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CSS flexi Zahnzusatzversicherung – Erstattung von Keramikverblendungen der Seitenzähne

Grundsätzlich erstattet die CSS flexi Zahnzusatzversicherung die Kosten einer Keramikverblendung an den Seitenzähnen bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne eine besondere Begründung wird angenommen, dass eine optische Verblendung der Zähne bis zum jeweils 6. Zahn je Seite und Kiefer als medizinisch notwendig ausreichend anzusehen ist, da man den hintersten Backenzahn im täglichen Gebrauch z.B. beim Sprechen nicht sieht.

Allerdings ist eine Einschränkung auf bestimmte Zähne in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Tarifbedingungen wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen auch bei der CSS Versicherung nicht zu finden. Lediglich die Bezeichnung “Medizinische Notwendigkeit” und einzelne Gerichtsurteile, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen kamen zum Ergebnis, dass eine Verblendung bis zum 6. Backenzahn als medizinisch notwendig anzusehen ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass eine Verblendung an den letzten Backenzähnen nicht ebenfalls abgesichert ist. Denn da diese Grenze ja nicht explizit in den Versicherungsbedingungen benannt ist und jeder Fall daher einzeln zu betrachten ist, kann eine Keramikverblendung auch am 7. Backenzahn beispielsweise aufgrund bestimmter Voraussetzungen die Maßgabe “medizinisch notwendig” erfüllen. Ein individuelle Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes mit einer Begründung, warum eine Verblendung in einem speziellen Fall notwendig ist kann in diesem Fall helfen und die CSS Versicherung erstattet diesbezüglich Kosten.

Ein Grund könnte die individuelle Gebißstruktur sein oder der Umstand, dass die hinteren Zähne beim Sprechen zu sehen sind oder dass eine Verblendung in diesem Fall zu einer längeren Haltbarkeit des eingesetzten Zahnersatzes führt.

Fragen zur CSS flexi Zahnzusatzversicherung

Fragen:

Mir sind beim Durchlesen einige Fragen aufgekommen mit denen ich mich nun an Sie wende. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
1. Sind während der Versicherungszeit erneute Gesundheitsfragen erforderlich?
2. Was versteht man unter Alterungsrückstellung?
3. Gibt es eine Maximalgrenze bei Beitragserhöhungen, oder kann die Erhöhung unbegrenzt hoch und oft sein?
4. Wird der Risikobeitrag einmalig zu Vertragsbeginn berechnet und bleibt dann während der Versicherungsdauer konstant oder ist dieser veränderlich? Und wenn ja, inwiefern?
5. Gibt es eine Beitragsstundung, wenn man über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist seiner Beitragszahlungspflicht nachzukommen.
6. Müssen alle meine Zahnbehandlungen usw. auf ihre Erforderlichkeit geprüft werden (Zum Beispiel Fluoridierung)?
7. Ab welcher Höhe von „häufiger Inanspruchnahme medizinischer Leistungen“ wird der Beitrag angepasst oder auf welche Höhe belaufen sich die „in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen“? (§8b Abs.1 CSS-Grundbedingungen)
8. Ist in den CSS-Grundbedingungen eine Zahnarztbehandlung mit einer Krankenhausbehandlung zu vergleichen?
9. Wie ist §12 „Aufrechnung“ aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
10. Wie ist §14 Abs.2 aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
11. Gilt die Schadenfreiheitsrabattregelung nur ab Beginn der Versicherung oder tritt diese auch nachträglich bzw. zwischenzeitlich in Kraft? Beispiel: Man nimmt in den ersten fünf Jahren Leistungen der CSS in Anspruch, die darauffolgenden 10 Jahre ist man jedoch schadenfrei. Hat man in diesen 10Jahren Anspruch auf Schadenfreiheitsrabatt?
12. Fällt Praxisgebühr bei Zahnärzten unter die Versicherungsleistungen der CSS?
13. Wird mit jeder anfallenden Behandlung das Bonusheft geprüft oder bei Antragsstellung?
14. Gilt `Student´ als Berufsgruppe?

Antworten:

1.
Nein, der Gesundheitszustand zum Abschluss der Versicherung ist ausschlaggebend, alles andere würde für Sie ja auch keinen Sinn machen, auch hat der Versicherer kein recht auf Kündigung, sofern Sie die Antragsfragen bei Abschluss richtig beantwortet haben.

