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Private Krankenversicherung und Schweinegrippe Impfung

Die Schweinegrippe ist da und die gesetzlichen Krankenkassen streiten mit dem Bund, wer die Kosten einer möglichen Impfung gegen Schweinegrippe übernehmen soll. Eigentlich ist die Sache ganz klar, denn die Krankenkenkassen sind für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig und der Bund kann ebensowenig dafür, wenn eine Grippe-Epedemie das Land heimsucht.

Bei den privaten Krankenversicherungen gestaltet sich die Regelung bei einer Grippeimpfung relativ eindeutig. Eine private Krankenversicherung, übrigens auch eine ambulante Zusatzversicherung muss für die Kosten jeder Impfung aufkommen, zumindest nach ihrem Versicherungsanteil.

Private Krankenversicherungen können im Gegensatz zur gestezlichen Krankenversicherungen per Verordnung dazu verpflichtet werden, Kosten für neuartige Schutzimpfungen zu erstatten. Dazu gehört natürlich auch eine Impfung gegen Schweinegrippe.

Während also die gesetzliche Krankenversicherung weiter streitet, ist das Thema für privat Versicherte schon längst gelöst. Wollen wir hoffen, dass die Beihilfe und die gesetzliche Krankenkasse nachzeiht und ebenfalls ihren Teil beiträgt, um dieses “Schweinegrippe-Problem” anständig und zügig zu lösen.

Ständiger Wechsel der privaten Krankenversicherung und die Folgen

Der Vemittler erhält ein Entgeld für seine Beratungstätigkeit und haftet dafür.

Versicherungsvermittler erhalten für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung eine Abschlußcourtage. Dies ist in vielen Fällen auch mehr als gerechtfertigt, denn für die Zeit der Beratung und Marktrecherche, sowie der Antragsbearbeitung bzw. Begleitung bis hin zur Policierung sollte ein guter Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler auch angemessen entlohnt werden.

Ohne die Fachkenntnis eines Versicherungsmaklers würde der Verbraucher bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz aufgrund fehlender Markt – und Versicherungskenntnisse zum einen ein Vielfaches mehr an Zeit benötigen, zum anderen ist es aufgrund der Komplexität der Materie leider nicht immer ganz so einfach zwischen den vielen Angeboten zur Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung, die es am Markt gibt, zu unterscheiden. Die Folgen fehlender Fachkenntnis können verheerend sein und sich möglicherweise erst nach mehreren Jahren äussern.

Der Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler ist dazu da, dem Kunden das für ihn passende Produkt herauszusuchen, welches ihn im Krankenversicherungsbereich im besten Fall bis zum Lebensende begleiten soll. Es sollte also langfristigen Bestand haben und auf Dauer ausgelegt sein.

Die Abschlußcourtagen liegen dabei bei mehreren Monatsbeiträgen und werden von den Versicherungsgesellschaften an den Abschlußvermittler bezahlt. Die Kosten hierfür sind in den Versicherungsprämien einkalkuliert und werden aufgrund statistischer Erfahrungswerte über die durchschnittliche Vertragslaufzeit verteilt bzw. einkalkuliert. In den ersten 12-24 Monaten, je nach Annbieter haftet der Versicherungsvermittler für die erhaltene Courtage. Wird ein Vertrag also frühzeitig gekündigt oder werden Beiträge nicht bezahlt, so muss der Abschlussvermittler anteilig oder sogar vollständig das erhaltene Entgelt für den Abschluss zurückzahlen.

Nun sind die so genannten Stornofristen im Bereich der Krankenversicherung wesentlich kürzer als beispielsweise im Bereich der Vorsorgeprodukte (z.B. Lebens- und Rentenversicherungsprodukte), bei denen die Stornofristen bei 5 Jahren liegen.

Folgen kurzer Haftungslaufzeiten

Im Vergleich zur erhaltenen Abschlußprovision ist eine Stornofrist von 10-24 Monaten relativ kurz angesetzt. Zwar soll ein ehrlicher Vermittler zu Recht planungssicherheit bezüglich der erhaltenen Provisionen erhalten, doch ruft dieser Umstand zu oft “Schwarze Schafe” auf den Plan.

