Artikel-Schlagworte: „stationäre Zusatzversicherung für Kinder“
Krankenhauszusatzversicherung mit “rooming in” Leistungen
Frage: Ich suche für mein Kind und mich eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Da mein Sohn erst 3 Jahre alt ist, sollte diese Krankenhauszusatzversicherung auch die Kosten einer Unterbringung für ein Elternteil erstatten, falls das Kind ins Krankenhaus muss. Welche Krankenhauszusatzversicherung ist hier empfehlenswert?
Antwort: Zunächst einmal ist bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung darauf zu achten, dass diese bestimmte Leistungskriterien erfüllt. Denn weit wichtiger ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung, dass diese z.B. keine Beschränkung auf die amtliche Gebührenordnung für Ärzte vorsieht. Die Mehrkosten, die durch die Behandlung eines Spezialisten anfallen können liegen im Bereich von mehreren tausend Euro und sind aus diesem Grund wichtiger einzuordnen als die Mehrkosten einer Unterbringung von Begleitpersonen bei einem Krankenhausaufenthalt von Kindern.
Nichts destotrotz gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung, die beide Kriterien erfüllt. Die CSS Krankenhauszusatzversicherung leistet bei der Arztbehandlung ohne Begrenzungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte. Zudem ist die Unterbringung der elterlichen Begleitperson mitversichert. Diese Leistung nennt sich rooming in.
Die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson werden bei Kindern bis zum vollendeten 12.Lebensjahr von der CSS Krankenhauszusatzversicherung übernommen. Das rooming in ist bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung allerdings nur im 2-Bettzimmertarif clinic 2 mitversichert. Im Einbettzimmertarif clinic ist das rooming in also nicht enthalten.
Wer eine gute Krankenhauszusatzversicherung für sein Kind sucht, der ist bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung sehr gut aufgehoben.