Artikel mit ‘CSS Zahnzusatzversicherung’ getagged

CSS Zahnzusatzversicherung – gezogener Zahn

Montag, 01. März 2010

Frage: mich interessiert Folgendes: Einer Bekannten, die seit Juli oder August
2009 bei der CSS zahnzusatzversichert ist (Module Zahnbehandlung +
Zahnersatz top) musste im Oktober 09 ein Backenzahn gezogen werden. Sie
behauptet nun, ihre CSS Versicherung werde die Kosten für ein Implantat
übernehmen (das sie sich demnächst gerne machen ließe). Stimmt das?

Antwort:

ich kenne zwar den genauen Fall nicht, aber grundsätzlich ist dies möglich.Allerdings nur dann, wenn das Ziehen des Zahnes bei Abschluss der Zahnversicherung noch nicht angeraten war.Wenn der Zahn allerdings schon sanierungsbedürftig bei Abschluss war und dies im Antrag verschwiegen wurde, dann wird es schwer.Zwar fällt das Ziehen des Zahnes in die Wartezeit von 8 Monaten, doch dies gilt nur für die Behandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme selbst. Wenn also im Juli keine medizinisch notwendige Behandlung angeraten war und dann, warum auch immer im Oktober ein Zahn gezogen wurde, so dürfte mit der Zahnersatzbehandlung des Implantats erst im März begonnen werden, da erst dann die 8 Monate Wartezeit um wären.

CSS Zahnzusatzversicherung – auch für Grenzgänger möglich

Donnerstag, 21. Januar 2010

Frage: Ich bin derzeit bei der AOK versichert und möchte gerne die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings werde ich demnächst eine neue Arbeit in ÖSterreich beginnen. Mein Wohnsitz liegt derzeit udn wird auch weiterhin in Deutschland liegen. Jedoch muss ich mich bei der Gebietskrankenkasse in Österreich versichern. Ist der Abschluss der CSS Zahnzusatzversicherung trotzdem möglich?
Antwort: Generell kann die CSS Zahnzusatzversicherung nur abgeschlossen werden, wenn die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse besteht. Allerdings handelt es sich bei Grenzgängern, die bei einer Gebietskrankenkasse in ÖSterreich versichert sind um eine Ausnahme. Diese Personen können, wenn eine Kooperation zwischen der österreichischen Krankenkasse und der deutschen Krankenkasse, in diesem Fall also der AOK, besteht, trotzdem die CSS Zahnzusatzversicherung abschließen.

Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die GKV in Deutschland entsprechend den deutschen Kassenrichtlinien im Krankheitsfall vorleistet. Es gibt eine diesbezügliche Bescheinigung, die der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden muss, damit diese sich die entsprechenden Aufwendungen von der Gebietskrankenkasse in Österreich erstatten lässt.

Selbe Bescheinigung sollte einfach der CSS Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden, so dass ein Anschluss bzw. bei Bestandskunden eine Aufrechterhaltung eines bestehenden Vertrages beibehalten werden kann.

CSS Zahnversicherung – Antragstellung bei laufender Behandlung

Donnerstag, 26. November 2009

Frage: Ich möchte gerne die CSS flexi Zahnversicherung beantragen. Nun wird im Antrag seit Neustem nicht nur nach einer angeratenen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme gefragt, sondern auch nach einer angeratenen oder beabsichtigten Zahnprophylaxe oder Zahnbehandlung. Da mein Zahnarzt mir anrät regelmäßig eine solche Prophylaxe durchführen zu lassen, bekomme ich diesen Tarif nun nicht mehr?

Antwort: Keine Panik. Die CSS hat eingesehen, dass man einen Antrag zur CSS Zahnversicherung nicht ablehnen kann, wenn eine Zahnprophylaxe oder Zahnreinigung als angeraten gilt. Eigentlich fast jeder Zahnarzt rät, 2 mal im Jahr zur Zahnprophylaxe vorbeizuschauen, insofern müsste streng genommen jeder hier diese Frage mit Ja beantworten, was natürlich Quatsch ist.

Aus diesem Grund ist die Frage, wenn ein konkreter Zahnarzttermin für einen Zahnprophylaxetermin besteht, natürlich mit “Ja” zu beantworten, doch sollte man in diesem Fall diese Angabe unter “Nähere Angaben” ergänzen. Dort sollte man dann unbedingt hineinschreiben, dass demnächst der übliche Zahnprophylaxetermin fällig wird oder bereits ein Termin besteht. Auf die Annahme zur CSS Zahnversicherung hat dies keine Auswirkung.

