ewig lange nicht beim Zahnarzt waren (also kann eine Behandlung auch noch nicht angeraten worden sein) dazu geneigt sein könnten, eine solche Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung abzuschließen.

Bereits nach kurzer Zeit könnten diese Personen sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft die Zähne sanieren lassen. Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen haben von diesem Weglassen der Summenbegrenzung hingegen nicht wirklich viel. Bei dieser Personengruppe wird es möglicherweise erst Jahre später zu einem Bedarf an Zahnersatz kommen. Die durch schlechte Risiken verursachten Kosten sind über den Beitrag und dadurch verursachte Beitragsanpassungen auch von diesen Personen mitzuzahlen.

Zahnzusatzversicherungen mit anfänglichen Summenbegrenzungen sind insofern in den meisten Fällen beitragsstabiler insofern ist eine anfängliche Summenbegrenzung, sofern alle sonstigen Leistungspunkte stimmen, nicht unbedingt schlecht. Eine Zahnzusatzversicherung, die generelle Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen, die über die ganze Laufzeit der Zahnversicherung gelten, vorsieht ist nicht empfehlenswert und sollte nur in letzter Instanz gewählt werden.

Personen mit gesunden und guten Zähnen sollten eine Zahnzusatzversicherung wählen, die gute Prophylaxeleistungen vorsieht und möglicherweise in den ersten Jahren eine kleine Summenbegrenzung vorsieht, die bei Unfällen sowieso entfällt. Eine solche anfängliche Leistungseinschränkung sollte für diese Personengruppe keine Probleme darstellen.

Familienversicherung endet – Möglichkeit private Studentenversicherung

Freitag, 22. Mai 2009

Frage: Ich bin 25 Jahre alt, demnächst endet die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung meiner Eltern. Muss ich nun automatisch in die gesetzliche Studentenversicherung?

Antwort: Normalerweise wird ein Student mit Beginn seines Studiums versicherungspflichtig in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht kann er sich innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht befreien lassen.

Studenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Familienversicherung ihrer Eltern versichert sind. Können sich mit Beginn des Studiums gar nicht befreien. Die Familienversicherung hat Vorrang, so dass die Versicherungspflicht für diese Studenten noch gar nicht eingetreten ist, bzw. durch die vorgelagerte Familienversicherung untebrochen wird.

Zum Ende des Monats, in dem die Familienversicherung jedoch endet, beginnt die Versicherungspflicht in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun besteht ein Recht sich von dieser Versicherungspflicht bis 3 Monat nach Beginn der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Tut er dies nicht, tritt automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Studentenversicherung ein, die dann bis zum 14. Fachsemester bzw. der Vollendung des 30. Lebensjahres andauert und danach automatisch in einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse mündet.

Befreit sich der Student von der Versicherungspflicht hingegen, darf er sich in einer privaten Studentenversicherung absichern. Sofern der Student männlich und gesund ist, bietet sich dies auf jeden Fall an, da die Beiträge für eine gute private Studentenversicherung nicht einmal höher sind als die Beiträge zur gesetzlichen Studentenversicherung, insbesondere dann, wenn der gesetzlliche Versicherungsschutz durch Wahl einer Zahnzusatzversicherung oder durch eine Krankenhauszusatzversicherung aufgebessert werden soll. Denn eine private Studentenversicherung ist immer besser als eine Kombination der gesetzlichen Studentenversicherung mit Zusatzversicherungen.

Nach Wahl der privaten Studentenversicherung ist ein Wechsel zurück genauso wenig möglich wie ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Studentenversicherung. Allerdings kann der Student bei Wegfall der Versicherungspflicht nach dem 14. Fachsemester oder Vollendung des 30. Lebensjahres in eine private Studentenversicherung wechseln, die dann in fast allen Fällen günstiger ist als der sehr hohe Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer nun Angst hat aus der privaten Studentenversicherung nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, der sei beruhigt. Wird eine Arbeitnehmertätigkeit nach dem Studium aufgenommen, besteht Versicherungspflicht und der Versicherte muss notgedrungen sogar in die gesetzliche Krankenkasse. Ist ein Student nach dem Studium arbeitslos, hat er fast immer Anrecht auf HARTZ IV und wird damit ebenso versicherungspflichtig. Die private Studentenversicherung endet nun und der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht.

Jedoch kann der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, so dass der ehemalige Student es später einfacher hat, sich wieder privat zu versichern.

Zusatzversicherung Zahnersatz ohne Gesundheitspruefung

Donnerstag, 09. April 2009

Frage: Ich bin Jahrgang 36 weiblich und suche eine Zusatzversicherung für Zahnersatz.  Mir fehlen bereits insgesamt 11 Backenzähne, aber durch 2 mal jährliche Kontrolle beim Zahnarzt, weiß ich, dass keine Behandlungen angeraten sind und meine bestehenden Zähne soweit gesund sind. Die Frage ist nur, ob die noch bestehenden Zähne durhc eine Zusatzversicherung für Zahnersatz versicherbar sind.