2. Die CSS Versicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass der Beitrag mit jedem Jahr, das Sie älter werden geringfügig ansteigt. Tarife wie Arag Z100 bilden Rückstellungen und kosten daher bei Beginn ca. 8-10 Euro mehr, hier werden die höheren Kosten für Zahnersatz (ein 70er Jähriger benötigt z.B. statistisch mehr Zahnersatz als ein 30 Jähriger) von vornherein berücksichtigt.
Die Beiträge bei der CSS flexi steigen auf ca. 45 Euro mit dem 68 Lebensjahr schrittweise an, danach sinken Sie wieder.

3. Die Erhöhung aufgrund der Alterssprünge ist begrenzt, es kann jedoch wie in allen anderen Tarifen auch Anpassungen geben aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise, weil die Gebührenordnung für Zahnärzte reformiert wird. Da die Rechnungen ja zu einem festen prozentualen Anteil erstattet werden, steigen die Ausgaben der Zahnversicherung natürlich dann, wenn die Rechnungen in 5 Jahren höher ausfallen als heute.
Die CSS hebt zum 1.1.2012 die Beiträge ausserordentlich um 7 % an. Da niemand die Preissteigerungen der Zukunft kennt, gibt es auch keine Höchstgrenzen. Allerdings sollte ja auch Ihr Einkommen mit den Jahren ansteigen.

4. Der Risikobeitrag steigt mit dem Älterwerden bei Erreichen einer neuen Altersklasse. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen wünschen, wären hier zu nennen Arag Z100, Z70, Z50/90, Württembergische ZB ZG70 BZG20, Württembergische Z70 BZG20 und auch Hanse Merkur EZ EZT EZP., aber auch Central Prodent (allerdings sind hier keine Zahnbehandlungen versichert)
Sie finden die Tarife in unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung

5.
Nein, wobei es nicht gleich zur Kündigung kommt, wenn Sie mal 3 einen Beitrag nicht zahlen, und erst mit dem nächsten Rechnungslauf eingezogen werden kann.

6.
Bei Prophylaxe rät Ihr Zahnarzt die Erforderlichkeit an, insofern wird dies auch erstattet. 2 Zahnreinigungen beispielsweise sind grundsätzlich kein Problem im Jahr. Bei 4 würde allerdings schon der Zahnarzt angeschrieben werden, warum dies medizinisch notwendig sein soll (z.B: bei hohem Kariesrisiko, Parodontose wäre dann die Begründung)

7.
Nicht aufgrund Ihrer in Anspruchnahme allein, sondern wenn alle Versicherten zusammen mehr ausgeben als Sie einzahlen. Wenn beispielsweise die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5% angestiegen sind, muss entsprechend der Beitrag erhöht werden, ansonsten könnten die zukünftigen Leistungen ja nicht mehr reguliert werden, da nicht genug Geld dazu da wäre. Die Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der “alle in einem Boot sitzen”.

8.
Die Frage verstehe ich nicht ganz: grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vers-Bedungen für alle Tarife, wenn in den Tarifbedingungen abweichend etwas anderes steht, hat dies Vorrang. So sind die allgemeinen Wartezeiten beispielsweise 3 Monate. In den Tarifbedingungen für den Tarifbaustein CSS flexi Zahnbehandlung steht aber z.B. dass diese entfallen. Für die stat. Tarife gelten die AVB aber ohne Einschränkung, da die Wartezeiten in den Tarifbedingungen nicht aufgehoben werden.

9.

Als Beispiel! Sie schulden den Beitrag und hätten nun eine Forderung gegen den Versicherer aufgrund einer Rechnung, die Sie eingereicht haben. Hier kann man natürlich diese nur gegenrechnen, wenn Ihr Leistungsanspruch geklärt ist also laut Tarifbedingungen begründet ist.

10.

Auf gut Deutsch: Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten haben, z.B. weil Sie Opfer eines Unfalls sind und die KFZHaftpflicht der Gegners müsste für den Schaden aufkommen, ist dies der CSS mitzuteilen, damit diese sich das Geld von dort wiederholt, sie also diese Forderung an dies CSS abtreten. Teilen Sie dies nicht der CSS mit und es kommt heraus, dass Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten hatten, kann es sein, dass die CSS ihre Leistung zurückverlangt.

11.