Wenn jedoch bereits ein fester Termin besteht, bzw eine professionelle Zahnreinigung bereits konkret angeraten wurde, so kann zumindest diese Behandlung nicht mehr von der CSS Zahnversicherung erstattet werden, da streng genommen der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Es ist aus diesem Grund immer ratsam, zuererst die CSS Zahnversicherung zu beantragen und erst danach einen üblichen Zahnarzttermin zu machen bzw. die Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.

Wenn man überlegt, gilt eine Zahnreinigung nur dann als angeraten, wenn der Zahnarzt beim Termin diese für notwendig erachtet und anrät, alles andere wäre eine “Verlangensleistung” und eigentlich sowieso nicht mitversichert.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte also erst den Antrag zur CSS flexi Zahnversicherung stellen und dann wie üblich zum Zahnarzt gehen. Der letzte Zahnarztbesuch sollte dabei allerdings nicht länger als 12 Monate zurückliegen, andernfalls wäre eine Zahnarztbericht notwendig.

Liegt der letzte Zahnarztbesuch wieder länger als 12 Monat zurück, wäre es klüger einen Antrag erst zu stellen, wenn man gerade wieder beim Zahnarzt war. Natürlich sollte beim neuen Zahnarztbesuch dann keine Behandlung angeraten werden, ansonsten benötigt man ja wieder einen Zahnarztbericht.
Sehr kompliziert eben, die neuen Annahmerichtlinien der ansonsten sehr guten CSS Zahnversicherung.

CSS Zahnversicherung – strenge Annahmerichtlinien

Mittwoch, 25. November 2009

Die CSS Zahnversicherung ist eine der leistungsstärksten Tarife, die es derzeit gibt. Daran hat sich bisher auch nichts geändert.

Seit November gelten jedoch sehr strenge Annahmerichtlinien, damit die CSS Zahnversicherung, welche aus den zwei Tarifbausteinen flexi Zahnbehandlung und flexi Zahnersatz top besteht, abgeschlossen werden kann.

In den Antragsfragen der CSS Zahnversicherung wird nicht nur nach laufenden oder angeratenen Behandlungen gefragt, sondern auch nach dem letzten Zahnarztbesuch.

Dieser darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen, ansonsten wäre ein Abschluss nur unter Vorlage eines aktuellen zahnärztlichen Befundberichtes möglich. Aus diese müsste natürlich hervorgehen, dass derzeit keine Behandlungen angeraten sind.Zuviel mit Zahnersatz versorgte Zähne könnten zu einer Ablehnung des Antrags der CSS Zahnversicherung führen.

Ebenfall wird im Antrag danach gefragt, ob Zahnersatz vorhanden ist, der älter ist als 10 Jahre. Ist dies der Fall, so ist ebenfalls ein zahnärztlicher Befundbericht notwendig,um die CSS Zahnversicherung abzuschließen.

Sind mehr als 3 Zähne mit Jahre altem oder älteren Zahnersatz versorgt, so muss darüber hinaus ein Attest des Zahnarztes vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass auch in den nächsten 3 Jahren keine diesebezügliche Zahnersatzmaßnahme angeraten wird oder geplant ist.

Ebenfalls wird im Antrag der CSS Zahnversicherung gefragt, ob in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde. Ist dies der Fall, so ist ein Parodontalstatus dem Antrag der Zahnversicherung beizulegen.

Es dürfen ebenfalls nicht mehr als 3 Zähne fehlen,die nicht ersetzt sind oder die mit herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden, ansonsten erfolgt eine Ablehnung der CSS Zahnversicherung.

Alles in allem ist die CSS Zahnversicherung nur noch Personen zu empfehlen, die weder mehr als 3 mit altem Zahnersatz versorgte Zähne besitzen und in den letzten 3 Jahren keine Parodontosebehandlungen über sich ergehen lassen haben.

Auch Antragstellern denen das gesamte Prozedere mit dem Zahnarztbericht zu stressig ist, sollten lieber auf die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung ausweichen, welche von den Leistungen mit der CSS Zahnversicherung vergleichbar ist, allerdings aufgrund der Bildung von Alterungsstellungen insgesamt beitragsstabiler ist als die CSS Zahnversicherung.

CSS Zahnzusatzversicherung – Wichtiger Hinweis!!!

