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Zahnzusatzversicherung – Leistung ohne Vorleistung der Krankenkasse – sehr wichtig

Das Leistungskriterium “kassenunabhängige Leistung” einer Zahnzusatzversicherung gehört zu den wichtigsten überhaupt. Denn, wenn eine Zahnzusatzversicherung erst erstattet, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet, so kann dies in bestimmten Fällen fatal sein. So ist es bei der Anfertigung von Zahnersatz, beispielsweise einer Brücke oder eines Implantats, nachdem ein natürlicher Zahn gezogen wurde, zwar erst einmal unerheblich, denn schließlich hat jeder gesetlich Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss. Dabei ist es auch zunächst irrelevant, dass dieser sehr niedrig ist, doch Tatsache ist, dass die Gesetzliche Krankenkasse diesen Festzuschuss nur einmalig vergibt.

Was ist also, wenn eine bereits bestehende Brücke ersetzt werden soll oder wenn man eine defekte Zahnbrücke durch ein Implantat ersetzen möchte? In einem solchen Fall wurde ja bereits ein befundbezogener Festzuschuss für den Ersatz eines Zahnes erbracht, nämlich bei der ersten Anfertigung der Zahnbrücke.

Zahnzusatzversicherungen wie die ansonsten recht starke Continentale CEZP sind also mit Vorsicht zu genießen, da Sie eine Leistung beispielsweise für Implantate und Knochenaufbaumaßnahmen nur ebringen, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse vorhanden ist.

Besser sind daher reformtaugliche Zahnzusatzversicherungen wie die Barmenia ZG Plus und natürlich auch Arag Z100, CSS Versicherung, aber auch neuere Zahntarife wie Janitos dental plus. Denn insbesondere die letztgenannte Janitos dental plus zeigt, dass auch neu auf den Markt kommende Anbieter durchaus leistungsstarke Zahnversicherungen konzipieren können.

Ein alteingesessenen Krankenversicherungsunternehmen wie die Continentale sollte beim nächsten Mal seine Hausaufgaben richtig erledigen. Ein Mehrbeitrag von 2 Euro pro Monat bei gleichen Leistungen und dafür eine kassenunabhängige Zahnzusatzversicherung, das wäre sicher die bessere Wahl gewesen.