Artikel-Schlagworte: „CSS Zahnversicherung“
Zahnzusatzversicherung und GKV-Bonusheft
Frage: Ich interessiere mich für ihr Angebot zur Zahnzusatzversicherung in diesem Monat. Nach Sichtung der Vorbedingungen fiel mir auf, dass ein vollständiges Bonusheft (betreffend die letzten zehn Jahre) von Vorteil bei den ggf. in Anspruch zu nehmenden Leistungen ist. Möglicherweise fehlt mir jedoch ein Stempel (ich bin mir nicht sicher, da ich viel im Ausland war, ob ich die Behandlung =Prophylaxe einfach vergessen habe eintragen zu lassen). Gesetzt dem Falle, dass wirklich ein Stempel fehlt, was für ein Angebot könnten Sie mit unterbreiten? Wären dann wirklich nur 80% einiger Leistungen bei Bedarf möglich? Und wenn die Frist nach einigen Jahren vertstreicht, wären wenigstens dann 90% Leistungen möglich?
Antwort: Die Vollständigkeit des Bonusheftes ist erst interessant, wenn Sie eine Zahnersatzmaßnahme benötigen, nicht vorher und natürlich nicht bei jeder Zahnzusatzversicherung.
Wenn Sie also momentan beispielsweise nur lückenlos 4 Jahre zusammen haben, aber erst in 3 Jahren das erste Mal eine Zahnersatzmaßnahme (nicht Zahnbehandlung und Prophylaxe) vorhaben, so hätten Sie dann ja bereits wieder 7 Jahre lückenloses Bonusheft. Zu dem Zeitpunkt würde CSS beispielsweise 85% erstatten. Nach weiteren 3 Jahren schon 90%.
Die Continentale CEZP belohnt bereits nach 5 Jahren lückenlosem Bonusheft, hier gäbe es zum Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme und vorherigem 5 Jahre lückenlosem Bonusheft bereits 90% der Rechnung.
Arag Z100 und Central prodent zielen nicht auf das Bonusheft ab. Central Prodent erstattet 90% Arag immer 80% egal wie das Bonusheft zur Zeit der Zahnersatzmaßnahme geführt ist.
Wenn Sie also irgendwann in der Zukunft wieder 10 Jahre lückenlos beim Zahnarzt waren, so erhalten Sie für Zahnersatz bei der CSS Zahnversicherung auch die 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei einer Zahnersatzmaßnahme.
Zahnbehandlung ist bei allen Tarifen natürlich aussen vor und wird von den hier aufgezählten Tarifen zu 100% erstattet, ausser Central prodent.
CSS Zahnversicherung – Antragstellung bei laufender Behandlung
Frage: Ich möchte gerne die CSS flexi Zahnversicherung beantragen. Nun wird im Antrag seit Neustem nicht nur nach einer angeratenen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme gefragt, sondern auch nach einer angeratenen oder beabsichtigten Zahnprophylaxe oder Zahnbehandlung. Da mein Zahnarzt mir anrät regelmäßig eine solche Prophylaxe durchführen zu lassen, bekomme ich diesen Tarif nun nicht mehr?
Antwort: Keine Panik. Die CSS hat eingesehen, dass man einen Antrag zur CSS Zahnversicherung nicht ablehnen kann, wenn eine Zahnprophylaxe oder Zahnreinigung als angeraten gilt. Eigentlich fast jeder Zahnarzt rät, 2 mal im Jahr zur Zahnprophylaxe vorbeizuschauen, insofern müsste streng genommen jeder hier diese Frage mit Ja beantworten, was natürlich Quatsch ist.
Aus diesem Grund ist die Frage, wenn ein konkreter Zahnarzttermin für einen Zahnprophylaxetermin besteht, natürlich mit “Ja” zu beantworten, doch sollte man in diesem Fall diese Angabe unter “Nähere Angaben” ergänzen. Dort sollte man dann unbedingt hineinschreiben, dass demnächst der übliche Zahnprophylaxetermin fällig wird oder bereits ein Termin besteht. Auf die Annahme zur CSS Zahnversicherung hat dies keine Auswirkung.
Wenn jedoch bereits ein fester Termin besteht, bzw eine professionelle Zahnreinigung bereits konkret angeraten wurde, so kann zumindest diese Behandlung nicht mehr von der CSS Zahnversicherung erstattet werden, da streng genommen der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Es ist aus diesem Grund immer ratsam, zuererst die CSS Zahnversicherung zu beantragen und erst danach einen üblichen Zahnarzttermin zu machen bzw. die Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.