Freitag, 16. Oktober 2009

Ab 1.12.2009 werden für die CSS flexi Zahnzusatzversicherung neue Antragsformulare mit strengerer Gesundhietsprüfung eingeführt. Während im noch aktCSS Zahnzusatzversicherunguellen Antrag lediglich nach laufender Behandlung und fehlenden Zähnen gefragt wird, verschärfen sich diese Fragen im neuen Antrag.

So wird beispielsweise im Antrag der CSS Zahnzusatzversicherung ab November danach gefragt, wann der letzte Zahnarztbesuch stattgefunden hat. Personen, die längere Zeit nicht beim Zahnarzt waren oder die Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre alt ist, brauchen in diesem Fall einen ausführlichen zahnärztlichen Befundbericht. Erst danach wird entschieden, ob der Antrag angenommen wird oder nicht.

Wer befürchtet durch diese relativ strenge Gesundheitsprüfung zu fallen, der sollte sich nun beeilen und seinen Antrag zur CSS Zahnversicherung spätestens bis zum 29.11.2009 einreichen, damit dieser noch rechtzeitig policiert werden kann.

Alle anderen können die CSS Zahnversicherung natürlich immer noch beantragen, doch wird es generell etwas schwerer für bestimmte Personen in diesem Tarif aufgenommen zu werden. Um keine unnötige Ablehnung zu riskieren, sollte man, vor allem wenn man schon mit dem Gedanken gespielt hat, eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen, dies noch unbedingt im Oktober tun.

Zahnzusatzversicherung Barmenia – neu im Rennen

Montag, 31. August 2009

Im Streit um die beste Zahnversicherung war die Zahnzusatzversicherung Barmenia jahrleang mit unzähligen Testsiegen auf Platz 1. Allerdings muss man natürlich sagen, dass dabei Bereiche wie Funktionsanalytik nicht in den Testvergleichen mit einbezogen wurden.

Nichts destotrotz konnte kaum eine Zahnversicherung der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG das Wasser reichen. Denn der Erstattungssatz von 85% bezogen auf den Rechnungsbetrag und zudem der Verzicht auf anfängliche Summenbegrenzungen war natürlich einsame Spitze.

Doch dann kamen Tarife wie die CSS Zahnversicherung, die nicht nur einen höheren Erstattungssatz von bis zu 90% des Rechnungsbetrages vorsah, sondern zudem auch für Zahnbehandlungen leistetet. Die professionelle zahnreinigung wird von immer mehr Bundesbürgern nachgefragt und genau diese Nachfrage bediente die Schweizer Zahnversicherung.

Durch diese Einführung verlor die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG natürlich ordentlich an Marktanteilen. Nicht zuletzt deshalb, weil die CSS Zahnversicherung ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde und somit für die abschließenden Versicherungsnehmer im Vergleich zur Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG deutlich günstiger war.

Um die Anteile am Markt für Zahnversicherunge n zurück zu erobern entwickelte man bei der Barmenia einen neuen Tarifbaustein. Es handelt sich um den Tarif Prophy. Dieser Prophylaxetarif ist zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung Barmenia abschließbar und füllt die Leistungslücken zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und privater Krankenversicherung nun auch im Bereich der Zahnbehandlung und Prophylaxe.

Die neue Barmenia ZG + Prophy Kombination deckt nun den kompletten Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlung ab. Für Inlays werden sogar die kompletten Kosten zu 100%. Damit überflügelte man die CSS Zahnversicherung noch einmal. Zwar erstattet die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia nun auch für die professionelle Zahnreinigung, hier werden allerdings maximal 60 Euro pro Jahr erstattet,w as deutlich weniger ist als beid er CSS. Aber genau hier ist die Frage aufzuwerfen, ob ein tarif langfristig überhaupt finanzierbar bleibt, wenn eine Zahnreinigung mehrmals im Jahr erstattet wird.

Sicher ist es immer gut, die Zähne durch gute und gründliche Vorsorge langfristig zu schützen. Doch dass die Kosten für eine mehrmals im Jahr durchgeführte professionelle Zahnreinigung natürlich zu mittelfristigen Beitragsanpassnungen führen können, das sollte nicht verschwiegen werden.

Diese Gefahr besteht mit einer solchen Begrenzung bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia also weniger, dafür muss natürlich erwähnt werden, dass diese neue Tarifkombination auch von Anfang an ca. 20-30% teurer ist als die CSS Zahnversicherung.

