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Ständiger Wechsel der privaten Krankenversicherung und die Folgen

Der Vemittler erhält ein Entgeld für seine Beratungstätigkeit und haftet dafür.

Versicherungsvermittler erhalten für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung eine Abschlußcourtage. Dies ist in vielen Fällen auch mehr als gerechtfertigt, denn für die Zeit der Beratung und Marktrecherche, sowie der Antragsbearbeitung bzw. Begleitung bis hin zur Policierung sollte ein guter Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler auch angemessen entlohnt werden.

Ohne die Fachkenntnis eines Versicherungsmaklers würde der Verbraucher bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz aufgrund fehlender Markt – und Versicherungskenntnisse zum einen ein Vielfaches mehr an Zeit benötigen, zum anderen ist es aufgrund der Komplexität der Materie leider nicht immer ganz so einfach zwischen den vielen Angeboten zur Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung, die es am Markt gibt, zu unterscheiden. Die Folgen fehlender Fachkenntnis können verheerend sein und sich möglicherweise erst nach mehreren Jahren äussern.

Der Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler ist dazu da, dem Kunden das für ihn passende Produkt herauszusuchen, welches ihn im Krankenversicherungsbereich im besten Fall bis zum Lebensende begleiten soll. Es sollte also langfristigen Bestand haben und auf Dauer ausgelegt sein.

Die Abschlußcourtagen liegen dabei bei mehreren Monatsbeiträgen und werden von den Versicherungsgesellschaften an den Abschlußvermittler bezahlt. Die Kosten hierfür sind in den Versicherungsprämien einkalkuliert und werden aufgrund statistischer Erfahrungswerte über die durchschnittliche Vertragslaufzeit verteilt bzw. einkalkuliert. In den ersten 12-24 Monaten, je nach Annbieter haftet der Versicherungsvermittler für die erhaltene Courtage. Wird ein Vertrag also frühzeitig gekündigt oder werden Beiträge nicht bezahlt, so muss der Abschlussvermittler anteilig oder sogar vollständig das erhaltene Entgelt für den Abschluss zurückzahlen.

Nun sind die so genannten Stornofristen im Bereich der Krankenversicherung wesentlich kürzer als beispielsweise im Bereich der Vorsorgeprodukte (z.B. Lebens- und Rentenversicherungsprodukte), bei denen die Stornofristen bei 5 Jahren liegen.

Folgen kurzer Haftungslaufzeiten

Im Vergleich zur erhaltenen Abschlußprovision ist eine Stornofrist von 10-24 Monaten relativ kurz angesetzt. Zwar soll ein ehrlicher Vermittler zu Recht planungssicherheit bezüglich der erhaltenen Provisionen erhalten, doch ruft dieser Umstand zu oft “Schwarze Schafe” auf den Plan.

Insbesondere große Vermittlervertriebe arbeiten sehr wahrscheinlich nach dem Motto, das “Haus regelmäßig neu zu streichen”. Nach Ablauf der Stornofrist versucht man im Bereich der privaten Krankenversicherung den Kunden von einem Versicherer im Folgejahr zum nächsten Versicherer zu bringen. Da die Haftzeit ja bereits überstanden ist, hat der Vermittler in einem solchen Fall nichts zu befürchten, denn sein GEld ist ja bereits gesichert. Ganz im Gegenteil, der Anreiz am Kunden erneut zu verdienen ist groß. Denn die Versicherungsprämie beim nächsten Krankenversicherer mag im Folgejahr sogar etwas niedriger oder gleich hoch wie die zu zahlende Versicherungsprämie des Vorversicherers sein.
In der Hoffnung gut beraten zu sein und dabei sogar noch etwas “zu sparen”, vertraut der Kunde dem Vermittler und wechselt seinen Versicherer. Der Abschlußvermittler erhält eine erneute hohe Abschlußcourtage und zieht dieses “Wechsel-Spiel” solange durch, bis es aufgrund des Alters des Kunden auch kurzfristig gesehen keinen Versicherer mehr mit günstigerem Anfangsbeitrag gibt. So lässt sich in vielen Fällen 2-5 mal am selben Kunden eine Menge Geld verdienen. Leider zum Nachteil des Kunden, denn die Folgen sind fatal und äussern sich erst Jahre später.

Heute gespart, morgen doppelt nachgezahlt

Die kurzfristige Ersparnis beim Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung ist in den meisten Fällen gar keine. Denn ein Krankenversicherungsprodukt ist komplizierter als man es auf den ersten Blick zu glauben scheint.