Antwort: Eine Zusatzversicherung für Zahnersatz für alte Menschen gibt es sehr wohl. Beispielsweise sind bei  Deutschen Ring und bei der Barmenia Personen bis weit ins Rentenalter versicherbar. Problematischer ist der Zahnstatus, da derartige Tarife ab einer bestimmten Anzahl fehlender Zähne nicht möglich sind. Eine Möglichkeit für eine Zusatzversicherung Zahnersatz gibt es für diesen speziellen Fall trotzdem. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Dieser Tarif versichert zwar nur mit generellen Summenbegrenzungen (bis zu 6000 Euro im Jahr), dafür ist hier eine Annahme mit fehlenden Zähnen ohne Altersbegrenzung möglich. Natürlich versichert auch so eine ohne GesundheitsprüfungZahnzusatzversicherung nicht bereits angeratene Behandlungen, genauso sind die bereits fehlenden Zähne nicht mitversichert. Weitere Tarife ohne Gesundheitsprüfung .

Barmenia ZG empfehlenswert?

Donnerstag, 02. April 2009

Frage:Auf der Suche nach einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung ist mir unter anderem der Tarif Barmenia TG aufgefallen. Was sind die Unterschiede zur CSS Zahnzusatzversicherung und zum Arag Z100?

Antwort: Die Barmenia ZG ist eine sehr leistungsstarke Zahnzusatzversicherung im Gegensatz zur CSS Zahnzusatzversicherung und zum Arag Z100 leistet die Barmenia ZG Zahnzusatzversicherung nicht für Zahnbehandlung. Hier lässt sich zwar ein Zusatzbaustein für Zahnvorsorge und Prophylaxe zum Barmenia ZG wählen, jedoch kostet dieser für Erwachsene fast 10Euro extra im Monat. Insgesamt läge das Beitragniveau weit über dem des Arag Z100 (trotz der Bildung von Alterungsrückstellungen) und noch viel höher über der CSS Zahnzusatzversicherung.

Die Barmenia sieht genauso wie die CSS Zahnzusatzversicherung keine Summenbegrenzungen nach der 8 – monatigen Wartezeit vor, was sehr positiv auffällt. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung leistet für Implantate,Inlays und sonstigen Zahnersatz 85% vom Rechnungsbetrag. Ein eventuell vorhandener GKV-Bonus kommt sogar noch dazu. Jedoch zahlt die Barmenia ZG Zahnversicherung nicht für mit der Zahnersatzmaßnahme in Zusammenhang stehende funktionsanalytische Maßnahmen, wie dies die Arag Z100 und die CSS Zahnversicherung tun.

Für Personen jedoch, die auf der Suche nach einer leistungsstarken Zahnversicherung ohne Sonderleistungen sind, die möglichst viel für Zahnersatz erstattet, denen der Prophylaxebereich und der Bereich Kieferorthopädie jedoch egal ist, für den kann die Barmenia eine Alternative sein.

Des Weiteren fragt die Barmenia im Antrag nicht nach herausnehmbaren Prothesen, so daß hier eventuell ein Abschluss bei einigen Personen lohnen kann, denn bei der CSS Zahnversicherung werden fehlende und durch heruasnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähne nicht mitversichert.

Bis auf einen relativ hohen Preis, wobei die Barmenia ZG  sogar noch ziemlich günstig ist im Vergleich zu anderen anbietern, kann über den Tarif Barmenia ZG nichts schlechtes gesagt werden, dieser Tarif ist nicht umsonst mit Auszeichnungen geradezu überschüttet worden.  Denn zumindest was den Bereich Zahnersatz angeht, ist der Barmenia ZG hervorragend.


Zahnzusatzversicherung und fehlende Zähne

Mittwoch, 18. März 2009

Frage: Ich suche eine Zahnzusatzversicherung , diese sollte möglichst leistungsstark sein. Da ich 2 fehlende Zähne habe, wollte ich fragen, ob ich überhaupt versicherbar bin?

Antowort: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Zahnlücken, also nicht ersetzte Zähne durch eine Zahnzusatzversicherung mitzuversichern. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen in diesem Zusammenhang die Absicherung der “Lücke” aus, so ist es beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung unmöglich, diese mitzuversichern. Anders ist dies beispielsweise beim ARAG Z100 hier lässt sich eine Zahnlücke mitversichern. Bis zu 4 fehlende Zähne sind gegen einen Beitragszuschlag von 10% pro fehlendem Zahn mitversicherbar.

Andere Versicherer wie die Barmenia schließen beispielsweise fehlende Zähne mit in den Versicherungschutz ein, dafür wird dann aber eine Summenbegrenzung eingeführt, so dass in den ersten Jahren nur wenige hundert Euro erstattungsfähig sind.

Was jedoch niemals versicherbar ist, ist eine bereits angeratene Behandlung. Wenn also ein Zahn gerade gezogen wurde und der Zahnarzt schon medizinisch angeraten hat, dass dieser ersetzt werden muss, beispielsweise weil die Zahnlücke zu einer Zahnfehlstellung der anderen Zähne führen könnte oder, weil die Sprachfähigkeit negativ beeinflusst werden könnte, dann erstattet keine Zahnzusatzversicherung eine derartige Behandlung.

Für alle, denen 1-4 Zähne fehlen, beispielsweise Backenzähne , Weißheitszähne werden niemals mitgerechnet, bei denen aber bisher medizinisch keine Behandlung angeraten wurde, für die ist der ARAG Z100 die erste Wahl.

Hier gehts zum Zahnzusatzversicherung Vergleich