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Barmenia ZG Plus ersetzt Barmenia ZG
Der Tarif Barmenia ZG ist ab sofort durch die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus ersetzt worden. Zunächst einmal zu den positiven Erneuerungen der neuen Zahnzusatzversicherung Barmenia.
Die neue Barmenia ZG Plus erstattet wie der Vorgänger für Zahnersatz, also Implantate, Inlays, Kronen, Brücken inkl. im Zusammenhang stehender chirurgischer Maßnahmen 85% der Rechnung inklusive dem befundbezogenen Festzuschuss der GKV. Ein eventueller GKV Bonus wird nicht in Abzug gebracht, so dass eine Erstattung auch über 85% der Rechnung liegen kann, wenn ein Versicherter regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kann. Es gibt dabei keine Beschränkungen auf Anzahl oder Material des Zahnersatzes.
Während man bisher zur Barmenia ZG Zahnzusatzversicherung den Zusatzbaustein Prophy hinzuwählen musste, um auch im Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe abgesichert zu sein, wurde dieser Zusatzbaustein in einer leicht abgespeckteren aber deutlich preisgünstigeren Variante im neuen Barmenia ZG Plus integriert.
Die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia Plus erstattet mit 85% die Mehrkosten von Kunststofffüllungen und ebenso gibt es einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung bis zu 85% Euro pro Jahr. Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen werden nun ebenfalls erstattet, wenn aufgrund der Kassenrichtlinien kein Anspruch gegenüber der GKV besteht. Beispielsweise bei einer 3. oder 4. Wurzebehandlung.
Leider enthält auch die neue Barmenia ZG Plus wie schon der Vorgänger keine Mitversicherung funktionsanalytischer oder -therapeutischer Maßnahmen, Knochenaufbau bei implantologischen Leistungen ist wie bisher mitversichert.
Der neue Barmenia ZG Plus enthält jedoch eine Leistungsstaffel innerhalb der ersten 5 Jahre. Es werden maximal 5000 Euro in den ersten fünf Jahren erstattet. Der Vorgänger Barmenia ZG sah ja nach der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten keine weiteren Summenbegrenzungen vor. Letztendlich war dieses Konzept jedoch nicht mehr bezahlbar, da sich zuviele schlechte Risiken ansammelten und der Beitrags stetig immer weiter angepasst werden musste. Mit dem neuen Barmenia ZG Tarif kann man von einer beitragsstabileren Variante ausgehen, die einen für die nächsten Jahrzehnte sicher im Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlung absichern kann.
Barmenia ZG und Vorleistung der GKV
Frage: In Ihrer Checkliste zu Zahnzusatzversicherungen verweisen Sie darauf, dass sich der Erstattungssatz nicht auf die GKV-Vorleistung beziehen sollte.
Aus meiner Sicht koppelt die Barmenia ZG mit folgendem Passus aber die Erstattung an die Leistungen der GKV:
Vorleistung Zahn (GKV-Zus): Erstattet die Gesellschaft Leistungen auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Zahn-Vorleistung erbracht hat? Sind zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen worden, werden bei Zahnersatz nach Ziffer 1.1a) (AVB Teil III) 40 % und bei Inlays nach Ziffer 1.1b) (AVB Teil III) 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen. (Anm.: Dies entspricht einer Erstattung von 45% für Zahnersatz und 65% für Inlays.) Was würde das für mich bei Vertragsabschluss in der Praxis bedeuten?
Ist bei der Barmenia ZG der Knochenaufbau bei Implantaten und die Funktionsdiagnostik mit abgesichert?
Wie ist die Wartezeit bei der Barmenia – hier habe ich in den Unterlagen der Versicherung keine Info gefunden.
Antwort:
das Leistungskriterium, dass eine Zahnversicherung ohne Vorleistung der GKV leisten sollte sollte zumindest dann eingehalten werden, wenn ein Kassenarzt aufgesucht wird.
Der Satz in den Barmenia Bedingungen bezieht sich auf den Fall, dass man , wenn die GKV grundsätzlich eine Leistungs vorsieht, man diese jedoch nicht in Anspruch nimmt, einen Abzug erhält.
Diesen Fall haben Sie beispielsweise dann, wenn Sie zu einem Arzt ohne Kassenzulassung gehen. Wenn Sie sich hingegen für eine implantologische Leistung entscheiden, dann leistet die GKV in der Regel ja trotzdem, wenn auch nur in Höhe des befundbezogenen Festzuschusses für eine Zahnbrücke. Dies dürfte bei einem Implantat vielleicht 15-20 des Rechnungsbetrages ausmachen. Dies reicht jedoch, damit die Barmenia bis auf 85% auffüllt. Wobei die Barmenia ja nicht für Funktionsanalytik zahlt und der Erstattungssatz von 85% sich dann nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht.