Zahnersatz kurz nach Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung

Dienstag, 28. Juli 2009

Frage: Ich habe über Sie vor 2 Monaten eine CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Leider ist mit gerade gestern beim Beißen auf einen Kirschkern ein großes Stück meines rechten Backenzahns abgebrochen. Ich las etwas davon, dass die CSS auf die allgemeinen Wartezeiten verzichtet, bzw. dass bei Unfällen die Wartezeiten entfallen. Habe ich Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz von der CSS Zahnzusatzversicherung?

Antwort: Es ist richtig, dass die CSS Zahnzusatzversicherung auf die allgemeinen Wartezeiten bei Zahnbehandlung verzichtet. Für Zahnersatzmaßnahmen bestehen allerdings besondere Wartezeiten von 8 Monaten. Zwar sieht die CSS Zahnversicherung in den ersten jahren keine Leistungshöchstgrenze vor, doch bezüglich der Kostenübernahme für die nun geplante Zahnersatzmaßnahme muss ich Sie leider enttäuschen.

Es ist richtig, dass eine Zahnzusatzversicherung bei Unfällen auf die Wartezeiten verzichtet, so auch die CSS Zahnversicherung. Doch das Abbrechen eines Zahnes bei der Einnahme von Lebensmitteln gilt leider nicht als Unfall.

Würde in einem solchenFall nur eine Zahnfüllung herausbrechen, so wären die Kosten einer neuen Zahnfüllung beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig. Denn hier gelten nur die allgemeinen Wartezeiten, auf welche die CSS Zahnversicherung ja verzichtet.

Für Zahnersatzkosten werden Leistungen der Zahnversicherung erst nach Ablauf der acht Monate möglich. Es sei denn es tritt ein Unfall ein, beispielsweise ein Sturz, aufgrunddessen ein neuer Zahnersatz nötig wird. Hier würde die Zahnzusatzversicherung dann greifen.

Rechnungen CSS Zahnzusatzversicherung

Montag, 06. Juli 2009

Frage: Ich habe eine CSS Zahnzusatzversicherung über www.fairfekt.de abgeschlossen. Nur habe ich das erste Mal die professionelle Zahnreinigung durchführen lassen und dafür eine Behandlungsrechnung von meinem Zahnarzt erhalten. An wen muss ich diese Rechnung schicken, damit ich diese möglichst zügig erstattet bekomme.

Antwort: Damit Behandlungsrechnungen der CSS Zahnzusatzversicherung möglichst schnell bearbeitet werden, sollte man diese statt an den Vermittler bzw. Makler der CSS Zahnzusatzversicherung am besten direkt an die Berarbeitungstelle senden.

Auf www.cssversicherung.com sind alle wichtigen Adressen und Rufnummern hinterlegt.

Am schnellsten werden Rechnungen bearbeitet und überwiesen, wenn Sie an folgende Stelle gesendet werden:

Adresse zum Einsenden von Behandlungsrechnungen:

  • ROLAND Assistance GmbH
    im Auftrag der CSS Versicherung AG Vaduz
    Postfach 21 02 49
    50528 Köln

Bei Fragen zum Vertrag (Buchhaltung, Beitragszahlung, Erstattungen etc.) ist es am besten sich direkt an die kostenlose Hotline der CSS zu wenden.

Die Nr. lautet: 0800 – 7 277 277

Insbesondere was Fragen zu Erstattungen und verbindliche Leistungszusagen betrifft, darf und kann der Versicherungsmakler keine verbindlichen Aussagen treffen. Am besten ist es hier, sich direkt an die Hotline zu wenden. Bei Problemen oder anderen Fragen rund, um die Angebote und Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsmakler natürlich der Ansprechpartner.

CSS Zahnzusatzversicherung und Karstadt Quelle Zahnversicherung

Freitag, 26. Juni 2009

Frage:
Ich bin etwas verunsichert mit den Zahnzusatztarifen. Ich bin bei der css versichert (Zahnzusatzversicherung) css.flexi Zahnesatz top für Euro 13,18 monatlich (dazu muss ich allerdings noch einen zweiten Baustein von der css) nehmen.

Mein Mann ist bei der Karstadt Quelle (neuer TarifZahn-Ersatz) für Euro 9,90. Ich bin nun am überlegen ob ich dahin wechseln soll.

