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CSS Zahnversicherung – Antragstellung bei laufender Behandlung
Frage: Ich möchte gerne die CSS flexi Zahnversicherung beantragen. Nun wird im Antrag seit Neustem nicht nur nach einer angeratenen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme gefragt, sondern auch nach einer angeratenen oder beabsichtigten Zahnprophylaxe oder Zahnbehandlung. Da mein Zahnarzt mir anrät regelmäßig eine solche Prophylaxe durchführen zu lassen, bekomme ich diesen Tarif nun nicht mehr?
Antwort: Keine Panik. Die CSS hat eingesehen, dass man einen Antrag zur CSS Zahnversicherung nicht ablehnen kann, wenn eine Zahnprophylaxe oder Zahnreinigung als angeraten gilt. Eigentlich fast jeder Zahnarzt rät, 2 mal im Jahr zur Zahnprophylaxe vorbeizuschauen, insofern müsste streng genommen jeder hier diese Frage mit Ja beantworten, was natürlich Quatsch ist.
Aus diesem Grund ist die Frage, wenn ein konkreter Zahnarzttermin für einen Zahnprophylaxetermin besteht, natürlich mit “Ja” zu beantworten, doch sollte man in diesem Fall diese Angabe unter “Nähere Angaben” ergänzen. Dort sollte man dann unbedingt hineinschreiben, dass demnächst der übliche Zahnprophylaxetermin fällig wird oder bereits ein Termin besteht. Auf die Annahme zur CSS Zahnversicherung hat dies keine Auswirkung.
Wenn jedoch bereits ein fester Termin besteht, bzw eine professionelle Zahnreinigung bereits konkret angeraten wurde, so kann zumindest diese Behandlung nicht mehr von der CSS Zahnversicherung erstattet werden, da streng genommen der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Es ist aus diesem Grund immer ratsam, zuererst die CSS Zahnversicherung zu beantragen und erst danach einen üblichen Zahnarzttermin zu machen bzw. die Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.
Wenn man überlegt, gilt eine Zahnreinigung nur dann als angeraten, wenn der Zahnarzt beim Termin diese für notwendig erachtet und anrät, alles andere wäre eine “Verlangensleistung” und eigentlich sowieso nicht mitversichert.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte also erst den Antrag zur CSS flexi Zahnversicherung stellen und dann wie üblich zum Zahnarzt gehen. Der letzte Zahnarztbesuch sollte dabei allerdings nicht länger als 12 Monate zurückliegen, andernfalls wäre eine Zahnarztbericht notwendig.
Liegt der letzte Zahnarztbesuch wieder länger als 12 Monat zurück, wäre es klüger einen Antrag erst zu stellen, wenn man gerade wieder beim Zahnarzt war. Natürlich sollte beim neuen Zahnarztbesuch dann keine Behandlung angeraten werden, ansonsten benötigt man ja wieder einen Zahnarztbericht.
Sehr kompliziert eben, die neuen Annahmerichtlinien der ansonsten sehr guten CSS Zahnversicherung.
CSS Zahnversicherung – strenge Annahmerichtlinien
Die CSS Zahnversicherung ist eine der leistungsstärksten Tarife, die es derzeit gibt. Daran hat sich bisher auch nichts geändert.
Seit November gelten jedoch sehr strenge Annahmerichtlinien, damit die CSS Zahnversicherung, welche aus den zwei Tarifbausteinen flexi Zahnbehandlung und flexi Zahnersatz top besteht, abgeschlossen werden kann.
In den Antragsfragen der CSS Zahnversicherung wird nicht nur nach laufenden oder angeratenen Behandlungen gefragt, sondern auch nach dem letzten Zahnarztbesuch.
Dieser darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen, ansonsten wäre ein Abschluss nur unter Vorlage eines aktuellen zahnärztlichen Befundberichtes möglich. Aus diese müsste natürlich hervorgehen, dass derzeit keine Behandlungen angeraten sind.Zuviel mit Zahnersatz versorgte Zähne könnten zu einer Ablehnung des Antrags der CSS Zahnversicherung führen.
Ebenfall wird im Antrag danach gefragt, ob Zahnersatz vorhanden ist, der älter ist als 10 Jahre. Ist dies der Fall, so ist ebenfalls ein zahnärztlicher Befundbericht notwendig,um die CSS Zahnversicherung abzuschließen.
Sind mehr als 3 Zähne mit Jahre altem oder älteren Zahnersatz versorgt, so muss darüber hinaus ein Attest des Zahnarztes vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass auch in den nächsten 3 Jahren keine diesebezügliche Zahnersatzmaßnahme angeraten wird oder geplant ist.
Ebenfalls wird im Antrag der CSS Zahnversicherung gefragt, ob in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde. Ist dies der Fall, so ist ein Parodontalstatus dem Antrag der Zahnversicherung beizulegen.
Es dürfen ebenfalls nicht mehr als 3 Zähne fehlen,die nicht ersetzt sind oder die mit herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden, ansonsten erfolgt eine Ablehnung der CSS Zahnversicherung.