Wenn Ihnen seitens der GKV jedoch für eine Behandlung eh keine Leistungen zustehen, dann wird die Barmenia den Erstattungsbetrag nicht kürzen. Wenn im Zuge zukünftiger Reformen die Richtlinien der Kasse dahingehen, dass nur noch in ganz seltenen Fällen eine Leistungsanspruch für Zahnersatz entsteht, dann müsste die Barmenia automatisch noch viel häufiger leisten. Die Fälle in denen Sie auf eine Leistung der GKV verzichten, z.B. wegen eines Zahnarztbesuches bei einem Privatzahnarzt oder im Ausland führen dann stets zu der von Ihnen erwähnten Kürzung, wenn Sie bei einem Zahnarztbesuch in Deutschland bei einem Kassenzahnarzt eine entsprechende Vorleistung der GKV erhalten hätten.
Was die Wartezeiten betrifft, diese betragen bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG 8 Monate, Summenbegrenzungen gibt es hingegen nicht. Die Wartezeiten entfallen wie früher und wie dies auch bei anderen Zahnzusatzversicherungen üblich ist, nicht mehr bei einem Unfall.
Wenn Sie genaue Informationenn zu den Leistungskriterien wünschen und diese mit anderen Tarifen vergleichen möchten, benutzen Sie bitte unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich.
Zahnzusatzversicherung Barmenia – neu im Rennen
Im Streit um die beste Zahnversicherung war die Zahnzusatzversicherung Barmenia jahrleang mit unzähligen Testsiegen auf Platz 1. Allerdings muss man natürlich sagen, dass dabei Bereiche wie Funktionsanalytik nicht in den Testvergleichen mit einbezogen wurden.
Nichts destotrotz konnte kaum eine Zahnversicherung der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG das Wasser reichen. Denn der Erstattungssatz von 85% bezogen auf den Rechnungsbetrag und zudem der Verzicht auf anfängliche Summenbegrenzungen war natürlich einsame Spitze.
Doch dann kamen Tarife wie die CSS Zahnversicherung, die nicht nur einen höheren Erstattungssatz von bis zu 90% des Rechnungsbetrages vorsah, sondern zudem auch für Zahnbehandlungen leistetet. Die professionelle zahnreinigung wird von immer mehr Bundesbürgern nachgefragt und genau diese Nachfrage bediente die Schweizer Zahnversicherung.
Durch diese Einführung verlor die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG natürlich ordentlich an Marktanteilen. Nicht zuletzt deshalb, weil die CSS Zahnversicherung ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde und somit für die abschließenden Versicherungsnehmer im Vergleich zur Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG deutlich günstiger war.
Um die Anteile am Markt für Zahnversicherunge n zurück zu erobern entwickelte man bei der Barmenia einen neuen Tarifbaustein. Es handelt sich um den Tarif Prophy. Dieser Prophylaxetarif ist zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung Barmenia abschließbar und füllt die Leistungslücken zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und privater Krankenversicherung nun auch im Bereich der Zahnbehandlung und Prophylaxe.
Die neue Barmenia ZG + Prophy Kombination deckt nun den kompletten Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlung ab. Für Inlays werden sogar die kompletten Kosten zu 100%. Damit überflügelte man die CSS Zahnversicherung noch einmal. Zwar erstattet die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia nun auch für die professionelle Zahnreinigung, hier werden allerdings maximal 60 Euro pro Jahr erstattet,w as deutlich weniger ist als beid er CSS. Aber genau hier ist die Frage aufzuwerfen, ob ein tarif langfristig überhaupt finanzierbar bleibt, wenn eine Zahnreinigung mehrmals im Jahr erstattet wird.
Sicher ist es immer gut, die Zähne durch gute und gründliche Vorsorge langfristig zu schützen. Doch dass die Kosten für eine mehrmals im Jahr durchgeführte professionelle Zahnreinigung natürlich zu mittelfristigen Beitragsanpassnungen führen können, das sollte nicht verschwiegen werden.
Diese Gefahr besteht mit einer solchen Begrenzung bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia also weniger, dafür muss natürlich erwähnt werden, dass diese neue Tarifkombination auch von Anfang an ca. 20-30% teurer ist als die CSS Zahnversicherung.