Insbesondere große Vermittlervertriebe arbeiten sehr wahrscheinlich nach dem Motto, das “Haus regelmäßig neu zu streichen”. Nach Ablauf der Stornofrist versucht man im Bereich der privaten Krankenversicherung den Kunden von einem Versicherer im Folgejahr zum nächsten Versicherer zu bringen. Da die Haftzeit ja bereits überstanden ist, hat der Vermittler in einem solchen Fall nichts zu befürchten, denn sein GEld ist ja bereits gesichert. Ganz im Gegenteil, der Anreiz am Kunden erneut zu verdienen ist groß. Denn die Versicherungsprämie beim nächsten Krankenversicherer mag im Folgejahr sogar etwas niedriger oder gleich hoch wie die zu zahlende Versicherungsprämie des Vorversicherers sein.
In der Hoffnung gut beraten zu sein und dabei sogar noch etwas “zu sparen”, vertraut der Kunde dem Vermittler und wechselt seinen Versicherer. Der Abschlußvermittler erhält eine erneute hohe Abschlußcourtage und zieht dieses “Wechsel-Spiel” solange durch, bis es aufgrund des Alters des Kunden auch kurzfristig gesehen keinen Versicherer mehr mit günstigerem Anfangsbeitrag gibt. So lässt sich in vielen Fällen 2-5 mal am selben Kunden eine Menge Geld verdienen. Leider zum Nachteil des Kunden, denn die Folgen sind fatal und äussern sich erst Jahre später.

Heute gespart, morgen doppelt nachgezahlt

Die kurzfristige Ersparnis beim Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung ist in den meisten Fällen gar keine. Denn ein Krankenversicherungsprodukt ist komplizierter als man es auf den ersten Blick zu glauben scheint.

Je nach Leistungsumfang kalkuliert ein Versicherer mit durchschnittlichen Ausgaben für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel, dem gegenübergestellt müssen die Einnahmen aus Versicherungsprämien mindestens genau so groß sein wie die Ausgaben.

Nun ist es so, dass die meisten Kosten nicht in jungen Jahren eines Versicherungsnehmers anfallen, sondern logischerweise erst im Alter. Wenn man also davon ausgeht, dass die Kosten pro Kopf zwischen dem 20 und 85 Lebensjahr für sämtliche medizinische Leistungen ca. 200000 Euro betragen, 80% dieser Kosten aber zwischen dem 55 und 85 Lebensjahr liegen, dann ist es nicht schwer zu erraten, dass bei einem Monatsbeitrag von 250 Euro für einen 20.Jährigen, dieser bis zum 55 Lebensjahr weit mehr an die Versicherung gezahlt hat als er bei normalem Gesundheitszustand an Leistungen empfangen hat. Dies ist gewollt, denn andernfalls könnte sich ein älterer Mensch einen Versicherungsbeitrag kaum noch leisten.

Über den Zinses-Zinserffekt und die lange Laufzeit gesehen kann ein junger Mensch also die Krankheitskosten finanzieren, die er im Alter verursacht. Dies ist nur möglich, wenn er in den Jahren vor dem 55. Lebensjahr stets mehr an Beiträgen zahlt als er an Kosten verursacht. Dieser Umstand ist auch bekannt als die Bildung von Alterungsrückstellungen.

Werden keine oder zu wenig Alterungsrückstellungen gebildet, so hat der junge Mensch zwar heute gespart, doch das fehlende Geld für die Gesundheitskosten im Alter müssen ja irgendwo herkommen, insofern muss er in späteren Jahren einen wesentlich höheren Monatsbeitrag entrichten.

Selbst ohne Zinseszinseffekt sind die Auswirkungen fatal, denn schon ein 30 Jähriger müsste einen erheblichen Mehrbeitrag gegenüber einem 20 Jährigen zahlen, um die besagten 200000 Euro zu gegen zu finanzieren. Statt ca. 250 Euro bei einem 20-Jährigen müsste der 30 Jährige bereits über 300 Euro pro Monat bezahlen. Wohlgemerkt ohne Inflation und Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit den Mehrbeiträgen bis zum 55 Lebensjahr finanzieren könnte.

Der Grund, warum eine Krankenversicherung trotz eines höheren Eintrittsalters etwas günstiger ist als eine Krankenversicherung, die ein Jahr zuvor abgeschlossen wurde, ist in den meisten Fällen darin zu suchen, dass die neue Versicherung entweder zu niedrige Alterungsrückstellungen bildet und dafür dann später die Beiträge umso härter anziehen muss oder darin, dass die Verwaltungskosten der Vorversicherung viel zu hoch waren. Da die Verwaltungskosten insgesamt nur einen relativ kleinen Anteil gegenüber den Ausgaben für medizinsiche Leistungen der Versichetren ausmacht, ist genau nachzuprüfen, worin die Beitragsdifferenz begündet liegt.

Kritisch nachfragen

War die Vorversicherung einfach zu teuer, weil der Vorversicherer enorme Mehrgewinne gegenüber der neu angebotenen Krankenversicherung erzielt hat, so hätte dies der Vermittler den Bilanzkennzahlen entnehmen können. In den meisten Fällen wird ein Versicherer die Versicherungsprämien aber stets so günstig wie möglich halten, da zu hohe Beiträge mit Einbußen beim Neugeschäft bestraft würden.