Sie haben in diesem Fall natürlich Anspruch auf den Rabatt, die Sie sich in den schadenfreien Jahren erarbeitet haben. Man beginnt in SF-Klasse 5, Klasse 10 wären z.B. 25% Rabatt. Bei Einreichen einer Leistung ausser Zahnreinigung, wird man 4 Stufen zurückgestuft, wobei 1-4 = 100% sind, man zahlt also nicht mehr.

12.

Nein, es sei denn Sie versichern den Baustein flexi gesundheit plus mit, da wäre es drin.

13.

Es zählt der Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme, nicht der der Antragstellung.Achten sie also grundsätzlich darauf, jedes Jahr einen Zahnarztbesuch durchzuführen.

14.

Ja, Studenten sind im Sinne des Antrags eine Berufsgruppe.

Rat zur richtigen Zahnzusatzversicherung

Fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich selbst bin 28 Jahre alt und interessiere mich eventuell für eine
Zahnzusatzversicherung.

a) Wenn ich die Werbung der \”Ergo Versicherungsgruppe\” richtig verstehe
leistet diese selbst dann, wenn bereits Vorschäden vorliegen bzw.
diagnostiziert worden sind, ist das so korrekt?

b) Soweit ich weiß schließen die anderen Versicherungen so etwas nämlich
aus bzw. haben eine Wartezeit oder?

c) Es ist so, dass ich nie Probleme mit meinen Zähnen hatte und jetzt auf
einmal ist mir im Frühjahr ein Teil eines Backenzahns abgefallen (wurde
porös), an einem besteht die theoretische Gefahr, dass dies irgendwann
auch einmal passiert, hier wird man mir wohl eine Füllung geben und an
drei Zähnen hat sich der Zahnschmelz auf der Kauffläche abgenutzt. Dieser
muss nun vom Zahnarzt behandelt werden und der eine Backenzahn erhält
jetzt irgendeine Füllung, aber keine Krone!
Ansonsten hatte ich in meinem bisherigen Leben lediglich ein paar Mal
Karies und eine kieferorthopädische Behandlung.
Die Gesamtkosten der nun bald stattfindenen Behandlung würde etwa 250€
betragen.
c1) Wären dies Dinge, die irgendwelche Versicherungen (beispielsweise CSS,
Barmenia oder Ergo) noch übernehmen würden?

c2) Falls dem nicht so ist und ganz generell:
stellt dieser Sachverhalt Tatsachen dar, die einen Zahnzusatzversicherung
im Grunde nicht mehr notwendig machen, weil eventuell zu viele
\”Vorschäden\” bestehen?
Mir ginge es bei einer Zahnzusatzversicherung vor allem um Punkte wie den
Zahnersatz und Wurzelbehandlungen. Zahnreinigungen benötige ich im Grunde
nicht (kein Alkohol und kein Raucher).

Antwort:

a)

Nur der Tarif “Ergo direkt Zahnersatz sofort” mit einer 2 Jahre Mindest-Laufzeit für rund 30 Euro im Monat (Einzahlung also mindestens ca. 700 Euro) leistet sofort, aber auch nur in Form einer Verdoppelung des Festzuschusses.

Bei einer Krone wäre das rund 125 Euro Zuschuss, angesichts einer Einzahlung von 700 Euro und einem verbleibenden Selbstbehalt von rund 40-50% ein absolutes Minusgeschäft für 95% der Versicherten und eine klare Werbelüge.

b)

Das ist korrekt, allerdings würde ein Tarif der 20-30 Euro kostet auch 90% des Rechnungsbetrages zahlen, darüber hinaus Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Implantate etc.

Aus diesem Grund würden wir eher raten die verbleibenden Kosten in Höhe von 250 Euro lieber selbst zu zahlen als 125 Euro von einer Versicherung zu erhalten, bei der man 24 mal 29 Euro einzahlen muss und bei der man bei sehr teuren Zahnersatzmaßnahmen trotzdem noch über 50% selbst tragen müsste.

Empfehlenswerter sind daher “echte” Zahnversicherungen wie JA dental plus, Universa dentprivat, Arag Z90Bonus oder Barmenia ZG Plus.

So ärgerlich das mit dem kaputten Zahn auch ist, der Abschluss des Ergo-Sofort Tarifs ist nicht empfehlenswert, da Sie 2 Jahre gebunden sind und deutlich mehr einzahlen als die Behandlung kostet.Ein ausreichender Versicherungsschutz würde trotzdem nicht bestehen.

c1)

Sofern der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, also die Behandlung angeraten ist, würde keine gute Zahnzusatzversicherung die Kosten tatsächlich übernehmen, auch der Ergo Zahnersatz sofort Tarif, zahlt ja nur einen Bruchteil der zu zahlenden Monatsbeiträge der Versicherten.

