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Ambulante Krankenzusatzversicherung und Angebote der Krankenkasse

Dienstag, 17. März 2009

Frage: Einige Krankenkassen bieten in Verbindung mit ihren Wahltarifen ambulante Krankenzusatzversicherungen an, mit denen man wie ein Privatpatient behandelt werden soll. Was ist hiervon zu halten und funktioniert dies überhaupt?

Antwort: Das ist richtig, einige Krankenkassen sehen derartige Zusatzversicherungen vor, sogar ohne Gesundheitsfragen.  Dazu muss das Kostenerstattungsprinzip beantragt werden. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine Privatrechnung stellt, von der die Krankenkasse dann den Teil bezahlt, den sonst der Arzt erhalten hätte.Bei den von den Krankenkassen angebotenen Tarifen, handelt es sich eher um Augenwischerei. Denn es werden nur die Leistungen erstattet, die die Krankenkasse sowieso bezahlt hätte. Eine Behandlung durch Privatärzte oder die Inanspruchname von Leistungen außerhalb der gesetzlichen Leistungskataloges ist nicht möglich.

Wer einen wirklichen Versicherungsschutz sucht und als GKV Versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, sollte sich eine amblante Zusatzversicherung suchen, die einen wirklichen Versicherungsschutz bietet.

Das bedeutet, dass vor allen Dingen in den Fällen geleistet werden muss, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen vorsieht. Nur in diesen Fällen macht ein solcher Zusatzschutz Sinn. hinzu kommt, dass die Tarife zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen in keinsterweise ausreichend kalkuliert sind. Da ein Gesundheitsrisiko nicht beurteilt wird bei der Antragstellung, wird eine solche Zusatzleistung langfristig nicht finanzierbar sein. Die Beiträge werden enorm steigen, ohne dass diese Zusatzversicherung dem GKV Versicherten jemals einen Mehrwert lieferte. Allenfalls der Arzt freut sich, da er ein wenig mehr abrechen kann.

Anders mit ambulanten Krankenzusatzversicherungen zur Kostenerstattung von privaten Anbietern, wie der Tarif Arag 182. Zwar kostet er einen gewissen Beitrag im Monat, doch der Kunde erhält wirkliche Zusatzleistungen und eine wirklich hochwertige medizinische Versorgung auf Privatniveau. Vergleicht man das Preis/Leistungsverhältnis der ambulanten Zusatzversicherung mit derm der gesetzlichen Krankenkasse, so ist festzustellen, dass die gesetzliche Krankenkasse 3 mal so teuer ist wie die ambulante Zusatzversicherung, die Leistungen der GKV aber nur ein drittel derjenigen beträgt, was die private ambulante Zusatzversicherung mit dem Kostenerstattungsprinzip leistet.

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Zusatzversicherung GKV Privatpatient

Mittwoch, 25. Februar 2009

Frage: Ich suche eine Zusatzversicherung, die mich als gesetzlich Versicherter trotzdem so versichert, dass ich wie ein Privatarzt behandlelt werde. Gibt es da eine Möglichkeit?

Antwort: Für pflichtversicherte Mitglieder besteht die Möglichkeit, vom bekannten Sachleistungsprinzip auf eine Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip umzustellen……

Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung, von dem die gesetzliche Krankenkasse in etwa den Teil zahlt, den Sie dem Arzt sonst erstattet hätte. Da der Arzt seine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte stellt, ist es unerlässlich eine gute Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich zu haben, die für die nicht unerheblichen Differenzkosten beim Übertritt zum Kostenerstattungsprinzip entstehen.

Eine solche Zusatzversicherung sollte besonders in den Fällen möglichst viel leisten, in denen keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse stattfindet. Kostenerstattungstarife, die nur für die Behandlungen zahlen, die sowieso von der GKV übernommen würden, sind absolut nicht zu empfehlen und machen keinen Sinn.

In diesem Zusammenhang ist der Tarif Arag 182 zu erwähnen.Diese ambulante Zusatzversicherung leistet ohne Beschränkungen und erstattet sogar 60% der Kosten einer ambulanten Heilbehandlung bei Privatärzten. Ansonsten werden immer 100% der Kosten einer privatärztlichen Rechnung erstattet.

So funktioniert das Kostenerstattungsprinzip:

Wer Inhaber einer passenden Zusatzversicherung ist muss bei einer Behandlung folgendermaßen vorgehen, damit bei ihm das Kostenerstattungsprinzip angewendet wird:

1. dem Behandler(z.B.Arzt) vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei einigen KRankenkassen ist die Beantragung über ein spezielles Formular bei der Krankenkasse notwendig. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse. Einige Krankenkasse arbeiten beim Kostenerstattungsprinzip problemloser und zügiger als andere Krankenkassen.

2. der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus.

3. Rechnung der Krankenkasse vorlegen, welche Ihren gesetzlichen Anteil erstattet.

4. Der Rest wird von der Zusatzversicherung  nach Vorlage der Rechnung überwiesen.

5. Nun kann  von dem erhaltenen Geld dann problemlos die Rechnung beglichen werden.

In vielen Fällen gewährt eine solche Zusatzversicherung auch noch eine Beitragsrückgewähr, so dass überlegt werden muss, ob sich das Einreichen einer Rechnung überhaupt lohnt. Zudem muss man wissen, dass der Beitrag in jungen Jahren oft wesentlich höher ist als die Kosten der Leistungen, die man im Durchschnitt in Anspruch nimmt. Der Grund ist der, dass man bereits einen großen Anteil der Risikokosten für spätere Jahre mitbzahlt bzw. Alterungsrückstellungen bildet. Im Alter, wenn die medizinischen Leistungsinanspruchnahmen zunehmen ist die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip dann Gold wert.