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Zahnzusatzversicherung bei 3 fehlenden Zähnen

Das vorhandensein von 3 Zahnlücken, also das Fehlen von 3 Zähnen, die nicht ersetzt sind, schränkt die Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung bereits stark ein. Insbesondere, wenn der Interessent eine Zahnzusatzversicherung sucht, bei der diese 3 Zahnlücken mitversicherbar sind.
Sofern die 3 fehlenden Zahnlücken nicht mitversichert werden sollen ist der Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung recht einfach und die gute Empfehlung lautet z.B. Universa dentprivat.
Doch auch, sofern die 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähne mitversichert werden sollen, ist zwischen folgenden Varianten zu wählen:

Strenge Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren

Die Zahnzusatzversicherungen Ja dental plus, Barmenia ZG Plus, Continentale CEZP aber auch die Württembergische Zahnzusatzversicherung versichern 3 fehlende Zähne mit, sofern eine Behandlung noch nicht angeraten ist. Allerdings wird in einem solchen Fall die gesamte Maximalerstattung der Zahnzusatzversicherung in den ersten (in der Regel 3) Jahren deutlich begrenzt. Barmenia ZG Plus erstattet beispielsweise in einem solchen Fall in den ersten 3 Jahren maximal 375 Euro, was sehr wenig ist, dafür wären die Zahnlücken für den geduldigen Kunden nach dieser Zeit erstattungsfähig. Ähnlich sieht es beim Tarif Ja dental plus aus, hier werden max. 900 Euro in den ersten 3 Jahren erstattet. Die Württembergische Zahnzusatzversicherung würde die Leistung in einem solchen Fall auf 4.000 Euro für die ersten 72 Monate begrenzen und wäre in einem solchen Fall noch am Interessantesten.
Auch die Leistungsbegrenzung der Continentale CEZP, bei der die Zahnlücken dann natürlich auch mitversichert wären, wäre ähnlich niedrig.

Risikozuschlag – aber höhere anfängliche Leistung

Die 2. leistungsstärke Variante der Mitversicherung fehldener Zähne, ohne eine stärke Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren, wäre die Wahl einer Zahnzusatzversicherung, welche die fehlenden Zähne gegen einen Risikozuschlag versichert.
Die wohl schnellste Leistung mit bereits 2500 Euro in den ersten beiden Jahren erbringt die Zahnzusatzversicherung Central prodent, welche allerdings auch mit 5 Euro pro fehlendem Zahn, also bei 3 fehlenden Zähnen = 15 Euro Zuschlag zu Buche schlägt.
Ebenfalls mit saftigen Zsuchlägen sind die fehlenden Zähnen bei den Arag Zahnzusatzversicherungen, z.B. Arag Z100, Arag Z90Bonus usw. mit jeweils 20% Zuschlag pro fehlendem Zahn, also gleich 60% Zuschlag auf den Normalbeitrag mitversichert.
Etwas günstiger ist der Zuschlag für die fehlenden Zähne beim Finanztest Zahnzusatzversicherung Vergleich Testsieger Hanse Merkur EZ EZT EZP, dort sind die Zähne mit jeweils 3 Euro Zuschlag mitversichert, allerdings sind die Leistungen der Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung sowieso in den ersten 4 Jahre auf nur 2200 Euro begrenzt, was im Prinzip ein Kompromiss zwischen der Mitversicherung durch Zuschlag und niedriger Leistungen in den Anfangsjahren ist.

Fazit Mitversicherung fehlender Zähne

Wir eben beschrieben ist das Mitversichern fehlender Zähne durchaus möglich. Bei Vorhandensein von nur einer Zahnlücke, lässt sich diese sehr einfach auch ohne Zuschlag z.B. bei Ja dental plus oder Barmenia ZG Plus und Continentale CEZP mitversichern. Die Anzahl von 3 Zahnlücken macht das ganze wie eben beschrieben schon etwas komplizierter und man muss selbst abwägen, ob man mehr ausgeben möchte oder eben einfach geduldig ist und lange Summenbegrenzungen in Kauf nimmt.

Welche Zahnzusatzversicherungen noch zu empfehlen sind

Im ganzen Hin und her auf dem deutschen Markt für Krankenzusatzversicherungen und im Speziellen für die Zahnzusatzversicherung, fragt sich der ein oder andere, welche Zahnzusatzversicherung man noch empfehlen kann.

