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Gesetzliche Krankenkassen – Wettbewerb und die Folgen

Freitag, 24. April 2009

Seit Beginn des Jahres müssen Krankenkasse mit einem einheitlichen Beitragssatz aufkommen. Während in den letzten Jahren ein Buhlen um neue Mitglieder über eine Aussicht auf Beitragsersparnis für die Versicherten ging, ist dies nun bei einem einheitlichen Beitragssatz nicht mehr möglich.

Um als gesetzliche Krankenkasse eine Daseinsberechtigung zu behalten, versuchen die meisten, egal ob AOK, BKK oder die Ersatzkrankenkassen durch Wahltarife und hohe Bonuszahlungen an die gesunden Versicherten, diese als Kunden zu behalten bzw. neue gesunde und gut verdienende Beitragszahler als Mitglieder zu gewinnen. Bis zu 500 Euro und mehr werden so dem Versicherten in Aussicht gestellt. Bei Teilnahme an einem Bonusprogrammen zahlt die gesetzliche Krankenkasse diese Summen für Versicherungsbeiträge, Zusatzversicherungen oder für das Fittnessstudio, Rückenschule oder ähnliches.

Dies macht durchaus Sinn und ist sicher zum Vorteil für einen jeden gesunden Versicherten. Doch was sich auf den ersten Blick sehr positiv und sinnvoll anhört birgt große Gefahren für die medizinische Versorgung und die langfristige Bereitstellung einer ambulanten ärztlichen Versorgung. Während dem gesunden Versicherten eine hohe Prämie in Aussicht gestellt wird, die er bei Teilnahme an Bonusprogrammen erhält, fehlt dieses Geld denjenigen, die es benötigen.
Beispielsweise steht für die Behandlung eines Hautkranken beim Facharzt nur ein Budget von nicht einmal 7 Euro im Monat zur Verfügung. Egal wie oft dieser eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Unter diesem Vorraussetzungen sind viele ambulante Arztpraxen sogar Insolvenz gefährdet. Die besten Ärzte wandern ins Ausland ab und Arztpraxen in ländlichen Gebieten müssen schließen.

Es ist nicht einmal so, dass dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem so viel Geld fehlen würde, dies wird nur in völlig falscher Art und Weise verteilt. Statt es genau für die Dinge auszugeben, für die es von den Beitragszahlern in einem Solidarsystem eingesammelt wird, wird mittlerweile ein großer Teil beispielsweise für den Vertrieb und Mitgliedergewinnung und Rückgewinnung ausgegeben. Ein großer Irrsinn, angesichts der Tatsache, dass alle Krankenkassen an den gesetzlichen Leistungskatalog gebunden sind und somit auch die selben Leistungen bereitstellen müssen.

In derartiger Weise führt der Weg der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich in die völlig falsche und sogar in eine gefährliche Richtung. Wer kann sollte sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzlich versicherte Beitragszahler, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können, sollten sich zumindest von der Budgetierung der Krankenkassen lösen. Gerade diese Personen sollten von Bonuszahlungen und Bonusprogrammen der Krankenkassen versuchen möglichst viel ihrer Beiträge zurückzuerhalten, gleichzeitig sollten sie nicht auf die gesetzliche Krankenkasse mit ihrem Sachleistungsprinzip bauen, sondern in das Kostenerstattungsprinzip wechseln.

Dazu sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden. So ist man nicht mehr von den Budgetierungen der Krankenkassen abhängig. Die Folge ist eine langfristig gesicherte hochwertige medizinische Versorgung im ambulanten Bereich und der Status wie ein Privatpatient.

GKV – Ärzte verweigern Behandlung

Montag, 20. April 2009

Die kürzlich in Kraft getretene Honorarreform führt zu erheblichen finanziellen Einbußen der Fachärzte in Deutschland. Teilweise erhalten Fachärzte pro Patienten nur noch wenige Euro im Quartal.  Stellt sich zu Beginn einer Behandlung heraus, dass es sich um eine kostenintensive  Behandlung bei einem Patienten handelt, verweisen viele Ärzte Patienten gleich ins Krankenhaus, da sie von dem kleinen Budget, welches ihnen das gesetzliche Versicherungssystem zugesteht nicht annähernd kostendeckend arbeiten können.