Sinnvoller wäre es die laufende Behandlung abzuschließen und danach einen leistungsstarke Zahntarif abzuschließen. Einen solchen finden Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich

c2)

Sofern die Behandlungen abgeschlossen sind und der Zahnarzt Ihnen sagt, dass derzeit alles in Ordnung und nicht behandlungsbedürftig ist, würde eine Zahnzusatzversicherung natürlich zukünftig angeratene Behandlungen versichern.

Die Tatsache, dass Sie ansonsten gute gepflegte Zähne haben und kein Raucher sind, spricht dafür, dass für Sie eine Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt unbegrenzt oft die Professionelle Zahnreinigung erstatten muss.

Beitragsanpassung CSS flexi Zahnzusatzversicherung

Frage: Ich bin auf der Suche nach einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung ohne Begrenzungen der Leistungen für Zahnbehandlungen, insbesondere der Prof. Zahnreinigung. Dabei sind mit vor allem die Tarife Arag Z100 und die CSS Zahnzusatzversicherung (CSS flexi Zahnbehandlung und Zahnersatz top) aufgefallen. Nun habe ich erfahren, dass die Arag Z100 vor einigen Monaten massiv den Beitrag angepasst hat. Die CSS Zahnzusatzversicherung ist ja nun deutlich günstiger, woran liegt das und ist zu erwarten, dass die CSS flexi Zahnzusatzversicherung ähnlich teuer wird?

Antwort: Sowohl die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung als auch die CSS Zahnzusatzversicherung sind mittlerweile nahezu die einzigen Zahntarife, die für Zahnbehandlungen und auch die Prophylaxe keine Summenbegrenzungen vorsehen, sondern bei medizinischer notwendigkeit in diesem Bereich nahezu unbegrenzt leisten. Die Beitragsanpassung der Arag Zahnzusatzversicherung war daher nach einigen Jahren unumgänglich. Auch wenn der Beitrag der Arag Zahnversicherung um bis zu 5-7 Euro/Monat gestiegen ist, muss man sagen, dass es dieser Tarif in jedem Fall wert ist.

Ähnliches ist aus diesem Grund sicherlich auch bei der CSS Zahnzusatzversicherung in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich, da dieser Tarif noch leistungsstärker ist und zudem im Bereich der Zahnbehandlungen nicht einmal Wartezeiten vorsieht. Gleichzeitig ist natürlich die Antragsprüfung bei der CSS Versicherung deutlich strenger, doch trotzdem ist davon auszugehen, dass auch die CSS Zahnversicherung in den kommenden 6 Monaten nicht um eine Beitragsanpassung zwischen 2-5 Euro/ Monat umhin kommen wird. Denn zaubern kann keine Versicherung. Es kann stets nur das ausgeschüttet werden, was auch eingenommen wird.

Wer als Versicherter eine absolute Hochleistungs-Zahnzusatzversicherung sucht ist nach wie vor, auch nach einer möglichen Beitragserhöhung bei der CSS Zahnzusatzversicherung extrem gut aufgehoben. Wer derzeit über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenkt und wem bereits heute der Beitrag der CSS flexi Zahnversicherung für die eigenen Bedürfnisse grenzwertig erscheint, der sollte lieber gleich überlegen, auf eine andere Zahnzusatzversicherung auszuweichen, was dann allerdings zwangsläufig auch die Inkaufnahme von schlechteren Leistungen oder anfänglichen Leistungsbeschränkungen bedeuten wird.

Mögliche Alternativen, die natürlich immer nur deshalb günstiger sind, weil sie beispielsweise anfängliche Summenbegrenzungen oder Leistungsstaffeln verwenden oder ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis verwenden, wären z.B Janitos dental plus, aber auch die Barmenia ZG PLus Ebenfalls sehr beitragsstabil, aber eben ohne den Leistungsbereich Zahnbehandlung ist die Central prodent.