So gibt es zwar Fälle, in denen eine alte Krankenversicherung nicht die optimal gewählt ist. Oder bei der eine falsche Risikoselektion zu höheren Beitragsanpassungen als bei anderen Versicherern führt, doch in vielen Fällen bringt der Wechsel des Krankenversicherers langfristig gesehen für den Kunden nicht viel, sofern der derzeite Krankenversicherer und Tarif bereits sorgfältig ausgewählt wurde.

Oft profitiert nur der Abschlussvermittler und es sollte genau darauf geachtet werden, warum ein neu angebotener Krankenversicherungstarif plötzlich besser sein sollte als der zuvor vermittelte. Durch den ständigen Wechsel der privaten Krankenversicherung geht dem Versicherten wertvolle “Sparzeit” verloren. Das meiste Geld landet hingegen jedes Jahr aufs neue in den Taschen des Vermittlers, der regelmäßig dazu rät den Versicherer zu wechseln. Die Quittung kommt dann zwar erst Jahre später, doch sie wird kommen.

Nicht ganz unschuldig sind die Verbraucher selbst an diesem Umstand, denn die “Geiz ist Geil”-Mentalität führt dazu, dass vorwiegend auf den Preis geguckt wird, ohne die Folgen im Bereich der privaten Krankenversicherung einschätzen zu können. Langftristig gesehen muss der Beitrag bezahlt werden, wenn nicht heute, dann morgen.

Familienversicherung – wirklich beitragsfreie Mitversicherung?

Zur großen Überraschung der meisten profitieren Familien, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Trotz der Beitragsfreiheit in der Familienversicherung zahlen durchschnittlich verdienende Familien bis zum Eintritt in das Rentenalter netto dazu, als dass sie profitieren.

Laut einem aktuellen Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Insituts der PKV (WIP) ergeben die Berechnungen der eingezahlten Beiträge gegenüber der erhaltenen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse, dass eine Familien mit durchschnittlichem Einkommen selbst dann zu den Netto-Einzahlern zur GKV gehört, wenn sie drei Kinder hat, die beitragsfrei mitversichert sind.

Bei durchschnittlich 1,4 Kindern pro Familie zahlt der größte Teil insofern mehr an die gesetzliche Krankenkasse als sie an Leistungen in Anspruch nimmt. In Euro beziffert zahlt eine Familie im Durchschnitt 2300 Euro pro Jahr netto an die gesetzliche Krankenkasse mehr als sie dafür an Leistungen erhält.

Den Großtteil der Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung vereinnahmen die medizinische  Leistungen für Rentner, die aufgrund ihres in der Regel niedrigeren Einkommens auch relativ wenig an Krankenversicherungsbeiträgen zu entrichten haben. Die Gesundheitskosten steigen im Alter überproportional, da im gesetzlichen Gesundheitssystem keine kapitalgedeckten Rücklagen gebildet wurden haben insofern die jungen und geseunden Beitragszahler die Kosten zu übernehmen.

Auch Familien mit 3 Kindern zahlen insofern für die Versorgung der älteren Kassenmitglieder. Der solidarisch gewünschte Familiensuasgleich, also die Beitragssenkung zu Gunsten der Familien funktioniert nicht richtig sondern wird im Prinzip vom Altersausgleich verdrängt.

“Unter dem Strich” ist damit die These widerlegt, es gebe in der gesetzlichen Krankenversicherung eine beitragsfreie Familenversicherung. Denn für kleinere Familien bis zu 3 Kindern gilt dies in keinster Weise. Das zentrale familienpolitische Ziel eine Entlastung der Familien mit Kindern zu erreichen wird somit fast komplett verfehlt.

Zwar sind die Beiträge für eine private Krankenvollversicherung für eine Familie mit 2 Kindern oft auch über den Zahlbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse, alelrding wird hier vergessen, dass ein großer Teil der Beiträge in der kapitalgedeckten Altersentlastung der privaten Krankenversicherung angespart wird, während die gesetzliche Krankenkasse in keiner Weise Kapitalrücklagen bildet. Zudem sind die versicherten Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse kaum zu vergleichen.

Beihilfe oder GKV ?

Frage: "Ich bin nicht versichert und war mehrere Jahre im Ausland als Arbeitnehmer (NOrwegen),dort krankenversichert. Meine Frau ist Beamtin beim Land Bayern, ich bin derzeit nicht berufstätig(kein Arbeitslosengeld). Vor meinem Auslandsaufenthalt war ich bei der AOK versichert. Welche Möglichkeiten habe ich mich nun versichern zu lassen?" Diesen Beitrag weiterlesen »