Zahnversicherung- beim Antrag ehrlich sein
Dienstag, 01. Dezember 2009Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden übrlicherweise Gesundheitsfragen gestellte. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten, also Zahnversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. In diesen Fällen wird dann aber eine angeratene oder laufenden Behandlung sowieso ausgeschlossen und in den meisten Fällen auch fehlende nicht ersetzte Zähne.
Eine normale Zahnversicherung, die hingegen Gesundheitsfragen stellt, tut dies nicht grundlos. Derartige Zahntarife sind in der Regel sehr leistungsstark und müssen sich, aber auch die bereits versicherten Personen absichern. Damit Antragsteller, die bereits zahlreiche Zahnschäden haben eine solche Zahnversicherung nicht einfach abschließen, um sich bereits feststehende Behandlungen erstatten zu lassen, wird in den meisten Fällen nach einer angeratenen Behandlung im Antrag der Zahnversicherung gefragt.
Wer diese Frage wider besseren Willens einfach verneint, der begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folge wird sein, dass bei Einreichen der ersten größeren Rechnung bei der Zahnversicherung genau geprüft wird, ob die Angaben im Antrag wirklich korrekt waren. So wird in der Regel der behandlende Zahnarzt, unter Umständen aber auch der Vorbehandler oder die Krankenkasse. Stellt der Versicherer bei dieser Überprüfung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zu den Antworten im Antrag fest, so hat er je nach Ausmaß der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung das Recht die Kostenübernahme der Behandlung abzulehnen und bei einer grob fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzung sogar das Recht die Zahnversicherung zu kündigen.
In der Regel lohnt es sich also niemals im Antrag einer Zahnversicherung zu lügen. Besser ist es wahre Angaben zu machen, auch auf die Gefahr hin abgelehnt zu werden. Man sollte jedoch auch nicht mehr angeben als gefragt wird im Antrag, denn das wäre zum eigenen Nachteil.
Sollte man aufgrund der Angaben im Antrag von der Zahnversicherung abgelehnt werden, bietet es sich in den meisten Fällen an, eine andere, vielleicht etwas leistungsschwächere oder etwas teurere Zahnversicherung zu beantragen, die jedoch weniger strenge Antragsfragen stellt.
Hilfe bietet dabei ein Zahnzusatzversicherung Vergleich, der unabhängig die Annahme bei den wichtigsten Zahnversicherungen prüft und auch Alternativvorschläge für eine Zahnversicherung unterbreitet.