Je nach Leistungsumfang kalkuliert ein Versicherer mit durchschnittlichen Ausgaben für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel, dem gegenübergestellt müssen die Einnahmen aus Versicherungsprämien mindestens genau so groß sein wie die Ausgaben.

Nun ist es so, dass die meisten Kosten nicht in jungen Jahren eines Versicherungsnehmers anfallen, sondern logischerweise erst im Alter. Wenn man also davon ausgeht, dass die Kosten pro Kopf zwischen dem 20 und 85 Lebensjahr für sämtliche medizinische Leistungen ca. 200000 Euro betragen, 80% dieser Kosten aber zwischen dem 55 und 85 Lebensjahr liegen, dann ist es nicht schwer zu erraten, dass bei einem Monatsbeitrag von 250 Euro für einen 20.Jährigen, dieser bis zum 55 Lebensjahr weit mehr an die Versicherung gezahlt hat als er bei normalem Gesundheitszustand an Leistungen empfangen hat. Dies ist gewollt, denn andernfalls könnte sich ein älterer Mensch einen Versicherungsbeitrag kaum noch leisten.

Über den Zinses-Zinserffekt und die lange Laufzeit gesehen kann ein junger Mensch also die Krankheitskosten finanzieren, die er im Alter verursacht. Dies ist nur möglich, wenn er in den Jahren vor dem 55. Lebensjahr stets mehr an Beiträgen zahlt als er an Kosten verursacht. Dieser Umstand ist auch bekannt als die Bildung von Alterungsrückstellungen.

Werden keine oder zu wenig Alterungsrückstellungen gebildet, so hat der junge Mensch zwar heute gespart, doch das fehlende Geld für die Gesundheitskosten im Alter müssen ja irgendwo herkommen, insofern muss er in späteren Jahren einen wesentlich höheren Monatsbeitrag entrichten.

Selbst ohne Zinseszinseffekt sind die Auswirkungen fatal, denn schon ein 30 Jähriger müsste einen erheblichen Mehrbeitrag gegenüber einem 20 Jährigen zahlen, um die besagten 200000 Euro zu gegen zu finanzieren. Statt ca. 250 Euro bei einem 20-Jährigen müsste der 30 Jährige bereits über 300 Euro pro Monat bezahlen. Wohlgemerkt ohne Inflation und Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit den Mehrbeiträgen bis zum 55 Lebensjahr finanzieren könnte.

Der Grund, warum eine Krankenversicherung trotz eines höheren Eintrittsalters etwas günstiger ist als eine Krankenversicherung, die ein Jahr zuvor abgeschlossen wurde, ist in den meisten Fällen darin zu suchen, dass die neue Versicherung entweder zu niedrige Alterungsrückstellungen bildet und dafür dann später die Beiträge umso härter anziehen muss oder darin, dass die Verwaltungskosten der Vorversicherung viel zu hoch waren. Da die Verwaltungskosten insgesamt nur einen relativ kleinen Anteil gegenüber den Ausgaben für medizinsiche Leistungen der Versichetren ausmacht, ist genau nachzuprüfen, worin die Beitragsdifferenz begündet liegt.

Kritisch nachfragen

War die Vorversicherung einfach zu teuer, weil der Vorversicherer enorme Mehrgewinne gegenüber der neu angebotenen Krankenversicherung erzielt hat, so hätte dies der Vermittler den Bilanzkennzahlen entnehmen können. In den meisten Fällen wird ein Versicherer die Versicherungsprämien aber stets so günstig wie möglich halten, da zu hohe Beiträge mit Einbußen beim Neugeschäft bestraft würden.

So gibt es zwar Fälle, in denen eine alte Krankenversicherung nicht die optimal gewählt ist. Oder bei der eine falsche Risikoselektion zu höheren Beitragsanpassungen als bei anderen Versicherern führt, doch in vielen Fällen bringt der Wechsel des Krankenversicherers langfristig gesehen für den Kunden nicht viel, sofern der derzeite Krankenversicherer und Tarif bereits sorgfältig ausgewählt wurde.

Oft profitiert nur der Abschlussvermittler und es sollte genau darauf geachtet werden, warum ein neu angebotener Krankenversicherungstarif plötzlich besser sein sollte als der zuvor vermittelte. Durch den ständigen Wechsel der privaten Krankenversicherung geht dem Versicherten wertvolle “Sparzeit” verloren. Das meiste Geld landet hingegen jedes Jahr aufs neue in den Taschen des Vermittlers, der regelmäßig dazu rät den Versicherer zu wechseln. Die Quittung kommt dann zwar erst Jahre später, doch sie wird kommen.