Zahnzusatzversicherung Barmenia – Tip bei ZahnProthesen
Die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG ist ein besonderer Tip für Interessenten einer Zahnzusatzversicherung, die jedoch herausnehmbaren Zahnersatz besitzen.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen setzen herausnehmbare Zahnprothesen mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleich. Aus diesem Grund haben Personen mit versorgten, aber mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgten Zahnlücken, es schwer eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden.
Zwar gibt es nicht Alternativen, wie die Signal Iduna Komfort Zahn oder Central prodent, doch ist hier ein relativ niedriges Aufnahmehöchstalter veranschlagt.
Nicht so bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG. Denn hier wird zwar im Antrag nach laufender Behandlung und fehlenden nicht ersetzen Zähnen gefragt, nach herausnehmbarem Zahnersatz wird jedoch nicht gefragt.
Zudem hat die Zahnzusatzversicherung Barmenia kein Aufnahmehöchstalter. Wenn eine Behandlung nicht angeraten ist, können also auch ältere Personen die Zahnzusatzversicherung Barmenia problemlos abschliessen und sich so versichern.
Wer zudem eine Zahnbehandlung oder die professionelle Zahnreinigung im VErsicherungsschutz integrieren möchte, der kann zru Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG den Prophylaxebaustein Prophy hinzuwählen.
So wird aus der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG eine Top-Zahnzusatzversicherung, die zudem herausnehmbaren Zahnersatz mitversichert.
Im Bereich der Implantate werden mindestens 85% bezogen auf den Rechnungsbetrag erstattet. Im Bereich der Zahnbehandlung und für Inlays werden bei Hinzuwählen des Bausteins Prohy von der Zahnzusatzversicherung Barmenia sogar 100% der Rechnung erstattet.
Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlungen sind in dem Zahnzusatzversicherung Barmenia Paket ebenfalls inklusive.
Barmenia ZG – Summenbegrenzung
Frage: Ich habe gelesen, die Barmenia ZG Zahnversicherung habe keine Summenbegrenzungen. Meiner Meinung nach ist diese Angabe nicht richtig. Mir liegt eine Kostenzusage vor, die Begrenzungen bei ortsüblichen Sätzen vornimmt und darüber hinaus keine Beteiligung vorsieht. Sehr ärgerlich und irreführend ist dies meiner Meinung nach.
Antwort: da haben Sie natürlich recht, das ist äusserst ärgerlich. Nur ist dies keine Summenbegrenzung, von der Sie da sprechen. Sondern ein Abzug, sofern die Labor- und Materialkosten über den Preisen der bundeseinheitlichen Benennungsliste liegen, an denen sich die Versicherer halten.
Zudem leistet die Barmenia nicht für funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen, so dass derartige Positionen ebenfalls zu einer Kürzung der Rechnung führen. Was den Erstattungssatz bezogen auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag hingegen betrifft, so gibt es diesbezüglich, außer bei fehlenden Zähnen, keine anfängliche Summenbegrenzung.
Sofern Sie mit der Leistungspraxis der Barmenia nicht zufrieden sind, rate ich Ihnen den für Kunden kostenlosen Versicherungsombudsmann der PKV anzuschreiben, welcher unabhängig prüft, ob die Kürzungen rechtens waren oder der Versicherer einfach versucht die Ausgaben zu minimieren. Hierbei muss man leider wirklich immer unterscheiden zwischen dem Gesamtrechnungsbetrag und dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag liegt fast immer unter dem Gesamtrechnungsbetrag, da die meisten Zahnversicherungen, die ein oder andere Kürzung vornehmen.
Zu verstehen ist dies insofern, da unüblich hoch abgerechnete Kosten im Prinzip von allen Versicherten zu bezahlen sind. Wenn nun ein Zahnarzt oder ein zahntechnische Labor über den allgemein üblichen Sätzen abrechnet, so geht dies auf Kosten der Versicherten, denn ein Arzt soll sich nciht an einer Zahnversicherung bereichern.
Zusätzlich haben einige Zahnversicherungen noch ein eigenes Preis- Leistungsverzeichnis, in diesem Fall werden für Material- und Laborkosten die eigenen dort aufgeführten Preise als Höchstgrenze angenommen. Einerseits ist dies ein Vorteil, da sich der Versicherer verbindlich daran hält, andererseits kann es auch ein Nachteil sein, wenn die Preise im Verzeichnis nicht den ortsüblichen Preisen entsprechen. Es gibt hier also ein Für und Wider.
