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CSS flexi Zahnzusatzversicherung – Erstattung von Keramikverblendungen der Seitenzähne

Grundsätzlich erstattet die CSS flexi Zahnzusatzversicherung die Kosten einer Keramikverblendung an den Seitenzähnen bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne eine besondere Begründung wird angenommen, dass eine optische Verblendung der Zähne bis zum jeweils 6. Zahn je Seite und Kiefer als medizinisch notwendig ausreichend anzusehen ist, da man den hintersten Backenzahn im täglichen Gebrauch z.B. beim Sprechen nicht sieht.

Allerdings ist eine Einschränkung auf bestimmte Zähne in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Tarifbedingungen wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen auch bei der CSS Versicherung nicht zu finden. Lediglich die Bezeichnung “Medizinische Notwendigkeit” und einzelne Gerichtsurteile, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen kamen zum Ergebnis, dass eine Verblendung bis zum 6. Backenzahn als medizinisch notwendig anzusehen ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass eine Verblendung an den letzten Backenzähnen nicht ebenfalls abgesichert ist. Denn da diese Grenze ja nicht explizit in den Versicherungsbedingungen benannt ist und jeder Fall daher einzeln zu betrachten ist, kann eine Keramikverblendung auch am 7. Backenzahn beispielsweise aufgrund bestimmter Voraussetzungen die Maßgabe “medizinisch notwendig” erfüllen. Ein individuelle Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes mit einer Begründung, warum eine Verblendung in einem speziellen Fall notwendig ist kann in diesem Fall helfen und die CSS Versicherung erstattet diesbezüglich Kosten.

Ein Grund könnte die individuelle Gebißstruktur sein oder der Umstand, dass die hinteren Zähne beim Sprechen zu sehen sind oder dass eine Verblendung in diesem Fall zu einer längeren Haltbarkeit des eingesetzten Zahnersatzes führt.