Nicht ganz unschuldig sind die Verbraucher selbst an diesem Umstand, denn die “Geiz ist Geil”-Mentalität führt dazu, dass vorwiegend auf den Preis geguckt wird, ohne die Folgen im Bereich der privaten Krankenversicherung einschätzen zu können. Langftristig gesehen muss der Beitrag bezahlt werden, wenn nicht heute, dann morgen.

GKV – Ist Priorisierung die Lösung?

Das gesetzliche Versicherungssystem steht vor dem Kollaps. Sofern sich nicht radikal etwas ändert, können nur weitere Leistungskürzungen im gesetzlichen Gesundheitssystem die Folge sein. Statt für Gesundheit zu sorgen, werden Krankenkassen derzeit dafür “belohnt” , wenn sie besonders viele kranke Versicherte haben. Geld, um aktive und sinnvolle Vorsorge zu betreiben, ist kaum welches da.

Eine Lösung könnte das Gesundheitssystem in Finnland sein, welches auf Priorisierung setzt. Dort ist es nicht mehr möglich wie bei uns, dass jeder Patient zu dem Arzt geht, zu dem er möchte, bzw wann er möchte. Bereits heute stößt das deutsche System ja an die Grenzen und besonders Kranken ist es oft kaum möglich zeitnah einen Arzttermin zu erhalten.

Um diesem Problem vorzubeugen werden gesetzlich versicherte in Finnland, sofern sie ärztliche Hilfe begehren zunächst von Krankenschwestern versorgt. Statt enorme Personalkosten für Ärzte zu verursachen, priorisiert man dort jeden Patienten. Nach einer Checkliste wird ermittelt, wer die teure ärztliche Hilfe am nötigsten hat und insofern als nächstes erhält.

Je kranker ein Mensch, desto eher erhält er die nötige Hilfe. Für uns Deutsche hört sich dies zunächst ganz schön radikal an. Das ist es auch, aber es ist auch sinnvoll. Denn während bei uns die teure ärztliche Ressource oft von Personen besetzt wird, die es weniger nötig hätten als wesentliche krankere Menschen, ist dies im finnischen System nicht möglich.

Zwar warten dort weniger Kranke wahrscheinlich noch länger auf einen Arzttermin als bei uns, Kranke bekommen dafür umso schneller fachliche Hilfe.

Die eingesparten Kosten, und diese sind nach ca. 3 Jahren ,  die dieses System dort schon funktioniert, belegbar vorhanden, können wir Vorsorge verwendet werden.

Im deutschen Krankenversicherungssystem ist schon heute viel zu wenig Geld dafür vorhanden und es wird sicher nicht mehr, nicht so im finischen System der Priorisierung. Eine Vielzahl von Personen wird dadurch eine später viel kostenintensivere ärztliche Behandlung gar nicht benötigen, da Krankheiten und gesundheitliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und somit verhindert werden können.

Wer trotzdem auf ärztliche Hilfe nicht verzichten möchte und darauf Zugriff haben möchte, wann immer er will, dem bleibt es natürlich frei, durch Abschluss einer Krankenzusatzversicherung aus eigener Initiative dafür zu sorgen.

Kranke und Bedürftige sind durch dieses skandinavische System jedoch bestens versorgt, so dass dieses System im Endeffekt wesentlich gerechter und solidarischer ist als das unsrige.

Nur noch 3 Arztbesuche pro Quartal für GKV Patienten?

Durch die neue Gesundheitsreform steht Fachärzten bei der medizinischen Versorgung ihrer gesetzlich versicherten Patienten nur noch eine Pauschale von ca. 30 Euro pro Quartal zur Verfügung. Egal wie oft jemand den Arzt aufsucht oder wie lange die Behandlung dauert, es wird nur eine pauschale an den Arzt gezahlt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wann kann ein Arbeitnehmer in die PKV?

Jeder Arbeitnehmer wird in Deutschland mit Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit versicherungspflichtig in der GKV. Befreien kann sich, wer in 3 aufeinander folgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (derzeit 48150Euro) brutto verdient und auch im folgenden Jahr darüber verdienen wird. Das alles zählt zur JAEG: Diesen Beitrag weiterlesen »