Das Verweisen ins Krankenhaus mit kostenintensiven stationären Aufenthalten wiederum schadet dem gesamten System, da es im Endeffekt ein vielfaches teurer ist. Es trifft dann zwar nicht den einzelnen Arzt, führt aber zu einem insgesamt enormen Kostenanstieg. Die Folge sidn weitere Prämienerhöhungen der Krankenkassen bzw. eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung.

Patienten, die sich dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem aufgrund der Versicherungspflicht nicht entziehen können bleibt trotzdem eine Möglichkeit die Budgetierung der Krankenkassen zu umgehen. Durch Wahl des Kostenerstattungsprinzip und dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung wird die Behandlung wie ein Privatpatient möglich. Beispielsweise empfehlenswert ist der Tarif ARAG 182 , da diese ambulante Zusatzversicherung ohne Begrenzungen leistet.

Der vorherige Kassenpatient erhält dann eine Privatrechnung und der Arzt darf dann die Behandlungen in Rechnung stellen, die auch wirklich notwendig sind und durchgeführt wurden. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt dann die Kosten, die die Krankenkasse nicht bezahlt.

Die Fälle in denen ein Arzt Hilfe verweigert oder selbst lebensnotwendige Untersuchungen auf unbestimmte Zeiten verschoben werden, wird es für Inhaber einer ambulanten Zuatzversicherung bei Wahl des Kostenerstattungsprizip nicht geben.

Zusatzversicherung GKV Privatpatient

Mittwoch, 25. Februar 2009

Frage: Ich suche eine Zusatzversicherung, die mich als gesetzlich Versicherter trotzdem so versichert, dass ich wie ein Privatarzt behandlelt werde. Gibt es da eine Möglichkeit?

Antwort: Für pflichtversicherte Mitglieder besteht die Möglichkeit, vom bekannten Sachleistungsprinzip auf eine Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip umzustellen……

Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung, von dem die gesetzliche Krankenkasse in etwa den Teil zahlt, den Sie dem Arzt sonst erstattet hätte. Da der Arzt seine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte stellt, ist es unerlässlich eine gute Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich zu haben, die für die nicht unerheblichen Differenzkosten beim Übertritt zum Kostenerstattungsprinzip entstehen.

Eine solche Zusatzversicherung sollte besonders in den Fällen möglichst viel leisten, in denen keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse stattfindet. Kostenerstattungstarife, die nur für die Behandlungen zahlen, die sowieso von der GKV übernommen würden, sind absolut nicht zu empfehlen und machen keinen Sinn.

In diesem Zusammenhang ist der Tarif Arag 182 zu erwähnen.Diese ambulante Zusatzversicherung leistet ohne Beschränkungen und erstattet sogar 60% der Kosten einer ambulanten Heilbehandlung bei Privatärzten. Ansonsten werden immer 100% der Kosten einer privatärztlichen Rechnung erstattet.

So funktioniert das Kostenerstattungsprinzip:

Wer Inhaber einer passenden Zusatzversicherung ist muss bei einer Behandlung folgendermaßen vorgehen, damit bei ihm das Kostenerstattungsprinzip angewendet wird:

1. dem Behandler(z.B.Arzt) vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei einigen KRankenkassen ist die Beantragung über ein spezielles Formular bei der Krankenkasse notwendig. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse. Einige Krankenkasse arbeiten beim Kostenerstattungsprinzip problemloser und zügiger als andere Krankenkassen.

2. der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus.

3. Rechnung der Krankenkasse vorlegen, welche Ihren gesetzlichen Anteil erstattet.

4. Der Rest wird von der Zusatzversicherung  nach Vorlage der Rechnung überwiesen.

5. Nun kann  von dem erhaltenen Geld dann problemlos die Rechnung beglichen werden.

In vielen Fällen gewährt eine solche Zusatzversicherung auch noch eine Beitragsrückgewähr, so dass überlegt werden muss, ob sich das Einreichen einer Rechnung überhaupt lohnt. Zudem muss man wissen, dass der Beitrag in jungen Jahren oft wesentlich höher ist als die Kosten der Leistungen, die man im Durchschnitt in Anspruch nimmt. Der Grund ist der, dass man bereits einen großen Anteil der Risikokosten für spätere Jahre mitbzahlt bzw. Alterungsrückstellungen bildet. Im Alter, wenn die medizinischen Leistungsinanspruchnahmen zunehmen ist die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip dann Gold wert.