Zahnzusatzversicherung und Verlegung des Wohnsitzes
Mittwoch, 19. August 2009Frage: Ich habe eine Zahnzusatzversicherung Barmenia ZGĀ vor einiger Zeit abgeschlossen. Ich werden in den nächsten Wochen in die Schweiz ziehen. Kann ich genauso Rechnungen einreichen wie bisher?
Antwort: Bei Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung ist es ausschlaggebend, dass der Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland liegt. Viele Zahnzusatzversicherungen erwarten zudem ein deutsches Konto und eine Kontaktadresse in Deutschland.
Wird der Wohnsitz nach Versicherungsbeginn später ins aussereuropäische Ausland verlegt, so ist dies nicht unbedingt ein Kündigungsgrund seitens des Versicherers. Viele Zusatzversicherungen und auch Krankenvollversicherungen haben weiterhin Bestand.
Allerdings ist es oft so und das gilt auch für eine Zahnzusatzversicherung Barmenia, dass eine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen deutschen Krankenkasse bestehen muss.
Hat ein Wegzug ins innereuropäische Ausland, z.B. die Schweiz zur Folge, dass eine private oder eine ausländische gesetzliche Krankenversicherung beginnt, so endet die Zahnzusatzversicherung mit dem Eintritt der neuen Krankenversicherung.
In vielen Fällen ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung bei einem vorrübergehendem Auslandsaufenthalt in eien Anwartschaftsversicherung zu ändern, um diese ohne neue Gesundheitsprüfung später wieder zu aktivieren. Zahnzusatzversicherungen sind in Deutschland fast immer auf Grundlage der Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenkasse konzipiert. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung oder ein Ende der gesetzlichen KRankenversicherung hat meist ein Ende der Zusatzversicherung, in diesem Beispiel der Zahnzusatzversicherung zur Folge.
Sicherlich gibt es im Einzelfall Ausnahmen, diese sind aber individuell mit der Vertragsabteilung der jeweiligen Zahnzusatzversicherung zu klären.