Wenn man überlegt, gilt eine Zahnreinigung nur dann als angeraten, wenn der Zahnarzt beim Termin diese für notwendig erachtet und anrät, alles andere wäre eine “Verlangensleistung” und eigentlich sowieso nicht mitversichert.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte also erst den Antrag zur CSS flexi Zahnversicherung stellen und dann wie üblich zum Zahnarzt gehen. Der letzte Zahnarztbesuch sollte dabei allerdings nicht länger als 12 Monate zurückliegen, andernfalls wäre eine Zahnarztbericht notwendig.
Liegt der letzte Zahnarztbesuch wieder länger als 12 Monat zurück, wäre es klüger einen Antrag erst zu stellen, wenn man gerade wieder beim Zahnarzt war. Natürlich sollte beim neuen Zahnarztbesuch dann keine Behandlung angeraten werden, ansonsten benötigt man ja wieder einen Zahnarztbericht.
Sehr kompliziert eben, die neuen Annahmerichtlinien der ansonsten sehr guten CSS Zahnversicherung.
CSS Zahnversicherung – strenge Annahmerichtlinien
Die CSS Zahnversicherung ist eine der leistungsstärksten Tarife, die es derzeit gibt. Daran hat sich bisher auch nichts geändert.
Seit November gelten jedoch sehr strenge Annahmerichtlinien, damit die CSS Zahnversicherung, welche aus den zwei Tarifbausteinen flexi Zahnbehandlung und flexi Zahnersatz top besteht, abgeschlossen werden kann.
In den Antragsfragen der CSS Zahnversicherung wird nicht nur nach laufenden oder angeratenen Behandlungen gefragt, sondern auch nach dem letzten Zahnarztbesuch.
Dieser darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen, ansonsten wäre ein Abschluss nur unter Vorlage eines aktuellen zahnärztlichen Befundberichtes möglich. Aus diese müsste natürlich hervorgehen, dass derzeit keine Behandlungen angeraten sind.Zuviel mit Zahnersatz versorgte Zähne könnten zu einer Ablehnung des Antrags der CSS Zahnversicherung führen.
Ebenfall wird im Antrag danach gefragt, ob Zahnersatz vorhanden ist, der älter ist als 10 Jahre. Ist dies der Fall, so ist ebenfalls ein zahnärztlicher Befundbericht notwendig,um die CSS Zahnversicherung abzuschließen.
Sind mehr als 3 Zähne mit Jahre altem oder älteren Zahnersatz versorgt, so muss darüber hinaus ein Attest des Zahnarztes vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass auch in den nächsten 3 Jahren keine diesebezügliche Zahnersatzmaßnahme angeraten wird oder geplant ist.
Ebenfalls wird im Antrag der CSS Zahnversicherung gefragt, ob in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde. Ist dies der Fall, so ist ein Parodontalstatus dem Antrag der Zahnversicherung beizulegen.
Es dürfen ebenfalls nicht mehr als 3 Zähne fehlen,die nicht ersetzt sind oder die mit herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden, ansonsten erfolgt eine Ablehnung der CSS Zahnversicherung.
Alles in allem ist die CSS Zahnversicherung nur noch Personen zu empfehlen, die weder mehr als 3 mit altem Zahnersatz versorgte Zähne besitzen und in den letzten 3 Jahren keine Parodontosebehandlungen über sich ergehen lassen haben.
Auch Antragstellern denen das gesamte Prozedere mit dem Zahnarztbericht zu stressig ist, sollten lieber auf die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung ausweichen, welche von den Leistungen mit der CSS Zahnversicherung vergleichbar ist, allerdings aufgrund der Bildung von Alterungsstellungen insgesamt beitragsstabiler ist als die CSS Zahnversicherung.
Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.
Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.
Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.
Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.
Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.
Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.
Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.
Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.
Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.
CSS Zahnzusatzversicherung – Wichtiger Hinweis!!!
Ab 1.12.2009 werden für die CSS flexi Zahnzusatzversicherung neue Antragsformulare mit strengerer Gesundhietsprüfung eingeführt. Während im noch akt
uellen Antrag lediglich nach laufender Behandlung und fehlenden Zähnen gefragt wird, verschärfen sich diese Fragen im neuen Antrag.
