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Central Prodent Beitragserhöhung
Frage: Was ist vom Tarif Central Prodent zu halten? Ist dieser Zahntarif als beitragsstabil anzusehen?
Antwort: Die Zahnzusatzversicherung Central Prodent gehört mit einer maximalen Erstattung von bis zu 90% der Rechnung zu den besten Zahnzusatzversicherungen. Als reine Zahnersatz Versicherung ist die Central prodent als langfristig intelligent und sinnvoll kalkulierter Zahntarif anzusehen.
Die Erstattung der Central Prodent Zahnversicherung orientiert sich an den jeweils gültigen Preisen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Im Gegensatz zu einigen anderen Tarifen bedient sich dieser Tarif also keines eigenen Preis- Leistungsverzeichnisses, sondern leistet nach den normal üblichen und aktuellen Preisen am Markt.
Da auch im Bereich der Zahnersatzversorgung die Preise mit der Zeit steigen (Inflation), steigen bei der Erstattung von Rechnungen natürlich auch die Ausgaben der Central Prodent Zahnzusatzversicherung. Aus diesem Grund muss von Zeit zu Zeit überwacht werden, ob die aktuellen Versicherungsprämien die Ausgaben langfristig decken können, damit der Bestand dieses Tarifs auch sichergestellt ist.
Nach einigen Jahren ohne Beitragserhöhung wird die Central Prodent daher zum Juli 2010 die Beiträge geringfügig (max. ein Euro pro Monat) erhöhen. Diese Beitragsanpassung fällt damit äusserst niedrig aus im Vergleich zu anderen Hochleistungstarifen, die es derzeit am Markt gibt. Dies spricht für eine nachhaltig kalkulierte Zahnversicherung und ist kein Grund zum Ärgernis oder zur Beunruhigung bei den Versicherten oder Neukunden.
Zahnzusatzversicherung und GKV-Bonusheft
Frage: Ich interessiere mich für ihr Angebot zur Zahnzusatzversicherung in diesem Monat. Nach Sichtung der Vorbedingungen fiel mir auf, dass ein vollständiges Bonusheft (betreffend die letzten zehn Jahre) von Vorteil bei den ggf. in Anspruch zu nehmenden Leistungen ist. Möglicherweise fehlt mir jedoch ein Stempel (ich bin mir nicht sicher, da ich viel im Ausland war, ob ich die Behandlung =Prophylaxe einfach vergessen habe eintragen zu lassen). Gesetzt dem Falle, dass wirklich ein Stempel fehlt, was für ein Angebot könnten Sie mit unterbreiten? Wären dann wirklich nur 80% einiger Leistungen bei Bedarf möglich? Und wenn die Frist nach einigen Jahren vertstreicht, wären wenigstens dann 90% Leistungen möglich?
Antwort: Die Vollständigkeit des Bonusheftes ist erst interessant, wenn Sie eine Zahnersatzmaßnahme benötigen, nicht vorher und natürlich nicht bei jeder Zahnzusatzversicherung.
Wenn Sie also momentan beispielsweise nur lückenlos 4 Jahre zusammen haben, aber erst in 3 Jahren das erste Mal eine Zahnersatzmaßnahme (nicht Zahnbehandlung und Prophylaxe) vorhaben, so hätten Sie dann ja bereits wieder 7 Jahre lückenloses Bonusheft. Zu dem Zeitpunkt würde CSS beispielsweise 85% erstatten. Nach weiteren 3 Jahren schon 90%.
Die Continentale CEZP belohnt bereits nach 5 Jahren lückenlosem Bonusheft, hier gäbe es zum Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme und vorherigem 5 Jahre lückenlosem Bonusheft bereits 90% der Rechnung.
Arag Z100 und Central prodent zielen nicht auf das Bonusheft ab. Central Prodent erstattet 90% Arag immer 80% egal wie das Bonusheft zur Zeit der Zahnersatzmaßnahme geführt ist.
Wenn Sie also irgendwann in der Zukunft wieder 10 Jahre lückenlos beim Zahnarzt waren, so erhalten Sie für Zahnersatz bei der CSS Zahnversicherung auch die 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei einer Zahnersatzmaßnahme.
Zahnbehandlung ist bei allen Tarifen natürlich aussen vor und wird von den hier aufgezählten Tarifen zu 100% erstattet, ausser Central prodent.
Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.
Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.
Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.
Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.
Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.
Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.
Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.
Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.
Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.