Sinn der Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung
Es gibt Zahnversicherungen mit und es gibt Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzung. Hierbei ist noch zu unterscheiden zwischen anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung.
Anfängliche Summenbegrenzungen
Bei einer Zahnversicherung, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre nur Leistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen zur Erstattung einreichen. Einige Zahnversicherungen, wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet beispielsweise innerhalb des ersten Jahres nur maximal 500 Euro und innerhalb des 2. Versicherungsjahres maximal 1000 Euro. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.
Zudem gibt es jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Central prodent, bei der bereits innerhalb des ersten Jahres bis zu 2500 Erstattung möglich sind. Die Höchstgrenzen sind hier also relativ hoch veranschlagt. Dafür gelten die, wenn auch großzügig bemessenen Summenbegrenzungen hier während der ersten 6 Jahre, also relativ lange. Wie auch bei diesen Tarifen entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bei einem Unfall.
Generelle Summenbegrenzungen einer Zahnzusatzversicherung
Beide eben genannten Zahnzusatzversicherungen sehen im Prinzip nur anfängliche Summenbegrenzungen vor, die danach komplett entfallen. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die während der gesamten Laufzeit nur innerhalb fest gelegter Höchsterstattungsgrenzen leisten. Ein derartiger Tarif ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest. Dieser Tarif sieht sowohl innerhalb der ersten Jahre eine anfängliche Summenbegrenzung vor, darüber hinaus gibt es aber noch eine generelle Summenbegrenzung. Denn auch nach einigen Jahren werden hier maximal 8000 Euro Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erbracht. Generelle Summenbegrenzungen sind insbesondere bei möglichen Großschäden, also schweren Erkrankungen oder Unfällen problematisch, da genau hier große Zahnersatzmaßnahmen die Folge sein könnten, deren Kosten locker auch über 8000 Euro liegen könnten.
Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen
Darüber hinaus gibt es aber auch Zahnzusatzversicherungen wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Barmenia ZG Zahnversicherung, bei denen nach Wegfall der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten das volle Leistungsspektrum des Tarifs zur Verfügung steht. Auf anfängliche und generelle Summenbegrenzungen verzichten diese Tarife.
Bedeutung von Summenbegrenzungen
Zwar sind Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzungen für den Verbraucher auf den ersten Blick durchaus eine schöne Sache und werbetechnisch sicherlich auch sehr wirksam, doch es müssen die mittel- bis langfristigen Folgen eines Weglassens von Summenbegrenzungen aufgezeigt werden.
Zwar lassen sich bei der CSS Zahnzusatzversicherung keine fehlenden Zähne mitversichern, doch anfängliche Summenbegrenzungen (und auch keine Wartezeiten für Zahnbehandlung) sieht dieser Tarif nicht vor. Die Folge könnte sein, dass vor allem Personen mit schlechten Zähnen (schlechte Risken), die ewig lange nicht beim Zahnarzt waren (also kann eine Behandlung auch noch nicht angeraten worden sein) dazu geneigt sein könnten, eine solche Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung abzuschließen.
Bereits nach kurzer Zeit könnten diese Personen sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft die Zähne sanieren lassen. Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen haben von diesem Weglassen der Summenbegrenzung hingegen nicht wirklich viel. Bei dieser Personengruppe wird es möglicherweise erst Jahre später zu einem Bedarf an Zahnersatz kommen. Die durch schlechte Risiken verursachten Kosten sind über den Beitrag und dadurch verursachte Beitragsanpassungen auch von diesen Personen mitzuzahlen.
Zahnzusatzversicherungen mit anfänglichen Summenbegrenzungen sind insofern in den meisten Fällen beitragsstabiler insofern ist eine anfängliche Summenbegrenzung, sofern alle sonstigen Leistungspunkte stimmen, nicht unbedingt schlecht. Eine Zahnzusatzversicherung, die generelle Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen, die über die ganze Laufzeit der Zahnversicherung gelten, vorsieht ist nicht empfehlenswert und sollte nur in letzter Instanz gewählt werden.
Personen mit gesunden und guten Zähnen sollten eine Zahnzusatzversicherung wählen, die gute Prophylaxeleistungen vorsieht und möglicherweise in den ersten Jahren eine kleine Summenbegrenzung vorsieht, die bei Unfällen sowieso entfällt. Eine solche anfängliche Leistungseinschränkung sollte für diese Personengruppe keine Probleme darstellen.
Barmenia ZG empfehlenswert?
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