Im Speziellen ist das Thema Beitragsstabilität ein sehr wichtiges geworden. Denn die Zahntarife, die man bisher uneingeschränkt empfohlen hatte, werden leider immer teurer. Dieser Umstand ist nicht verwunderlich, denn die am meisten bevorzugten Zahnzusatzversicherung waren bisher jene, die auf jegliche Art der anfänglichen oder generellen Begrenzung bezüglich der Leistung verpflichteten, sei es für Zahnersatz oder für Zahnbehandlungen wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung.

Dazu gehörten beispielsweise Zahnzusatzversicherungen wieder Tarif Arag Z100 oder auch die CSS flexi Zahnzusatzversicherung. Die neue Generation an Zahnzusatzversicherungen, wozu beispielsweise die Ja dental plus Zahnzusatzversicherung aber auch die Barmenia ZG plus Zahnzusatzversicherung gehören lernte teilweise aus den zuvor gemachten Fehlern und fügte bei der Kalkulation ihrer Tarife anfängliche Summenbegrenzungen ein. Auch die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung wurden auf einen sinnvollen Betrag, zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr, gesenkt.

Des weiteren fügte man bei den eben genannten Zahnzusatzversicherungen Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Jahre ein. So sieht die Barmenia ZG plus eine Leistungsstaffel von 1000 Euro für die ersten fünf Jahre vor, was eine maximale Erstattung in diesem Zeitraum von 5000 Euro entspricht. bei der Ja dental plus Zahn zur Versicherung ist dies ähnlich, nur dass die Begrenzung hier 4000 Euro für die ersten vier Jahre wird beträgt.

zwar wurde auch der Bereich der Zahnbehandlung in diesen beiden genannten Fahrzeugversicherung berücksichtigt, aber eine Wurzelbehandlung oder auch eine Parodontose Behandlung wird eben so wie beim Beispiel der Arag Z100 Sanssouci Sicherungs nur in den Fällen erstattet, wenn keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für diese Behandlung vorgesehen ist.

Ich Alles in allem haben die Versicherer also erkannt, dass weniger manchmal mehr ist, den Beitrag Stabilität bei einer Fahrzeugversicherung ist mindestens genauso wichtig wie die Leistung selber denn nichts ist ärgerlicher als wenn der Versicherte sich tagelang darüber den Kopf zerbricht, ob die Gewählte Zahnversicherung nun die beste ist dir abschließen kann, und dann nach wenigen Monaten steigt der Beitrag um30 % an.

Zum Vorbild könnte man sich hier die Zahnzusatzversicherung Central Prodent nehmen, welche seit mehreren Jahren am Markt erfolgreich besteht und auch zum Stiftung Warentestsieger ernannt wurde. Die Central Prodent Zahnzusatzversicherung beinhaltet zwar keine Leistungen für Zahnbehandlung wohl aber deckte den Bereich des Zahnersatzes, also Implantate, Inlays, Brücken, Kronen usw. Zu 90 % des Rechnungsbetrages ab. Damit stellt die Central Prodent nach wie vor eine Premium Zahnzusatzversicherung da die vor allem eines ist, nämlich beitragsstabil.

Leistungen die Erstattungen für die professionelle Zahnreinigung erfüllen eher den Charakter einer Spar Dosenversicherung oder eines Sparvertrages, denn jeder Versicherte der eine Versicherung für Brille oder die professionelle Zahnreinigung abschließt, ist sich gewiss dass er diese Leistungen in jedem Fall abrufen wird. Eine Versicherung deckt aber das Risiko eines ungewissen Falles ab, bei den eben genannten Vorkommnissen kann aber von ungewiss nicht die Rede sein. Aus diesem Grund sind die anfallenden Kosten jedem Fall in den Beitrag mit einzukalkulieren. Daher kann eine Zahnzusatzversicherung im Bereich Zahnersatz genauso gut ist wie eine andere nicht zum gleichen Preis auch noch Sonderleistungen für wichtige Zahnmahnungen wie die professionelle Zahnreinigung anbieten. Natürlich trägt der Faktor regelmäßiger Zahnkontrollen dazu bei, dass das Kostenniveau für die Zahnersatzmaßnahmen möglicherweise niedriger bleibt, doch eine zweite oder dritte professionelle Zahnreinigung wird kaum den Nebeneffekt haben, dass insgesamt die Zahnersatzkosten in diesen Tarif niedriger ausfallen als in einem anderen.

