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Kinder – welche Versicherungen wichtig sind

Frage:Wir sind gerade Eltern einer wunderschönen kleinen Tochter geworden. Da wir uns mit dem Thema Versicherung sind so besonders gut auskennen, wollten wir einmal fragen, welche Absicherung denn nun wichtig wäre, es gibt da ja soviele Möglichkeiten. Braucht man z.B. schon eine Zahnzusatzversicherung oder Rentenversicherung?
Antwort: Also extrem wichtig ist zunächst einmal eine Krankenversicherung. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist Ihre Tochter natürlich beitragsfrei mitversichert bei Ihnen. Sofern Sie in einer Krankenvollversicherung versichert sind, haben Sie das Recht Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend im gleichen Tarf zu versichern wie Ihren eigenen.

Sehr wichtig ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder. Da ein Kind die Vorversicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung logischerweise noch nicht erfüllt sind, hat ein Kin bei einer Invalidität durch Unfall keine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. In einem solchen Fall wäre das Kind also im schlechtesten Fall ein lebenslanger Sozialfall. Eine Unfallversicherung für Kinder sollte mindestens eine Grundsumme von 100.000 Euro absichern und eine Progression von mindestens 225% oder mehr vorsehen. Im Fall einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall könnte bei einer Kapitalauszahlung von 250.000 Euro ihen Kapitalverzehr eine lebenslange Rente von ca. 1000 Euro pro Monat erreicht werden.

Eine entsprechende Unfallversicherung für Kinder ist in der regel für 50-100 Euro im Jahr zu haben. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Unfallversicherung Dinge wie Vergiftungen und Ertrinken, aber auch Insektenstiche mitversichert sind. Es kommt also auch bei einer Unfallversicherung für Kinder nicht allein auf die Versicherungssummen oder den Preis zu schauen, sondern ebenfalls auf eventuelle Ausschlüsse oder eine gute oder schlechte Gliedertaxe. Die Gliedertaxe bestimmt, wie hoch ein Invaliditätsgrad bei einer bestimmten Verletzung einzustufen ist, wonalch sich letztendlich die Versicherungsleistung bemisst.

Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Selbst, wenn ein Kleinkind natürlich noch keine Zähne hat und folglich auch keine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen benötigt. Wird genau das später von Relevanz. Da ein kieferorthopäde bereits im Kleinkindalter ersehen kann, welches Kind sehr wahrscheinluch später eine kieferorthopädische Behandlung benötigt und welches nicht, kann es bereits als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verstanden werden, wenn im Vorschulalter eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, aber bereits Röntgenbilder existieren, aus denen hervorgehen kann, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird.

Wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung wäre jedoch der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder. Zum einen ist eine gute Krankenhauszusatzversicherung für 4-8 Euro pro Monat zu haben. Für einen kleinen Monatsbeitrag kann insofern eine sehr wichtige Absicherung gesichert werden. Durch eine stationäre Zusatzversicherung werden nicht nur komfortablere Unterbringung und bessere Behandlung für ein Kind gesichert, vielmehr besteht Zugriff auf die besten Ärzte und die freie Krankenhauswahl. Egal, woran das Kind also später erkranken mag, der Zugruff auf die beste medizinische Behandlung ist sicher gestellt.

Wer keine Kosten für sein Kind scheut, wenn es um die optimale medizinsche Versorgung seines Kindes geht, der sollte für ca. 23 Euro pro Monat eine ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip abschließen. So wird das Kind im ambulanten Bereich trotz der Mitgleidschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die ja bekanntlich nur Mindestleistungen vorsieht, zum Privatpatienten. Der Zugriff auf die besten Ärzte udn bessere Behandlungsformen und Medikamente ist so auch finanziell abgesichert. Denn die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip sichert die Restkosten ab, die im Zusammenhang mit einer höherwertigen, aber eben auch teureren Behandlung als Privatpatient entstehen können.

Wenn das Kind älter wird, sollte darauf geachtet werden, dass die Haftpflichtversicherung der Familie zum einen die Ausfalldeckung mitversichert, aber auch für deliktunfähige Kinder haftet. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie im Fall eines Schadens des Kindes sowieso nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die in diesen Fällen einspringt, denn auch ohne rechtliche Haftungspflicht, kann es doch belastend sein, wenn der Schaden eines Kindes nicht erstattet wird und der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.

Andere Absicherungen, wie eine Rentenversicherung für das Kind oder einen Fondssparplan wären sicherlich auch sinnvoll. Da anzunehmen ist, dass es in 60-70 Jahren keine wirkliche gesetzliche Rente mehr gebn wird, wird die private Vorsorge immer wichtiger. Mit wenigen Euro im Monat kann bei einer entsprechend langen Sparzeit eine Menge erreicht werden. So braucht das Kind sich später keine Sorgen mehr um die Rentenversorgung zu machen.