So wird beispielsweise im Antrag der CSS Zahnzusatzversicherung ab November danach gefragt, wann der letzte Zahnarztbesuch stattgefunden hat. Personen, die längere Zeit nicht beim Zahnarzt waren oder die Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre alt ist, brauchen in diesem Fall einen ausführlichen zahnärztlichen Befundbericht. Erst danach wird entschieden, ob der Antrag angenommen wird oder nicht.
Wer befürchtet durch diese relativ strenge Gesundheitsprüfung zu fallen, der sollte sich nun beeilen und seinen Antrag zur CSS Zahnversicherung spätestens bis zum 29.11.2009 einreichen, damit dieser noch rechtzeitig policiert werden kann.
Alle anderen können die CSS Zahnversicherung natürlich immer noch beantragen, doch wird es generell etwas schwerer für bestimmte Personen in diesem Tarif aufgenommen zu werden. Um keine unnötige Ablehnung zu riskieren, sollte man, vor allem wenn man schon mit dem Gedanken gespielt hat, eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen, dies noch unbedingt im Oktober tun.
Zahnersatz kurz nach Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung
Frage: Ich habe über Sie vor 2 Monaten eine CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Leider ist mit gerade gestern beim Beißen auf einen Kirschkern ein großes Stück meines rechten Backenzahns abgebrochen. Ich las etwas davon, dass die CSS auf die allgemeinen Wartezeiten verzichtet, bzw. dass bei Unfällen die Wartezeiten entfallen. Habe ich Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz von der CSS Zahnzusatzversicherung?
Antwort: Es ist richtig, dass die CSS Zahnzusatzversicherung auf die allgemeinen Wartezeiten bei Zahnbehandlung verzichtet. Für Zahnersatzmaßnahmen bestehen allerdings besondere Wartezeiten von 8 Monaten. Zwar sieht die CSS Zahnversicherung in den ersten jahren keine Leistungshöchstgrenze vor, doch bezüglich der Kostenübernahme für die nun geplante Zahnersatzmaßnahme muss ich Sie leider enttäuschen.
Es ist richtig, dass eine Zahnzusatzversicherung bei Unfällen auf die Wartezeiten verzichtet, so auch die CSS Zahnversicherung. Doch das Abbrechen eines Zahnes bei der Einnahme von Lebensmitteln gilt leider nicht als Unfall.
Würde in einem solchenFall nur eine Zahnfüllung herausbrechen, so wären die Kosten einer neuen Zahnfüllung beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig. Denn hier gelten nur die allgemeinen Wartezeiten, auf welche die CSS Zahnversicherung ja verzichtet.
Für Zahnersatzkosten werden Leistungen der Zahnversicherung erst nach Ablauf der acht Monate möglich. Es sei denn es tritt ein Unfall ein, beispielsweise ein Sturz, aufgrunddessen ein neuer Zahnersatz nötig wird. Hier würde die Zahnzusatzversicherung dann greifen.
CSS Zahnzusatzversicherung – die beste Zahnversicherung?
Frage:Ich habe gehört, die CSS Zahnzusatzversicherung sei die beste Zahnzusatzversicherung, die es gibt. Ist das korrekt?
Antwort: Ob die CSS Zahnzusatzversicherung wirklich die beste Zahnzusatzversicherung ist, die es gibt, das kann man nicht so pauschal sagen. Die CSS Zahnzusatzversicherung gehört sicher mit zu den besten Tarifen, die man als gesetzliche Versicherter als Zahnzusatzversicherung abschließen kann. Doch die CSS Zahnzusatzversicherung ist relativ eigenwillig, aber auch innovativ aufgebaut:
- Die CSS Zahnzusatzversicherung leistet bis zu 90% der Kosten bei Zahnersatz. Diese 90% erhält man allerdings nur dann, wenn ein lückenloses Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden kann. Bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft erstattet die CSS Zahnzusatzversicherung 90% bei 5 Jahren 85%, können auch keine 5 Jahre lückenlose Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nachgewiesen, werden von der CSS Zahnversicherung zumindest 80% erstattet.
- Die CSS Zahnzusatzversicherung gibt Rabatte. Da die CSS Zahnzusatzversicherung eigentlich aus 2 Tarifbausteinen besteht, gestaltet sich dies etwas komplizierter. Die Bausteine der CSS Zahnzusatzversicherung sind “flexi Zahnbehandlung” und “flexi Zahnersatz top”. Zusammen ergibt diese Kombination die CSS Zahnzusatzversicherung, die in so manchem Zahnzusatzversicherung Vergleich ganz oben steht. Nun zu den Schadenfreiheitsrabatten: Der Baustein “flexi Zahnbehandlung” ist hiervon ausgenommen. Lediglich der Baustein flexi Zahnersatz top funktioniert nach einem der KFZ-Versicherung ähnlichen Rabattsystem.