Ich kann keine Vorteile bei der css entdecken, oder übernehmen die doch mehr als die Karstadt Quelle?

Antwort:
Der Tarif der Karstadt Quelle verdoppelt nur die geringen Festzuschüsse der Krankenkasse. Die CSS übernimmt bis zu 90% des gesamten Rechnungsbetrages. So würde bei einem Implantat, welches ca. 2000 Euro kostet bei der Karstadt Quelle Zahnversicherung inkl. der gesetzlichen Leistung nicht einmal die Hälfte der Kosten übernommen werden

Sie sind bereits versichert in diesem Tarif? Dann müssten Sie noch einen weiteren flexi Tarif besitzen.

Die richtige CSS Zahnzusatzversicherung, die in den Testberichten auftaucht, besteht aus den Bausteinen Flexi Zahnersatz top und flexi Zahnbehandlung. Insbesondere auch im Bereich der Zahnbehandlung und Kieferorthopädie sind die Leistungen der CSS Zahnzusatzversicherung deutlich umfangreicher.

Im Bereich der Zahnbehandlung sind die Leistungen der CSS ein Vielfaches besser als bei der KQV. Schauen Sie dazu am besten in unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich.

Arag Z100 und Vorleistung der Krankenkasse

Mittwoch, 24. Juni 2009

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Punkt, dass die ARAG Z100 keine Mehrkosten für Zahnbehandlungen/Kieferorthopädie erstattet, wenn die GKV leistet.
Bedeutet das, sobald die GKV einen Teil der Leistungen übernimmt, erstattet die ARAG nichts mehr von dem Gesamtbetrag, oder habe ich das falsch verstanden? Was genau bedeute “Mehrkosten”?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir das etwas erläutern könnten.

Antwort:

Sie haben das genau richtig verstanden. Die ARAG Z100 Zahnversicherung leistet im Gegensatz zur CSS flexi Zahn top in den Fällen für Zahnbehandlung und Kieferothopädie nicht, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet.
In der Kieferorthopädie bedeutet dies beispielsweise, dass in den Kieferindikationsgruppen 1und 2 (leichte bis mittlere Kieferfehlstellung) beide Tarife gleichermaßen leisten, da hier die Krankenkasse sowieso nie etwas zahlt, bei Erwachsenen ist dies wiederum egal, da die Kasse hier nie etwas zahlt, somit müsste auch die ARAF Z100 bei KIG3-5 leisten. Hierbei muss man eben bedenken, dass die Krankenkasse stets nur die einfachste Form also das „Kassenmodell“ bezahlt. Mehrkosten könnten anfallen für „unsichtbare „ Zahnspangen etc.

Das gleiche gilt für den Bereich Zahnbehandlung:
Hier leistet die Krankenkasse z.B. für eine Parodontitsbehandlung, allerdings erst ab einer Taschentiefe von mehr als 3,5 mm (sehr spät), Arag und CSS leisten schon viel früher. Wenn nun jedoch eine schwere Parodontitis vorläge(also über 3,5mm)so würde für eine höherwertige Behandlung auf Privatpatientenniveau nur die CSS die Kosten erstatten, denn bei einer Vorleistung „streikt“ der Arag Z100 ja. Andere Beispiele sind die Wurzelbehandlung, hier leistet die Kasse für die günstigste Variante, es gibt jedoch auch wesentlich bessere und erfolgversprechendere Methoden, die allerding wesentlich mehr kosten.
CSS leistet stets für diese Mehrkosten, bei der Arag erhalten Sie eine solche Behandlung nur dann, wenn aufgrund einer bestimmten Diagnose die Krankenkasse eben gar nicht leistet.

Des Weiteren erstattet die CSS Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn, während die ARAG Z100 nur bis zum jeweils 5. Zahn erstattet (6er und 7er also ausgeschlossen, aber nur bezüglich der optischen Verblendung, nicht bezüglich des Zahnersatzes selbst). Eine Keramikverblendung kosten ca. 80-100 Euro, diese würde bei der Arag für die betreffenden Zähne dann nicht erstattet werden.

CSS ist also etwas leistungsstärker, allerdings bildet der Tarif eben keine Alterungsrückstellungen und wird jährlich etwas teurer, während der Beitrag bei der ARAG Z 100 Zahnversicherung gleichbleibt. Insgesamt kann man die Arag Z100 aufgrund der wirtschaftlich sinnvollen Leistungseinschränkungen durchaus als beitragsstabil einschätzen.