Rooming-in und Ein- oder Zweibett Krankenhauszusatzversicherung

Leistet eine Krankenhauszusatzversicherung für rooming in, so bedeutet dies, dass bei Kindern die Unterbringungskosten eines Elternteils bei einem stationären Aufenthalt ihres Kindes mitversichert sind. Sinn macht dies im Prinzip nur in einem 2-Bettzimmertarif, da es ja keine großartige Schwierigkeit darstellt, wenn für das Kind ein Einbettzimmer in der Krankenhauszusatzversicherung mitversichert ist, denn hier bräuchte sich das Elternteil bei der Unterbringung des Kindes ja nur ein 2. Bett in das Einzelzimmer stellen.

Das Krankenhaus kann ja nicht zusätzlich einen Aufschlag verlangen, allenfalls für die Verpflegungskosten des Elternteils, was nun keine weltbewegende Versicherungsleistung darstellen dürfte.

Im 2-Bettzimmertarif clinic 2 sind sowieso rooming in -Leistungen mitversichert. Aber es stellt bei einem 1-Bettzimmertarif, wie dem CSS clinic keinen goßen Nachteil dar,d ass darin keine Extra rooming-in Leistungen enthalten sind, da ja sowieso die Mehrleistungen für eine Einbettzimmer bezahlt werden. Alternativ könnte das Kind in so einem Fall ja auch auf ein 2.Bettzimmer umstellen, dessen Zuschlag günstiger ist. Von diesem Differenzbetrag zum Zuschlag für eine Einbettzimmer lassen sich die Kosten für die Unterbringung in diesem 2-Bettzimmer problemlos finanzieren.

Es ist in so einem Fall also irrelevant, ob ein 1-Bettzimmer ohne rooming-in Leistungen oder ein 2-Bettzimmer wie die CSS Krankenhauszusatzversicherung  clinic2 für das Kind abgeschlossen werden, die Mehrkosten für die Unterbringung einer Begleitperson sollten von der Versicherungsleistung in beiden Fällen gedeckt sein.

CSS Krankenhauszusatzversicherung vs. Karstadt Quelle Krankenhauszusatzversicherung

Frage: Ich bin am Überlegen, welche Krankenhauszusatzversicherung ich abschließen sollt, ich schwanke zwischen dem Angebot der Karstadt-Quelle Krankenhauszusatzversicherung und der CSS Krankenhauszusatzversicherung. Die Karsstadt Quelle Krankenhauszusatzversicherung ist etwas günstiger, zudem wird dort auf Wartezeiten verzichtet. Warum sollte ich die CSS clinic 2 Krankenhauszusatzversicherung abschließen, mir sind die Vorteile wenig ersichtlich?

Antwort:

Die Wartezeit der CSS Krankenhauszusatzversicherung  beträgt 3 Monate, das ist richtig, bei der KQV-Krankenhauszusatzversicherung gibt es keine anfänglichen Wartezeiten, bei Unfällen entfallen die Wartezeiten bei der  CSSKrankenhauszusatzversicherung jedoch.

Die Karstadt Quelle verzichtet hier zwar, allerdings werden vor Antragstellung schon vorhandene Erkrankungen dort sowieso nicht mitversichert.

Die Wahrscheinlichkeit innerhalb von 3 Monaten zu erkranken und gleich ins Krankenkenhaus zu kommen ist relativ gering, da eine Erkrankung in so einem Fall sehr wahrscheinlich schon vor Antragstellung bestanden hätte und somit dann nicht unter den Versicherungsschutz fielen.

Der Grund dieser Wartezeit ist zum Schutz der Versichertengemeinschaft, damit niemand den Tarif abschließt, um nachdem er sofort Leistungen für eine hinausgezögerte Erkrankung beantragt, diese dann wieder zu kündigen.

Ein solches Verhalten führt natürlich dazu, dass die günstigen Prämien, mit denen ein Versicherer heute wirbt höchstwahrscheinlich in einigen Jahren nicht beibehalten werden können. Die Folge sind massive Beitragsanpassungen.

Nach wenigen Jahren wird so ein Tarif (dessen Prämien dann steigen und steigen) geschlossen (die darin Versicherten hätten einen wesentlich höheren Beitrag zu zahlen), um neue Kunden zu generieren eröffnet man dann nach gleichem Schema einen neuen Tarif, der anfänglich wieder extrem günstig ist und fast jeden aufnimmt.

Nach weiteren Jahren geht das Spiel dann von vorne los.

Die Versicherungsprämie ist nichts anderes, als die Gesamtkosten aufgeteilt auf alle Versicherten.

Durch Fehlkalkulationen(gewollt(dann eben Plan und keine Fehlkalkulation) oder ungewollt) zahlt man das, was man heute spart, später doppelt drauf oder man muss den Tarif im Alter, weil er dann viel zu teuer ist kündigen. (genau das freut den Versicherer, denn schließlich kosten Patienten ja gerade im Alter extrem viel).

Die CSS Krankenhauszusatzversicherung beispielsweise verzichtet hier für Neukunden nicht auf die 3 Monate Wartezeit, es sei denn ein Familienangehöriger ist schon dort versichert, außerdem ist die CSS relativ streng in der Risikoprüfung.