Fakt ist: In den seltensten Fällen kann man von einer überteuerten oder extrem günstigen Zahnzusatzversicherung sprechen. Leistung hat ihren Preis. Selbst nach einer möglichen Beitragsanpassung bleibt also festzuhalten, dass die CSS Zahnzusatzversicherung noch immer die leistungsstärkste Zahnversicherung darstellt. Wer einen geringen Beitrag bei einer Zahnzusatzversicherung sucht, muss in diesem Fall immer auch geringe Leistungen in Kauf nehmen. Es bleibt also eine Frage der persönlichen individuellen Bedürfnisse und Nachfrage. Wer Premiumleistung wünscht, wird bei der CSS Versicherung immer richtig sein, denn diese garantiert höchste Leistung auf Privatarztniveau. Wer es in diesem Sinne “billig” bzw. einen niedrigen Beitrag wünscht, muss einfach Abstriche in der Leistung machen. Auch ein kurzfristig günstigerer Tarif kann schon morgen wieder teurer sein, ein ständiger Wechsel der Zahnzusatzversicherung macht insofern nur wenig Sinn. Wer eine gute Zahnzusatzversicherung (natürlich immer leistungsschwächer als die CSS flexi) zum beitragsstabilen niedrigen Preis such, solle auf einen der oben genannte Tarife ausweichen.

In jedem Fall sollte man sich eines klar machen: Schuld an der Beitragsanapssung ist das Verhalten der Versicherten. Es kann einfach nicht funktionieren, wenn man regelmäßig nur einen Betrag X einzahlt, aber einen Betrag X + Y wieder rausholen möchte. Wenn dies im Durchschnitt jeder macht, muss logischerweise der Beitrag steigen.

Anmerkung 21.09.2010 : Es ist nur klar, dass der Beitrag für die Bausteine tatsächlich angepasst werden und je nach Altersgruppe und Geschlecht zwischen 3-7 Euro pro Monat steigen werden. Dies entspricht ca. 15-20%.

Wer weiterhin die beste Zahnzusatzversicherung besitzen möchte, der sollte auf jeden Fall bei diesem Tarif bleiben. Ein Wechsel sollte gut durchdacht sein und nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn keine Behandlungen derzeit anstehen, da diese beim neuen Versicherer nicht mitversichert wären.

Wer sich trotzdem dazu entschließt die Zahnzusatzversicherung zu wechseln, der sollte sich diesmal wirklich darüber Gedanken machen, was er von seiner Zahnversicherung erwartet. Die beste Leistung gibt es nicht zum kleinsten Preis, die beste Leistung wird man nach wie vor nur bei der CSS flexi Zahnzusatzversicherung erhalten. Ein günstigerer Beitrag ist sehr wohl möglich, allerdings dann nur unter Inkaufnahme von geringeren Leistungen oder Summenbegrenzungen. Da es sich nicht lohnt jedes Jahr von einer zur anderen Zahnzusatzversicherung zu “hüpfen” sollte man sich unbedingt bewusst machen, was einem wichtig ist. Zanersatzkosten werden einen auf jeden Fall irgendwann ereilen. Eine Zahnzusatzversicherung ist aus diesem Grund immer ein Thema, doch lässt sich dies einerseits mit einem Hochleistungstarif managen, der jedoch so wie die CSS flexi Zahnzusatzversicherung seinen Preis hat oder aber mit einem Grundschutz, beispielsweise Arag Z50/90 der nur einen größeren Teil der Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten abdeckt, dafür aber deutlich günstiger ist. Bei der 2. Alternative muss man sich jedoch bewusst machen, dass man zusätzlich locker 15-20 Euro pro Monat auf die “Hohe Kante” legen muss, um im Ernstfall über genügend finanziellen Puffer zu verfügen.

Zahnzusatzversicherung – Leistung ohne Vorleistung der Krankenkasse – sehr wichtig

Das Leistungskriterium “kassenunabhängige Leistung” einer Zahnzusatzversicherung gehört zu den wichtigsten überhaupt. Denn, wenn eine Zahnzusatzversicherung erst erstattet, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet, so kann dies in bestimmten Fällen fatal sein. So ist es bei der Anfertigung von Zahnersatz, beispielsweise einer Brücke oder eines Implantats, nachdem ein natürlicher Zahn gezogen wurde, zwar erst einmal unerheblich, denn schließlich hat jeder gesetlich Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss. Dabei ist es auch zunächst irrelevant, dass dieser sehr niedrig ist, doch Tatsache ist, dass die Gesetzliche Krankenkasse diesen Festzuschuss nur einmalig vergibt.

