Artikel-Schlagworte: „Tarifwechsel Arag“

Wechsel Arag Z70 in Arag Z100

Frage: Ich besitze den Tarif Arag Z70 seit mehreren Jahren und möchte in den besseren Arag Z100 Tarif wechseln. Ist dies möglich? Was ist dabei zu beachten? Fallen erneute Wartezeiten an.

Antwort: Der Wechsel vom Arag Z70 in den höherwertigen Zahntarif Arag Z100 ist natürlich grundsätzlich möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Fragen zum Zahnstatus bei diesem Tarifwechsel erneut zu beantworten sind. Das bedeutet also, dass bereits angeratene oder derzeit durchgeführte Behandlungen nicht unter den höherwertigen Versicherungsschutz fallen.

Die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten (für Zahnbehandlung) und die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten (Zahnersatz und Kieferorthopädie) fallen hierbei nur für den Tarifteil an, der hinzugewählt wurde.

Ein Gerichtsurteilt stellte hierbei klar, dass dies analog für die anfängliche Summenbegrenzung gilt. Die Summenbegrenzung beträgt beim Arag Z100 im ersten Jahr 500 Euro und im 2. Versicherungsjahr 1000 Euro. Leistet der Arag Z70 nun 70% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei Zahnersatz, so würden die Wartezeiten nur für die Mehrleistungen des Arag Z100 gelten. Auch die Summenbegrenzung in den ersten beiden Jahren gilt nur für den Leistungsteil, um den der Arag Z100 Zahntarif den Arag Z70 Zahntarif überschreitet.

Sofern der Versicherer bei einem derartigen Tarifwechsel darauf aufmerksam macht, dass Wartezeiten bei Höherstufung in einen leistungsstärkeren Tarif nur für die Mehrleistungen gilt, so entschied das Gericht, dass dies auch für die Summenbegrenzung gelte.

Alles andere wäre aus logischer Sicht des Verbrauchers auch wenig sinnvoll, da durch einen Wechsel vom Arag Z70 in den Tarif Arag Z100 ja eine Besserstellung ohne vorübergehende Schlechterstellung des Versicherungsschutzes erreicht werden soll.