Dieses Verhalten führt dafür aber für die Versichertengemeinschaft zu langfristig günstigen und stabilen Versicherungsprämien.

Eine Krankenhauszusatzversicherung sollte man ja sowieso langfristig abschließen, alles andere würde wenig Sinn machen.

Familienversicherung endet – Möglichkeit private Studentenversicherung

Frage: Ich bin 25 Jahre alt, demnächst endet die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung meiner Eltern. Muss ich nun automatisch in die gesetzliche Studentenversicherung?

Antwort: Normalerweise wird ein Student mit Beginn seines Studiums versicherungspflichtig in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht kann er sich innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht befreien lassen.

Studenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Familienversicherung ihrer Eltern versichert sind. Können sich mit Beginn des Studiums gar nicht befreien. Die Familienversicherung hat Vorrang, so dass die Versicherungspflicht für diese Studenten noch gar nicht eingetreten ist, bzw. durch die vorgelagerte Familienversicherung untebrochen wird.

Zum Ende des Monats, in dem die Familienversicherung jedoch endet, beginnt die Versicherungspflicht in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun besteht ein Recht sich von dieser Versicherungspflicht bis 3 Monat nach Beginn der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Tut er dies nicht, tritt automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Studentenversicherung ein, die dann bis zum 14. Fachsemester bzw. der Vollendung des 30. Lebensjahres andauert und danach automatisch in einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse mündet.

Befreit sich der Student von der Versicherungspflicht hingegen, darf er sich in einer privaten Studentenversicherung absichern. Sofern der Student männlich und gesund ist, bietet sich dies auf jeden Fall an, da die Beiträge für eine gute private Studentenversicherung nicht einmal höher sind als die Beiträge zur gesetzlichen Studentenversicherung, insbesondere dann, wenn der gesetzlliche Versicherungsschutz durch Wahl einer Zahnzusatzversicherung oder durch eine Krankenhauszusatzversicherung aufgebessert werden soll. Denn eine private Studentenversicherung ist immer besser als eine Kombination der gesetzlichen Studentenversicherung mit Zusatzversicherungen.

Nach Wahl der privaten Studentenversicherung ist ein Wechsel zurück genauso wenig möglich wie ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Studentenversicherung. Allerdings kann der Student bei Wegfall der Versicherungspflicht nach dem 14. Fachsemester oder Vollendung des 30. Lebensjahres in eine private Studentenversicherung wechseln, die dann in fast allen Fällen günstiger ist als der sehr hohe Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer nun Angst hat aus der privaten Studentenversicherung nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, der sei beruhigt. Wird eine Arbeitnehmertätigkeit nach dem Studium aufgenommen, besteht Versicherungspflicht und der Versicherte muss notgedrungen sogar in die gesetzliche Krankenkasse. Ist ein Student nach dem Studium arbeitslos, hat er fast immer Anrecht auf HARTZ IV und wird damit ebenso versicherungspflichtig. Die private Studentenversicherung endet nun und der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht.

Jedoch kann der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, so dass der ehemalige Student es später einfacher hat, sich wieder privat zu versichern.

Krankenhauszusatzversicherung mit “rooming in” Leistungen

Frage: Ich suche für mein Kind und mich eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Da mein Sohn erst 3 Jahre alt ist, sollte diese Krankenhauszusatzversicherung auch die Kosten einer Unterbringung für ein Elternteil erstatten, falls das Kind ins Krankenhaus muss. Welche Krankenhauszusatzversicherung ist hier empfehlenswert?
Antwort: Zunächst einmal ist bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung darauf zu achten, dass diese bestimmte Leistungskriterien erfüllt. Denn weit wichtiger ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung, dass diese z.B. keine Beschränkung auf die amtliche Gebührenordnung für Ärzte vorsieht. Die Mehrkosten, die durch die Behandlung eines Spezialisten anfallen können liegen im Bereich von mehreren tausend Euro und sind aus diesem Grund wichtiger einzuordnen als die Mehrkosten einer Unterbringung von Begleitpersonen bei einem Krankenhausaufenthalt von Kindern.

Nichts destotrotz gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung, die beide Kriterien erfüllt. Die CSS Krankenhauszusatzversicherung leistet bei der Arztbehandlung ohne Begrenzungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte. Zudem ist die Unterbringung der elterlichen Begleitperson mitversichert. Diese Leistung nennt sich rooming in.

Die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson werden bei Kindern bis zum vollendeten 12.Lebensjahr von der CSS Krankenhauszusatzversicherung übernommen.  Das rooming in ist bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung allerdings nur im 2-Bettzimmertarif clinic 2 mitversichert. Im Einbettzimmertarif clinic ist das rooming in also nicht enthalten.
Wer eine gute Krankenhauszusatzversicherung für sein Kind sucht, der ist bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung sehr gut aufgehoben.

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