Central Prodent Beitragserhöhung

Frage: Was ist vom Tarif Central Prodent zu halten? Ist dieser Zahntarif als beitragsstabil anzusehen?

Antwort: Die Zahnzusatzversicherung Central Prodent gehört mit einer maximalen Erstattung von bis zu 90% der Rechnung zu den besten Zahnzusatzversicherungen. Als reine Zahnersatz Versicherung ist die Central prodent als langfristig intelligent und sinnvoll kalkulierter Zahntarif anzusehen.

Die Erstattung der Central Prodent Zahnversicherung orientiert sich an den jeweils gültigen Preisen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Im Gegensatz zu einigen anderen Tarifen bedient sich dieser Tarif also keines eigenen Preis- Leistungsverzeichnisses, sondern leistet nach den normal üblichen und aktuellen Preisen am Markt.

Da auch im Bereich der Zahnersatzversorgung die Preise mit der Zeit steigen (Inflation), steigen bei der Erstattung von Rechnungen natürlich auch die Ausgaben der Central Prodent Zahnzusatzversicherung. Aus diesem Grund muss von Zeit zu Zeit überwacht werden, ob die aktuellen Versicherungsprämien die Ausgaben langfristig decken können, damit der Bestand dieses Tarifs auch sichergestellt ist.

Nach einigen Jahren ohne Beitragserhöhung wird die Central Prodent daher zum Juli 2010 die Beiträge geringfügig (max. ein Euro pro Monat) erhöhen. Diese Beitragsanpassung fällt damit äusserst niedrig aus im Vergleich zu anderen Hochleistungstarifen, die es derzeit am Markt gibt. Dies spricht für eine nachhaltig kalkulierte Zahnversicherung und ist kein Grund zum Ärgernis oder zur Beunruhigung bei den Versicherten oder Neukunden.

Zahnzusatzversicherung und GKV-Bonusheft

Frage: Ich interessiere mich für ihr Angebot zur Zahnzusatzversicherung in diesem Monat. Nach Sichtung der Vorbedingungen fiel mir auf, dass ein vollständiges Bonusheft (betreffend die letzten zehn Jahre) von Vorteil bei den ggf. in Anspruch zu nehmenden Leistungen ist. Möglicherweise fehlt mir jedoch ein Stempel (ich bin mir nicht sicher, da ich viel im Ausland war, ob ich die Behandlung =Prophylaxe einfach vergessen habe eintragen zu lassen). Gesetzt dem Falle, dass wirklich ein Stempel fehlt, was für ein Angebot könnten Sie mit unterbreiten? Wären dann wirklich nur 80% einiger Leistungen bei Bedarf möglich? Und wenn die Frist nach einigen Jahren vertstreicht, wären wenigstens dann 90% Leistungen möglich?

Antwort: Die Vollständigkeit des Bonusheftes ist erst interessant, wenn Sie eine Zahnersatzmaßnahme benötigen, nicht vorher und natürlich nicht bei jeder Zahnzusatzversicherung.
Wenn Sie also momentan beispielsweise nur lückenlos 4 Jahre zusammen haben, aber erst in 3 Jahren das erste Mal eine Zahnersatzmaßnahme (nicht Zahnbehandlung und Prophylaxe) vorhaben, so hätten Sie dann ja bereits wieder 7 Jahre lückenloses Bonusheft. Zu dem Zeitpunkt würde CSS beispielsweise 85% erstatten. Nach weiteren 3 Jahren schon 90%.
Die Continentale CEZP belohnt bereits nach 5 Jahren lückenlosem Bonusheft, hier gäbe es zum Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme und vorherigem 5 Jahre lückenlosem Bonusheft bereits 90% der Rechnung.
Arag Z100 und Central prodent zielen nicht auf das Bonusheft ab. Central Prodent erstattet 90% Arag immer 80% egal wie das Bonusheft zur Zeit der Zahnersatzmaßnahme geführt ist.
Wenn Sie also irgendwann in der Zukunft wieder 10 Jahre lückenlos beim Zahnarzt waren, so erhalten Sie für Zahnersatz bei der CSS Zahnversicherung auch die 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei einer Zahnersatzmaßnahme.
Zahnbehandlung ist bei allen Tarifen natürlich aussen vor und wird von den hier aufgezählten Tarifen zu 100% erstattet, ausser Central prodent.

Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.

Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.

Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.

Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.

Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.

Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.

Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.

Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.

Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

Sinn der Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung

Es gibt Zahnversicherungen mit und es gibt Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzung. Hierbei ist noch zu unterscheiden zwischen anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung.

Anfängliche Summenbegrenzungen

Bei einer Zahnversicherung, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre nur Leistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen zur Erstattung einreichen. Einige Zahnversicherungen, wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet beispielsweise innerhalb des ersten Jahres nur maximal 500 Euro und innerhalb des 2. Versicherungsjahres maximal 1000 Euro. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.

Zudem gibt es jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Central prodent, bei der bereits innerhalb des ersten Jahres bis zu 2500 Erstattung möglich sind. Die Höchstgrenzen sind hier also relativ hoch veranschlagt. Dafür gelten die, wenn auch großzügig bemessenen Summenbegrenzungen hier während der ersten 6 Jahre, also relativ lange. Wie auch bei diesen Tarifen entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bei einem Unfall.

Generelle Summenbegrenzungen einer Zahnzusatzversicherung

Beide eben genannten Zahnzusatzversicherungen sehen im Prinzip nur anfängliche Summenbegrenzungen vor, die danach komplett entfallen. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die während der gesamten Laufzeit nur innerhalb fest gelegter Höchsterstattungsgrenzen leisten. Ein derartiger Tarif ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest. Dieser Tarif sieht sowohl innerhalb der ersten Jahre eine anfängliche Summenbegrenzung vor, darüber hinaus gibt es aber noch eine generelle Summenbegrenzung. Denn auch nach einigen Jahren werden hier maximal 8000 Euro Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erbracht. Generelle Summenbegrenzungen sind insbesondere bei möglichen Großschäden, also schweren Erkrankungen oder Unfällen problematisch, da genau hier große Zahnersatzmaßnahmen die Folge sein könnten, deren Kosten locker auch über 8000 Euro liegen könnten.

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen

Darüber hinaus gibt es aber auch Zahnzusatzversicherungen wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Barmenia ZG Zahnversicherung, bei denen nach Wegfall der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten das volle Leistungsspektrum des Tarifs zur Verfügung steht. Auf anfängliche und generelle Summenbegrenzungen verzichten diese Tarife.

Bedeutung von Summenbegrenzungen

Zwar sind Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzungen für den Verbraucher auf den ersten Blick durchaus eine schöne Sache und werbetechnisch sicherlich auch sehr wirksam, doch es müssen die mittel- bis langfristigen Folgen eines Weglassens von Summenbegrenzungen aufgezeigt werden.

Zwar lassen sich bei der CSS Zahnzusatzversicherung keine fehlenden Zähne mitversichern, doch anfängliche Summenbegrenzungen (und auch keine Wartezeiten für Zahnbehandlung) sieht dieser Tarif nicht vor. Die Folge könnte sein, dass vor allem Personen mit schlechten Zähnen (schlechte Risken), die ewig lange nicht beim Zahnarzt waren (also kann eine Behandlung auch noch nicht angeraten worden sein) dazu geneigt sein könnten, eine solche Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung abzuschließen.

Bereits nach kurzer Zeit könnten diese Personen sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft die Zähne sanieren lassen. Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen haben von diesem Weglassen der Summenbegrenzung hingegen nicht wirklich viel. Bei dieser Personengruppe wird es möglicherweise erst Jahre später zu einem Bedarf an Zahnersatz kommen. Die durch schlechte Risiken verursachten Kosten sind über den Beitrag und dadurch verursachte Beitragsanpassungen auch von diesen Personen mitzuzahlen.

Zahnzusatzversicherungen mit anfänglichen Summenbegrenzungen sind insofern in den meisten Fällen beitragsstabiler insofern ist eine anfängliche Summenbegrenzung, sofern alle sonstigen Leistungspunkte stimmen, nicht unbedingt schlecht. Eine Zahnzusatzversicherung, die generelle Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen, die über die ganze Laufzeit der Zahnversicherung gelten, vorsieht ist nicht empfehlenswert und sollte nur in letzter Instanz gewählt werden.

Personen mit gesunden und guten Zähnen sollten eine Zahnzusatzversicherung wählen, die gute Prophylaxeleistungen vorsieht und möglicherweise in den ersten Jahren eine kleine Summenbegrenzung vorsieht, die bei Unfällen sowieso entfällt. Eine solche anfängliche Leistungseinschränkung sollte für diese Personengruppe keine Probleme darstellen.