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Thema Doppelversicherung

Freitag, 07. Mai 2010

Frage: Ich habe eine Krankenvollversicherung, bei der ich seit Jahrzehnten versichert bin. Da die Beiträge immer weiter stiegen und zuletzt um 30% angepasst wurde, ließ ich den Selbstbehalt auf 2.300 Euro pro Jahr erhöhen.
Gibt es für diesen Fall die Möglichkeit einer ambulanten Zusatzversicherung, um diese Kosten abzudecken?

Antwort: Das gibt es leider nicht möglich. 2 PKV-Tarife gleichzeitig für denselben Bereich (also hier ambulanter)abzuschliessen, um den Selbstbehalt der PKV abzudecken ist nicht möglich. Das Vorhandensein 2er privater Versicherungen gleichzeitig ist im PKV-Bereich nur erlaubt, allenfalls wenn Ihre alte Versicherung dies gestattet und der neue Versicherer ncihts dagegen hat, was unwahrscheinlich ist..
Denkbar wäre hier allerdings nur, dass Sie gegen eine erneute Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif bei Ihrer jetzigen Gesellschaft wechseln.

Frage: Ist das ein Gesetz ? Unter welchen Umständen kann die alte PKV das verhindern oder genehmigen? Der Wechsel der Versicherung macht keinen Sinn,da ich 40 Jahre in diese
PKV horende Beiträge eingezahlt habe und damit die PKV eine extrem hohe Reserve/Rücklage gebildet hat, die ich dann verlieren würde. Trotz der hohen Prämien wurden die ambulanten Beiträge dieser PKV um etwa 30% !!! erhöht; deshalb die
Selbstbeteiligung von 2300 Eu, um den explodierenden Beitrag zu stoppen. Da es keinen Sinn macht ambulante Kosten und Medikamente
bis 2300 einzureichen suche ich nach einem Ausweg, diesen maximalen Betrag von 2300 Eu/Jahr anderweitig zu versichern/
abzudecken. Zu empfehlen, das das nicht geht, ist nicht konstruktiv,besser wäre es einen Weg aufzuzeigen, das Problem zu lösen.

Antwort: Zum einen müssen Sie bei der Beantragung einer neuen Krankenversicherung angeben, wie und wo Sie versichert sind.

Sämtliche Zusatzversicherungen (ausser einige Heilpraktikertarife und Vorsorgetarife) sind nur für gesetzlich Versicherte abschließbar.
Es ist demnach nicht verboten, nur sofern Sie es ehrlich (und dazu wiederum sind Sie verpflichtet) im Antrag angeben, wird der Versicherer Ihren Antrag nicht annehmen.

Ich kenne nun Ihren Tarif nicht und damit auch nicht deren Versicherungsbedingungen, in neuen PKV-Tarifen steht allerdings in den AVB (mindestens seit 20 Jahren oder noch länger), dass der Abschluss einer weiteren Zusatzversicherung anzeigepflichtig ist, dass bedeutet Ihr alter Versicherer müsste dem zustimmen.

Die einzige Alternative , die ich für Sie sehe, ist der Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem Versicherer, wenn Sie das Problem beheben möchten. Natrülcih ist dies mit neuer Gesundheitsprüfung verbunden, doch das wäre die Beantragung bei einer anderer Versicherung auch.

Die Alterungsrückstellungen hingegen sind bei einem „internen“ Tarifwechsel nicht verloren.

Andere Alternativen wären:

Eine Heilpraktikerzusatzversicherung (Gothaer medinatura)und/oder eine Heilkostenversicherung, die zumindest bei schwereren Erkrankungen und/oder Unfall den Selbstbehalt von 2300 Euro absichern würde. Auch dies ist natürlich mit Gesundheitsfragen verbunden.

Zum Verständnis: Die Preissteigerungen im ambulanten Bereich betreffen jeden Versicherer, muss eine PKV sehr stark anpassen liegt es im Prinzip nur daran, dass dieser Tarif in den Vorjahren zu günstig kalkuliert war, die Preise steigen ja nicht willkürlich, sondern weil die Versicherten ein an anderes Verhalten an den Tag legen (also teurer sind) als der Versicherer bei Tarifbeginn kalkuliert hat (Die Gründe können hier natürlich auch politischer Natur sein, beispielsweise, Tarife früher nur bis zu einem Austrittsalter von max. 65 kalkuliert wurden, da die Versicherten solange dies noch erlaubt (bis in die 90erJahre) war in die GKV zurückgingen bei Rentenbeginn. Das Geld, was also heute benötigt wird, wurde in den Jahrzehnten zuvor nicht zur Genüge eingezahlt bzw. in Form von Alterungsrückstellungen eingepreist.
Der Grund, warum eine PKV mit höhreren SB günstiger ist als ohne SB ist ja nunmal der, dass die Versicherten sich genau überlegen, was und wann sie etwas einreichen.
Ein anderer Tarif , der eben nur das Risiko dieser kleinen aber häufigen Beträge abdeckt. Müsste demnach, selbst, wenn es so einen Tarif gäbe gäbe bzw. diese Konstellation möglich wäre müsste logischerweise mindestens genausoviel kosten, wie Sie bei dem Tarifwechsel in eine höhere SB Stufe sparen.
Gäbe es nun so einen Tarife, würde sich die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme Ihrer PKV auch wieder erhöhen, denn sicherlich nimmt man eine Behandlung ohne jegliche Selbstkosten unter Umständen eher in Anspruch als würde man die ersten 2300 Euro pro Jahr selbst zahlen müssen.
Eben aus diesem Grund möchten die Versicherer keine Doppelversicherung.
Fazit: Ich würde Ihnen gerne helfen, es gibt bis auf die paar erwähnten Ausnahmen im Prinzip keine sinnvolle Ergänzungsversicherung. Meine Empfehlung wäre daher einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers zu prüfen (wie gesagt Alterungsrückstellungen verlieren Sie nicht)

Als günstigste Alternative ohne SB mit deutlich niedrigeren Leistungen (also SB bei hochwertiger Behandlung) wäre der Basistarif. Ob dieser bei Ihnen empfehlenswert ist, sei dahingestellt

Um Ihnen eine wirkliche Empfehlung geben zu können, müsste ich sowohl Ihre genaue Situation, als auch den vorhanden Versicherungsschutz kennen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Honorarberater.