Alles in allem ist die CSS Zahnversicherung nur noch Personen zu empfehlen, die weder mehr als 3 mit altem Zahnersatz versorgte Zähne besitzen und in den letzten 3 Jahren keine Parodontosebehandlungen über sich ergehen lassen haben.
Auch Antragstellern denen das gesamte Prozedere mit dem Zahnarztbericht zu stressig ist, sollten lieber auf die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung ausweichen, welche von den Leistungen mit der CSS Zahnversicherung vergleichbar ist, allerdings aufgrund der Bildung von Alterungsstellungen insgesamt beitragsstabiler ist als die CSS Zahnversicherung.
CSS Zahnzusatzversicherung – Wichtiger Hinweis!!!
Ab 1.12.2009 werden für die CSS flexi Zahnzusatzversicherung neue Antragsformulare mit strengerer Gesundhietsprüfung eingeführt. Während im noch akt
uellen Antrag lediglich nach laufender Behandlung und fehlenden Zähnen gefragt wird, verschärfen sich diese Fragen im neuen Antrag.
So wird beispielsweise im Antrag der CSS Zahnzusatzversicherung ab November danach gefragt, wann der letzte Zahnarztbesuch stattgefunden hat. Personen, die längere Zeit nicht beim Zahnarzt waren oder die Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre alt ist, brauchen in diesem Fall einen ausführlichen zahnärztlichen Befundbericht. Erst danach wird entschieden, ob der Antrag angenommen wird oder nicht.
Wer befürchtet durch diese relativ strenge Gesundheitsprüfung zu fallen, der sollte sich nun beeilen und seinen Antrag zur CSS Zahnversicherung spätestens bis zum 29.11.2009 einreichen, damit dieser noch rechtzeitig policiert werden kann.
Alle anderen können die CSS Zahnversicherung natürlich immer noch beantragen, doch wird es generell etwas schwerer für bestimmte Personen in diesem Tarif aufgenommen zu werden. Um keine unnötige Ablehnung zu riskieren, sollte man, vor allem wenn man schon mit dem Gedanken gespielt hat, eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen, dies noch unbedingt im Oktober tun.
CSS Zahnzusatzversicherung – verschiedene Bezeichnungen, aber gleicher Inhalt
Frage: Ich interessiere mich für die Zahnzusatzversicherung bei der CSS Versicherung. Nun wundere
ich mich, da bei Ihnen der CSS ZahnTop Tarif angeboten wird, bei Mitbewerbern hat die Zahnversicherung der CSS hingegen eine andere Bezeichnung. Gibt es da einen Unterschied?
An einigen Seiten habe ich gesehen das wenn man den Vergleich bzw. Tarif
ausrechnen möchte, diese Frage erwähnt ist: Wie viele Zähne sind bei
Ihnen mit Füllungen/Plomben versorgt?
Es fehlen mir keine Zähne, habe 4-5 Amalgam Füllungen/Plomben, habe
zurzeit keine Beschwerden oder sonstiges, allerdings möchte ich in einigen
Jahren wenn der Zahnarzt der Meinung ist das die Amalgam Füllungen
erneuert werden müssen die durch Inlays ersetzten.
Muss ich diese Frage beantworten? Oder wird mir danach im Vertrag gefragt?
Oder brauche ich die nicht zu erwähnen?
Die Füllungen sind alle völlig in Ordnung.
Antwort:
Die offizielle Tarifbezeichnung der CSS Zahnzusatzversicherung (welche Sie sicher auch meinen) ist CSS flexi Zahnbehandlung + flexi Zahnersatz top, also eine ziemlich lange Bezeichnung. Aus Marketinggesichtspunkten nennt der eine Makler diesen Tarif so, der andere etwas anders. Die Tarife sind aber alle identisch, sowohl vom Preis als auch von der Leistung, kein Wunder, da es ja ein und derselbe Tarif (bzw. dieselbe Tarifkombination) ist.
Die Fragen zu Kronen und Füllungen sind in diesem Tarif irrelevant, diese Fragen kommen nur in den Antragsfragen anderer Tarife vor, die ja automatisch mit geprüft werden.
Bei der CSS Zahnversicherung (flexi ZB ZE top) wird nur nach einer heute angeratenen Behandlung, nach fehlenden Zähnen (ausser ersetzte und Weisheitszähnen und Milchzähnen), sowie nach herausnehmbaren Zahnersatz.
In Ihrem Fall ist also ein Abschluss problemlos möglich.
Inlays sind natürlich genauso mitversichert wie Kunststofffüllungen. Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen in einigen Jahren aus medizinischer Sicht rät, die Füllungen auszutauschen, ist dies natürlich ebenfalls mitversichert. Ein Austausch muss aber medizinisch notwendig sein, also nicht einfach, weil ein Keramikinlay besser aussieht als eine Amalgamfüllung, wird eine Erstattung möglich. Sondern erst, wenn die Amalgamfüllung ihren medizinischen Zweck nicht mehr erfüllt, beispielsweise, weil sich Karies neu gebildet hat, weil die Füllung brüchig ist oder weil eine allergische Reaktion den Austausch medizinisch verlangt.