Was ist also, wenn eine bereits bestehende Brücke ersetzt werden soll oder wenn man eine defekte Zahnbrücke durch ein Implantat ersetzen möchte? In einem solchen Fall wurde ja bereits ein befundbezogener Festzuschuss für den Ersatz eines Zahnes erbracht, nämlich bei der ersten Anfertigung der Zahnbrücke.

Zahnzusatzversicherungen wie die ansonsten recht starke Continentale CEZP sind also mit Vorsicht zu genießen, da Sie eine Leistung beispielsweise für Implantate und Knochenaufbaumaßnahmen nur ebringen, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse vorhanden ist.

Besser sind daher reformtaugliche Zahnzusatzversicherungen wie die Barmenia ZG Plus und natürlich auch Arag Z100, CSS Versicherung, aber auch neuere Zahntarife wie Janitos dental plus. Denn insbesondere die letztgenannte Janitos dental plus zeigt, dass auch neu auf den Markt kommende Anbieter durchaus leistungsstarke Zahnversicherungen konzipieren können.

Ein alteingesessenen Krankenversicherungsunternehmen wie die Continentale sollte beim nächsten Mal seine Hausaufgaben richtig erledigen. Ein Mehrbeitrag von 2 Euro pro Monat bei gleichen Leistungen und dafür eine kassenunabhängige Zahnzusatzversicherung, das wäre sicher die bessere Wahl gewesen.

CSS Zahnzusatzversicherung – gezogener Zahn

Frage: mich interessiert Folgendes: Einer Bekannten, die seit Juli oder August
2009 bei der CSS zahnzusatzversichert ist (Module Zahnbehandlung +
Zahnersatz top) musste im Oktober 09 ein Backenzahn gezogen werden. Sie
behauptet nun, ihre CSS Versicherung werde die Kosten für ein Implantat
übernehmen (das sie sich demnächst gerne machen ließe). Stimmt das?

Antwort:

ich kenne zwar den genauen Fall nicht, aber grundsätzlich ist dies möglich.Allerdings nur dann, wenn das Ziehen des Zahnes bei Abschluss der Zahnversicherung noch nicht angeraten war.Wenn der Zahn allerdings schon sanierungsbedürftig bei Abschluss war und dies im Antrag verschwiegen wurde, dann wird es schwer.Zwar fällt das Ziehen des Zahnes in die Wartezeit von 8 Monaten, doch dies gilt nur für die Behandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme selbst. Wenn also im Juli keine medizinisch notwendige Behandlung angeraten war und dann, warum auch immer im Oktober ein Zahn gezogen wurde, so dürfte mit der Zahnersatzbehandlung des Implantats erst im März begonnen werden, da erst dann die 8 Monate Wartezeit um wären.

CSS Krankenversicherung verbessert Service

Wie der Firmen-Website der deutschen Niederlassung des schweizer Krankenversicherers zu entnehmen ist, setzt die CSS Versicherung auch in Deutschland immer mehr auf einen verbesserten Kundenservice. In der Schweiz wird die CSS Krankenversicherung, die übrigens das 2. größte Krankenversicherungsunternehmen in der Schweiz ist, regelmäßig zum kundenfreundlichsten Versicherungsunternehmen gewählt.

Auch in Deutschland möchte man diesen Trend fortsetzen und so hat man sich freiwillig dazu bereitgeklärt, natürlich auch um den seriösen Eindruck des Unternehmens zu bestärken, am deutschen Ombudsverfahren teilzunehmen. Fühlt ein Kunde sich, beispielsweise bei seiner CSS Zahnzusatzversicherung, ungerecht behandelt oder ist mit einer Leistungsentscheidung nicht ganz einverstanden, so kann er sich an einen kostenlosen Streitschlichter für die private Krankenversicherung wenden. Die Entscheidung dieses unabhängigen Ombudsmannes hat dann die CSS Versicherung zu aktzeptieren.

Des Weiteren sind sämtliche Hotlines der CSS Krankenversicherung auf kostenlose 0800-Telefonnummern umgestellt worden, da man nicht am Service seiner Kunden verdienen möchte sondern durch seine hochwertigen Versicherungsprodukte bekannt sein will.

Diese kundenorientieren Maßnahmen sind auf jeden Fall ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, vor allem in einem Land, in dem nicht jedes Dienstleistungsunternehmen durch seinen hochwertigen und freundlichen Service auffällt.