Bei Versicherungsbeginn startet man bei der CSS Zahnzusatzversicherung in der SF-Klasse 5, der zu zahlende Beitrag beträgt 100%. Der zu zahlende Beitrag in den Klassen 1-4 beträgt ebenfalls 100%, so dass eine Abstufung nicht zu einem höheren Beitrag führt. Eine Inanspruchnahme von Zahnbehandlungen, also beispielsweise der Prof. Zahnreinigung oder einer Wurzelbehandlung usw. führt nicht zu einer Abstufung der SF-Klasse. Wer also in einem Jahr nur Zahnreinigungen durchführen lassen hat, aber keine Leistunge des flexi-Zahnersatz top Bausteins in Anspruch genommen hat, der wird in die SF-Klasse 6 hochgestuft. Der Teilbeitrag zum flexi-Zahnersatz top Tarif sinkt. Wird eine Zahnersatzmaßnahme zur Erstattung eingereicht, führt dies zu einer Abstufung um 4 Klassen. Wobei eben 100% der höchste zu zahlende Satz ist.
- Zu den Alterungsrückstellungen: Die CSS Zahnzusatzversicherung verzichtet auf die Bildung von Alterungsrükstellungen. Von vornherein ist somit ein jährlicher Beitragssprung einkalkuliert. Dieser liegt bei der CSS Zahnzusatzversicherung in der Regel pro Jahr bei 20-50 Cent. Ab einer bestimmten Altersstufe steigt der Beitrag allerdings nicht mehr durch ein “Alterwerden”, tatsächlich sinkt er sogar. Dieser Beitragssprung durch die erhöhten Altersrisikokosten haben aber nichts mit einer Beitragsanpassung im Sinne der Preissteigerung zu tun. Diese können noch hinzukommen und die Beiträge der CSS Zahnzusatzversicherung, genau wie bei allen anderen Zahnzusatzversicherungen zusätzlich erhöhen.
- Die CSS Zahnzusatzversicherung hat nur eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die meisten anderen Zahnzusatzversicherung können frühstens nach 2 Jahren gekündigt werden, wobei man eine Zahnzusatzversicherung niemals mit dem Hintergedanken abschließen sollte, sie später wieder zu kündigen.
- Die CSS Zahnzusatzversicherung verzichtet im Bereich der Zahnbehandlung auf Wartezeiten und sieht keine generellen oder anfänglichen Summenbegrenzungen vor. Dieser Umstand ist sicher auf den ersten Blick sehr erfreulich, doch zieht der Verzicht auf Summenbegrenzungen gepaart mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Jahr möglicherweise schlechte Risiken an. Schlechte Risiken sind Personen, die in diesem Zusammenhang bei Antragstellung zur CSS Zahnzusatzversicherung über relativ schlechte Zähne verfügen oder jahrelang nicht beim Zahnarzt waren. Sie schließen die CSS Zahnzusatzversicherung mit dem Hintergedanken ab, sie nach der ersten hohen und insgeheim geplanten Behandlung wieder zu kündigen.
Die ehrlichen und gesunden Versicherungsnehmer müssen hier natürlich die Kosten mittragen und somit kann es leicht zu den erwähnten Beitragsanpassungen duch Kostensteigerungen der CSS Zahnzusatzversicherung kommen.
Eine Zahnzusatzversicherung, wie die ARAG Z100 hat sowas miteingeplant und sieht deshalb in den ersten beiden Jahren eine anfängliche Summenbegrenzung vor, die der Versichertengemeinschaft sicherlich zugute kommt, zumindest mittel- langfristig.
Die CSS Zahnzusatzversicherung leistet sicher wesentlich mehr als alle anderen Zahnzusatzversicherungen, doch sollte man unbedingt die Folgen und Hintergründe kennen, so dass man mit guter Grundlage eine Entscheidung für oder gegen die CSS Zahnzusatzversicherung treffen kann.
Deshalb in einem Zahnzusatzversicherung Vergleich unbedingt mit anderen Zahnzusatzversicherungen vergleichen.